Ehe ich zur Abstimmung komme, möchte ich aber die Gelegenheit nutzen, neue Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne zu begrüßen. Das sind Schülerinnen und Schüler aus dem Gymnasium Reutershagen. Herzlich willkommen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, die Ziffern des Antrages einzeln abzustimmen. Ich werde den Änderungsantrag an der entsprechenden Stelle zum Antrag aufrufen.
Zunächst rufe ich auf die Ziffer 1 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/2867. Wer dieser Ziffer 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 1 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/2867 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf die Ziffer 2 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/2867. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 2 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/2867 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf die Ziffer 3 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/2867. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 3 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/2867 ebenfalls einstimmig angenommen.
An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2869 abstimmen, soweit er die Einfügung einer neuen Ziffer 4 beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2869, soweit er die Einfügung einer neuen Ziffer 4 beinhaltet, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung aller anderen Abgeordneten des Hauses abgelehnt.
Jetzt rufe ich auf die Ziffer 4 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/2867. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 4 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/2867 bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, AfD, der Fraktion Freie Wähler/BMV und des fraktionslosen Abgeordneten sowie Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE angenommen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich berufe eine Sitzung des Ältestenrates ein und unterbreche die Sitzung aber bis 13.00 Uhr, weil sich daran die Mittagspause anschließt. Wir sehen uns also wieder um 13.00 Uhr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und möchte Ihnen mitteilen, der Abgeordnete Nikolaus Kramer hat mit Schreiben vom 21. November 2018 fristgerecht Einspruch gegen den erteilten Ordnungsruf in der 49. Sitzung des Landtages eingelegt. Gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung ist der Einspruch auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung nach Eingang des Einspruchs zu setzen. Daher beabsichtige ich, die Abstimmung über diesen Einspruch am Ende der heutigen Sitzung als Zusatztagesordnungspunkt 3 aufzurufen. Die erforderliche Beteiligung des Ältestenrates ist erfolgt. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir werden so verfahren.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Ministerinnen und Minister des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre, Drucksache 7/2813.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerprä- sidenten und der Ministerinnen und Minister des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre (Erste Lesung) – Drucksache 7/2813 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist noch gar nicht so lange her, da haben wir hier im Plenarsaal auf Antrag meiner Fraktion darüber diskutiert, die sogenannten Karenzzeiten für Mitglieder der Landesregierung einzuführen. Karenzzeiten kann man am besten mit Wartezeiten oder etwas härter ausgedrückt auch mit Sperrfrist, aber keinesfalls mit Berufsverbot erklären.
Warum sollten Ministerinnen/Minister gegebenenfalls darauf warten beziehungsweise warum sollten sie gesperrt sein? Die Antwort ist recht simpel: Mit solchen Regelungen soll verhindert werden, dass durch den Anschein einer voreingenommenen Amtsführung im Hinblick auf spätere Karriereaussichten in der Privatwirtschaft das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Regierung beeinträchtigt wird. Deswegen haben bereits viele Bundesländer Regelungen geschaffen, die die Aufnahme einer Beschäftigung nach Ende der Amtszeit als Ministerin oder Minister begrenzen können. Damit sollen Interessenkonflikte zwischen dem öffentlichrechtlichen Amtsverhältnis und einer Beschäftigung nach Ende des Amtes verhindert und zugleich die Betroffenen vor Unsicherheiten und ungerechtfertigter Kritik geschützt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur vor zwei Monaten diskutierten wir dieses Thema – Herr Professor Dr. Weber, es gibt in der Tat Themen, die meine Fraktion immer und immer wieder auf die Tagesordnung setzt, in der Hoffnung, dass wir irgendwann mal Erfolg haben –, nicht nur vor zwei Monaten diskutierten wir dieses Thema, bereits vor vier Jahren brachte meine Fraktion einen entsprechenden Antrag ein. Damals hieß es aus den Reihen von SPD und CDU, wir prüfen noch und warten erst einmal die Regelungen auf Bundesebene ab. Der Bund führte dann erwartungsgemäß entsprechende Regelungen ein. Im Übrigen spricht dort niemand von „Berufsverbot“. Übrigens wurden diese Regelungen auch mit ausdrücklicher Zustimmung der damaligen Bundesministerin Frau Schwesig durchgesetzt.
Das neue Bundesrecht trat also in Kraft und es verging wieder Zeit. Die Landesregierung prüfte und prüfte und prüfte, es passierte aber nichts. Weil meine Fraktion schon befürchtete, die Regierung habe sich in einer Zeitschleife verfangen, wurden wir vor zwei Monaten erneut tätig und beantragten die Einführung von Karenzzeiten.
wir prüfen immer noch und außerdem soll doch die Linksfraktion – ich glaube, das haben auch Sie gefordert –,
außerdem soll die Linksfraktion einen konkreten Gesetzentwurf vorlegen. Nun, ich habe es vor zwei Monaten versprochen, der Gesetzentwurf liegt vor. Jetzt ist es an Ihnen, neue Ausreden zu erfinden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf meiner Fraktion greift die Regelungen auf Bundesebene auf. Bis auf notwendige redaktionelle Unterschiede wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern die gleiche Gesetzeslage schaffen wie im Bund. Wie man dann hier von „Berufsverbot“ reden kann, das erschließt sich mir nicht. Darüber hinaus sorgen wir auch für eine sprachliche Gleichstellung im Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatsekretäre, denn das Gesetz kennt bislang nur Männer, obwohl wir früher nur Frauen als Parlamentarische Staatssekretärinnen hatten. Das ist nicht zeitgemäß, wie wir meinen, und deswegen muss auch hier das Gesetz angepackt werden.
Kommen wir also zu den Kernaussagen des Gesetzentwurfes. Wann geht es denn nun konkret an das Eingemachte? Der Wechsel einer Ministerin oder eines Ministers in die Privatwirtschaft kann untersagt werden, wenn durch ihre Aufnahme öffentliche Interessen beeinträchtigt werden können. Die Untersagung soll in der Regel die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann der Zeitraum bis zu 18 Monate betragen. Die Entscheidung, wann die öffentlichen Interessen beeinträchtigt sind, trifft die Regierung nicht im stillen Kämmerlein nach eigenem Gutdünken. Die Landesregierung trifft ihre Entscheidung auf Grundlage einer Empfehlung eines beratenden Gremiums, dessen Mitglieder Funktionen an
der Spitze staatlicher oder gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben oder über Erfahrungen in einem wichtigen politischen Amt verfügen. Wird die Aufnahme der angestrebten Beschäftigung untersagt, besteht auf jeden Fall für die Karenzzeit der Anspruch auf Übergangsgeld.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Verfahren ist demnach transparent und ausgewogen und hat sich anderswo bewährt. Das zeigt auch ein aktuelles Beispiel aus unserem Nachbarland Brandenburg. Die ehemalige Sozialministerin möchte drei Monate nach Ausscheiden aus ihrem Amt zu einem Wohlfahrtsverband wechseln. Darf man das? Darf man das nicht? Hat das ein Geschmäckle oder hat das kein Geschmäckle? Auch bei mir hat dieser angekündigte Wechsel meiner Genossin Fragen aufgeworfen, aber in Brandenburg gibt es gesetzliche Regelungen für Karenzzeiten. Die dortige Staatskanzlei prüft jetzt den Vorgang und sagt, dass sie niemandem Steine in den Weg legen wolle, aber natürlich seien Recht und Gesetz eingehalten, also hier die Karenzzeitregelungen im Land Brandenburg. Die ehemalige Sozialministerin müsse nun den Nachweis erbringen, dass eine mögliche Beschäftigung bei dem Wohlfahrtsverband nicht zu Konflikten mit ihrer früheren Tätigkeit als Sozialministerin führe.
Auch die Opposition im brandenburgischen Landtag hält sich in diesem Fall mit Kritik eher zurück. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion dort meint etwa, dass zunächst einmal das alles nachvollziehbar und richtig ist, dass ehemalige Minister sich nach dem Ausscheiden auch wieder um eine Arbeit bemühen. Ob das gesetzlich vorgeschriebene Abstandsgebot verletzt werde, wenn die ehemalige Ministerin bei einem Wohlfahrtsverband tätig sei, darüber müsse nun die Staatskanzlei befinden. Das ist Gesetzeslage im Nachbarland. Auch die dortige CDUFraktion möchte jeden Anschein vermeiden, dass ausscheidende Ministerinnen und Minister später Kasse machen können, und hat deshalb keine Kritik an den dortigen Regelungen zu Karenzzeiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten in Mecklenburg-Vorpommern nach all den zähen Jahren des Nichtstuns, des Beobachtens, des Prüfens, des Zauderns endlich zu Potte kommen und auch für unser Land, für unsere Regierung, für unsere Ministerinnen und Minister, Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre Karenzzeiten einführen. Die Regelung des Bundes ist nach Auffassung unserer Fraktion nicht perfekt, aber sicher ein guter Kompromiss, der sich in der Praxis bewährt hat. Worauf warten wir also noch länger? Ich bitte die Koalitionsfraktionen daher, anders als sonst üblich, den Gesetzentwurf nicht einfach wieder vom Tisch zu wischen und zur weiteren Beratung in den Finanzausschuss zu überweisen. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es gibt in der Sache nicht viel mehr zu sagen, jedenfalls seitens der Landesregierung, als das, was der Kollege Caffier während meiner letzten Krankheit dazu hier in meinem Namen vorgetragen hat.
Werter Herr Ritter, es ist ohne Zweifel richtig, dass diese Frage, die von Ihnen jetzt auch durch einen Gesetzentwurf aufgeworfen wird, die Öffentlichkeit interessiert und ein Thema ist, das diskutiert wird, für das es auch gute Argumente gibt. Es gibt aber auf der anderen Seite ebenso gute Argumente, die bereits alle ausgetragen worden sind. Wir diskutieren am Ende über einen Grundrechtseingriff, der verschiedene Konsequenzen haben kann, wo man sich auch sehr schnell, selbst wenn man Bundesregeln übernimmt oder eben angelehnt übernimmt, in die Nesseln setzen kann. Deswegen hat sich die Landesregierung, auch wenn das sicherlich aus Ihrer Sicht nicht befriedigend sein wird, den Grundsatz gegeben, diese Frage sehr gründlich zu prüfen und an dieser Stelle der Geschwindigkeit nicht den größeren Vorzug zu geben.
Sie haben jetzt selber ausgeführt, dass Sie die Abkürzung dadurch nehmen, dass Sie die Maßstäbe des Bundestages im Wesentlichen hier für den Landesgesetzgeber vorschlagen. Aus unserer Sicht ist es – jedenfalls für uns – noch etwas verfrüht, zu solchen konkreten Regelungen zu kommen. Insofern bitte ich um Verständnis dafür, dass wir weiter an dem Thema arbeiten werden und wenn wir das Ergebnis erzielt haben, dem Parlament auch einen Vorschlag unterbreiten werden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Torsten Renz, CDU: Das ist keine Schleife, sondern ein kontinuierlicher Pfeil.)
Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Frau Präsident! Werte Kollegen und liebe Gäste! In der Tat, es ist schon fast alles dazu gesagt, deswegen werde ich mich auch sehr kurz fassen. Im Kern hat Herr Ritter mit der Einbringung seines Antrages das Notwendige und Richtige ausgeführt. Auch wir sind uneingeschränkt für die Einführung von Karenzzeiten für die Landesminister und die Parlamentarischen Staatssekretäre, schon allein, um nach außen zu signalisieren, dass man sich hier nicht mit einem „Geschmäckle“ – in Anführungs- und Schlusszeichen – nach außen wagen möchte. Wir glauben, es ist Zeit, das einzuführen.
Wir haben eben wieder gehört von Herrn Brodkorb, die Landesregierung prüft und prüft und prüft, sie prüft jetzt. Als es das erste Mal eingebracht wurde vor vier Jahren, da hieß es, man wartet die Regelungen im Bundestag ab. Der Bundestag hat längst eine entsprechende Regelung getroffen. Vor zwei Monaten war der Antrag zu unkonkret, jetzt ist er hinreichend konkretisiert, und Sie prüfen immer noch weiter. In der Tat, es geht eventuell um einen Grundrechtseingriff, Berufsfreiheit, klassische
3-Stufen-Theorie, unterste Stufe Berufsausübungsfreiheit, keine Wahlfreiheit. Da ist es ausreichend, um die Schranke zu überwinden, dass vernünftige Gründe des Allgemeinwohls für diese Regelung sprechen, und die hat Herr Ritter, glaube ich, dargelegt. Ich sehe nicht, dass das kein vernünftiger Grund sein sollte, wenn man die Landesregierung und die Parlamentarischen Staatssekretäre selbst auch vor diesem Geruch, dass etwas nicht in Ordnung sein könnte, bewahren möchte.
Wir haben inhaltlich eine kleine Kritik anzubringen. Und zwar ist es richtig ist, dass im Einzelfall entschieden werden soll, also jeder Form des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Rechnung getragen wird. Auch die zwei Jahre sind grundsätzlich als Maximalgrenze richtig, allerdings sehen Paragraf 12 Absätze 1 und 2 des Gesetzes über die Landesminister und -ministerinnen und Paragraf 5 des Gesetzes über die Parlamentarischen Staatssekretäre hier im Land gleichlautend ein Übergangsgeld vor. Das Übergangsgeld wird so lange bezahlt für jeden Monat, den der Minister, die Ministerin oder der Parlamentarische Staatssekretär im Amt waren, einen Monat lang. Uns würde vorschweben, damit man auch den Vorwurf, dass man jemanden in die, in Anführungszeichen, „Altersarmut“, Schlusszeichen, treiben könnte, auszurotten, dass man das an diese Regelungen anknüpft, also Karenzzeit so lange, wie ein Anspruch auf Übergangsgeld nach diesen Gesetzen besteht.
Das wäre das, was wir gerne noch einbringen würden und wären dann froh, wenn man das in den Ausschüssen diskutieren könnte, ansonsten aber Zustimmung zu Inhalt und politischer Bekundung der Linksfraktion. – Danke schön.