Protocol of the Session on November 22, 2018

(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Wie lange schauen Sie denn noch weiter?)

Aber um auf den Kollegen Ehlers einzugehen, gerade auch diese Frage: Wie kriegt man eigentlich Menschen aus den unterschiedlichen Lebens- und Berufsfeldern,

die möglicherweise nur wenige Jahre im Parlament sind oder in der Regierung sind, dann wieder zurückwechseln wollen? Wie kriegen wir es attraktiv? Wie wollen wir diesen Bereich …? Denn wir wollen ja gute Leute,

(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Das ist doch gar kein Problem.)

wir wollen eine Einzelfallprüfung.

(Zuruf von Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)

Davon wurde gerade auch schon gesprochen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das steht doch im Gesetz drin. – Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Das steht doch drin im Entwurf.)

Wir haben aber natürlich das größte … Das ist sozusagen auch das, wir wollen diesen Generalverdacht verhindern. Wir wollen natürlich, dass der Anschein vermieden wird, denn Anschein von irgendeiner Vorteilsnahme, dass jemand nur aufgrund eines Ministeramtes oder dergleichen – wir haben eben schon andere Beispiele gehört – einen persönlichen Vorteil, einen Vorteil im beruflichen Werdegang hat, davon wollen wir weg. Deswegen ist es wichtig, uns Maßnahmen anzuschauen, die geeignet, erforderlich,

(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Das Gegenteil ist doch der Fall.)

aber auch verhältnismäßig sind.

(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Es ist doch genau das Gegenteil der Fall.)

Der Kollege Jochen Schulte hatte beim letzten Mal für unsere Fraktion im September auch schon verschiedene Beispiele. Unter anderem ging es auch um die Rechtsanwälte, was die natürlich teilweise für Probleme haben.

Uns geht es bei der Karenzzeitregelung darum, dass wir die Prüfung machen, was ist in anderen Bereichen.

(Zuruf von Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)

Uns geht es, wie wir es gesagt haben, um Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Deswegen werden wir uns zu geeigneter Zeit hier sicherlich zum Thema noch mal verständigen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Ralph Weber, AfD: Im Jahr 2300 sprechen wir dann darüber noch mal.)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter.

Ein Hinweis: Hier im Parlament wird nicht telefoniert.

Wer macht denn so was?

(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Auf alle Fälle bin ich menschlich enttäuscht, denn es hat ja

nicht nur zu neuen Argumenten gereicht heute, warum die Koalition diesen Gesetzentwurf ablehnt. Es sind eine ganze Reihe von Fragen gestellt worden, die ich durchaus als berechtigt ansehe. Es sind Änderungsvorschläge von den anderen beiden Oppositionsfraktionen gemacht worden, die es wert wären, sie gemeinsam zu beraten. Und wo macht man das gemeinhin? Im Ausschuss.

Seitens der Koalitionsfraktionen ist nicht ein Grund benannt worden, nicht einer, warum man den Gesetzentwurf nicht zur Ausschussberatung überweisen würde. Es sind sozusagen die Nebelkerzen der letzten Debatte, der letzten Debatten der letzten Jahre wieder gezündet worden. Überzeugend ist das nicht. Ich weiß gar nicht, ob Sie sich so richtig wohlfühlen in Ihrer Haut,

(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Müssen wir eine Volksinitiative starten.)

wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, oh, wir prüfen mal und wir prüfen, und immer wieder neue Prüfgründe finden, um sozusagen jetzt selbst einem konkreten Vorschlag nicht zuzustimmen.

Ich gebe ja zu, dass wir beim letzten Mal die Absicht hatten – Kollege da Cunha ist eben noch mal darauf eingegangen –, dass wir als Parlament den Ministerinnen und Ministern sozusagen ihr eigenes Tun und Lassen nicht vorgeben wollten. Das war Ihnen nicht hinreichend genug. Da hieß es, machen Sie doch einen Gesetzentwurf. Ja, nun habe ich meinen Referenten gebeten und der hat tagelang an diesem Gesetz gesessen und legt uns den jetzt hier vor. Was machen Sie? Sie bereiten ihm wieder eine der größten Enttäuschungen in seiner Laufbahn,

(Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Oooh! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

indem Sie nicht mal bereit sind, sich mit sachlichen Argumenten auseinanderzusetzen.

Da wird doch einiges konstruiert, lieber Kollege Ehlers, was man selbst verantworten könnte, wenn man denn den Gesetzestext inklusive der Begründung gelesen hätte. Sie reden hier davon, ob man das denn nicht auch auf die Abgeordneten ausdehnen sollte. Sie vergessen dabei, dass wir Abgeordnete ein Mandat haben und kein Amt, also diese Regelung für Abgeordnete des Landtages scheinbar gar nicht zutrifft. Da könnte man von selber drauf kommen, wenn man sich mit seinem eigenen Abgeordnetenmandat mal auseinandersetzt.

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Dann reden Sie davon, man müsste auch wieder die Beamten im Blick haben und deren Regelungen berücksichtigen. Genau das haben wir doch beschrieben in der Begründung im Gesetzestext, lieber Kollege Ehlers. Vielleicht machen Sie sich mal die Mühe und schlagen die Drucksache gemeinsam mit mir auf, auf Seite 9 „Zu Absatz 2“, ich zitiere: „Eine Frist von 18 Monaten und im Übrigen auch die in einigen Landesgesetzen vorgesehene Frist von 24 Monaten sind angemessen. Eine deutliche längere Frist, etwa im Hinblick auf § 41 des Beamtenstatusgesetzes und § 79 des Landesbeamtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist nicht zu ziehen, da diese Bestimmungen auf das typische Beamtenverhältnis

abstellen, bei dem eine lebenslange wirtschaftliche Bindung mit Versorgung des Beamten durch den Dienstherren vorliegt. Diese Sicht ist dem Ministeramt fremd.“

Wenn Sie diese Begründung gelesen hätten und jetzt mitgelesen hätten, statt auf Ihrem Handy herumzutippen, hätten Sie sich die Frage auch selbst beantworten können. Ihre Argumente sind an den Haaren herbeigezogen. Auch die letzte Feststellung im letzten Redebeitrag zu hinterfragen, was passiert denn in anderen Ländern – ja, mein Gott, dann lassen Sie uns den Gesetzentwurf überweisen! Wir machen eine Anhörung mit Vertreterinnen und Vertretern der anderen Länder, Herr da Cunha. Da wird Ihnen diese Frage beantwortet werden.

Wir laden die Brandenburgerinnen und Brandenburger ein in den Finanzausschuss, meinethalben auch mitberatend in den Rechtsausschuss, und dann fragen wir sie, wie das denn bei ihnen ist. Wir laden die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung ein und fragen sie, ja, Mensch, wie ist denn das bei euch geregelt, warum hat Frau Bundesministerin Schwesig damals ihre Zustimmung nicht verweigert, wenn das alles gar nicht so schlimm ist. Das kann man doch in einem Ausschuss miteinander diskutieren.

Ich sehe, Sie sind dazu weder bereit noch in der Lage, und das ist traurig. Ich bin gespannt, wann sozusagen Ihr Gesetzentwurf, der vielleicht schon längst in Arbeit ist, das Parlament erreicht, und noch gespannter bin ich, worin sich dann dieser Gesetzentwurf von dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf unterscheiden wird. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2813 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? ‒ Gegenprobe. ‒

(Peter Ritter, DIE LINKE: Können wir das mal auszählen bitte? – Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Gibt es...

(Torsten Renz, CDU: Das haben wir im Blick.)

Gut, es ist beantragt worden auszuzählen. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmen auszuzählen. Ich hatte jetzt gerade die Gegenprobe aufgerufen und dann kam der Antrag von Herrn Ritter, also ganz offensichtlich die der Gegenprobe.

(Torsten Renz, CDU: Geht das überhaupt mitten in der Auszählung, mitten in der Abstimmung? – Peter Ritter, DIE LINKE: Mitten in der Abstimmung ist man gelegentlich ruhig.)

Das gilt auch für alle.

So, und dann rufen wir jetzt wieder die Jastimmen auf bitte. Ich bitte erneut um Auszählung.

(Torsten Renz, CDU: Herr Foerster! – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Nicht zwei Hände heben!)

So, es hat eine Auszählung stattgefunden. Dafürstimmen waren 24, dagegen 29. Dann kann ich bei dieser Gelegenheit gleich verkünden, dass damit der Überweisungsvorschlag abgelehnt ist.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.