und sagt, wie ist denn das, wie sicher sind unsere Befunde für die Patientinnen und Patienten und wie sicher sind wir geschützt davor, dass es eventuell auch zu Schwierigkeiten oder zu Problemen kommt bei der Diagnose oder bei der Befundung. Das müssen wir doch ernst nehmen.
Wo wir gerade beim Ernstnehmen sind, muss ich Sie fragen, ob Sie die Selbstverwaltung und Selbstorganisation der Ärzteschaft ernst nehmen. Das ist ein hohes Gut angesichts der Geschichte Deutschlands.
Und das infrage zu stellen und zu sagen, jetzt müssen wir Druck machen – da müssen Sie sich mal klar darüber werden, was Sie im Grunde genommen hier bezwecken.
So, jetzt will ich Ihnen gerne sagen, wie wir zur telemedizinischen Anwendung in Mecklenburg-Vorpommern stehen. Wir bejahen die telemedizinische Anwendung.
Chancen, weite Wege zu überbrücken, das haben wir gesagt, Chancen dafür, dass die Befundungen korrekt sind,
dass Spezialistinnen und Spezialisten draufschauen, dass der ganze Prozess schneller gehen kann. Das ist sehr gut. Es bedarf aber auch einiger Voraussetzungen, dass das geschehen kann. Also Vorteile, wie gesagt, sind: Beschleunigung, Entfernungsüberbrückung und auch Notfallvorbeugung. Wenn jemand am Handgelenk ein Monitoring hat, also ständig überprüft wird wegen seiner Blutzuckerwerte oder wegen eines vormaligen Schlaganfalls, dass man sagt, man schaut immer drauf, man begleitet den Patienten oder die Patientin, dann sind das gute Sachen, aber es bedarf Voraussetzungen.
Einige Voraussetzungen sind genannt worden. Die technische Infrastruktur – Herr Ehlers hat dazu gesprochen –, die technische Infrastruktur ist noch nicht zureichend. Dann die technologische Reife: Ich habe etwas über die Bildauflösung gesagt, wenn Ärztinnen und Ärzte draufschauen. Aber auch Datenschutz und Datensicherheit: Es bedarf aufgeklärter Patientinnen und Patienten, dass sie wissen, was mit ihnen geschieht, was bezweckt das, wo sind Möglichkeiten und wo sind Grenzen. Also die Ärzteschaft hat einen Vorteil davon, die Patientinnen und Patienten haben einen Vorteil davon, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
einen Feststellungsteil haben, der völlig unkritisch ist. Sie sonnen sich in irgendwelchen Dingen, die Sie schon geleistet haben, oder meinen, geleistet zu haben, und stellen unkritisch fest, wie die Situation ist, um damit immer nur die halbe, also die halbe Realität abzubilden. Wenn alles so toll ist, wie es in Ihrem Feststellungsteil steht, warum bedarf es dann noch eines Antrags? Also es bedarf schon eines Antrags.
Wir sagen, der gehört diskutiert im zuständigen Wirtschaftsausschuss, mitberatend im Rechtsausschuss, da rechtliche Fragen eine Rolle spielen, und mitberatend dann auch im Finanzausschuss, weil Telemedizin kostet natürlich Geld.
Enttäuschend ist Ihr Antrag auch deshalb, weil – das ist unabdingbar bei Ihnen, Sie brauchen immer einen Teil der Begrüßung – Sie begrüßen etwas. Sie begrüßen in diesem Fall, dass die Ärzteschaft diskutiert,
und mit Ausnahme des Ministers, der vorgetragen hat, dass in der Ärzteschaft und warum in der Ärzteschaft diskutiert wird, weil es eben noch rechtliche Unklarheiten gibt. Und somit ist es angebracht zu sagen, es braucht seine Zeit, dass die Ärzteschaft erst mal selber Klarheit hat über Möglichkeiten, Grenzen und auch über Unwägbarkeiten.
Also Sie vollziehen diesen Diskussionsprozess nicht wirklich nach. Sie fordern dann, den Vorschlag oder die Beschlusslage des Deutschen Ärztetages vom Mai vergangenen Jahres eins zu eins zu übernehmen, und üben in der Hinsicht nötigenden Druck aus. Sie bleiben – das kritisieren wir an dieser Stelle, und da, Herr Heydorn, finde ich es sehr, sehr schade, Sie waren Vorsitzender der Enquetekommission „Älter werden in MecklenburgVorpommern“ –, Sie bleiben mit dem Antrag seitens der SPD und CDU hinter Beschlusslagen und Erkenntnissen der Enquetekommission zurück.
Es gibt ja schon Beschlusslagen, unser Änderungsantrag zielt auch darauf ab. Unser Änderungsantrag sagt erstens, die telemedizinische Anwendung darf den Arztbesuch nicht ersetzen.
Das ist ganz wichtig, dass es da keine Unklarheiten gibt. Wir sagen aber auch, wir haben in diesem Haus schon Entscheidungen getroffen und haben Empfehlungen zur Kenntnis genommen, die wichtig und gut sind, die nur umgesetzt werden müssen. Zum Beispiel gibt es die Empfehlung der Enquetekommission, den Telemedizinbeirat wieder einzuberufen. Dazu gibt es auch eine Beschlusslage des Landtages. Sie gehen mit keinem Wort darauf ein. Auch die systematische Entwicklung der Telemedizin in diesem Land haben wir schon mal beredet, indem wir gesagt haben, es bedarf eines Zukunftsprogramms „Telemedizin“ in Mecklenburg-Vorpommern. Auch dazu haben Sie schon einen Beschluss gefasst. Das spielt hier und in diesem Antrag überhaupt keine Rolle. Das ist sehr enttäuschend.
es muss selbstverständlich auch eine kritische Bestandsaufnahme geben, und das pflegen wir in den Punkt 1 mit ein. Wir sagen an dieser Stelle, wir möchten die Überweisung
in den Fachausschuss – ich komme zum Schluss –, wir möchten darüber hinaus ein Expertengespräch mit der Ärztekammer, um Klarheit zu bekommen, wie es
Herr Koplin, Sie haben ja bei Ihrer Ankündigung gesagt, jetzt werden Sie mal deutlich darauf hinweisen, wie unzureichend der Antrag ist. Da sind Sie wie ein Tiger gestartet, aber im Verlauf Ihres Debattenbeitrages sind Sie dann als Bettvorleger angekommen.
Jetzt die Frage zu stellen, worauf zielt der Antrag ab, das ist ganz einfach. Der Antrag zielt darauf ab, das Fernbehandlungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern so auszugestalten, dass Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeiten haben, Fernbehandlungen vorzunehmen, ja, Fernbehandlungen vorzunehmen.
Das ist kein großer telematischer oder telemedizinischer Antrag, sondern das ist das Ziel, weil wir auf der einen Seite sehen, dass die Bundesärztekammer da wegweisend nach vorne gegangen ist,
und wir in Mecklenburg-Vorpommern diesen Schritt bis heute nicht getan haben. Ihr Hinweis darauf, dass man das tunlichst der Selbstverwaltung überlassen sollte, den kennen wir ja schon.
Wir haben vor ein paar Jahren hier die Diskussion gehabt um die sogenannte häusliche Krankenpflege in der ambulanten Versorgung. Als die Leistungsanbieter auf uns zugekommen sind und gesagt haben, das, was man da mit uns vorhat vergütungsmäßig, das passt alles hinten und vorne nicht mehr, da hat sich der Landtag damit beschäftigt. Auch damals haben Sie gesagt, das sollten wir der Selbstverwaltung überlassen. In dem Ergebnis ist dabei aber rausgekommen, dass es, als die Politik sich eingeschaltet hat, eine deutliche Verbesserung gegeben hat. Und ich finde, das ist doch Aufgabe von Politik. Wenn wir erkennen, dass bestimmte Entwicklungen nicht zügig genug voranschreiten, dann muss man sich der Sache annehmen und sagen, das ist unse
re Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass das Thema Gesundheitsversorgung bei uns im Flächenland ordentlich funktioniert. Das ist doch eine ganz klare Geschichte.
Und, Herr Dr. Jess, Sie neigen ja immer dazu, hier ans Rednerpult zu treten und irgendwelche akademischen Kollegs abzuhalten. Aber was ist denn das Ziel, was Sie uns selber empfehlen, das wir verfolgen sollen? Das wird doch niemals benannt.