Protocol of the Session on January 25, 2019

(Zuruf von Christel Weißig, Freie Wähler/BMV)

Das zur Beantwortung.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Im Übrigen wollte ich nochmals sagen, auch wenn vielleicht teilweise derartige Mitteilungen und Geschenke aus dem Verwandtenkreis kommen, dass, wenn sie von der AOK gebracht werden und von den Gemeinden, zeigt es ja nur, dass es eigentlich etwas Sinnvolles ist. Und jemand, der meint, er braucht es nicht, muss eine solche Geschenkbox nicht annehmen. Warum man das jetzt schlechtreden muss und hier alles ins Gegenteil verkehren will, erschließt sich mir nicht.

Und jetzt bin ich am Ende meiner Rede, auch gleich am Ende meiner Zeit,

(Tilo Gundlack, SPD: Das ist auch gut so.)

deswegen keine weitere Zwischenfrage mehr.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mehrere Abgeordnete des Hauses haben Herrn Professor Weber der Lüge bezichtigt. Es gab auch solche Ausrufe aus der AfD-Fraktion gegenüber Abgeordneten. Das gehört nicht zur Würde des Hauses.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Das ist aber die Wahrheit!)

Ich bitte darum, dass Sie solche Aussagen unterlassen.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Tilo Gundlack, SPD: Na, man soll doch immer die Wahrheit sagen, ne?! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Ich schließe die Aussprache, da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3044 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen? –

(Zuruf von Christel Weißig, Freie Wähler/BMV)

Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen des Hauses abgelehnt.

Die Fraktion der AfD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag „Willkommen in Mecklenburg-Vorpommern – Baby-Willkommensgeschenk“

auf Drucksache 7/3044 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie von hier, vom Präsidium aus namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorgangs von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.

Ich bitte nunmehr den Schriftführer, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat und dies noch tun möchte?

(Die Abgeordnete Eva-Maria Kröger wird nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. Dann schließe ich die Abstimmung.

Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 10.50 Uhr

__________

Wiederbeginn: 10.52 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 58 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 12 Abgeordnete, mit Nein stimmten 46 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3044 abgelehnt.

Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 26 auf: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Soziale Beratungsleistungen ausfinanzieren, Drucksache 7/3056.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Soziale Beratungsleistungen ausfinanzieren – Drucksache 7/3056 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Koplin für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Soziale Beratungsleistungen sind Bestandteil eines verwirklichten Sozialstaatsprinzips. Es verpflichtet uns als Gesetzgeber, auf Grundlage der Artikel 20 und 28 des Grundgesetzes nach sozialen Gesichtspunkten zu handeln und die Rechtsordnung entsprechend zu gestalten. Dieses Gebot gilt gleichermaßen für die Verwaltung wie für die Rechtsprechung. Bezugspunkt ist die Einhaltung universeller Grundrechte, wie die Achtung und der Schutz der Würde, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder das Verbot von Diskriminierungen.

Meine Damen und Herren, soziale Beratungsleistungen zielen neben zahlreichen sozialstaatlichen Leistungen darauf ab, in allen Lebenslagen die Verfassungsansprüche in der Realität zu gewährleisten. Sie sind mit Blick auf unsere Landesverfassung mit dem Artikel 17a umschlossen, in dem es unter anderem heißt, ich zitiere: „Soziale Hilfe und Fürsorge sowie staatliche und kommunale Maßnahmen dienen dem Ziel, das Leben gleichberechtigt und eigenverantwortlich zu gestalten.“

Soziale Beratungsleistungen folgen der Intention, für Bedarfe aufgrund verschiedenster sozialer Problemstellungen einfach zugängliche Angebote der Beratung, Begleitung, Hilfe und Unterstützung zu unterbreiten. Beratungen werden zu verschiedenen Problemlagen angeboten und in Anspruch genommen. Da gibt es die allgemeine Sozialberatung, die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, die Sucht- und Drogenberatung, die Beratung für Menschen mit Behinderungen, die Beratung für Migrantinnen und Migranten, die Ehe-, Familien- und Lebensberatung, die Aidsberatung, die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung, die Beratung für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie die Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe.

Viele dieser Beratungsleistungen sind originär sozialstaatliche Aufgabe. Entsprechend der Erkenntnis und bitterer Erfahrung, welche Auswirkungen machtpolitischer Zentralismus hat und was es bedeutet, wenn dem Einzelnen entzogen wird, was sie oder er aus eigener Initiative nicht leisten kann, haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes und der Sozialbücher diese Leistungserbringung nach dem Subsidiaritätsprinzip an Vereine, Verbände und Initiativen übertragen. Subsidiarität besteht darin, dass die jeweils größere Einheit in einer Gesellschaft nur dann eingreifen soll, wenn die kleinere beziehungsweise untergeordnete Einheit aus eigener Kraft zur Erfüllung dieser Aufgaben nicht in der Lage ist.

Eine solche Übertragung geht jeweils mit Rechten und Pflichten einher. Die Pflicht der Vereine, Verbände und Initiativen besteht mit Übernahme der Aufgaben darin, diese in der erforderlichen Qualität und mit der entsprechenden Sach- und Fachkunde anzubieten beziehungsweise durchzuführen. Dies wird vom Staat auch eingefordert. Die Pflicht des Staates – in diesem Fall konkret unsere Pflicht – besteht darin, die genannten Leistungserbringer dem Grunde nach in die Lage zu versetzen, die Leistung auch in der geforderten Qualität anbieten zu können. Dementsprechend darf sich die staatliche, mithin gesetzgeberische Seite nicht darauf beschränken, den Trägern von Beratungsleistungen Zugang zu sozialen Aufgaben zu verschaffen, sondern muss zusätzlich auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür schaffen, sodass die Träger der Beratung auf der Grundlage ihrer Eigenständigkeit und besonderer Ressourcen ihre Wirkung zum Vorteil der Hilfebedürftigen entfalten können.

Aus einem nicht mit Vernunft zu begründenden Umstand geht seit Jahr und Tag die Übertragung von sozialen Beratungsangeboten auf Vereine, Verbände und Initiativen mit der Auffassung einher, diese könnten ihre Leistungen gut und gerne billiger erbringen als staatliche Verwaltungen sowohl hinsichtlich der Personalkosten als auch hinsichtlich der Sachkosten. Eine solche Denkhaltung hat gleich in zweierlei Hinsicht negative Folgewirkungen. Einerseits wird der Eindruck erweckt, öffentliche Verwaltungen sind per se teurer und unwirtschaftlich. Das wiederum spielt jenen in die Hände, die nach den

neoliberalen Ideologien von Hayek oder Friedmann mit dem Slogan, ungleicher Wohlstand und ungleiche Rechte wären unabdingbare Merkmale eines erfolgreichen Marktsystems, auf die Zurückdrängung des Staates und individueller Schutzrechte hinarbeiten. Andererseits diskreditieren sie die sozialen Beratungsleistungen der Träger als von minderer Güte, denn sie werden ja billiger erbracht. Zugleich wird unter Dumpingbedingungen ein Marktgeschehen initiiert, das die verantwortlichen Akteure stets und ständig zur Ökonomisierung sozialer Leistungen und zuweilen zu einem abenteuerlichen Agieren zwingt.

Die bisherigen Erkenntnisse in der Befassung mit dem Thema „Finanzierung der Wohlfahrt“ lassen hinsichtlich sozialpolitisch ungewollter Entwicklungen auf unsere Mitverantwortung als Gesetzgeber schließen. Durch politische Entscheidungen in diesem Haus und in den zuständigen Ministerien haben sich über eine lange Zeit Zustände entwickelt, die wir nicht länger dulden dürfen.

Der Vorsitzende des Paritätischen Mecklenburg-Vorpommerns, Herr Bluschke, schrieb während der Debatten zum letzten Doppelhaushalt Folgendes an den Sozialausschuss, ich zitiere: „Mit Enttäuschung haben wir den vorliegenden Entwurf der Landesregierung für den Einzelplan 10 des Haushalts 2018/2019 zur Kenntnis genommen. In nahezu allen Haushaltstiteln, die Zuwendungen für Einrichtungen und Dienste der freien Wohlfahrtspflege betreffen, stagnieren die Haushaltsansätze auf dem Niveau“ von 2013. „Steigerungen von Personal- und Sachkosen müssen somit in den nächsten beiden Jahren ein weiteres Mal durch zusätzliche Eigenmittel der Träger aufgefangen werden. Die Belastungsgrenze für die Träger ist damit nicht nur erreicht, sondern überschritten. Auch ist unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mehr zu vermitteln, warum Beschäftigte im öffentlichen Dienst jährlich an tariflichen Lohnsteigerungen partizipieren, die Zuwendungen für die freie Wohlfahrtspflege jedoch stagnieren und den Trägern somit keine Lohnsteigerungen ermöglichen.“ Zitatende.

An den wenigen Stellen, an denen es Mittelaufwuchs gibt, entspricht dieser nicht den Erfordernissen. So erhalten die Fachkräfte in den Frauenschutzhäusern zwar neuerdings – das geht auf die Initiative meiner Fraktion und dann dem Handeln der Sozialministerin zurück – eine Steigerung ihres Lohnes von jährlich 2,3 Prozent, der aber liegt 34 Prozent unter vergleichbaren Gehältern im öffentlichen Dienst.

Bezeichnend, weil von landespolitischer Bedeutung, ist die Situation des Perspektive e. V. Waren. Der hat dieser Tage mit seinem Angebot der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung die weiße Flagge gehisst, weil der geforderte Eigenanteil nicht mehr getragen werden kann. In einem Vor-Ort-Gespräch habe ich erfahren, im Jahr 2017 betrugen die Kosten seiner Beratungsleistung 201.000 Euro. Als zuwendungsfähig wurden aber nur 188.000 Euro anerkannt. Davon übernimmt das Land knapp 92.000 Euro, also 48,72 Prozent der als zuwendungsfähig erklärten Kosten. Der Landkreis übernahm 81.000 Euro, das sind 43,02 Prozent, und der Verein 15.600 Euro, also 8,26 Prozent. Als nicht zuwendungsfähig wurden Verwaltungskosten wie etwa die unabdingbare Buchhaltung erklärt.

Der Eigenanteil und die als nicht zuwendungsfähig erklärten Kosten, also die real angefallenen Kosten, machen für den Perspektive e. V. Waren jedoch in

Summe 28.000 Euro aus. Von der Sparkasse bekamen sie 5.000 Euro, von der Wohnungsgesellschaft 3.000 Euro, von den Städten Waren, Röbel und Malchow insgesamt 4.500 Euro. Ungedeckt blieben immer noch 15.500 Euro.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Jedes Jahr bei Sparkassen und anderen Wirtschaftsunternehmen sowie den Städten, die finanziell selbst zu knapsen haben, mit der Spendenbüchse vorstellig zu werden, und das in Konkurrenz mit zahlreichen ebenfalls wichtigen Kinder- und Jugendprojekten oder Kulturinitiativen, schafft eine höchst unsichere und noch dazu demütigende Situation und macht die Beratung weder für den Träger noch für die Beschäftigten irgendwie sicher planbar – das alles für eine Leistung, die gesellschaftlich notwendig und für die Betroffenen existenziell ist.

Damit muss Schluss sein, sehr geehrte Damen und Herren. Wir LINKEN wollen, dass sich das Parlament selbst in die Pflicht nimmt und die Regierung beauftragt, bei der angekündigten Fassung eines Wohlfahrtsgesetzes für unser Land sowie bei der Aufstellung des Landeshaushaltes für die kommenden zwei Jahre die sozialen Beratungsleistungen unter Berücksichtigung des im Koalitionsvertrag selbst formulierten Anspruchs, gut bezahlte Arbeit auskömmlich zu fördern, die tatsächlich anfallenden Kosten dabei zu berücksichtigen und die Förderung schließlich und endlich zu dynamisieren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.