Sehr geehrte Damen und Herren, bevor wir die Stellschrauben auf der Erzeugerseite immer kräftiger anziehen, bis auch das letzte Schwein aus dem Ausland importiert wird, sollten wir den Menschen und somit den Konsumenten in unserem Land klarmachen, dass Tierschutz und Tierwohl nicht zum Nulltarif zu haben sind.
Solange der Handel sich gegenseitig mit Ramschpreisen unterbietet und unsere Landwirte mit ihren hohen Auflagen einem weitaus günstiger produzierenden Weltmarkt ausgesetzt werden, solange wird es aus betriebswirtschaftlicher Sicht kaum möglich sein, noch höhere Tierwohlstandards einzuführen. Das sollten wir uns immer wieder verdeutlichen,
Den Antrag der LINKEN lehnen wir ab. Die Vorschläge der Koalition gehen in die richtige Richtung, sind aber für die Praxis völlig aussagelos. Es sollten endlich konkrete Rahmenbedingungen geschaffen werden. – Danke, meine Damen und Herren.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD, Ralf Borschke, Freie Wähler/BMV, und Holger Arppe, fraktionslos)
Sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Gäste! Im September 2017 hat die Fraktion DIE LINKE ein Thema aufgegriffen, welches nicht nur die Sauenhaltung, sondern den gesamten Bereich der Schweinemast in Meck
lenburg-Vorpommern und auch in Gesamtdeutschland infrage stellt. Im Grunde geht es um die Gewährleistung von Tierwohl und Umweltschutz in der Schweinehaltung und hierbei, denke ich mal, besteht parteiübergreifend auch Konsens darüber, dass Tierwohl und Umweltschutz gewährleistet werden müssen.
Mit dem sogenannten Kastenstand-Urteil hat nun das OVG Magdeburg die bisher bundesweit praktizierte Haltung für Sauen für rechtswidrig erklärt. Wie Kastenstände gesetzeskonform umgebaut werden können und sollen, ist bislang für unsere Landwirte nicht abschließend geklärt.
Da die Erlöse im Bereich der Ferkelproduktion in den zurückliegenden Jahren kaum die Kosten der Produktion gedeckt haben, stellt die Entscheidung des Gerichtes die Existenz zahlreicher sauenhaltender Betriebe infrage. Die Kosten der erhöhten Tierwohl- und Umweltschutzanforderungen im Bereich der Schweineproduktion belaufen sich gegenwärtig schon auf circa 42 Euro pro Schlachtschwein. Das ist ungefähr ein Drittel des gesamten Erlöses.
Für mich stellt sich die Frage, inwieweit bei zusätzlichen Kosten von 42 Euro je geschlachtetem Schwein eine wettbewerbsfähige Schweineproduktion in Deutschland weiterhin gewährleistet werden kann und soll. Die Diskussionen um höhere Standards, um Tierwohllabel sind ja in den letzten Monaten oder schon in den letzten Jahren in aller Munde, vor allem bestimmen sie auch den allgemeinen Mainstream in der Bevölkerung. Der Einzelhandel, aber auch die Verbraucher sind nicht bereit, hier mehr zu bezahlen für mehr Tierschutz und bessere Haltungsbedingungen, was natürlich die Landwirte in eine Zwickmühle bringt.
Gleichzeitig müssen wir die Frage stellen, inwieweit Tierwohl- und Umweltschutzanforderungen in der Schweineproduktion oder die Schweineproduktion dann nicht in andere europäische Länder verlagert werden. Bei den Legehennen haben wir es damals mit dem Verbot der Käfighaltung erleben müssen.
Für die 80 sauenhaltenden Unternehmen in unserem Land stellt dieses Urteil und die derzeitige Rechtsunsicherheit eine enorme Herausforderung dar. Es fehlen Planungs- und Investitionssicherheit. Die Existenz zahlreicher, gerade kleinerer Unternehmen ist damit besonders gefährdet. Deshalb halten wir ausreichende Übergangsfristen für die Umsetzung der Vorgaben für notwendig. Nicht umsonst hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Juni 2015 entschieden, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes eine tierschutzrechtliche Anordnung mit einer ausreichenden und schonenden Übergangsregelung versehen sein muss, die es dem Tierhalter ermöglicht, sich auf die Neuerungen einzustellen.
Das ist natürlich sehr schwammig ausgelegt, deswegen müssen hier klare Forderungen oder klare Regeln an den Tag gelegt werden. Gerade weil Genehmigungsbehörden und Veterinärämter in den zurückliegenden Jahren die bisherige Form der Sauenhaltung akzeptiert haben, ist eine Übergangszeit für die Umstellung auf neue Systeme zwingend notwendig. Sauenhalter, die jüngst in ihre Stallanlagen investiert haben, benötigen Bestandsschutz. Aus tierschutzfachlicher und politischer Sicht besteht ein großes Interesse an einer Verbesserung der bisherigen
Ziel unserer Fraktion ist es aber, ein bundeseinheitliches Vorgehen, das wirtschaftlich tragfähige und tiergerechte Lösungen für die Tierhaltung und Übergansphasen für deren Umsetzung beinhaltet, zu erreichen. Klar ist jedoch, dass strenge Richtlinien zu höheren Produktionskosten und somit zu weiterem Strukturwandel im Bereich der Sauenhaltung führen werden.
Derzeit bestehen keine Finanzierungsspielräume bei den Sauenhaltern, um eine Umsetzung des Magdeburger Urteils zu ermöglichen. Ordnungspolitische Veränderungen von Haltungs- und Umweltstandards müssen vor diesem Hintergrund ideologiefrei und wettbewerbsneutral geführt werden.
Die Rahmenbedingungen für die Schweineproduktion müssen eine wirtschaftliche Perspektive erhalten und gleichzeitig Tierwohl und Umweltschutz ermöglichen. Um dies zu ermöglichen, spricht sich der zuständige Ausschuss dafür aus, erstens sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass möglichst europäisch geregelt wird, dass mit einer Übergangsfrist von 15 Jahren die Aufenthaltsdauer der Sauen in Kastenständen und im Deckzentrum deutlich verringert wird, zweitens, dass ab sofort nur noch Stallneubauten sowie genehmigungspflichtige Umbauten, Modernisierung und Erweiterung genehmigt werden, die dem Ziel der deutlichen Verkürzung des Aufenthaltes von Sauen im Kastenstand dienen, und drittens, dass alle Maßnahmen dem Urteil des OVG Sachsen gerecht werden.
Hier gibt es aber ein Problem: Die Landwirte müssten investieren, sie müssten in der Regel neue Ställe bauen, oder wenn wir natürlich hier mehr Platz brauchen für die Tiere, müsste man, um den gleichen Tierbestand zu halten, Anbauten an die Ställe machen. Und da wissen wir alle selbst, was im Moment gerade in den Dörfern abgeht, wenn jemand einen Stall bauen möchte. Er braucht Jahre, bis er die Genehmigung hat. Er hat mindestens eine Bürgerinitiative am Hals und spätestens da wird der Landwirt aufgeben und sich dann lieber von der Produktion verabschieden, bevor er hier in einen neuen Stall investiert.
Abschließend, denke ich mal, ist es auch wichtig, dass unser Agrarinvestitionsprogramm diese Sachen mit beinhaltet, dass hier sauenhaltende Betriebe, die in mehr Tierschutz und in bessere Haltungsbedingungen investieren wollen, besonders gefördert werden.
Vielleicht noch eine Sache: Der Minister hat hier angesprochen, auf Bundesebene wird zu wenig getan, und er hat so ein bisschen auch unser CDU-geführtes Ministerium kritisiert. Ich glaube, wir sollten hier nicht gegeneinander schießen, denke ich mal. Ich könnte jetzt ein Beispiel sagen, die Verfassungsklage des Berliner Senats oder der Berliner Landesregierung – SPD geführt – gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gerade im Bereich der Schweine...
Auch den Bundesrat, sage ich mal, brauchen wir, um hier eine Veränderung herbeizukriegen. Und um die Nutztierhaltungsverordnung
Da, glaube ich, auch wenn Sie, Herr Minister, hier im Land dafür kämpfen, gibt es aber genug SPD-Minister, die nicht für das Thema brennen, und deswegen sollten wir hier gemeinsam daran arbeiten,
Auf Bundesebene sollten CDU und SPD gemeinsam an diesem Thema arbeiten und hier eine Lösung herbeiführen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine Darlegungen hier dreigliedern.
Zuerst, das werden Sie mir sicherlich nicht übelnehmen, durchlebt mich gerade eine gewisse Befriedigung, nicht nur deswegen, weil es gelungen ist, diese Vorlage genau in die Grüne Woche zu platzieren, das ist ja ein gutes Timing. Vergessen wir nicht die Demonstration „Wir haben es satt!“ Auch dort wird ja der Tierschutz nicht gerade unter den Teppich gekehrt, sondern steht an erster Stelle, auch wenn die Intentionen teilweise sehr anders sind als bei uns in der Halle, Herr Minister. Dort haben wir sicherlich auch noch Übersetzungsbedarf.
Gewisse Befriedigung habe ich auch, weil das, was wir jetzt hier vorgelegt bekommen haben beziehungsweise was wir uns selbst vorgelegt haben, nach der Entscheidung im Agrarausschuss Ergebnis eines solchen Beratungsprozesses ist, wie hier von Elisabeth Aßmann vorgestellt wurde, in dieser Art und Weise mit Expertengespräch, öffentlichem Expertengespräch, mit Beratung vor Ort, mit dem Begehen von unterschiedlichen Formen der Haltung in einem Betrieb, der mehrere Varianten von Ferkelaufzucht realisiert. Das ist, denke ich mal, schon eine Sache, die auch anders hätte ausgehen können. Es wäre nicht das erste Mal gewesen, dass ein guter Antrag hier im Hause eine Beerdigung erster Klasse erfährt. In diesem Falle sieht das ganz anders aus.
Zweitens hat Frau Ministerin Hesse vorhin das Struck‘sche Gesetz zitiert, kein Antrag kommt hier so raus, wie er reingegangen ist. Das ist eine Binsenweisheit. Aber da ist es dann mindestens doch notwendig zu vergleichen, was war am Anfang und was ist jetzt dabei herausgekommen, also die Unterschiede in Form einer Synopse. Das wäre jetzt sehr akademisch, das muss nicht sein, das flechte ich dann gleich ins Dritte ein, ein paar Funkfeuer zum Inhalt, zur Genese und zu Konsequenzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wichtig ist – genauso wie Herr Dr. Backhaus das vorhin dargestellt hat und vorher schon Frau Aßmann – dieser Konflikt zwischen der Haltung verschiedenster Landesminister.
Herr Kliewe, das Beispiel Berlin ist vielleicht ein bisschen unglücklich, wenn ich daran denke, wie wenig Sauenställe größerer Ordnung es in Berlin gibt im Unterschied zu den 80 Haltern bei uns im Lande,
Entschuldigung, ich glaube, das war ein bisschen unparlamentarisch, aber wir sind in der Karnevalszeit.
Wir haben durchaus natürlich die Frage der TierschutzNutztierhaltungsverordnung zu berücksichtigen, und das immer noch ausstehende novellierte Tierschutzgesetz in der Art und Weise, wie es uns vorschwebt, muss ganz einfach auf die Reihe gebracht werden. Da ist der Bund in der Bringepflicht, und das können wir natürlich nicht isoliert als Land hier für uns entscheiden.
Erinnern wir uns, Herr Strohschein hat versucht, diese Genese mit Daten zu untersetzen. Ich mache es mal ganz kurz: Die 2015 erfolgte Darstellung vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, die im November 2016 noch mal durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, ist eine Situation im Ergebnis dieser ganzen Parameter, die dort vorliegen, die nur durch die Politik geheilt werden kann. Allerdings sind wir bei der Lösung dieses Problems eben keinen Millimeter weitergekommen und deswegen ist auch eine Klarstellung notwendig, die bei der Diskussion darüber in der Öffentlichkeit oftmals durcheinandergeworfen wird.