Neben den Gerichten, zu denen meine Kollegin Jacqueline Bernhardt noch ausführt, gehen auch Bereiche des Landwirtschafts- und Umweltministeriums auf dem Zahnfleisch. Alle von uns geforderten Stellen in der Umweltverwaltung und der Großschutzgebietsverwaltung sind erforderlich.
Bereits 2019 muss die europäische FFH-Richtlinie umgesetzt sein. Gegen Deutschland läuft ein Vertragsverletzungsverfahren, und auch Mecklenburg-Vorpommern ist ein säumiges Bundesland. Der Umweltminister sagt
selbst, dass er mehr Leute braucht, wenn er eine zeitgerechte Arbeit in der erforderlichen Qualität abliefern soll.
Meine Damen und Herren, hier geht es um viel, viel Geld, das nicht ohne Not aus dem Fenster geworfen werden darf. Es wäre also unverantwortlich, mit all diesen drängenden Lösungen bis zum kommenden Doppelhaushalt zu warten. Springen Sie also über Ihren Schatten und lassen Sie Ihren eigenen Versprechen Taten folgen! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen.
(Vincent Kokert, CDU: Ich mache mir die Mühe und lese den Antrag und dann sagt sie gar nichts dazu.)
Ums Wort gebeten hat zunächst in Vertretung für den Finanzminister der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Herr Dr. Backhaus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: Die Landesregierung, der Finanzminister planen, keinen Nachtragshaushalt einzubringen,
denn wenn man sich die Zeitabläufe anschaut, dann sind wir uns, Frau Rösler, sicherlich auch einig, dass wir erstens einen beschlossenen Haushalt haben und dass sich zweitens dieses Hohe Haus in einem halben Jahr offiziell mit dem Haushalt 2018/2019 auseinandersetzen wird. Insofern bedarf es jetzt keiner großen Anstrengung, einen Nachtragshaushalt auf den Weg zu bringen. Im Übrigen läuft das alles planmäßig. Sie sind ja lange genug im Finanzausschuss.
Insofern will ich auch noch mal aus Sicht des Finanzministers sagen, es wird nicht für notwendig erachtet, denn schon im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes – das kennen Sie ja auch – können Sie sich vorstellen, dass zurzeit selbstverständlich mit Hochdruck an der Erstellung des Haushaltes gearbeitet wird, und die Abstimmungen, die sehr umfangreich sind zwischen den Abteilungen und Referaten der unterschiedlichen Ressorts und dem Finanzministerium, gerade intensiv stattfinden.
Sollten in den einzelnen Bereichen bereits in diesem Jahr mehr Ausgaben erforderlich sein, werden wir dieses sicherstellen. Das ist nach den Möglichkeiten der Bewirtschaftung, wie Sie das ja auch sehr genau wissen, ohne Weiteres möglich. Dafür gibt es im Übrigen eine Vielzahl von Ermächtigungen, etwa den Paragrafen 17 der Landeshaushaltsordnung, oder man setzt Verstärkungsmittel ein, um dies dann damit noch im Haushaltsvollzug umsetzen zu können.
Wenn DIE LINKE in ihrem Antrag – im Antrag, Sie haben das ja jetzt auch etwas anders erläutert – nun fordert, dass dieser Weg für eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen
mit einem Nachtragshaushalt geebnet wird, dann müssten Sie ja auch vorschlagen, wie diese Maßnahmen eigentlich gegenfinanziert werden sollen.
Ich bitte also, von Gesprächen zwischen den Bänken abzusehen, und ich bitte auch den Innenminister, obwohl ich auf der Regierungsbank keinen Zugriff habe,
von derartigen Äußerungen abzusehen und jetzt der Rede des Ministers zu folgen. Wenn es Klärungsbedarf gibt, dann haben wir draußen eine Lobby.
Da der im Landtag 2017 beschlossene Haushalt derzeit mit einer schwarzen Null plant und Sie unterm Strich ja eben auch keine Vorschläge zur Gegenfinanzierung gemacht haben, wäre das auch ein Verfahren, das zu einer Neuverschuldung führt. Diese ist nicht vorgesehen. Ich sage das noch mal ausdrücklich. Nach über zehn Jahren ohne Schulden hielt der Finanzminister das im Übrigen auch für fahrlässig, von diesem finanzpolitischen Pfad oder von dieser Tugend abzuweichen. Auch das, glaube ich, ist hier mehrheitsfähig.
In der Vorberichterstattung zur Landtagssitzung gab es dann doch noch einen Vorschlag von Ihnen zur Ausfinanzierung, nämlich den geplanten Strategiefonds. Wie
Sie wissen, Frau Rösler, haben die Koalitionäre dies beschlossen. Dass Sie das als positiv bewerten, habe ich auch zur Kenntnis genommen, dass Überschüsse – Überschüsse – künftig zu Dreiviertel in den Schuldenabbau gehen werden und ein Viertel dann in dem zu errichtenden Strategiefonds genutzt werden soll. Dafür bräuchten wir erst einmal einen Haushaltsabschluss, den haben wir zurzeit noch nicht vorliegen. Der Antrag macht also nichts anderes, als hier ungedeckte Schecks auszureichen.
Wir rechnen im Übrigen damit, dass wir in Kürze den Haushaltsabschluss vorstellen können. Dann werden sich die Koalitionsfraktionen zusammensetzen und gemeinsam beraten, wofür die Mittel des Strategiefonds eingesetzt werden. Im Anschluss wird es dann ein parlamentarisches Verfahren geben, in das sich DIE LINKE auch selbstverständlich mit einbringen kann. Sollte dafür ein Nachtragshaushalt notwendig sein, haben wir eine neue Situation, mit der wir gemeinschaftlich hier im Hohen Hause umgehen werden, aber in der jetzigen Lage ist ein Nachtragshaushalt nicht notwendig.
Um vielleicht noch ein Wort zu Wahlversprechen – das haben Sie auch angedeutet – zu verlieren: Der SPD war die Entlastung der Eltern bei Kita- und Krippengebühren ein außerordentlich wichtiges Anliegen. Der Ministerpräsident hat ja erst in der vergangenen Woche klargestellt, dass sowohl die Entlastung bei den Kitas als auch bei den Krippenbeiträgen zu Beginn des nächsten Jahres erfolgen wird. Und so ist es auch in der Koalition besprochen. Mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes schaffen wir eine notwendige Voraussetzung, damit die Zahlungen an die Eltern bei uns im Land umgesetzt werden können. Auch hier bedarf es folglich keines Nachtragshaushalts. Insofern gehe ich davon aus, dass die Fragen, die Sie an das Finanzministerium haben, damit beantwortet sind. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste und liebe Bürger! Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE stellt in dieser Form eine Überraschung dar.
In der Sitzung des Finanzausschusses vom 24. November 2016 wurde die Frage, ob die Landesregierung einen Nachtragshaushalt für 2017 vorlegen wird, vom Finanzminister mit einem klaren Nein beantwortet. Daraufhin erfolgte keine konkrete Nachfrage von Ihren Fraktionsmitgliedern im Finanzausschuss.
Ja, deswegen finde ich Ihren Wunsch etwas unverständlich, nunmehr den gesamten Landtag mit einem Sammelsurium von Wünschen und Vorschlägen zu beschäfti
Auf die einzelnen Positionen Ihres Antrages werde ich im Folgenden noch eingehen, jedoch muss ich Ihnen leider jetzt schon sagen, dass Ihre Forderungen weitgehend unkonkret sind und weder der Finanzbedarf noch eine Gegenfinanzierung genannt werden. Daher ist Ihnen sicherlich selbst klar, dass eine Konkretisierung und eine Überarbeitung Ihrer Vorschläge im Rahmen der üblichen Abläufe eines ordentlichen Parlaments nicht mehr sinnvoll vor den neuen Haushaltsberatungen abgeschlossen werden können.