Protocol of the Session on January 24, 2019

(Zuruf von Maika Friemann-Jennert, CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Liskow.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zum Schluss – ich bin, glaube ich, der letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt,

(Marc Reinhardt, CDU: Das wissen wir noch nicht. – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Das weiß man noch nicht.)

das weiß man nie, aber ich gehe davon aus – bei all denjenigen bedanken, die versucht haben, hier konstruktiv dieses Thema zu bearbeiten. Und ich glaube, es ist bei den meisten rübergekommen, dass es sinnvoll ist, auch mal klarzustellen, einheitlich klarzustellen, dass wir eine einheitliche Beschriftung von Bauvorhaben, aber auch Fördermitteln brauchen. Es könnte zum Beispiel heißen: Hier baut das Land auf Beschluss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch, oder hier fördert …

(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Mein Gott, was wären das für große Schilder! Das muss ja auch lesbar sein. – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Die gibt es doch so und so im Moment, aber dass man da einheitlich eine Beschilderung macht und später eine Plakette anbringt:

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

errichtet durch das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Beschluss des Landtages.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD)

Und ich sage Ihnen, so lange gebaut wird, erkennt man noch, wer der Bauherr ist. Aber was passiert in 20 oder 30 Jahren? Dann geht man durch eine Stadt oder irgendwo und fragt sich, wie denn dieses Gebäude oder diese Investition mal entstanden ist.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Man hat es gebaut.)

Ich glaube, es gibt sehr viele Menschen, die gern wissen möchten, wo einmal der Steuerzahler, der Landtag, die EU oder sonst wer Geld investiert hat.

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

Und ich glaube, es ist von den meisten hier auch so angekommen.

Ich bedanke mich noch mal ausdrücklich beim Finanzminister für dieses hervorragende Beispiel aus Wien. Ich glaube, es kann dazu führen, dass man sich noch mehr mit dem Land, in dem man lebt, identifiziert. Und ich bedanke mich für die sachliche Diskussion.

(Dietmar Eifler, CDU: Überwiegend.)

Ja, überwiegend war es eine sachliche Diskussion.

Ich hoffe, dass wir einen brauchbaren Vorschlag des Finanzministeriums im Finanzausschuss bekommen, den wir dann entsprechend auch umsetzen können. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/3049. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. –

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/3049 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, Freie Wähler/BMV und Teilen der Fraktion der AfD, bei Stimmenthaltung des anderen Teils der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe lange überlegt, an welcher Stelle ich ein Versäumnis wiedergutmache, das mir gestern vielleicht nicht unterlaufen ist, denn ich habe ja am Anfang der Landtagssitzung viele Geburtstagskinder aufgerufen und war aber über ein sehr erfreuliches Ereignis noch nicht im Bilde.

(Tilo Gundlack, SPD: Was?!)

Alle von Ihnen oder die meisten von Ihnen werden ja gelesen haben, dass unsere Abgeordnete Frau Nadine Julitz Mutter geworden ist

(Thomas Krüger, SPD: Genau.)

eines kleinen Mädchens mit dem Namen Karla. Und ich hoffe, dass sie, wenn sie uns auch nicht live sieht, das will ich ihr vielleicht gar nicht zumuten wollen, aber zumindest darüber informiert wird, dass wir als Landtag sehr herzlich zu diesem großartigen Ereignis gratulieren.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE, Freie Wähler/BMV und Ministerin Stefanie Drese)

Eigentlich hatte ich die Hoffnung, dass wir mal nach einem völlig entspannten Antrag diese Glückwünsche übermitteln können, aber da mir jetzt die Hoffnung abhanden gekommen ist,

(Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD, Egbert Liskow, CDU, und Eva-Maria Kröger, DIE LINKE)

dass wir heute oder morgen noch mal dazu kommen, habe ich gedacht, jetzt oder nie. Von daher hoffe ich, dass alle das entsprechend vielleicht auch als Anstoß nehmen, dass es nicht nur Streit und Zank geben muss.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Körperschaftsteuerbefreiung für Krankenhäuser aufheben, Drucksache 7/3042.

Antrag der Fraktion der AfD Körperschaftsteuerbefreiung für Krankenhäuser aufheben – Drucksache 7/3042 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Dr. Jess.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Mancher von Ihnen mag sich fragen, warum wir die Krankenhäuser mit Körperschaftsteuer belegen wollen, sie haben doch eigentlich genug finanzielle Probleme. Lassen Sie mich es deshalb erklären.

Ich weiß natürlich auch, dass das Land keine Regelungsbefugnis besitzt, trotzdem halten wir das Thema für hinreichend relevant, um die Landesregierung aufzufordern, die Körperschaftsteuer bei Krankenhäusern im Bund zu thematisieren. Ausgangspunkt unserer Initiative war das 2017 von der Fraktion DIE LINKE vorgetragene Anliegen, die Gewinne in den Krankenhäusern per Gesetz, das heißt mit einer neuen Regelung zu begrenzen. Wir halten dieses Vorgehen für schwierig in der Umsetzung und deshalb nicht für sinnvoll, sondern befürworten eher die Ausnutzung bereits bestehender Regelungen, nämlich eben der Gewinnbesteuerung, die derzeit für den Zweckbetrieb der Krankenhäuser nicht erfolgt.

Die Körperschaftsteuer ist eine Ertragsbesteuerung einer Körperschaft. Das heißt, nur die Gewinne werden besteuert, derzeit mit 25 Prozent. Werden die Gewinne in

Rücklagen und/oder Investitionen der Körperschaft gesteckt, dann fallen diese Gewinnanteile, unter gewissen Auflagen zum Teil, nicht unter die Besteuerung. Alle gewerblichen Betriebe, aber auch niedergelassene Ärzte, soweit sie die Rechtsform einer Körperschaft gewählt haben, wie zum Beispiel die meisten medizinischen Versorgungszentren, zahlen Körperschaftsteuer, wenn sie Gewinne generieren.

Krankenhäuser sind mit ihrem sogenannten Zweckbetrieb, das heißt mit der Patientenversorgung, grundsätzlich von der Körperschaftsteuer freigestellt. Dies geht auf Paragraf 5 Körperschaftsteuergesetz Absatz 1 Nummer 9 zurück, welcher gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke freistellt. Die Gemeinnützigkeit des Zweckbetriebes von Krankenhäusern leitet sich aus der Abgabenordnung Mecklenburg-Vorpommern Paragraf 52 Absatz 2 Nummer 3 ab. Unabhängig davon, regelt das Krankenhausfinanzierungsgesetz in Paragraf 17, dass Überschüsse im Krankenhaus verbleiben. Die Verwendung der Mittel ist nicht vorgegeben, sie können demnach auch an Eigner oder Stakeholder, wie man heute sagt, ausgeschüttet werden.

Dies alles wäre nicht besonders interessant, wenn sich nicht die Krankenhauslandschaft in Deutschland und insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten 28 Jahren gravierend verändert hätte. Das Gesundheitswesen hat seit den 90er-Jahren einen stetigen Veränderungsdruck aus der Politik erlebt. Die ambulante Versorgung ist deutlich erweitert worden, die Sektorentrennung wurde berechtigterweise in geringem Maße aufgebrochen, insbesondere durch die Gründung von MVZs, das sind die Medizinischen Versorgungszentren.

Die staatlichen Krankenhäuser aus der DDR-Zeit sind inzwischen weitgehend in freigemeinnützige oder private Trägerschaft übergegangen. Von den 37 laut Krankenhausplan Mecklenburg-Vorpommern zugelassenen Krankenhäusern befindet sich der größte Teil der Krankenhäuser in privater Trägerschaft. Nur vier Häuser befinden sich noch vollständig in kommunaler beziehungsweise staatlicher Hand. Die Hauptspieler im Krankenhausmarkt sind überregional tätige Krankenhausketten wie Sana, DRK, Helios, Asklepios, des Weiteren verschiedene Träger der evangelischen Diakonie, die MediClin-Gruppe und weitere einzelne.

Der größte Teil der Kliniken hat die Rechtsform der GmbH beziehungsweise der gGmbH gewählt. Das städtisch geführte Klinikum Südstadt Rostock wird als Eigenbetrieb der Stadt Rostock geführt, die Universitätsmedizin Rostock beziehungsweise Greifswald sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Insbesondere von privaten Trägern werden zum Teil Gewinne über zehn Prozent erwirtschaftet, aber auch das Südstadtklinikum führt durchschnittlich 2 Millionen Euro pro Jahr an die Stadt ab.

Woraus generieren Krankenhäuser Überschüsse?

Das ist erstens die Patientenversorgung, nämlich dieser sogenannte Zweckbetrieb. Die Finanzierung erfolgt über Fallpauschalen. Unterschreitet ein Krankenhaus die Kostenpauschale, so kann es Gewinne erwirtschaften. Dies ist dann möglich, wenn es effizientere Prozesse der Patientenversorgung entwickelt hat als die durchschnittlichen anderen Krankenhäuser oder wenn es Lohnersparnisse generiert.

Und zweitens durch das Anbieten von Zusatzleistungen, die separat von den Patienten oder Kassen vergütet werden. Das sind zum Beispiel Liegeleistungen oder Chefarztbehandlungen, Einzelzimmeraufschläge, Sonderessen und Ähnliches. Gewinne aus diesen Bereichen sind nicht steuerbefreit.

Um die steuerliche Situation im Krankenhausbereich transparenter zu machen, habe ich eine Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1197 gestellt. Die Antworten waren in der Regel nicht zufriedenstellend. Die namentliche Nennung der steuerlich begünstigten Häuser und der steuerlich nicht begünstigten Häuser des Krankenhausplanes in M-V wurde wegen der Wahrung des Steuergeheimnisses gemäß Paragraf 30 Abgabenordnung verweigert. Ich halte diese Geheimniskrämerei, nebenbei gesagt, für ein Unding. Uns Abgeordneten wird damit ein Überblick über die finanziellen Auswirkungen der steuerlichen Situationen in der Krankenhauslandschaft verweigert.

Darüber hinaus gibt es auch Krankenhäuser, die wegen der überregionalen Konzernstruktur in Mecklenburg-Vorpommern gar nicht steuerlich veranlagt werden. Auch diese Häuser wurden in der Kleinen Anfrage nicht benannt. Was ich erfuhr, war, dass 19 der im Land steuerlich geführten Körperschaften mit ihren Krankenhäusern steuerlich freigestellt sein sollen und dass die Last der Körperschaftsteuer für die nicht befreiten Krankenhäuser 2015/2016 circa 7 bis 7,5 Millionen Euro betragen haben soll. Beide Zahlen erscheinen mir bezogen auf den Zweckbetrieb, also die Patientenversorgung für Mecklenburg-Vorpommern nicht plausibel.

Doch kommen wir auf die Gewinne zurück. Gewinne aus dem sogenannten Krankenhauszweckbetrieb erwirtschaftet gehen grundsätzlich auf die Vergütung der Krankenhausleistung durch die Krankenkassen zurück, somit auch Versichertenbeiträge, wie bereits genannt. Die daraus generierten Gewinne sollten dann auch zumindest gemäß Steuerrecht der Gemeinschaft teilweise wieder zugeführt werden. Dies geschieht in allen sonstigen Gewerbebetrieben, auch in den MVZs, also den Medizinischen Versorgungszentren. Mit Gewinn betriebene Körperschaften haben die Allgemeinheit in Form der Körperschaftsteuer daran zu beteiligen. Die Steuerbefreiung der Krankenhäuser ist aus heutiger Sicht eben wegen der Steuergerechtigkeit im Vergleich zu sonstigen Gewerbebetrieben und medizinischen Versorgungszentren nicht mehr gerechtfertigt.

Ich beantrage die Überweisung des Antrages in den Finanzausschuss und den Wirtschaftsausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.