Kastenstand-Haltung zu untersagen, Kastenstand-Haltung zu verbieten, heißt nicht, den Kastenstand zu verbieten. Das war weder in unserem Antrag vor 16 Monaten Gegenstand, noch ist es jetzt in dieser Beschlussvorlage gefordert. Natürlich brauchen wir den Kastenstand zum Beispiel zum Decken, natürlich brauchen wir den Kastenstand aus arbeitsschutzrechtlichen Erwägungen, natürlich brauchen wir den Kastenstand zur Isolation bei Krankheiten und ähnlichen Fällen. Das steht auch überhaupt nicht infrage, welche Laufzeit das Ganze hat, es mag möglicherweise dann auch noch tierabhängig sein. Herr Minister Backhaus hat ja darauf hingewiesen, welche Fortschritte die Zucht gemacht hat und dass einige Tiere möglicherweise ganz anders reagieren als andere. So verlangt es eben bei dem einen eine zehntägige Fixierung, eins kommt mit gerade mal acht Tagen aus und andere Tiere brauchen zwölf Tage. Aber das politisch zu entscheiden,
Die Frage, wie weit die gegenwärtige Praxis allerdings rechtskonform ist, ist dann eine ganz andere. In der Praxis stellt sich das so dar, dass es in unserem Bundesland eigentlich keine rechtskonforme Haltung gibt, wenn wir auf die vorliegenden Urteile schauen.
Der Schweinekontroll- und Beratungsring, also eines der großen Interessengremien in dieser Branche, hat festgestellt, dass die Kastenstände in keinem der betreuten Betriebe in unserem Land dem Oberverwaltungsgerichtsurteil von Magdeburg entsprechen. Und fürs Protokoll: Es ist das Urteil vom 24. November 2015 – 3 L 386/14. Das Bundesverwaltungsgericht seinerseits hat in seiner Urteilsbegründung ergänzt, dass es keinen Ermessensspielraum gibt. Keinen! Und das betrifft nicht nur die Halter, sondern das geht auch runter bis zu jedem einzelnen Tier – bitter für die armen Säue, die noch immer den größten Teil ihres Lebens im Kastenstand verbringen. Das ist eigentlich ein nicht hinzunehmender Zustand und man kann das auch als ein Versagen der Bundespolitik bezeichnen, dass es immer noch keinerlei Klarstellungen und bundeseinheitliche Regelungen gibt. Ich jedenfalls sehe das so und meine Fraktion, denke ich, genauso.
Noch immer ist es völlig unklar und offen, was die Bundesregierung unternehmen will, um den Schutz der Beschäftigten im Tierschutz, den Erhalt der Ferkelerzeugung in Deutschland, also den Erhalt einer Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft auf einen Nenner zu bringen. Übrigens machte ich das schon in der Einbringung unseres Antrages vor 16 Monaten deutlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was die Zeitachse anbetrifft, ist natürlich noch etwas anderes zu erwähnen, und das sollten wir uns klarmachen, in welcher Bredouille wir uns hier befinden, vor allem unsere Schweinehalter. Das Ganze geht nämlich zurück auf ein Urteil von 1988. Ein Jahr vor dem Fall der Mauer ist das in der alten Bundesrepublik bereits beschlossen worden mit einer damaligen Laufzeit von nur vier Jahren. Bis 1992 sollte damals bereits alles geregelt sein und als ich 2017 den Antrag einbrachte, sprach ich davon, nach 25 Jahren hätte man Silberhochzeit. Wir wollten nicht darauf warten, dass wir vielleicht auch noch Goldene Hochzeit mit dem ganzen Thema feiern. Das dürfen wir nicht zulassen und die heutige Plenarsitzung wird auch klarmachen, dass wir das nicht zulassen werden.
Immerhin haben uns die Praktiker im Rahmen unseres öffentlichen Expertengespräches gezeigt, dass die Sauenhalter nicht nur dieses eine Risiko, sondern viele Risiken zu bedienen haben. Anderweitige Verpflichtungen, sprich Cross Compliance, fehlende Ausnahmen im Hinblick auf Planungssicherheit und anderes machen es den Ferkelerzeugern ausgesprochen schwierig, in die Zukunft zu schauen.
Und da sind noch gar nicht die ins Haus stehenden anderen notwendigen Regelungen dabei, wie beispielsweise die betäubungslose Kastration.
Aber ich will hier nichts vermischen. DIE LINKE und meine Fraktion wollen Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern bewahren. Wir wollen eine bodengebundene, moderne und erfolgreiche Landwirtschaft, die ausgerichtet auf den Schutz der natürlichen Ressourcen nachhaltig die Belange des Tierschutzes beachtet, die die Interessen der Landwirte, der Beschäftigten und der Menschen im ländlichen Raum gleichermaßen berücksichtigt. Und da hat es keinen Zweck, das eine gegen das andere auszuspielen, sonst wird immer irgendetwas davon auf der Strecke bleiben.
2017 rief ich Sie im Übrigen auch auf, beim Erhalt der Ferkelerzeugung zusammenzuarbeiten. Das Ergebnis ist die uns vorliegende Beschlussempfehlung. Im Unterschied zu dem, was Herr Strohschein hier gerade missverständlich dargestellt hatte, vielleicht hat er es auch nicht richtig verstanden: Unser Antrag von 2017 steht hier nicht zur Debatte.
Ich möchte für die intensive und konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss danken und ich möchte an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass es keineswegs üblich ist, dass ein Antrag aus einer Oppositionsfraktion einen solchen Weg geht und dann vielleicht zu einer Beschlussempfehlung kommt, die mit einer relativ großen Mehrheit durch den Agrarausschuss gegangen ist in dem Falle.
Natürlich sind nicht alle Träume dabei auch in den Himmel gewachsen. Alles das, was wir uns gewünscht haben, ist im Verlaufe der Diskussionen durchaus Korrekturen unterworfen gewesen und es kam zu Kompromissen, Kompromisse, die praktikabel sind und Rechtssicherheit für die Bauern hervorrufen. Deswegen ist es mir auch ein Bedürfnis, hier eine Kritik loszuwerden, und zwar eine Kritik an einer sehr lauten Kritik der außerparlamentarischen Opposition von den GRÜNEN. Das verwundert mich schon, dass uns mit dieser Vorlage – ich denke, Frau Aßmann, Sie sehen das genauso –, mit dieser Beschlussempfehlung, die hier vorliegt, vorgeworfen wird, eine Vorlage im Sinne der Agrarlobby und der Vorschubleistung von Massentierhaltung agitativ zu verwenden. Da frage ich mich schon, ob der Versuch eines sofortigen Verbotes der Kastenstand-Haltung, den die damalige Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unternahm, erfolgreicher gewesen wäre. Ich denke, sie hätten eher dafür gesorgt, dass es das Aus der Ferkelerzeugung in Mecklenburg-Vorpommern und vielleicht sogar in Deutschland gegeben hätte.
Ich dagegen bin sehr froh, dass ab sofort nur noch Stallneubauten sowie genehmigungspflichtige Stallumbauten und Modernisierung und Erweiterung genehmigt werden, die dem Ziel der deutlichen Verkürzung des Aufenthalts von Sauen im Kastenstand im Deckungszeitraum, im Deckzentrum nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalts gerecht werden. So geht Politik, so geht Politik mit Kompromissen. Und an dieser Stelle sei dem Ansinnen der GRÜNEN, eher mit dem Kopf durch die Wand zu wollen, so lange, bis keine Wand mehr dasteht, zu widersprechen.
Ganz im Unterschied dazu ist unsere Beschlussempfehlung, die jetzt auf dem Tisch liegt, mit einer Einführung von Übergangsfristen verbunden. Im Unterschied zu unserer Vorlage, zu unserem Ansinnen von vor 16 Monaten, haben wir eine um fünf Jahre erweiterte Karenzzeit. Im öffentlichen Expertengespräch machten uns viele Angehörige aus der Landwirtschaft deutlich, dass solche langen Fristen allein schon damit zu begründen wären, dass solche in der Verhandlung mit Landwirten und den Banken langen Finanzierungszeiträume in üblicher Weise vertraglich vereinbart werden würden. Das ist im Hinblick auf die Rechtssicherheit, das ist im Hinblick auf die ganz einfachen ökonomischen Parameter notwendig. Sowohl Herr Dr. Backhaus als auch Herr Kliewe haben darauf hingewiesen und das ist auch das Ansinnen des Bauernverbandes gewesen. Und wir wären die Letzten, die an dieser Stelle eine kalte Enteignung auf dem Wege der Forderung schnelleren Umbaus der Sauenhaltung fordern würden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt liegt ein Zeitraum vor in der Empfehlung, wo wir mit dem 31. Dezember 2033 ein Enddatum gesetzt haben. Das mag manch einem zu weit erscheinen, weil er gar nicht bis in diese Kategorie von Zeitvorstellungen hineindenkt, aber es ist, denke ich, durchaus realistisch, wenn wir an die Verhandlungen von den Banken und den Investitionsgebern denken.
In diesem Punkt wäre es sicherlich wünschenswerter gewesen, das Agrarinvestitionsförderprogramm stärker in die Beschlussempfehlung mit einzubauen. Schade, dass wir uns da nicht durchsetzen konnten, aber ich habe durchaus die Hoffnung, dass wir möglicherweise in der nächsten Haushaltsberatung diesbezüglich noch mal einen Vorstoß machen können. Auch wenn Hoffnung, wie manch einer sagt, nur eine religiöse Disposition der Psyche ist, Herr Dr. Backhaus, aber ich bin ja auch religionspolitischer Sprecher meiner Fraktion, da kann man das schon mal so interpretieren.
Bemerkenswert war im Unterschied zu anderem, was ich hier schon zu sagen hatte, das Agieren beziehungsweise besser das Nichtagieren der Vertreter der beiden Fraktionen von AfD und BMV. Da gab es nichts Konstruktives im Ausschuss, nichts, was uns irgendwie vorangetrieben hätte, und so verwundert mich natürlich der Versuch, die Ablehnung Ihrerseits, Herr Strohschein, zu begründen, überhaupt nicht. Ich denke, wir werden diesbezüglich noch mehr hören. Aber das macht auch öffentlich klar, wer sich in Mecklenburg-Vorpommern realistisch für die Interessen der Tiere, der Landwirte, der Umwelt und eine nachhaltige Wirtschaftsweise in der Landwirtschaft einsetzt.
Abschließend möchte ich mich für die fleißige Arbeit auch des Ausschusssekretariats bedanken und Sie alle auffordern, dem Antrag der Beschlussvorlage für mehr Tierschutz in der Sauenhaltung, die auf unsere Drucksache 7/1031 zurückgeht, mit Zustimmung zu reagieren. Damit gewinnen wir zwar nicht den Award der Weltrevolution, aber wir gewinnen die Sicherheit vieler Landwirte, die über ihre Zukunft bangen, und wir gewinnen Sicherheit für den ländlichen Raum, da, wo diese Schweinehaltung stattfindet. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Fraktionsvorsitzender, ich bin zwar ziemlich sicher, dass Sie intensiv über das hier jetzt zur Diskussion stehende Thema diskutieren, aber es wäre trotzdem schön, wenn Sie zumindest dem Redner mal Ihre Vorderansicht zeigen würden.
Sehr geehrter Herr Weiß, Ihre Befriedigung kann ich durchaus verstehen. Ich stelle nicht mal Ihren guten Willen infrage.
Meine Damen und Herren, dieser Antrag steht im Widerspruch zu dem Gesagten der Frau Ministerpräsidentin in der heutigen Aktuellen Stunde, die Bauern für ihre Arbeit zu loben, um ihnen dann das Wasser wieder abzugraben.
Erst mal kann ich Ihnen gratulieren, eins haben Sie geschafft: Die elende Diskussion beziehungsweise den elendigen Kampf mit Sachsen-Anhalt um den letzten Platz in der Viehhaltung in Deutschland wird es nicht mehr geben. Mit diesem Antrag werden wir das wohl dann schaffen, wir werden Letzter in der Viehhaltung in Deutschland. Herzlichen Glückwünsch dafür!
Kommen wir zu Ihrem Antrag. In Ihrem Antrag schreiben Sie: „Die Landesregierung wird aufgefordert, … sich weiterhin im Rahmen der Agrarministerkonferenz und gegenüber dem Bund für einen schnellen Ausstieg aus der Kastenstandshaltung in Deutschland und für ein möglichst europaweites Verbot der Kastenstandshaltung einzusetzen.“ In Absatz 2 folgt dann gleich: „mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2027 ein Verbot der Kastenstandshaltung in Mecklenburg-Vorpommern durchzusetzen“.
Sie schreiben also den Ausstieg aus der Kastenhaltung in Mecklenburg-Vorpommern bereits fest und wollen auch gleich die ganze EU dazu bewegen. Wer sagt Ihnen, dass bis dahin andere Bundesländer oder der Bund den Ausstieg ebenfalls beschlossen? Europaweit wird dies mit Sicherheit nicht geschehen. Im Gegenteil, man wird sich freuen, den deutschen Markt mit billigem Schweinefleisch fluten zu können.
Wenn dieser Antrag durchkommt, wären wir schon mal die Ersten. Ein Entschließungsantrag des Landes Nie
dersachsen im Bundesrat zur Änderung der TierschutzNutztierhaltungsverordnung und weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Haltung von Sauen in Kastenständen ist bis heute nicht angenommen worden. Er ist immer noch ohne Beschluss.
Nun kann man natürlich sagen, die Bevölkerung möchte das alles, sie möchte diesen falsch verstandenen Tierschutz und somit das Beste, was rauszuholen war, mehr geht eben nicht. Das kann man sicherlich alles so sehen. Natürlich kann man auch sagen, jawohl, wir haben für unsere Schweinehalter endlich Rechtssicherheit geschaffen und somit die Möglichkeit, zukunftssicher zu handeln.
Das heißt in diesem Fall aber, zukunftssicher ist der Ausstieg aus der Schweinehaltung in Deutschland. Dafür, meine Damen und Herren, stehe ich nicht zur Verfügung. Auch hat es nichts mit Tierschutz zu tun. Haltungsbedingungen, die jetzt schon über dem europäischen und erst recht dem weltweiten Standard liegen, zu zerstören und somit wesentlich schlechtere Haltungsbedingungen zu fördern, ja, ihnen Tür und Tor zu öffnen, das nennt sich dann Tierschutz! Die Kastenhaltung ist Tierschutz, sie schützt Sau und Ferkel. In der Expertenanhörung ist klipp und klar gesagt worden, zur Kastenhaltung gibt es keine wirkliche Alternative.
Im Gegenteil, die Kastenhaltung und die Nutzung eines Besamungsstandes vom Absetzen bis nach der Belegung ist aktiver Tierschutz. Und es ist auch klargeworden, dass die negativen Effekte auf die Tiergesundheit überwiegen. All das ignorieren Sie. Natürlich wollen auch wir Rechtssicherheit und Planungssicherheit für die Tierhaltung. Sie muss zukunftssicher sein, und natürlich wollen wir Tierschutz in der Tierproduktion, aber dies leistet dieser Antrag eben nicht.
Sie nennen es Tierschutz, wenn dann bis zu einem Drittel der Ferkel von den Sauen erdrückt werden. Ein vernünftiger Antrag hätte sich für die Schaffung von Rechtssicherheit bei Bestand einer notwendigen Kastenhaltung sowie einer arbeitsschutznotwendigen und tierschutzgerechten Fixierung von Sauen in bestimmten Haltungsabschnitten ausgesprochen. Ihr Antrag schafft nur eine Übergangszeit für die Schweinehalter, an deren Ende sich jeder entscheiden muss, steige ich aus oder bin ich aus Verantwortung zu den Arbeitsplätzen bereit, mich in den Wahnsinn und in den Ruin treiben zu lassen.
In Ihren Punkten 3 bis 5 schreiben Sie dann auch noch vor, wie ab sofort mit diesen Delinquenten zu verfahren ist. Wenn man sich diese Punkte durchliest, dann bekommt man leider den Eindruck, den tierfeindlichen Schweinezüchtern und Massentierhaltern muss umgehend das Handwerk gelegt werden. Das heißt nichts anderes, fördern wollen Sie nur noch die Bio- beziehungsweise Ökoschweinehaltung. Das wird den Schweinepreis in die Höhe treiben, vielleicht aber nur in diesem Segment. Der Schweinemarkt ist dann marktwirtschaftlichen Regularien entzogen. Billiges Schweinefleisch wird es, wie gesagt, weiterhin geben, aber nicht aus Deutschland. Begünstigt wird wieder nur eine bestimmte Klientel, nämlich die, die sich die Preise für diese Edelhal
tung dann noch leisten können, eine Zweiklassengesellschaft auch beim Schwein. Sie spalten unsere Gesellschaft in allen Bereichen, darum lehnen wir diesen Antrag ab.
Der rote Knopf war zu früh gedrückt, es sind immer noch sechs Sekunden, noch drei, noch zwei, eins und Schluss.