Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr verehrtes Präsidium! Leider muss ich in dieser Debatte, die eigentlich viel zu wichtig ist für solch derartige Polemik, wie Herr Heydorn sie hier vorgetragen hat, noch mal drauf eingehen. Also das Wort „Lügner“ gebe ich gerne zurück, denn anscheinend haben Sie die Drucksache gar nicht gelesen, sonst wüssten Sie, worüber wir reden. Ich habe mich mit Herrn Koplin eben bilateral auf dem Stuhl verständigt. Es handelt sich höchstwahrscheinlich um ein Versehen, das man auch aus der Welt schaffen kann. Aber es ist eben nicht so, wie Sie hier sagen, und schon gar nicht so, wie Sie es vorwerfen. Und wenn Sie meinen, man beteiligt sich vonseiten der AfD im sozialen Bereich nicht so sehr, wie Sie, Herr Heydorn, dann muss ich Ihnen recht geben:
Von uns ist niemand dabei, den Sozialtopf für sich persönlich zu schröpfen und für leere Heime Geld zu kassieren.
Um noch mal auf die Kritik der LINKEN einzugehen: Ja, Sie haben recht, also an diesem Gesetzentwurf hätte wesentlich mehr geregelt werden müssen. Das machen wir auch noch, es wird ja noch mal behandelt. Das ist auch der Grund, warum wir uns zu dieser Gesetzesvorlage enthalten werden, aber nicht dagegenstimmen, denn wir werden auch den wichtigen Änderungen, die ja dann in Landesrecht übertragen werden, nicht im Wege stehen. Wir gehen davon aus, dass auch diese Änderungen, die da jetzt schon drinstehen, den Hilfebedürftigen zuteilwerden und auch sollen. Deswegen werden wir uns zu diesem Antrag enthalten. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Frau Präsident! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Ich möchte auch noch mal kurz was zu Herrn Heydorn sagen, nachdem ja schon geklärt ist, weder faul noch Lügner,
sondern der Bumerang kehrt an den zurück, der solche Ungeheuerlichkeiten hier ausspricht. Da möchte ich doch noch eines sagen: Ich kann ja irgendwo verstehen, dass Sie sich so echauffieren. Weil Sie jegliche soziale Kompetenz verloren haben, brauchen Sie uns nicht vorzuwerfen, dass wir nichts einbringen würden im Sozialausschuss. Da können Sie die Protokolle nachlesen, das ist ganz anders.
die im sozialen Bereich überhaupt nichts mehr zu sagen hat, die die Arbeitnehmer verrät und die die Sozialhilfebedürftigen verrät, muss man vielleicht solche Töne anschlagen, um noch irgendwie zu versuchen, wieder an Land zu kommen. Sie sollten sich schämen! Und ich kann Ihnen ganz gewiss versichern, dass ich Sie nachts nicht überfallen oder besuchen würde.
Da gibt es mit Sicherheit 99,999 Prozent anderer Bürger, denen ich eher einen Besuch abstatten wollte. – Danke schön.
Ich will nur noch mal, nachdem es jetzt abgleitet, darauf hinweisen, wir behandeln hier das Zweite Gesetz zur Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes. Ich glaube nicht, dass dieses Gesetz dazu dienen sollte, sich in dieser Art und Weise hier politisch auseinanderzusetzen.
Insofern muss jeder Redner für sich selbst beziehungsweise für seine Fraktion bewerten, ob das, was er jetzt vom Stapel lässt, auf Deutsch gesagt, in diesem Sinne wirklich politisch so gewollt ist.
Was mich ein bisschen enttäuscht, und deswegen gehe ich noch mal nach vorne, ist, sehr geehrter Kollege von der AfD, dass Sie nicht die Größe haben nach dem Vorwurf, den Sie in den Raum gestellt haben – Sie haben nämlich nicht nur den Ausschussvorsitzenden angegriffen, sondern auch damit ein neutrales parteipolitisch unabhängiges Ausschusssekretariat –, dass Sie nicht die Größe haben, wo Sie die Beschlussempfehlung, nicht nur Sie, wahrscheinlich die gesamte Fraktion vor sich liegen haben, wo der Ausschussvorsitzende noch mal zitiert hat und gesagt hat, auf Seite 10 steht genau das, was die AfD beantragt hat, dass Sie dann nicht die Größe haben, vorzugehen im Anschluss und zu sagen, es war ein Fehler, es tut mir leid, ich habe mich geirrt und falsche Ausführungen getätigt. Das ist wirklich menschlich schwach.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Ralph Weber, AfD: Sie haben ein Problem mit dem Gehör, oder?!)
Ich habe überhaupt kein Problem mit meinem Gehör, sondern Ihr Kollege hat gesagt, es war ein Versehen. Wenn ich korrekt bin, dann ist es nicht irgendein Versehen, sondern er hat sich ganz konkret falsch ausgedrückt.
Die zweite Unterstellung ist ja inhaltlich fast noch weitreichender. Er hat gesagt, DIE LINKE hat Ihren Antrag, der nicht abgedruckt wurde, übernommen und legt ihn heute vor als Tischvorlage, als Änderungsantrag. Das habe ich mir jetzt auch noch mal angeschaut. Darauf sind Sie im Prinzip nicht eingegangen. DIE LINKE ist also konsequent bei der Sache geblieben und hat ihren eigenen Änderungsantrag aus dem Ausschuss noch mal gestellt. Sie haben sich zum Beispiel nicht die Mühe gemacht, noch mal den Änderungsantrag hier zu stellen. Sie haben auch bereits seit dem 16.01. die Beschlussempfehlung vorliegen. Insofern glaube ich, ist es notwendig, dass wir hier – in diesem Fall ich für die CDUFraktion – noch mal kritisch Ihr Vorgehen anmerken. – Danke schön.
Herr de Jesus Fernandes, vielleicht sind Sie nicht ganz durch die Vorlage gekommen, deswegen will hier noch mal versuchen, Ihnen ein bisschen auf die Sprünge zu helfen.
Also, es gibt die Drucksache mit der Nummer 7/3079. Das ist der Bericht des Sozialausschusses und aus dem würde ich gerne zitieren. Sie haben ja hier vorne gestanden und haben gesagt, die AfD kommt in dem ganzen Bericht nicht vor, nur der Ausschussvorsitzende, der von der LINKEN kommt, der zaubert da die Positionen der LINKEN rein, aber wir als AfD, die hier richtig liefern, sind nicht in dem Bericht vertreten. Jetzt kommen wir mal zu diesen besagten Szenen der gerade von mir zitierten Ausschussdrucksache und da steht ganz oben am Seitenanfang: „3. Zu den einzelnen Bestimmungen“. Jetzt kommt: „Zu Artikel 1“, und jetzt zitiere ich: „Die Fraktion der AfD hatte beantragt, nach Nummer 1 folgende Nummern 2 und 3 einzufügen und die bisherigen Nummern 2 und 3 als Nummern 4 und 5 vorzusehen …“. Und dann wird das ausgeführt.
Jetzt muss man sagen, natürlich habe ich recht. Entweder haben Sie es nicht gelesen, Sie sind zu faul, bis zur Seite 10 zu kommen, oder Sie stehen hier und reden die Unwahrheit. Denn es ist einfach nicht an dem, dass das, was von Ihnen da reingebracht wurde in diese Drucksache, keine Rolle spielt. Und wenn Sie sich hier als Opfer gerieren wollen, werden wir Ihnen das nicht durchgehen lassen.
Die Nummer zieht nicht, und wenn Sie meinen, mich angreifen zu können, wenn Sie irgendwelche Dinge, die Sie aus dem Zusammenhang reißen, hier zitieren, das zieht bei mir auch nicht. Das klappt nicht, so was.
Und, Herr Professor, zu Ihnen: Wir werden mal sehen, Herr Professorin Weber, wir werden sehen, wie es am Ende steht und liegt und wer am Ende hier letztendlich übrig bleibt, wer irgendwann politisch gestärkt aus dem Prozess hervorgeht und wer politisch geschwächt am Ende dastehen wird. Glauben Sie es mir, das wird nicht die SPD sein bei der Performance, die Sie hier im Landtag haben.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes auf Drucksache 7/2683.
Der Sozialausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung ent
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3106 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3106 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Freie Wähler/BMV, Gegenstimmen der Fraktionen von SPD und CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Wer dem Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU, Stimmenthaltungen der Fraktion Freie Wähler/BMV, der Fraktion der AfD, des fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/2683 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/2683 bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltungen der Fraktionen von AfD, Freie Wähler/BMV und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.