Natürlich bedarf es darüber hinaus weiterer Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Kurzzeitpflege, um den hier gegebenen besonderen, inhaltlichen und administrativen Anforderungen für die Einrichtungen und Kostenträger Rechnung zu tragen und eine wirtschaftliche Betriebsführung zu ermöglichen. Hieran werden wir, wie ich bereits ausgeführt habe, auf der Bundesebene, aber auch auf der Landesebene weiterarbeiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke für die konstruktive Zusammenarbeit im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens und auch ich bitte Sie um Zustimmung zum Gesetz. – Vielen Dank.
Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Frau Präsident! Werte Kollegen und liebe Gäste! Pflege ist wichtig. Das haben wir in allen Beiträgen, die bisher hier zur Pflege und zum Pflegerecht geäußert wurden, immer wieder gehört. Die Anpassung der Regelungen zur Pflege stellt uns vor große Herausforderungen. All das ist richtig. In den Regelungen zur Pflege zeigt und spiegelt sich das Verhältnis wider, wie wir zu denjenigen stehen, die dieses Land aufgebaut, ihre Kraft eingesetzt haben und die heute darauf rekrutieren sollen und dürfen, dass diese Gesellschaft ihnen zurückgibt, was sie in ihren besten Zeiten der Gesellschaft gegeben haben.
Das ist eine dauerhafte Verantwortung, der wir uns stellen müssen, und dem werden die vorliegenden Änderungen zum Landespflegegesetz in unseren Augen leider nicht gerecht. Das sind vor allem zwei gravierende Mängel, die wir hier zu berücksichtigen haben. Zum einen, das ist schon angesprochen worden, geht es um den fehlenden Aufstieg von Pflegehilfskräften zur Pflegefachkraft. In ganz vielen Bereichen kennen wir inzwischen einen solchen Bewährungsaufstieg. Man kann ein Studium ohne Abitur heute bewerkstelligen, völlig zu Recht. Und gerade die Ergebnisse in meinem Fach Jura zeigen, dass es oft diejenigen sind, die besonders gute Ergebnisse nachweisen, die ohne Abitur zum Studium zugelassen werden.
Wir haben in vielen Bereichen einen Bewährungsaufstieg geschafft, aber den Aufstieg von Pflegehilfskräften zu Pflegefachkräften will man nach wie vor nicht zulassen.
Da kann jemand 10/15 Jahre ordentliche Pflegearbeit erbracht haben, trotzdem ist keine Möglichkeit gegeben, solche Menschen zur Pflegefachkraft aufsteigen zu lassen. Das hat einmal etwas mit Respekt vor der individuel
len Pflegeleistung der Betroffenen zu tun, hat aber zum anderen auch gravierende Auswirkungen auf den Fachkräftespiegel oder die Quote, die wir brauchen. Insofern ist das ein Fehler, den man schon länger hätte beseitigen müssen und der immer noch nicht angepackt wird.
Vielleicht noch gravierender ist die gleichgeschaltete Ausbildung von ambulanter und stationärer Pflege, insbesondere auch Einbeziehung der Krankenpflege. Fast alle Auszubildenden, die diese gleichgeschaltete Ausbildung durchlaufen, entscheiden sich am Ende ihrer Ausbildungslaufbahn für eine Tätigkeit in stationären Pflegeeinrichtungen oder im Krankenhaus. Warum? Weil sie dort viel länger tätig waren, weil sie dort im Team eingebunden waren und – auch gravierend – weil die Verdienstchancen dort um 400 bis 600 Euro pro Monat im Durchschnitt höher liegen als im Bereich der ambulanten Pflege.
Hinzukommt – für diejenigen, die im Sozialausschuss bei der Anhörung dabei waren, nur eine Erinnerung –: Was glauben Sie, wie viel Zeit ein Auszubildender in der ambulanten Pflege während seiner gesamten Ausbildung verbringt? Das sind vier Wochen. Dann frage ich Sie, wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst betreuen: Würden Sie jemanden ausbilden, der in der gesamten Ausbildungszeit genau vier Wochen für Ihre Einrichtung zur Verfügung steht und den Rest in Krankenhäusern oder stationären Pflegeeinrichtungen verbringt? Das ist ein weiterer gravierender Mangel, der das ohnehin vorhandene Fachkräftedefizit in der Pflege selbst gemacht und selbst verschuldet noch verstärkt. Dagegen wird nicht vorgegangen. Und weil diese Mängel nicht abgestellt werden, weil auch keine Bereitschaft dazu erkennbar war, sich hier ein wenig zu öffnen, werden wir diesen Entwurf oder diese Änderung zum Landespflegegesetz ablehnen.
Trotzdem haben wir uns natürlich der inhaltlichen Mitarbeit an dessen Änderung nicht verschlossen. Wir haben im Sozialausschuss eine ganze Latte von Änderungsanträgen eingebracht. Wir haben bewusst darauf verzichtet, die alle hier ins Plenum zu tragen, sondern haben uns nur auf drei gravierende Punkte beschränkt.
Das eine ist schon angesprochen worden und ich glaube, da besteht Einigkeit. Das findet sich auch im Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wieder. Das hat auch die Sozialministerin gesagt, die Absenkung der Quote des Auslastungsgrades in der Kurzzeitpflege von 85 auf 80 Prozent. Hintergrund: Gerade in der Kurzzeitpflege sind es oft individuelle Besonderheiten, die eine vorausschauende längerfristige Planung unmöglich machen. Da wird zum Beispiel ein pflegender Familienangehöriger krank, er braucht Ersatz durch eine Kurzzeitpflege, oder er möchte vielleicht mal zu einer Familienfeier fahren und so weiter. Es sind viele Dinge, die alle hin und wieder nicht so planbar sind. Die statistischen Erhebungen haben gezeigt, dass die 85 Prozent an Auslastungsquote oftmals nicht erreicht werden. Insofern ist es eine einhellige Ansicht aller angehörten Experten gewesen, die Quote hier von 85 auf 80 Prozent abzusenken. Ich glaube, darüber dürfte weitgehend Einigung bestehen.
Unser zweiter Änderungsantrag beziehungsweise Punkt 1 und 2 des Änderungsantrages, die irgendwo zusammen
gehören, betreffen die Abschreibungsdauer. Im ursprünglichen Entwurf war eine Abschreibungszeit von 50 Jahren mit einer Abschreibungsrendite von zwei Prozent festgelegt. Das ist meines Erachtens und nach Ansicht der meisten angehörten Experten lebensfremd. 50 Jahre – da befinden wir uns mindestens in der ersten, wenn nicht gar in der zweiten Erneuerungs- und Reparaturphase, und da soll immer noch die erste Abschreibungsfrist laufen. Änderungsvorschläge waren 33 oder 25 Jahre. Wir haben uns für die kürzere Zeit – 25 Jahre Abschreibungsdauer – und dafür vier Prozent Abschreibungshöhe entschieden, damit eine Chance besteht, vor einer Grunderneuerung von gebäudlichen Investitionen oder anderen Festinvestitionen, wenigstens aber mit der Amortisation der Grundeinrichtung fertig zu sein.
Mit dem korrespondiert dann, dass wir natürlich die jährliche Tilgung an diese Abschreibungssätze anpassen müssen. Auch dann müssen wir natürlich vier Prozent Tilgung im Jahr zulassen, damit man bis zum Ende der Abschreibung die Tilgung des aufgenommenen Darlehens zu Ende führen kann, sonst würden wir ja mit diesen Änderungen eine fortschreitende Verschuldung weiter fördern.
Ich glaube, dass wir uns mit beiden Punkten in völliger Übereinstimmung mit den angehörten Experten bewegen. Man sollte, wenn man private Investitionen gerade im Bereich der Pflege zulassen und fördern möchte, sich hier zu einer solchen vielleicht mit vier Prozent etwas über der Inflationsrate und den marktüblichen Zinsen liegenden Tilgungen beziehungsweise Abschreibungsmöglichkeit abfinden. Ansonsten erschweren wir gerade in dem Bereich, wo wir dringend auf finanzielle Unterstützung aus dem privaten Sektor angewiesen sind, weitere Umsetzungsmaßnahmen. Deswegen werben wir für die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Im Änderungsantrag der LINKEN würden wir dem zweiten Punkt, Absenkung von 85 auf 80 Prozent, natürlich zustimmen. Der erste Punkt dagegen, diese weitere Stärkung der Pflegestützpunkte, entspricht nicht dem, was wir uns vorstellen. Das können wir nicht mittragen, sodass wir uns insgesamt bei Ihrem Änderungsantrag der Stimme enthalten werden. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute also die Zweite Lesung zum veränderten Landespflegegesetz. Schon in der Landtagssitzung im Oktober haben wir gewichtige Argumente für die Gesetzesänderung ausgetauscht und ein Stück weit der eigentlichen Debatte vorab geführt.
Das neue Landespflegegesetz kommt gerade auch der zentralen christdemokratischen Forderung nach einem Mehr an Dezentralisierung nach. Die Stärkung der Kommunen in der Pflege – das muss ich hier noch einmal betonen – ist eminent wichtig, um dem viel zitierten Pflegenotstand entgegenzuwirken. Jede Region und jede Kommune, die lokale Ebene muss in die Lage versetzt werden, auf die Bedürfnisse und Notwendigkeiten in der
Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz hat die Große Koalition aus CDU und SPD in Berlin darauf reagiert und wir passen Landesgesetze an die Gesetzgebung des Bundes an, ich möchte sagen, auch mit einem Stück Urvertrauen in die bürgerlichen Werte der Menschen unseres Bundeslandes. Wir geben mehr Verantwortung ab an die Menschen vor Ort, denn diese sind die Experten der Situation, die sie umgeben. Nur mit dem Sachverstand in den Kreisen, gemeinsam mit den Dörfern und Städten werden wir denjenigen, die Teil der auf uns zurollenden Welle der zu Pflegenden sind, ein menschenwürdiges Leben bieten können. Und auch, wenn die Erläuterungen etwas abstrakt und technokratisch daherkommen, ist gewollt, dass durch Steuerung, Kooperation und Koordination Pflege und Beratung vor Ort verbessert werden sollen. Von den befürchteten Doppelstrukturen kann, glaube ich, kaum die Rede sein bei bisher 17 Pflegestützpunkten in unserem Flächenland.
Der möglichst lange Verbleib eines zu Pflegenden im gewohnten Lebensumfeld, die engere Einbindung von Familie, Nachbarn, Freunden und Bekannten ist doch eigentlich das, was wir wollen. Und ich weiß, es gibt immer noch genügend Menschen, die unzureichend informiert sind über die Möglichkeiten von Pflege im Allgemeinen und im Speziellen.
Es muss nicht die Heimunterbringung im Vordergrund stehen, aber wenn sie denn notwendig wird, dann wird man eine Anlaufstelle zu schätzen wissen. Ich wünschte, so etwas hätte es schon vor Jahren gegeben, als ich die Dinge für meine Mutti regulieren musste. Durch die gezielte Weitergabe von Informationen durch Beratungsangebote wird auch das Leben derjenigen erleichtert, die tagtäglichen Umgang mit den zu Pflegenden haben.
Mit einem Initiativrecht der Kommunen zur Errichtung von Pflegestützpunkten und die Ermöglichung zur Umsetzung von Modellvorhaben nach Landesrecht sind wir auf dem richtigen Weg. Gerade vor Ort entstehen individuelle Lösungen und nicht in jedem Fall funktioniert ein Übertragen von gegebenen Strukturen. Für diese Modellprojekte wird das Land auch entsprechend Geld in die Hand nehmen. Das muss uns die Daseinsvorsorge für die Bürger unseres Landes bis ins hohe Alter wert sein.
Individuelle Lösungen vor Ort, regionale eigenverantwortliche Initiative, das ist das, wofür christlich-demokratische Politik schon immer stand und uns vielleicht auch von anderen Fraktionen unterscheidet. Ich schaue da mal in die Fraktion der LINKEN, obwohl ich in der Oktoberdebatte eigentlich nicht so große Differenzen zu unseren Positionen diesbezüglich ausgemacht hatte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur heutigen Sitzung des Landtages gab es Änderungen am Gesetzentwurf. Um eine angemessene Refinanzierung von Einrichtungsplätzen sicherzustellen, werden mit einer Änderung heute höhere berücksichtigungsfähige Kosten für investive Maßnahmen anrechenbar. Das war eine Forderung von LIGA und bpa, die wir aufgegriffen haben und was im Sozialausschuss auch breiten Konsens fand.
Darüber hinaus konnten wir für die Kurzzeitpflege – das wurde auch schon gesagt – innerhalb der Koalition eine Einigung erzielen. Die Mindestausstattung der Einrich
tungen bei der Aufwendungsberechnung wurde von 85 auf 80 Prozent abgesenkt. So wird sichergestellt, dass die Freie Wohlfahrtspflege, die zahlreichen privaten Initiativen, aber auch Unternehmen die räumlichen Möglichkeiten schaffen können, die wir so sehr für die Pflege brauchen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es bleibt mir eigentlich nur, Sie herzlich aufzurufen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf Frau Friemann-Jennert eingehen. Sie haben ja darauf verwiesen, dass wir gar nicht so weit auseinander waren in der Ersten Lesung, und in der Tat haben wir bei der Würdigung dieses Gesetzentwurfes in der Ersten Lesung Licht und Schatten gesehen. Die Tatsache, dass dieser Gesetzentwurf aber – ich sage mal so – ein Stückchen weit unambitioniert und unzulänglich ist, ist erst aufgebrochen vor allen Dingen durch die Anhörung. Warum wir zu dieser Einschätzung gekommen sind, will ich gern belegen.
Wenn man sich den Gesetzentwurf anschaut, hat er zwei Kernpunkte, das ist ja hier vorhin auch noch mal referiert worden. Das ist zum einen das Eingehen auf die Möglichkeit, die der Bund geschaffen hat, zu sagen, wir haben die Möglichkeit, auch als Land Pflegestützpunkte in kommunaler Trägerschaft zu errichten. Und damit das eine rechtliche Grundlage letztendlich hat, gibt es den Paragrafen 4a im Gesetzentwurf. Das Zweite ist, auch darauf ist die Ministerin sowohl in der Einbringung als auch heute eingegangen, es geht darum, Maßgaben des Bundessozialgerichts zu entsprechen, die sich schützend vor die zu Pflegenden stellen. Alles das, was an Kosten umgelegt wird und den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen auferlegt wird, muss belegbar sein und muss auch, ich sage mal, sozial gerecht sein, muss korrekt wiedergegeben sein. Eine Schärfung in dieser Hinsicht hat die Landesregierung versucht, aber wenn man sich das mal genau anschaut, hat gerade dieser gesamte Komplex der so wichtigen finanziellen Aspekte dieses Gesetzentwurfes, nämlich der Paragrafen 10 und 11, überhaupt keinen Bestand gehabt.
Also es bedurfte einer komplexen Änderung, an der sich alle Fraktionen de facto beteiligt haben. Sie konnten das seitens der SPD und CDU mit ihrer Mehrheit letztendlich vollziehen. Wir haben da entsprechend zum Teil mitgevotet, andererseits dagegen, also je nachdem, wie die Einschätzung war. Gleichwohl hat dieser Gesetzentwurf ganz deutliche Änderungen erfahren müssen, weil er so nicht haltbar war, und auch die Anhörung hat in Erstaunen versetzt. Also wir waren selbst zunächst der Meinung, dass die Modellvorhaben für kommunale Pflegestützpunkte nicht nur von großer Bedeutung wären, sondern auch angenommen würden. Mitnichten war das so. Die Anzuhörenden sind, wenn überhaupt, nur zögerlich darauf eingegangen, erst, als wir nachgefragt haben. Das Thema „Modellprojekte in kommunaler Trägerschaft“ spielte keine Rolle, und wenn, gab es eben die Befürchtung, dass es Doppelstrukturen geben könne. Mit dem
Änderungsantrag und dem, was insbesondere durch die Koalitionäre vorgelegt wurde, ist dem zumindest begegnet worden. Was uns aber mit an die Hand gegeben wurde, es ist gesagt worden, wir haben ein gutes Netz an Pflegestützpunkten im Land, die müssen personell und ressourcenseitig gestärkt werden.
Das ist das, was wir mitgenommen haben aus dieser Anhörung, und gehen sowohl mit unserem Änderungsantrag als auch mit dem Entschließungsantrag, den wir Ihnen vorlegen, darauf ein. Die Sache, die wir aus der Anhörung mit aufgegriffen haben als LINKE, ist unter anderem der Aspekt, dass man Pflegestützpunkte ins Entlassmanagement mit aufnehmen sollte.
Herr Professor Dr. Weber, wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, haben Sie das abgelehnt. Wir begründen unser Anliegen damit, dass es eigentlich eine logische Verknüpfung gibt zwischen Akutkrankenhausversorgung und Pflegebereich, und dazwischen sind Mittler aufklärend, informativ, orientierend an den Pflegestützpunkten. Wenn Entlassmanagement, wenn also dieser Übergang von akuter Versorgung, Krankenhausversorgung in den Pflegebereich gelingen soll, dann sind alle gefragt. Das ist sozusagen Hintergrund unseres Anliegens.
Der Versuch – ich sagte es gerade – der Landesregierung, der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu begegnen, ging aus unserer Sicht völlig in die Hose. Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass die Werte, die im ursprünglichen Gesetzentwurf standen, aus dem Jahr 2014 und davor stammten, überkommene, völlig überholte Baukosten und Zinssätze enthielten, sodass Sie faktisch in Form eines Komplexantrages diesen ganzen Teil des Gesetzes, und das ist ja ein sehr wesentlicher Teil des Gesetzes, völlig neu schreiben mussten.
Auch wir haben uns mit der Frage der Abschreibung, in welchem Zeitraum sollten Gebäude und technische Anlagen abgeschrieben werden, beschäftigt und haben darauf verzichtet, hier eine Veränderung am Gesetzentwurf zu begehren als LINKE. Es ist ja problematisiert worden, dass 50 Jahre Abschreibung – das wären dann also zwei Prozent pro Jahr – ein zu langer Zeitraum wäre für die Träger. Vorgeschlagen wurden 33 Jahre – von einigen, nicht von allen. Uns liegt jetzt Ihrerseits die Zahl 25 vor. Man muss nur wissen, wenn man auf diesen Wert geht – und der ist also aus unserer Sicht völlig zu hoch angesetzt, den Sie nehmen –, würde es bei vier Prozent pro Jahr eine enorme Kostensteigerung für die Pflegebedürftigen geben, denn alles, was wir hier beschließen in diesen Paragrafen 10 und 11, wo es um die umlagefähigen besonderen Aufwendungen geht, wo es um Abschreibungsraten geht, ist finanzwirksam für die Pflegebedürftigen beziehungsweise ihre Angehörigen. Mit dem, was heute zur Beschlusslage vorgelegt wurde, wird es eine Erhöhung geben, und die würde mit dem, was die AfD vorschlägt, sogar noch verschärft werden.
Wir gehen an diesen Punkt nicht ran, sind aber in Auseinandersetzung mit den Werten, zum Beispiel wie hoch die durchschnittliche Auslastung der Einrichtungen sein darf, mitgegangen bei diesen 80 Prozent. Die sind ja auch Bestandteil des Antrages der Koalitionäre. In einem Punkt gehen wir darüber hinaus, und zwar bei der Fixierung der durchschnittlichen Mindestauslastung von stationären Einrichtungen. Hier begehrt die Landesregierung – und die Koalitionäre sind da nicht rangegangen an diesen Aspekt des Gesetzentwurfs – 98 Prozent. Es gibt
eine Landtagsdrucksache mit der Nummer 7/2417, in der aufgelistet ist, wie hoch denn die durchschnittliche Auslastung stationärer Einrichtungen in unserem Land ist. Und wenn man sich das anschaut, beträgt diese 96,7 Prozent.
Frau Ministerin, Sie haben ja vorhin darauf verwiesen, dass bei der Kurzzeitpflege diese 80 Prozent durchschnittliche Auslastung in Ansatz gebracht werden sollten. Sie haben selbst dafür geworben mit der Begründung, völlig nachvollziehbar, dass Sie sagen, das sind realistische Werte. An dieser Stelle, bei den stationären Einrichtungen, plädieren wir auch dafür, realistische Werte zu nehmen, deshalb nicht 98 Prozent, sondern 96,7.
Zu unseren beiden Anträgen: Der Änderungsantrag zum Gesetz zielt zum einen darauf ab, dass wir uns noch mal auseinandersetzen mit den Modellvorhaben kommunaler Pflegestützpunkte. Diese gibt es nun. Für unser Land würde bei 60 solcher Modellvorhaben bundesweit vermutlich ein solches Modellvorhaben abfallen, in Anführungsstrichen. Sie, Frau Ministerin, haben in der Einbringungsrede darauf verwiesen, weil einige Länder schon abgewunken haben, dass wir durchaus die Möglichkeit haben, dass wir auch zwei oder drei solcher Modellvorhaben in Anspruch nehmen könnten. Verwunderlich ist nur, dass andere Länder abwinken, wenn sie diese Chance erhalten. Nun, sei es, wie es sei. Wenn sich also mehrere Kommunen dort bewerben würden, beginnt ein Auswahlverfahren, und für dieses gibt es keine Kriterien. Nun könnte man sagen, das soll der Bund klären, aber wir sind der Meinung – und deswegen auch unser Änderungsantrag –, solche Qualitäts- und Auswahlkriterien sollten wir mit dem Gesetz festlegen. Deshalb unsere entsprechende Vorstellung dazu, die wir Ihnen unterbreiten, und etwas zur durchschnittlichen Auslastung im stationären Bereich hatte ich bereits gesagt.
Neben der Änderung, die wir unmittelbar am Gesetzentwurf vornehmen wollen, möchten wir gern auch eine Entschließung verabschiedet sehen, die sich speziell noch mal auseinandersetzt mit Fragen der Kurzzeitpflege, die wir gestärkt wissen wollen, mit Fragen der Förderung der Weiterbildung von Pflegehilfskräften und Pflegefachkräften. Das hat ja eingangs im Bericht der Arbeit des Sozialausschusses eine Rolle gespielt, dass uns mehrfach gesagt wurde, es wäre hilfreich, wenn erfahrene Pflegehelferinnen und -helfer in einem unkomplizierten unbürokratischen Verfahren die Möglichkeit hätten, ohne noch mal die große Ausbildung machen zu müssen, zu Pflegefachkräften zu werden. Diejenigen aus der Praxis, die logischerweise mehr Ahnung davon haben als wir selbst, haben gesagt, das ist machbar. Einer solchen Auffassung haben wir uns gern angeschlossen, weil wir alle wohl ein Interesse daran haben müssen, dass wir mehr Fachkräfte in diesem Bereich haben, und diejenigen, die eine solche Qualifizierung sich vorstellen können, denen sollten wir bei entsprechender Berufserfahrung und bei entsprechenden weiteren Voraussetzungen diese Möglichkeiten eröffnen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit an dieser Stelle. Ich bitte um Zustimmung für unsere beiden Anträge.