Protocol of the Session on January 24, 2019

Sehr geehrte Damen und Herren, nach all den Kleinen Anfragen, Debatten im Landtag und Pressemitteilungen von Ihnen, Herr Ritter, scheint es mir, dass eines immer noch nicht klar scheint, und darum sage ich es gern noch einmal unmissverständlich: Allen Betroffenen in Mecklenburg-Vorpommern stehen die fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, eine Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung, zwei beziehungsweise drei Täter- und Gewaltberatungsstellen sowie eine Landeskoordinie

rungsstelle zur Verfügung. All diese Einrichtungen beraten, unterstützen und helfen unabhängig vom Geschlecht eines Hilfesuchenden. Sowohl Frauen als auch Männer können auf die Beratungs- und Unterstützungsangebote des Netzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in gleichem Maße zurückgreifen. Eine Ausnahme bilden dabei die Frauenhäuser.

Im Kern geht es also im Antrag der Linksfraktion um die Frage, ob wir ein Männerschutzhaus brauchen. Dazu zunächst Folgendes: Ist ein Mann oder ein Junge von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung oder Zwangsverheiratung betroffen, können diese in der Schutzwohnung der Fachberatungsstelle ZORA untergebracht werden. ZORA hält eine Schutzwohnung mit zwei Schlafplätzen vor, in der auch männliche Betroffene Schutz finden können.

Sehr geehrte Kollegen, vielleicht haben Sie schon davon gehört, seit 2017 gibt es in Sachsen ein Pilotprojekt für Männerschutzhäuser.

(Torsten Renz, CDU: Nein, habe ich noch nicht gehört.)

So gibt es in Dresden und Leipzig Männerschutzwohnungen für jeweils drei Bewohner. Das Projekt ist für zwei Jahre angelegt, danach wird es evaluiert und ich bin sehr an den Ergebnissen interessiert. Ich möchte mich diesem Thema ausdrücklich nicht versperren, es ist aber bundesweit gesehen ein neuartiges Thema mit noch sehr wenigen Erfahrungswerten. Allerdings, soweit es um die fehlende Unterbringungsmöglichkeit von männlichen Betroffenen in Mecklenburg-Vorpommern geht, wurde dies bereits im Landesrat zur Umsetzung des Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt diskutiert. Im Landesrat sprachen Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Ministerien, der Landeskoordinierungsstelle CORA, die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und weitere Mitglieder über die stetige Verbesserung des Schutzes für von häuslicher und sexualisierter Gewalt Betroffene. Ein konkreter Bedarf für ein Männerschutzhaus wurde bisher in diesem Gremium allerdings nicht gesehen. Es geht zum jetzigen Zeitpunkt erst mal darum, Zahlen geschlechterdifferenziert mithilfe eines standardisierten Formblattes für das jeweilige Beratungssystem, also Frauenhaus, Beratungsstelle et cetera, zu erfassen. Zu dieser Erfassung sind die Träger der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes seit 2017 verpflichtet.

Ich erwarte, dass im Zusammenspiel mit anderen prüfbaren Ergebnissen hieraus zukünftig Schlussfolgerungen im Hinblick auf weitere Maßnahmen für von Gewalt be

troffene Jungen und Männer gezogen werden können. Nur so können Aussagen über den möglichen Bedarf für ein reines Männerschutzhaus

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

oder eine Männerschutzwohnung getroffen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein weiteres im Antrag angesprochenes Thema ist die Täterberatungsstelle in Güstrow. Ich gehe davon aus, dass auch die Fraktion DIE LINKE die erste Ausgabe des Amtsblattes für Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr erhalten hat. Darin haben wir das Interessenbekundungsverfahren für die Täterberatungsstelle in Güstrow veröffentlicht. Die Landesregierung hat sich an die Ankündigung in der letzten Fragestunde im Dezember insoweit gehalten. Wir wollen eine Fortsetzung dieser Arbeit, da sie wichtig ist. Wir wollen also keinesfalls eine Ausdünnung des Hilfenetzwerkes. Uns da anderes zu unterstellen, ist unredlich.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Koalitionspartner haben sich in der Koalitionsvereinbarung klar dazu verständigt, die Unterstützungsstrukturen für die Betroffenen häuslicher und sexualisierter Gewalt zu sichern und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. In diesem Zusammenhang nehme ich auch gern die Forderung der Erhöhung der Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2020/2021 auf.

Ich möchte aber auch gern die Gelegenheit nutzen, noch mal deutlich zu machen, was mein Ministerium im zurückliegenden Haushaltsjahr für die Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt getan hat. Die Pressemitteilungen von Ihnen, Herr Ritter, brechen nämlich immer genau dort ab. Wahrscheinlich warten dann schon die nächsten Themen auf Sie. Deswegen ergänze ich hier gern den Teil, den Peter Ritter aus den genannten Zeitgründen immer weglassen muss.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich finde es ziemlich billig, wie Sie hier agieren.)

Wir haben mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 die Voraussetzungen für eine bessere Personalausstattung in den kleineren Frauenhäusern geschaffen. Der Landeszuschuss für die personelle Ausstattung der Frauenhäuser stieg um stattliche 20 Prozent. Das sind im Haushaltsjahr 2018 mehr Mittel in Höhe von circa 140.000 Euro und 2019 143.000 Euro.

Zusätzlich haben wir die Haushaltsmittel für den Betrieb der Einrichtungen im Beratungs- und Hilfenetz um 2,3 Prozent erhöht. Für das Jahr 2019 wurden die Haushaltsmittel nochmals um 2,3 Prozent aufgestockt. Dies sind noch mal Mehrausgaben von 107.000 Euro nur für das Jahr 2019, die in die Zuschüsse für die Personal- und Sachkosten fließen. Das heißt, in diesem Jahr stehen 2,4 Millionen Euro im Titel für das Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt. Das sind also die Zahlen.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch für die anstehenden Haushaltsjahre strebe ich eine Erhöhung des Budgets an, denn die Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Frauen und Männern sowie deren Kindern ist für mein Ministerium und mich ein sehr wichtiges Thema. Ich betone dabei ausdrücklich aber auch, die

Finanzierung der Beratungs- und Hilfeeinrichtungen ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, für die nicht das Land allein verantwortlich ist. Wir leisten Zuschüsse auf freiwilliger Basis für eine gesellschaftlich sehr wichtige Arbeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Auch Kommunen und die Träger müssen an dieser Stelle ihrer Verantwortung nachkommen, und ich begrüße sehr, dass auch der Bund, vor allem in Person der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Unterstützung für den Gewaltschutz angekündigt hat. Auch darauf setze ich. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Förster.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! DIE LINKE fordert mit ihrem Antrag den Ausbau zielgruppenspezifischer Angebote für Männer als Betroffene von häuslicher und sexueller Gewalt. Das gibt Anlass, über das, was ein Sozialstaat leisten kann und soll und was er nicht kann, grundsätzlich nachzudenken. Unbestritten wollen wir alle sozial und solidarisch sein, allerdings nur, solange es notwendig und vertretbar ist. Das gilt für alle Ebenen – in der Familie wie auf kommunaler und staatlicher Ebene. Des Weiteren gilt es zu beachten, dass Solidarität am besten dort gedeiht, wo der Einzelne direkt gefordert ist, und dass sie signifikant abnimmt, wenn sie nur mittelbar über Abgaben an einen für alle Sorgen und Nöte zuständigen Staat stattfindet.

Ein Weiteres kommt hinzu: Solidarität hat doch immer etwas mit der Verlagerung von Verantwortung zu tun. Je mehr das Einstehen füreinander und Hilfe für den anderen zur staatlich organisierten Stütze wird, desto größer wird das Risiko, dass die aus der Eigenverantwortung resultierenden Kräfte erlahmen. Aus alledem folgt, der Staat ist nicht für alles, was schiefläuft und ungerecht erscheint, verantwortlich. Nicht jedem kann geholfen werden, vor allem dann nicht, wenn er sich selbst helfen könnte oder sich nicht helfen lässt. Ob und in welchem Umfang der Staat gefordert ist – und damit der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird –, ist mithin eine Frage des Abwägens, und hier scheiden sich gelegentlich die Geister.

Muss ich wirklich in jede Ecke und jeden Winkel leuchten, um Hilfsbedürftigkeit aufzudecken und staatliche Fürsorge einzufordern? In einer solchen Nische befindet sich der von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Mann. Ja, es gibt ihn wohl, allerdings ist er mir in 15 Jahren Schöffengericht nicht begegnet. Da hatte ich es nur mit misshandelten und vergewaltigten Frauen sowie missbrauchten Kindern zu tun, und die Täter waren allesamt Männer. Wenn es um Kinder ging, dann waren die Mütter allerdings nicht immer die Unschuldigen. Es kam vor, dass sie in der Lage waren, nicht hinzuschauen, weil ihnen der Täter wohl wichtiger war als das Kind. Auch das ist eine bittere Erfahrung und ein Stück Realität.

Nun könnte man meinen, es ist ein Gebot der Gleichheit nach Artikel 3 des Grundgesetzes, dass dem misshandelten Mann genauso geholfen werden muss wie der Frau. Nun, ich habe in unseren Debatten über Gleichbe

rechtigung und Gleichheit schon mehrfach darauf hingewiesen, dass Artikel 3 Grundgesetz eine schematische Gleichbehandlung eben nicht fordert. Und gerade im Bereich von Gewalt und Missbrauch wird die sich aus der unterschiedlichen Körperkraft und den daraus abzuleitenden unterschiedlichen Verhaltensweisen ergebende Ungleichheit der Geschlechter deutlich. Frauen befinden sich deshalb in einer völlig anderen Situation, die es ihnen schwer macht, aus einer von Gewalt geprägten Beziehung auszubrechen, vor allem, wenn Kinder vorhanden sind und ihnen die logistischen Möglichkeiten fehlen. Deshalb haben wir Frauenhäuser. Dabei hängt es immer von einer individuellen Risikoanalyse ab, ob tatsächlich der Einzug in ein geschütztes Frauenhaus notwendig ist oder andere Maßnahmen wie eine polizeiliche Wegweisung oder ein Betretungsverbot oder andere unterstützende Maßnahmen und Hilfen ausreichen.

Aber auch hier gibt es Grenzen. Es gibt Fälle, wo die Schutzmechanismen versagen, weil Frauen immer wieder einknicken und sich nicht nachhaltig helfen lassen oder, schonender formuliert, nicht in der Lage sind, den Gewaltkreislauf zu durchbrechen. Dann muss die Verantwortung am Ende des Tages auch an den zurückgegeben werden, der sich nicht helfen lässt.

Was nun die schutzbedürftigen Männer anbelangt, so fragt sich, wie valide die aufgrund der Anfrage der LINKEN mitgeteilten Zahlen sind. Die von Herrn Ritter angeführten Zahlen aus den Opferambulanzen sind jedenfalls nicht verwertbar, denn sie beziehen sich auf Gewaltopfer insgesamt und nur zu einem geringen Teil auf Gewaltopfer aufgrund häuslicher Gewalt. Sie sind zudem nicht aussagekräftig dafür, ob tatsächlich ein Bedarf für Männerschutzhäuser beziehungsweise -wohnungen besteht. Die bestehenden Interventions- und Beratungsstellen stehen auch den von Gewalt betroffenen Männern offen. Ich kann mich hier auf das beziehen, was die Frau Ministerin dazu schon ausgeführt hat. Von dort kann bei Bedarf über die Beratungen hinaus das Erforderliche organisiert werden, wenn nötig auch ein Wohnungswechsel. Soweit Kinder mitbetroffen sind, ist das Jugendamt gefordert.

Die Situation ist hier eine grundsätzlich andere als bei den Frauen. Das Hauptproblem besteht nachvollziehbar bei den Männern darin, dass diese, wenn sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, sich ihrer Opferrolle schämen und ihre Hilfsbedürftigkeit als Schwäche und Versagen empfinden.

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Und, liebe Kollegen Männer, wer von Ihnen würde das denn anders empfinden, wenn er davon betroffen wäre? Mit der Formel von einem überholten Rollenverständnis kommt man hier nicht weiter. Der Schwerpunkt der Hilfe bei den betroffenen Männern dürfte hier also bei der Beratung, nicht bei der Gewährung von Schutzräumen liegen. Dafür reichen Interventions- und Beratungsstellen vollkommen aus.

Herr Ritter hatte noch eins angeführt, dass bei den Männern dann häufig auch Verletzungen infrage gestellt würden, ob sie nicht Folge eigener Angriffe, also von Notwehrhandlungen des Partners/der Frau seien. Ja, das ist eine Frage, die sich natürlich auftut in solchen Fällen. Darauf gibt es auch keine richtigen Antworten, aber ich glaube, wir können getrost davon ausgehen, dass Frau

en ganz, ganz überwiegend die Opfer sind und nicht irgendwelche Männer, die dann auch ein paar Kratzer haben.

Werte Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, auf der Suche nach verfolgten diskriminierten Minderheiten verlieren Sie den Blick für die Normalität und die schaffenden Menschen, die mit ihrem Fleiß den Laden zusammenhalten. Um diese sollten wir uns allesamt viel mehr kümmern. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort die Abgeordnete Frau Friemann-Jennert.

(Andreas Butzki, SPD: Maika, aber die Kurzfassung! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Nein, nach der Ansprache eben muss ich doch ein bisschen mehr sagen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Ziel des vorliegenden Antrages ist zu begrüßen. Jeder Mensch, der von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen ist, verdient umfassende und professionelle Hilfe und Unterstützung, ganz gleich, ob Mädchen, Frau, Junge oder Mann, also unabhängig vom Geschlecht. Dabei ist es völlig richtig, auch Gewalt gegenüber Jungen und Männern in den Blick zu nehmen. Obwohl häusliche und sexualisierte Gewalt gegenüber Männern in Teilen der Gesellschaft immer noch wenig im Bewusstsein ist, waren in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2017 immerhin rund neun Prozent der Opfer von Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen männlich.

Bei häuslicher Gewalt liegt der Anteil der betroffenen Jungen und Männer im Durchschnitt ebenfalls um zehn Prozent. Es ist also richtig, auch Jungen und Männer in zielgerichtete Hilfsangebote einzubeziehen. Frau Drese hat es schon gesagt, es gibt zum Beispiel fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, zwei Täter- und Gewaltberatungsstellen, an die man sich wenden kann.

Was ich nicht verstanden habe, ist, warum Sie eine Kleine Anfrage von der BMV genommen haben. Sie haben doch selber eine Kleine Anfrage gestellt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, ich kann mich doch mal bei anderen bedienen.)

Ja, das habe ich nicht verstanden, denn da sind ja auch viele Informationen drin.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Es gibt auch andere, die sich für dieses Thema interessieren.)

Aber, meine Damen und Herren, DIE LINKE möchte mit ihrem Antrag zielgruppenspezifische Angebote für Jungen und Männer, die von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind, ausbauen und allgemein das Hilfesystem für Opfer derartiger Formen von Gewalt stär

ken. Das klingt ja zunächst auch einmal gut, aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die konkreten Forderungen entsprechen wieder einmal der typischen, geradezu reflexartigen Antwort der Linkspartei auf jedes – in Anführungszeichen – „vermeintlich bestehende Problem“, also mehr und vor allem mehr Geld. Aber wir können keine wertlosen Forumschecks verteilen, ohne genauer zu hinterfragen, ob und gegebenenfalls an welcher Stelle das Angebot nicht ausreichend ist.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle wird erneut der Unterschied zwischen den Forderungen der LINKEN und der Politik der in Verantwortung stehenden Regierungskoalition deutlich. Wir können es uns nämlich nicht so leicht machen wie die Opposition und einfach in jedem Bereich, in dem – in Anführungszeichen – „möglicherweise Handlungsbedarf besteht“, mehr Geld ausgeben. Nein, meine Damen und Herren, wir prüfen zunächst einmal, ob und wo genau zusätzliche Bedarfe bestehen, und treffen unsere fachpolitischen Entscheidungen immer auch mit Blick auf den verantwortungsvollen Umgang mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger.

Meine Damen und Herren, DIE LINKE führt es in der Antragsbegründung weitestgehend selbst aus, für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt stehen in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 30 Hilfeeinrichtungen zur Verfügung. Damit gibt es insgesamt ein dichtmaschiges Beratungs- und Hilfenetz in unserem Land, das weitgehend auch für Jungen und Männer zugänglich ist. Was man unkompliziert verändern kann, ist, bei den vorhandenen Stellen auf das Hilfsangebot speziell für Männer deutlicher aufmerksam zu machen.

Meine Damen und Herren, der Antrag fordert nun zusätzlich Männerschutzhäuser und -wohnungen nach dem Beispiel Sachsens. Nach dem, was ich gelesen habe, gibt es drei auf zwei Jahre angelegte Projekte, allerdings auch noch nicht evaluiert.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei,...