Protocol of the Session on January 24, 2019

Die erwirtschaften keine Gewinne, Herr Koplin, auch nicht das Uniklinikum Rostock. Das hat Jahresüberschüsse, die im Unternehmen verbleiben, und zwar ausschließlich für den Unternehmenszweck, und der Unternehmenszweck ist die Krankenversorgung von Menschen in diesem Land. Wenn ich jetzt also die der Körperschaftsteuer unterwerfe, schmälere ich den Überschuss. Können wir das so sagen? Wenn ich den Überschuss schmälere, habe ich weniger Möglichkeiten, Geld einzusetzen für die Krankenversorgung.

(Zuruf von Dr. Gunter Jess, AfD)

Selbstverständlich ist das so. Das ist ja nun wirklich …

(Zuruf von Dr. Gunter Jess, AfD)

Herr Jess,

(Egbert Liskow, CDU: Na, wie denn?)

Herr Jess,

(Zuruf von Dr. Gunter Jess, AfD)

Herr Jess, wenn Sie als Krankhaus aus Jahresüberschüssen Rücklagen bilden oder Rückstellungen, Investitionen tätigen und die werden vorher besteuert …

(Dr. Gunter Jess, AfD: Die werden nicht vorher besteuert.)

Entschuldigen Sie, dann macht die gesamte Diskussion gar keinen Sinn, weil ich entnehme diese Gewinne dann

ja nicht. Auch wenn Rostock zum Beispiel etwas entnimmt, ändert Ihre Körperschaftsteuer daran nichts, wenn die Bürgerschaft in Rostock sagt, ich schöpfe was vom Gewinn ab. Das ändert alles gar nichts.

Das heißt, Sie haben, wenn Sie eine Besteuerung dieses Unternehmens haben wollen, am Ende weniger Geld zur Verfügung, um die Leistungen zu erbringen. Das heißt, es gibt dann zwei Möglichkeiten – insofern haben Sie recht, es gibt keine zwingenden Mehrbelastungen für Versicherte –, es gibt zwei Möglichkeiten zu reagieren: Ich kann die Gesundheitsversorgung verschlechtern, weil ich es mir nicht mehr leisten kann. Das ist die erste Möglichkeit. Und wenn ich das nicht will, dann muss ich die Beiträge erhöhen. Da hat Herr Koplin völlig recht, aber er hat vergessen zu sagen, das geht natürlich nur, wenn ich das Interesse habe, die Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger auf dem Niveau aufrechtzuerhalten. Wenn ich das nicht machen will, kann ich es auch, oder wenn ich nicht die Beiträge erhöhen will, muss ich die Gesundheitsversorgung verschlechtern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass es in diesem Parlament eine breite Mehrheit gegen all diese Optionen gibt und wir wahrscheinlich in diesem Lande bei unserem System bleiben. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Torsten Koplin, DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3042 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss sowie zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der AfD, dem fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3042. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3042 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Hilfesystem stärken – zielgruppenspezifische Angebote für Männer als Betroffene von häuslicher und sexueller Gewalt ausbauen, auf Drucksache 7/3057.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Hilfesystem stärken – zielgruppenspezifische Angebote für Männer als Betroffene von häuslicher und sexueller Gewalt ausbauen – Drucksache 7/3057 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einen Tag vor Heiligabend hieß es im NDR „Mehr häusliche Gewalt gegen Männer in Mecklenburg-Vorpommern“. Diese Schlagzeile kam prompt zur besinnlichen Weihnachts- und Familienzeit und sollte deutlich machen, dass der Haussegen eben nicht in allen Häusern gerade hängt, mancherorts sogar äußerst schief, und teilweise leider durch häusliche Gewalt geprägt ist. Betroffen sind Frauen und Kinder, aber auch Männer. Die Schlagzeile des NDR-Beitrags hatte zum Ziel, die Opfergruppe in den Blick zu nehmen, die bislang noch zu wenig oder auch gar keine Aufmerksamkeit bekommt. Zumindest kann das behauptet werden, wenn es um die öffentliche Wahrnehmung, Bewertung und auch um konkrete Angebote im Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt geht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt sie – Gewalt gegen Männer durch Familienmitglieder, durch Partnerinnen und in gleichgeschlechtlichen Beziehungen durch den Partner im eigenen Wohnumfeld, und das nicht in Ausnahmefällen und nicht erst seit heute. Dabei geht es um körperliche und psychische Gewalt und es geht dabei auch um harte Schläge und Tritte, Wunden, sogar Brüche und um tiefe seelische Verletzungen. Zwischen 2008 und 2017 sind 55 Menschen in MecklenburgVorpommern durch die Gewalt in Familien und Partnerschaften ums Leben gekommen. 70 Prozent der Opfer waren Frauen, 30 Prozent waren Männer im Alter zwischen 44 und 91 Jahren. Letztere Zahlen sind einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der BMV-Fraktion zu entnehmen.

Einige Studien gehen davon aus, dass sich Frauen und Männer in Fällen der häuslichen Gewalt sogar die Waage halten, dass also die Hälfte aller Betroffenen von häuslicher Gewalt Männer sind.

(Zurufe von Martina Tegtmeier, SPD, und Holger Arppe, fraktionslos)

So oder so, die Dunkelziffer ist nach wie vor sehr hoch, nur die wenigsten Fälle kommen ans Licht.

Und für blöde Kommentare, Herr Arppe, habe ich bei diesem Thema überhaupt kein gutes Gefühl. Sie sollten sich also etwas zurückhalten.

(Holger Arppe, fraktionslos: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen.)

Das Dunkelfeld weiter aufzuhellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist unsere Pflicht. Das können wir nur durch kontinuierliche Aufklärung, öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und eine zielgerichtete, adäquate Hilfe. Hier müssen wir ansetzen und das Hilfesystem für Männer passgenauer machen. Dafür benötigen wir unbedingt auch eine bessere Datenlage für Mecklenburg-Vorpommern, die aufzeigt, welche Formen der häuslichen Gewalt mit welchen Auswirkungen und in welcher Quantität es gibt, die explizit auch Gewalt gegen Männer aufzeigt.

In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit 332 Männer und 3.850 Frauen in den Beratungsstellen als Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt und Stalking bekannt. In der Runde von Expertinnen und Experten im Sozialausschuss des Landtages in der vergangenen

Woche zur Situation der Opferambulanzen war die Gewalt gegen Männer ebenfalls Thema. Opferambulanzen nehmen eine anonymisierte Spurensicherung bei Gewalt- und Sexualdelikten vor und archivieren die Befunde für eine eventuelle spätere Beweisführung. Allein in der ersten Januarhälfte dieses Jahres wurden bereits zwei Fälle von häuslicher Gewalt in der Greifswalder Opferambulanz dokumentiert. Die Verletzungen sind meistens schwerwiegend. Insgesamt sprechen die Opferambulanzen davon, dass ein Drittel der Männer und zwei Drittel der Frauen unter denjenigen sind, die sich in Fällen von häuslicher Gewalt an die Opferambulanzen wenden oder von Ärztinnen und Ärzten oder der Polizei dorthin vermittelt werden.

Aus vielerlei persönlichen Gründen, weil die Hemmschwelle zu hoch und die gesellschaftliche Akzeptanz noch zu gering ist, aber auch wegen der unzureichenden konkreten und transparenten Angebote wagen sich betroffene Männer selten und meist nur in gravierenden Fällen an das Hilfesystem. Diese Hürden müssen für die Betroffenen abgebaut werden. Männer und Jungen müssen gezielt angesprochen und aufgefangen werden.

Ein Aspekt ist im Hilfesystem noch völlig unberücksichtigt. Männer, die aufgrund der Gewalterfahrung nicht mehr zu Hause sein können oder wollen, müssen irgendwo hinkönnen, wo sie Unterkunft finden. Männer, die zu Hause tyrannisiert werden, landen im besten Fall bei Freunden, Bekannten, Familienangehörigen oder im schlechtesten Fall wer weiß wo. Aber sie landen eben nicht im Hilfesystem, denn in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Schutzunterkünfte, Schutzwohnungen oder Männerhäuser, und das trotz der nachgewiesenen Fälle im dreistelligen Bereich, in denen Männer in Mecklenburg-Vorpommern von häuslicher Gewalt betroffen sind. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss sich dringend ändern.

Wir fordern mit dem vorliegenden Antrag, Männerhäuser und Männerschutzwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern einzurichten, und wir fordern eine flächendeckende psychosoziale Anamnese, Beratung und Nachbetreuung der jungen Männer, der Männer und Jungen vor Ort durch transparente, zielgruppenspezifische und flächendeckende Angebote.

In der Bundesrepublik gibt es bislang nur wenige Männerhäuser, jeweils ein Männerhaus in Oldenburg, Berlin, Leipzig und in Dresden. Oldenburg und Dresden sowie auch Plauen im Vogtland haben zudem anonyme Männerschutzwohnungen. Die meisten Männer, die dort hinkommen, sind Familienväter. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit Januar 2019 dagegen nur noch zwei von ehemals drei Männer- und Gewaltberatungsstellen, die sowohl Täter- als auch Opferberatung vornehmen. Auch das ist ein Spezifikum.

Zum Ende des Jahres 2018 musste die Männer- und Gewaltberatungsstelle in Güstrow ihre Arbeit aus wirtschaftlichen Gründen einstellen. Die ohnehin schon wenigen Angebote für Männer werden somit weiter reduziert, Beratungs- und Hilfeangebote für Täter wie für Opfer, liebe Kolleginnen und Kollegen. Obwohl der Landesregierung seit Oktober bekannt ist, dass die Stelle nicht gehalten werden kann, wurde nichts unternommen, um sie ab Januar durch einen neuen Träger neu zu besetzen. Sie werden nun sicher gleich berichten, wie es

aktuell darum steht. Wir sind gespannt. Ich hoffe, dass eine Lösung gefunden wurde.

Das gesamte Hilfesystem ist eng gestrickt und alles mit dem Kalkül angelegt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das vor Ort aus eigener Kraft, eigener Tasche, mit der eigenen Zeit kompensieren. Die Löhne der Beschäftigten in den nunmehr 31 Einrichtungen des Hilfesystems müssen 14 Jahre nach der letzten tariflichen Anpassung endlich besser bezahlt werden. Die 2,3Prozent-Dynamisierung, die die Ministerpräsidentin im Jahr 2018 dankenswerterweise, aber auf Druck mehrfacher Proteste der Träger und Beschäftigten des Hilfesystems als ein erstes Zugeständnis eingeführt hat, ist nur wirklich zielführend, wenn sich auch die Preissteigerungsrate der letzten anderthalb Jahrzehnte in der Landesförderung niederschlägt. Vorher ist es leider nur eine Augenauswischerei.

Die Fraktion DIE LINKE hat die dafür erforderlichen Mittel von 590.000 Euro bereits im Haushaltsverfahren zum aktuellen Doppelhaushalt und auch Ende 2018 im Zuge der Beratungen zum Nachtragshaushalt eingefordert. Die Koalitionsfraktionen haben dies vom Tisch gewischt. Also erzählen Sie mir bitte nicht gleich, was Sie alles Tolles tun, denn die Mittel – das zeigt die Praxis – reichen hinten und vorne nicht, sonst hätte Güstrow nicht schließen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Auch werden wir uns sicherlich wieder gleich anhören, dass sich Männer doch an die vorhandenen Beratungsstellen im Land wenden können. Es sind landesweit acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt. Aber – und das ist es, was wir kritisieren – es spricht eben die betroffenen Männer nicht ausreichend an. Warum sind dann in ungefähr zehn Prozent der bekannten Fälle Männer betroffen, wenn sie doch laut Studienerkenntnissen nahezu die Hälfte der Betroffenen von häuslicher Gewalt ausmachen sollen? Warum sprechen die Ergebnisse der Dunkelfeldstudien eine andere Sprache? Viele Betroffene bleiben im Verborgenen und tappen bei der Suche nach einer Anlaufstelle, bei der sie sich hundertprozentig richtig und gut aufgehoben fühlen, im Dunkeln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „häusliche Gewalt gegen Männer“ wird noch immer gesellschaftlich tabuisiert. Auch fällt es Männern schwerer, darüber zu reden, aus Scham oder weil immer noch das Rollenverständnis vorherrscht, Männer können und müssen Gewalt und körperliche Übergriffe ertragen und wegstecken. Hier, auch hier müssen wir ansetzen, um das Hilfesystem spezifisch auch auf die Belange der Männer auszurichten.

Ein weiterer Faktor, der im Wege steht, ist nach wie vor die tatsächliche oder erwartete Sanktionierungspraxis im öffentlichen Raum, bei Behörden, Polizei und Justiz, bei der es mitunter immer noch zu klassischen geschlechtsspezifischen Zuschreibungen von Opfern und Tätern kommt. So fühlen sich Männer oft nicht ernst genommen, werden belächelt oder die Rollen werden gar verdreht und dem Mann wird seine Situation als Betroffener nicht abgenommen, sondern im Gegenteil die erlebte Gewalt als Reaktion auf eine vorangegangene Tat ausgelegt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht nicht darum, die Opfergruppen gegeneinander aufzuwiegen und zu sa

gen, die eine Gruppe ist aber viel stärker betroffen als die andere. Nein, es geht darum, die Facetten häuslicher Gewalt zu kennen und zu benennen, gezielte Angebote für einzelne Betroffenengruppen zu schaffen und Hilfe, Schutz und Unterstützung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt vorzuhalten – aber eben auch für Männer. Dafür brauchen wir ein Hilfesystem, das transparente und passgenaue Angebote in der Fläche vorhält, wir brauchen endlich Schutzunterkünfte für Männer und eine besondere und bessere finanzielle Ausstattung des gesamten Hilfesystems. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Frau Drese, bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE macht klar, dass Ihnen die männliche Betroffenengruppe beim Thema „häusliche und sexualisierte Gewalt“ sehr am Herzen liegt. Ich kann Ihnen versichern, dass es mir nicht anders geht. Jeder von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Junge oder Mann soll selbstverständlich den gleichen Zugang zu den Beratungs- und Hilfeangeboten des Hilfenetzes haben. Und mit Ausnahme der Frauenhäuser hat jeder von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Junge oder Mann auch diesen gleichen Zugang.

Nur – und das darf man bei dem vorliegenden Antrag nicht vergessen –, Frauen und Mädchen sind zu einem sehr viel größeren Teil als Männer und Jungen von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen. Die Auswertung der Zahlen aus dem Jahr 2017 durch die Landeskoordinierungsstelle CORA hat ergeben, dass es in dem Jahr zu 92 Prozent Frauen waren, 92 Prozent, die von Partnerschaftsgewalt betroffenen waren. Auch in den vorangegangenen Jahren sah diese Quote nicht viel anders aus. Natürlich können Kritiker nun sagen, dies sei doch erst recht ein Beleg für die mangelnden Angebote für männliche Betroffene. Der Landesregierung ist durchaus bewusst, dass das Dunkelfeld der männlichen, aber auch der weiblichen Betroffenen höher ist.

Bei dem angesprochenen Expertengespräch im Sozialausschuss zu den Opferambulanzen war ich letzte Woche dabei, und ohne die Zahlen relativieren zu wollen, wurde dabei klar, 60 Prozent der dort Untersuchten sind Frauen, 40 Prozent Männer, aber davon nur 10 Prozent Betroffene häuslicher Gewalt, das andere sind Rohheitsdelikte. Aber Sie werden mir sicherlich zustimmen, wenn ich sage, dass selbst bei einer höheren Anzahl von sichtbar männlichen Betroffenen es in der überwiegenden Mehrheit doch Mädchen und Frauen sind, die von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffenen sind, und das sage ich eben nicht zur Relativierung, sondern zur Einbettung des Themas.

Sehr geehrte Damen und Herren, nach all den Kleinen Anfragen, Debatten im Landtag und Pressemitteilungen von Ihnen, Herr Ritter, scheint es mir, dass eines immer noch nicht klar scheint, und darum sage ich es gern noch einmal unmissverständlich: Allen Betroffenen in Mecklenburg-Vorpommern stehen die fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, eine Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung, zwei beziehungsweise drei Täter- und Gewaltberatungsstellen sowie eine Landeskoordinie