Herr Koplin und Herr Professor Weber, man kann ja zu dem, was Sie gesagt haben, inhaltlich stehen, wie man will, nur zum Landespflegegesetz passt das nicht.
Das Thema „Aufstieg von Pflegehelfern“ ist meines Erachtens eine Sache, die müssen Sie auf der Bundesebene verfolgen, weil auf der Bundesebene wird ja definiert, was letztendlich Pflegefachkräfte sind und was nicht. Und wenn wir uns auf der Landesebene damit auseinandersetzen sollten, dann nicht im Rahmen des Landespflegegesetzes, da gibt es andere Bestimmungen, die man sich angucken muss, also Einrichtungenqualitätsgesetz, wie hoch ist die Fachkraftquote, die ich einhalten muss, und so weiter und so fort. Auch die von Ihnen genannte generalistische Ausbildung ist ja ein Gesetz, was auf der Bundesebene beschlossen wurde. Dass man die Ausbildung von Kinderkrankenschwestern und Altenpflegerinnen und Altenpflegern so zusammenführt, ist keine Geschichte, die wir in Mecklenburg-Vorpommern gemacht haben. Das hat man auf der Bundesebene gemacht.
Ja, aber es bleibt natürlich ein Pferdefuß. Wenn Sie heute auf der einen Seite die Situation im Krankenhaus haben, dass da deutlich besser bezahlt wird als in der Altenpflege,
dann ist das nicht ganz abwegig, wenn man unterstellt, dass die Leute da eher einen Arbeitsplatz annehmen als in der Altenpflege. Deswegen, wenn man das begrüßt, dann muss man auch weitergehen und dafür Sorge tragen, dass die Verdienstmöglichkeiten in der Altenhilfe konsequent angehoben werden, ansonsten wird der Fachkräftemangel in dem Bereich noch weiter fortschreiten.
Die Sozialministerin ist schon darauf eingegangen, dass sie gesagt hat, was wir hier machen. Wir setzen auf der einen Seite Bundesrecht um, Pflegestärkungsgesetz III. Also wir sind dabei. Das Pflegestärkungsgesetz III hat gesagt, dass die kommunale Ebene beim Thema Pflegeversorgung wieder gestärkt werden soll und mehr Mitsprache- und Einflussmöglichkeiten haben sollte. Das ist, finde ich, wenn dem so ist, eine gute Idee. Das müssen wir in Landesrecht umsetzen. Das haben wir damit getan.
Das Erste, was wir – das ist vorgetragen worden – gemacht haben, ist, dass wir gesagt haben, wir haben in Mecklenburg-Vorpommern die Besonderheit, dass wir gut arbeitende Pflegestützpunkte haben, die wir nicht geschwächt sehen wollen, sondern wir wollen die eher gestärkt sehen. Und wenn nun eine Kommune von dieser
Möglichkeit des Modellprojektes Gebrauch machen will und sagt, wir wollen eigene Beratungs- und Unterstützungsstrukturen bei uns im Kreis oder in der kreisfreien Stadt hochziehen, dann haben wir jetzt deutlich gemacht, dass das nur gehen kann, wenn wirklich klar dargelegt wird, wie man mit dem zuständigen Pflegestützpunkt kooperieren will.
Meine politische Haltung ist eine ganz klare: Wir sollten uns bei allem, was wir beim Thema Pflegeberatung, Pflegeinformation und dergleichen tun wollen, auf unsere Pflegestützpunkte kaprizieren. Da ist das Land mit Geld dabei, die Kommunen engagieren sich, das heißt, Kommunen sind in diesem Falle Kreise und kreisfreie Städte, und auch die Kassen sind mit Personal und Geld dabei. Das ist eine Geschichte, da muss man sagen, das läuft bei uns deutlich besser als in anderen Bundesländern. Und ich kann nur davor warnen, sich da andere Sachen einfallen zu lassen, sondern das Thema Pflege sollte angesiedelt sein bei den Pflegestützpunkten. Deswegen unsere Initiative, das Thema so auch ins Gesetz zu schreiben.
Der zweite Punkt ist auch schon genannt worden. Alle örtlichen Sozialträger sind in der Pflicht, sogenannte Pflegesozialplanungen zu machen. Diese Pflegesozialplanungen sind häufig eng auf pflegerische Themen fokussiert und betreffen nur einen Teil der Bereiche, mit denen Senioren in der Kommune konfrontiert sind. Deswegen haben wir im Landtag hier auch mal einen Beschluss gefasst, dass diese sogenannten Pflegesozialplanungen zu seniorenpolitischen Gesamtkonzepten qualifiziert werden sollen, die dann auch weiter gefasst sind, wo Themen wie Mobilität, Wohnen, Bauleitplanung und dergleichen eine Rolle spielen. Alles das ist letztendlich Bestandteil von seniorenpolitischen Gesamtkonzepten. Und auch das ist konsequent zu sagen: Wenn wir im Landtag schon so einen Beschluss fassen, dann sollte das ins Gesetz einfließen, damit man in dieser Richtung weiterarbeitet.
Dann wird es ein bisschen komplizierter bei dem Thema Investitionskosten, auf welche Auslastungsrate Refinanzierung kalkuliert wird. Da habe ich manchmal den Eindruck, dass das nicht allen so richtig klar ist, was das letztendlich bedeutet. Wir haben folgende Situation bei Pflegebedürftigen, die in Pflegeheimen untergebracht worden sind: Diese sind ja mit drei Kostenblöcken konfrontiert. Das eine sind die Pflegekosten, die werden zum großen Teil über die Pflegeversicherung finanziert. Das andere sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, diese werden auch mit den Pflegebedürftigen abgerechnet. Das Dritte sind die sogenannten betriebsnotwendigen Aufwendungen. Das heißt also, diese betriebsnotwendigen Aufwendungen müssen ermittelt werden, und die dürfen dann auch an Pflegebedürftige weitergegeben werden.
Zu diesen betriebsnotwendigen Aufwendungen gehören auch die Investitionskosten pro Platz. Diese Investitionskosten pro Platz sind vor Jahren mal festgelegt worden mit etwas über 70.000 Euro, dann sind sie per Verordnung angehoben worden auf etwas über 80.000 Euro. Wir haben jetzt gesagt, das ist nicht mehr zeitgemäß, denn wenn man den Baukostenindex zur Anwendung bringt, dann landet man bei einem Betrag, der jetzt im Gesetz steht, von ungefähr 93.000 Euro für einen Platz in der vollstationären Pflege und gestaffelt nach anderen Möglichkeiten der Versorgung, die es noch gibt.
Das Gleiche gilt für die Auslastung der Kurzzeitpflege. Es ist etwas anderes, ob ich diese Investitionskosten auf eine 85-prozentige Auslastung kalkulieren muss oder auf eine 80-prozentige. Und wenn man jetzt auf diese Art und Weise zu einer Festlegung kommt, dann habe ich die Kosten festgelegt, die ich an Bewohner weitergeben kann. Wenn diese Kosten nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen, dann bin ich also als Betreiber in der Situation und muss mir darüber Gedanken machen, wo ich das Geld herhole. Bei einem derartig personalkostenintensiven Bereich wie der Pflege ist das ganz klar, das wird dann häufig zulasten des Personals gehen. Auf der anderen Seite werden natürlich jetzt die Bewohner belastet. Also Bewohner werden belastet, wenn ich mehr betriebsnotwendige Aufwendungen umlegen kann, und wir bewegen uns in einem Spannungsfeld, wie man das vernünftig austarieren sollte.
Ich hoffe, dass das mit dem, was wir jetzt gemacht haben, einigermaßen gelungen ist. Was das Thema Abschreibung angeht, sind wir im Soll bei dem Abschreibungszeitraum von 50 Jahren geblieben, weil diese 50 Jahre finden sich in vielen Bewilligungsbescheiden wieder, die damals gemacht worden sind im Rahmen dieser sogenannten Artikel-52-Forderung, wo der Bund in Größenordnungen nach der Wende Geld nach MecklenburgVorpommern und in andere neue Bundesländer gegeben hat, um Pflegeinfrastruktur aufzubauen und zu finanzieren. Die 50 Jahre Abschreibung stehen in diesen Bescheiden drin, da kommen Sie nicht drum herum.
Ich würde gern noch mal über diese Auswirkungen reden. Wir haben auf der einen Seite jetzt den Anspruch, dass wir sagen, Pflegekräfte müssen gut bezahlt werden. Die müssen wirklich gut bezahlt werden, weil das ist ein Beruf, den wir brauchen. Auf der anderen Seite haben wir natürlich ein Interesse daran, dass das nicht passiert, was Sie heute angesprochen haben. Leute haben dieses Land mit aufgebaut, sie haben ihre ganze Energie und Arbeitskraft, sage ich mal, da reingesteckt, dass wir heute da sind, wo wir sind. Deswegen hat man die Pflegeversicherung ja mal eingeführt, dass Leute aus der Sozialhilfe quasi rausgeholt werden, das war früher häufig der Fall.
Im Augenblick haben wir also eine Tendenz, dass das Thema Sozialhilfebedürftigkeit bei Pflegebedürftigen wieder steigt. Das, finde ich, sollte man versuchen zu unterbinden. Wenn ich auf der einen Seite steigende Kosten im Personal zu finanzieren habe und auf der anderen Seite einen Aufwuchs bei der Sozialhilfebedürftigkeit, dann muss man sich natürlich die Frage stellen, wie man das anders machen kann. Unseres Erachtens geht das nur dadurch, dass man sich die Architektur der Pflegeversicherung anguckt. Wir haben im Augenblick eine Situation, dass wir ein gedeckeltes Volumen der Pflegeversicherung haben, und für alles, was darüber hinausgeht, ist der Pflegebedürftige beziehungsweise der Angehörige selbst verantwortlich.
Es gibt nach meinem Dafürhalten ein gutes Gutachten von einem Professor Rothgang aus Bremen, der sagt, guckt doch mal, hört euch Folgendes an, denkt doch mal darüber nach, ob man das nicht tauschen kann! Das
heißt also, dass die Belastung des Pflegebedürftigen gedeckelt wird, und alles, was darüber hinausgeht, müsste dann die Pflegeversicherung teilen. Das ist ein sogenannter Sockel-Spitze-Tausch, so heißt das in der Fachöffentlichkeit. Ich finde, das ist ein guter Gedanke, weil das würde gewährleisten, dass quasi Kosten finanziert werden, dass man in der Altenpflege Leute ordentlich bezahlen kann und dass die Belastung der Pflegebedürftigen einfach einen bestimmten Sockel beträgt, den man dann in irgendeiner Form politisch festsetzen muss.
Also das ist eine Sache, die werden wir auch nicht im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zu entscheiden haben, aber sicherlich ist es eine Angelegenheit, über die man mal nachdenken muss und man auch quasi darüber nachdenken muss, wie man das in die politische Diskussion kriegt, um da für alle Seiten eine Verbesserung zu erzielen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Wähler/BMV wird den Entwurf der Landesregierung ablehnen.
Von welchen konkreten Bedingungen müssen wir ausgehen, um die Pflegebedürftigen sächlich und auch personell zukunftsfest zu organisieren? Nach den Ergebnissen der Pflegestatistik des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren am Ende des Jahres 2015 79.145 Personen pflegebedürftig, also rund 6.700 Menschen oder 9,2 Prozent mehr als in einer Umfrage aus dem Jahre 2013. Damit erhalten hierzulande fünf Prozent der Einwohner pflegerische Leistungen. Die Regierung rechnet bereits jetzt mit einem Anstieg auf über 80.000 Pflegebedürftige bis ins Jahr 2030.
Wir debattieren nun in diesem Haus über die Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege. Aber nach welchen Vorgaben sollen die Kommunen agieren, in welchen Organisationsformen? Das bleibt völlig offen. Es ist zwar schön für die Landesregierung, dass Haushaltsaufgaben für den Vollzug der Gesetzesnovelle nicht entstehen und auch den Kommunen keine konnexitätsrelevanten Mehrkosten entstehen sollen, denn es stehe den Kommunen ja frei, die Initiative für die Einrichtung eines Pflegestützpunktes zu ergreifen. Auch können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie die Anträge auf Durchführung einer „Modellkommunen Pflege“ stellen. Die Frist endet nach dem Bundesgesetz allerdings bereits am 31.12.2019.
Das Landespflegegesetz verbessere die Pflegeversorgung im Land, so Herr Heydorn, Bundespresseportal am Donnerstag, dem 8. November 2018 um 14.00 Uhr, weil auch weiterhin bezahlbare Pflege angeboten werden
Ich hatte in meiner Rede vom Oktober ein ganz konkretes Rechenbeispiel vorgetragen, welches genau das Gegenteil belegt. Danach werden in einem erheblichen Umfang Teile der Gesamtkosten, hier 6,6 Prozent, auf den Pflegebedürftigen umgelegt, die in keinem Zusammenhang mit dem Pflegevertrag stehen. Warum können also weiterhin Kosten der Ausbildungspauschale, Investitionskosten auf Pflegebedürftige umgelegt werden? Tatsächlich können Aufwendungen für investive Maßnahmen für Gebäude nun sogar in einem größeren Maße umgelegt werden. Der Anteil ist von 70.000 Euro auf 90.270 Euro angelangt.
Die eindringliche Warnung des Landesseniorenbeirats in seiner Stellungnahme vom 25.05.2018 vor weiteren Belastungen der Pflegebedürftigen durch die Einrichtungsträger ist ungehört verhallt. Völlig unberücksichtigt bleibt, dass mehr als drei Viertel der Pflegebedürftigen zu Hause betreut werden. Das waren Ende 2015 immerhin 60.180 Menschen. Aber wer soll die angedachten Änderungen in der Pflege denn umsetzen? Diese Planungen werden bloße Makulatur bleiben, weil die grundlegende Frage, wie gewinne und binde ich Fachkräfte, überhaupt nicht gestellt worden ist.
Die Kommunen werden mit dem sich massiv verstärkenden Mangel an Fachkräften in der Pflege einfach im Regen stehen gelassen. Bereits die Sozialberichterstattung zur Situation der Pflegeberufe in MecklenburgVorpommern aus dem Jahre 2015 prognostiziert für Mecklenburg-Vorpommern heute und bis 2030 eine der höchsten Versorgungslücken zwischen Pflegebedarf und Pflegekräfteangebot.
Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege kritisierte in ihrer Stellungnahme vom 27.07.2018 die entsprechenden Gesetzesbestimmungen als viel zu unkonkret und fordert zu Recht eine angemessene Vergütung der Pflegekräfte und einen verbindlichen Aktionsplan.
Der Gesetzentwurf ist ein leerer Schlauch, zwar schön anzusehen, er kostet auch nichts, aber ist eben leer. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Einzelberatung über den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes auf Drucksache 7/2681. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/2681 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/2941 anzunehmen.
Ich lasse hier zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2961 abstimmen. Wer
dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2961 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV abgelehnt.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2974 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2974 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen von SPD und CDU sowie Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und der Fraktion Freie Wähler/BMV und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktionen der AfD, Freie Wähler/BMV und des fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.