Ich beantrage die Überweisung des Antrages in den Finanzausschuss und den Wirtschaftsausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich würde zunächst gerne für ein bisschen Ordnung sorgen, denn das scheint mir angesichts des
Um vielleicht gleich mit einem gravierenden Fehler oder zumindest einem Missverständnis zu beginnen: In der Begründung des Antrages heißt es – ich darf zitieren –, dass „der Zweckbetrieb von Krankenhäusern des Landeskrankenhausplanes grundsätzlich von der Körperschaftsteuer freigestellt ist“. Zitatende. Das ist eine Fehlannahme oder könnte zumindest eine sein, denn für die Steuerbefreiung ist es völlig unerheblich, ob das Krankenhaus Teil des Krankenhausplanes ist oder nicht. Entscheidend ist umgekehrt, ob die steuerlichen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit vorliegen, und die gelten als erfüllt, wenn erstens in der Satzung beziehungsweise im Gesellschaftsvertrag klar geregelt ist, dass die Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar auf die selbstlose Förderung dem Gemeinwohl dienender steuerbegünstigter Zwecke gerichtet ist, oder zweitens, die Verfolgung dieses steuerbegünstigten Zwecks muss sich auch in der tatsächlichen Geschäftsführung widerspiegeln, wenn sie also gemeinwohlorientierte oder gemeinnützige Zwecke in eigenen Rechtsdokumenten verankert haben und das in praxi dann auch tatsächlich verfolgen.
Aus diesen beiden einfachen Sachverhalten folgt jedenfalls meines Erachtens schon das nächste Problem in der Begründung des Antrages. Sie dient dazu, um uns davon zu überzeugen, dass der Antrag gut ist. Selbstverständlich können im Falle einer Steuerbefreiung keine Gewinne an Gesellschafter ausgeschüttet werden. Das ergibt sich aus dem, was ich eben ausgeführt habe,
denn die Steuerbefreiung ist eine Förderung der Allgemeinheit. Daher muss das Ausschüttungsverbot auch zwingend in der Satzung enthalten sein. Sollte in der Praxis dagegen verstoßen werden, dann würde das nicht nur zur Aberkennung der Steuerfreistellung führen müssen, sondern auch zu einer entsprechenden rückwirkenden Versteuerung. Ich denke, spätestens jetzt dürfte jedem hier klar sein, dass gewinnorientierte Krankenhausträger die Voraussetzung für eine Körperschaftsteuerbefreiung nicht erreichen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, sollte die AfD-Fraktion ihren Antrag und damit die Forderung nach Wegfall dieses Steuerprivilegs aufrechterhalten, dann hätte das nur zur Konsequenz, dass die steuerliche Mehrbelastung letztlich mit öffentlichen Mitteln ausgeglichen werden müsste.
Unserem Land würde damit ein Bärendienst geleistet. Die Körperschaftsteuer geht nämlich zu 50 Prozent an den Bund, der sich über die Mehreinnahmen freut, die steigenden Kosten hingegen müssten sich dann Land und Kommune teilen.
Insgesamt volkswirtschaftlich wäre es aber linke Tasche, rechte Tasche, denn wenn ich die Körperschaftsteuer dem Unternehmen, das für gemeinwohlorientierte Zwecke tätig ist, entziehe, kann es nicht mehr dieselben Leistungen erbringen, die es ansonsten erbringen kann. Wenn es doch dieselben Leistungen erbringen können soll, muss es sozusagen, nachdem die Steuer abge
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, vermag ich nicht ganz zu erkennen, worin der Sinn des Antrages bestehen soll. Er wäre aus meiner Sicht für die öffentlichen Finanzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen sogar schädlich. Deswegen kann ich entweder a) nur dazu raten, ihn zurückzuziehen oder b) mit großer Mehrheit abzulehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Finanzminister hat eben sehr nachvollziehbar argumentiert, warum man diesem Antrag nicht zustimmen sollte. Ich möchte fünf Gründe hinzufügen.
Herr Dr. Jess, Sie haben als Ausgangspunkt Ihrer Überlegungen dargelegt, dass Sie sich auf ein Ansinnen beziehen, das die Fraktion DIE LINKE – ich füge mal hinzu, im Juni 2017 – vorgetragen hat. Wir haben damals dafür plädiert, da, wo es möglich ist, die Gewinnausschüttungsmöglichkeiten zu begrenzen, und zwar auf das Maß der Steigerung des Bruttoinlandsprodukts des Vorjahres. Das wären dann 1,5 Prozent in diesem Jahr mit Blick, Sie haben selbst argumentiert, dass es Krankenhäuser gibt, die Renditen von 10 bis 15 Prozent erwirtschaften und das auch als Wirtschaftsziel ausgeben. Da wäre sozusagen für uns der Punkt gewesen, wo man regulieren kann. Gewinne kann man nicht versagen. Sie haben gesagt, Sie wollen diesen Weg gehen und dieser Weg schadet in mehrerlei Hinsicht den Kommunen. Das hat Finanzminister Brodkorb eben deutlich gemacht.
Ein Ablehnungsgrund ist für uns, dass der Antrag sachlich unsauber ist. Wenn Sie sagen, Sie beziehen sich auf unseren Ansatz – unser Ansatz war substanziell. Wir wollten, dass Geld im Gesundheitswesen verbleibt und nicht abgeschöpft wird. Sie wollen einen anderen Weg gehen – fiktiv, also ich unterstelle jetzt mal, das ginge theoretisch –, aber der Finanzminister hat deutlich die Grenzen aufgezeigt. Wenn es denn ginge, würden Sie Geld abschöpfen, über die Körperschaftsteuer einziehen und in den großen Topf geben und sagen zugleich, dass dann die Körperschaftsteuer abgesenkt werden soll.
Er ist insofern unsauber – das hat hier schon eine Rolle gespielt –, weil mit dem Antrag unterstellt wird, dass die Körperschaftsteuerbefreiung an die Eigentumsform geknüpft ist. Das ist sie eben nicht.
Sie ist zu unterscheiden letztendlich, ist etwas gemeinnützig, so, wie es hier gesagt wurde, oder ist etwas als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu deklarieren. Insofern haben die Krankenhäuser, wenn sie jetzt in Betracht sind, auch unterschiedlich abzurechnen.
Das hat dann durchaus die Folgewirkung zum Beispiel für die Universitätsmedizin Greifswald, dass sie zum einen den Zweckbetrieb hat, körperschaftsteuerbefreit ist, und dann wiederum einen Bereich in der Unternehmung hat, die körperschaftsteuerpflichtig wäre. Das ist die Apotheke der Unimedizin, und zwar dann, wenn sie Außengeschäfte macht. Also ein- und dieselbe Unternehmung kann durchaus als Zweckbetrieb befreit sein und andererseits eben pflichtig sein. Es hat jetzt nichts mit den Eigentumsformen zu tun, sondern, wie gesagt, mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb oder gemeinnütziger Tätigkeit.
Weiterhin unsauber ist der Antrag an der Stelle, wo in Punkt 2 gesagt wird, die Körperschaftsteuer soll gesenkt werden. Nicht näher erklärt ist, soll es sich um – das ist zu vermuten – die Senkung des Steuersatzes handeln oder soll es sich um die Senkung des Aufkommens handeln, weil ja an anderer Stelle der Begründung argumentiert wird, es soll letztendlich wieder zu einer Absenkung, auf welchem Level auch immer, des Körperschaftsteueraufkommens kommen.
Wir meinen, es schadet der Gesundheitsversorgung, denn Sie wollen im Grunde genommen den Zweckbetrieb abschaffen, und somit wird Geld – das ist genau das Gegenteil von dem, was wir immer wollten –, wird Geld aus dem Gesundheitsbereich herausgezogen. Man kann, weil dann am großen Rad zu drehen wäre, unterstellen, dass auch die Körperschaftsteuerabsenkung wieder zugutekäme, aber das ist ein derartiger Umweg, der aus unserer Sicht keineswegs zweckdienlich ist.
Was wir für erstaunlich halten – und da sind wir Ihnen geradezu dankbar für Ihren Antrag, das deutlich zu machen –, ist, wessen Interessen Sie vertreten. Politik ist immer Interessenvertretung: Für wen wird etwas gemacht? Für welche Interessen wird sich eingesetzt?
In diesem Fall – Herr Liskow hat es jetzt schon halblaut angedeutet – sind das die Interessen der Kapitalgesellschaften, die dann profitieren würden, wenn die Zweckbetriebsregelung aufgehoben wird, die Krankenhäuser, die jetzt diese Befreiung haben, nicht mehr hätten. Somit würden die Kapitalgesellschaften steuerlich entlastet und man kann letztendlich den Schluss ziehen, dass die AfD hier Politik macht für Aktionäre und Eigner von DaxKonzernen, großen Kapitalgesellschaften in der Bundesrepublik. Das wäre die Konsequenz aus Ihrem Antrag.
Darüber hinaus haben wir überlegt – immer unterstellt, es wäre möglich, das so zu machen, die AOK Nordost war so freundlich und hat das mal volkswirtschaftlich gerechnet –, was das heißen würde. Das ist sehr interessant. Die AOK hat gerechnet: Für das gesamte Bundesgebiet würde diese Aufhebung der Körperschaftsteuerbefreiung,
für alle Krankenhäuser bundesweit fünf Prozent des Budgets der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Das macht 12 Milliarden Euro. Für uns wären das 240 Millionen Euro. Diese 12 Milliarden Euro würden der gesetzlichen Krankenversicherung mithin den Versicherten fehlen, müssten kompensiert werden. Das hätte zur Folge, dass die Versichertenbeiträge der gesetzlich Krankenversicherten um 0,7 Prozent steigen müssen, um das wieder zu kompensieren, was man den Kapitalgesellschaften entlastend zuschanzt.
Also alles in allem ist das nicht unsere Intention und insofern würden wir auch die Überweisung nicht mittragen wollen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich wirklich ausdrücklich bei Herrn Brodkorb und bei Herrn Koplin bedanken, die jetzt schon sehr ausführlich das Problem dieses Antrages beschrieben haben. Wir möchten auf keinen Fall, dass wir die Versicherten zusätzlich belasten, auch wenn es natürlich Krankenhausbetreiber gibt, die diesen Vorschlag gut finden würden und die sagen, es würde höchstwahrscheinlich aus deren Sicht gerechter zugehen. Aber das ist nicht unser Ansinnen.
Unser Ansinnen ist, dass auch in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern, in einer strukturschwachen Gegend ein Krankenhaus weitergeführt werden kann. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Krankenhäuser, die mit einem gemeinnützigen Zweckbetrieb versuchen, Krankenhausleistungen oder Krankenversicherungsleistungen zu erbringen, dass die es auch können und zu einem vernünftigen Preis können.
Auch wenn Sie versuchen, nachher zu sagen, alles, was zusätzlich an Körperschaftsteuer eingenommen wird, soll insgesamt wieder neutral verteilt werden und damit den Körperschaftsteuersatz der anderen zu senken, ist es aber eine Mehrbelastung der Versicherten. Das können wir so nicht mittragen und deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nun schon vieles gesagt worden, aber zwei Sachen: Als ich den Antrag gelesen habe, habe ich gedacht, erstens ist es ein reiner Umverteilungsantrag und zweitens ist er total absurd.
Das, was Sie begehren – da würden wir als Sozialdemokraten nie mitspielen, denn Sie wollen die Allgemeinheit belasten, Herr Jess. Ein weiterer Fakt dabei ist, ich habe diesen Antrag mal einem Freund von mir gegeben, der Geschäftsführer eines Klinikums ist, das im Verbund eines Dax-Konzernes beinhaltet ist.
Den habe ich gefragt, was hältst du von diesem Antrag. Der schrie sofort, hurra, mach ich, wo muss ich unterschreiben.
(Heiterkeit bei Egbert Liskow, CDU – Patrick Dahlemann, SPD: Das hat er bestimmt in Brüssel gehört.)