Protocol of the Session on November 21, 2018

Herr Kokert ist jetzt nicht da, der war beispielsweise mit einer Delegation mit mir da zusammen 2005, zum 60. Jahrestag. Die Russen sagen, es sei dementsprechend der „Tag des Sieges“, bei uns „Tag der Befreiung“ oder „Ende des 2. Weltkrieges“. Neben den offiziellen Delegationen …

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

In Russland ist es der 9. Mai, bei uns ist es der 8. Mai, das stimmt schon.

Neben den offiziellen Delegationen findet auch ein jährliches Schülerprojekt statt. Schüler leben dort in den Familien, was ich sehr gut finde, und lernen natürlich auch viel mehr diese heimatspezifischen Regionen und Lebensweisen kennen. Sie lernen sich näher kennen, führen in diesem Programm auch sportliche Wettkämpfe durch, arbeiten im Kunstbereich zusammen, beispielsweise bei uns in Neustrelitz im Kunsthaus an gemeinsamen Projekten. Sie stellen gegenseitig ihre Stadt und ihre Umgebung vor, ihre Lebensweise lernen sie näher kennen. Finanziert wird das beispielsweise über städtische Haushalte, was auch immer nicht ganz so einfach ist. Da wäre so ein Deutsch-Russisches Jugendwerk natürlich sehr viel einfacher und hilfreicher.

Der Wassersportverein – das ist jetzt keine Schule in Neustrelitz –, der ja auch schon sehr viele Weltmeister, Europameister und so weiter hervorgebracht hat in der langen Historie, unterhält zum Beispiel mit der polnischen Stadt Szczecinek gute Beziehungen. Engagierte Sportverantwortliche organisieren gemeinsame Trainingslager und Wettkämpfe. Seit vielen Jahren – man kann sagen, über mehrere Sportlergenerationen – besteht diese Partnerschaft und sie ist ebenfalls eine Partnerstadt der Stadt Neustrelitz.

Der Musikschulzweckverband Kon.centus Neubrandenburg-Neustrelitz organisiert jährlich multinationale Übungswochen. Unter anderem sind auch sehr viele Polen mit dabei. Höhepunkte sind immer diese Abschlüsse, wo Konzerte mit diesen multinationalen Jugendlichen stattfinden. Das sind hervorragende Konzerte, die wirklich große Begeisterung hervorrufen. Andere Schulen pflegen insbesondere Kontakte mit skandinavischen Ländern. Meine Töchter waren damals im Gymnasium Carolinum beziehungsweise am Schliemann-Gymnasium in Neustrelitz und wir hatten öfter schwedische oder norwegische Schülerinnen und Schüler zu Gast.

Alle aufgezählten Beispiele setzen eines voraus: natürlich engagierte Lehrerinnen und Lehrer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Musikpädagoginnen und Musikpädagogen. Es setzt aber auch voraus interessierte Mädchen und Jungen, weltoffene Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen, aber auch eine entsprechende Finanzierung beziehungsweise Finanzierungsmöglichkeiten und, was ganz wichtig ist, einfache Verwaltungsvorschriften und Regularien. Mit Polen und gerade im Randgebiet haben wir da schon einiges erreicht.

Deshalb erwarten wir von der Landesregierung, dass die vorhandenen Förderstrukturen überprüft werden und gegebenenfalls vereinfacht werden. Gerade mit Nicht-EU-Ländern sollen vereinfachte Schüleraustausche ermöglicht werden, zum Beispiel auch mit Russland. Das Informationsangebot – ich habe es in der Einbringung gesagt – muss wirklich weiterentwickelt werden. Da gibt es andere Möglichkeiten und mit den neuen Medien, denke ich, ist das durchaus machbar. Die vorhandenen Kooperationen zwischen Bildungseinrichtungen und Schulen müssen weiter gestärkt werden und gemeinsame Jugendwerke, zum Beispiel Deutschland und Russland, aufgebaut werden. Ich denke, das ist ein gutes Beispiel, da können wir uns an dem Jugendwerk Deutschland-Frankreich ein Beispiel nehmen.

Das Land, der Bund und die Europäische Union sollen weiterhin ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Deswegen stimmen Sie dem Antrag zu! Ich habe hier große Zustimmung befunden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/2814 zur Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Kann ich davon ausgehen, dass wir den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2866 im Falle der Überweisung des Antrages auch an den Bildungsausschuss überweisen? Ich sehe keinen Widerspruch.

Dann bitte ich darum, wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen Freie Wähler/BMV und AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE abgelehnt.

Ich lasse nun zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2866 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. ‒ Danke schön. Gegenstimmen? ‒ Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2866 bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion Freie Wähler/BMV angenommen.

Wer dem nun geänderten Antrag der Fraktionen von SPD und CDU auf Drucksache 7/2814 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. ‒ Danke schön. Gegenstimmen? ‒ Stimmenthaltungen? ‒ Damit ist der geänderte Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/2814 bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE und Stimmenthaltungen der Fraktionen der AfD, Freie Wähler/BMV und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD ‒ Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Privilegierung für Windenergie, auf Drucksache 7/2745, in Verbindung mit der Beratung des Antrages der Fraktion der BMV – Privilegierung von Windkraftanlagen abschaffen, auf Drucksache 7/2819.

Antrag der Fraktion der AfD Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Privilegierung für Windenergie – Drucksache 7/2745 –

Antrag der Fraktion der BMV Privilegierung von Windkraftanlagen abschaffen – Drucksache 7/2819 –

Das Wort zur Begründung des Antrages der AfD hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Reuken.

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mecklenburger und Vorpommern!

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Dass der vorliegende Antrag zur Abschaffung der Privilegierung für die Windenergie für Sie hier im Saal keine Dringlichkeit besessen hat, das haben wir ja im Oktober bereits erfahren.

(Thomas Krüger, SPD: Ja, Sie konnten es ja auch nicht darlegen.)

Nichtsdestotrotz haben wir den Antrag jetzt offiziell hier auf der Tagesordnung und Sie bleiben diesmal nicht verschont, sich erneut damit auseinanderzusetzen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist doch nicht laut Geschäftsordnung.)

Das ist laut Geschäftsordnung so und es ist uns durchaus bewusst, dass die Forderungen, die wir hier aufstellen, nicht nach Ihrem Geschmack sind und an Ihrer Strategie des Windenergieausbaus ziemlich vorbeigehen. Doch man liest ganz oft von gemeinsamen Forderungen, beispielsweise mit der IG Metall, an die Bundesregierung zu klaren Entscheidungen zugunsten des Windenergieausbaus. Gemeinsam mit den anderen norddeutschen Bundesländern und Verbänden der Windenergie verlangen Sie ebenso, den Deckel für den Ausbau der Offshorewindenergie anzuheben. Sie bringen Argumente, dass ohne die Nutzung der riesigen Potenziale in Nord- und Ostsee die Energiewende in Deutschland einfach nicht gelingen kann, und Sie wiederholen gebetsmühlenartig, wie viele Jobs da auf dem Spiel stehen.

Es bleiben allerdings noch viele Fragen offen und nicht nur für unsere Fraktion, sondern vor allem auch für die Bürger hier im Land. Da wäre zum einen die Frage, wie weit Sie es eigentlich mit dem Ausbau der Windenergie noch treiben möchten. Möchten Sie 50.000 Anlagen, möchten Sie 100.000 Anlagen?

Dann wäre da auch noch die Finanzierung. Wie viel finanzielle Unterstützung aus Steuergeldern wird noch notwendig sein, um dem Ausbau der Windenergie end

lich mit passendem Netzausbau und vor allem auch mit notwendiger Speichertechnologie gerecht zu werden?

Und dann sind da die Strompreise. Was wollen Sie den Bürgern noch alles zumuten, wie viel? Sind irgendwann 50 oder 80 Cent pro Kilowattstunde fällig? Auf all diese Fragen gibt es leider wenig Antworten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Genau deshalb ist es unsinnig, den Windenergieausbau weiterhin planlos voranzutreiben und Privilegien aufrechtzuerhalten, die schlichtweg gar nicht notwendig sind. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie sie derzeit existieren, benötigen dringend eine Änderung.

Sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition, Ihre Kollegen in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen haben das zum Glück schon erkannt und entsprechende Anträge in den Bundesrat eingebracht. Für all diejenigen unter uns, die nicht so tief in der Thematik stecken, fasse ich diese beiden Bundesratsinitiativen an dieser Stelle gern noch mal kurz zusammen, damit auch jeder hier weiß, worüber wir eigentlich am Ende abstimmen.

Da wäre der Punkt 1 unseres Antrages, worin wir die Landesregierung auffordern, den Gesetzesantrag des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, diesen Antrag zu unterstützen. Übrigens wurde er eingebracht von der CDU im Bundesrat. Der Gesetzentwurf dient der Stärkung, der planerischen Steuerung, der Windenergienutzung und zur Wiederbelebung der Länderöffnungsklausel. Nordrhein-Westfalen möchte die Länderöffnungsklausel im Paragrafen 249 Baugesetzbuch befristet wieder einführen, um ländereigene Regelungen für Windenergieanlagen zu ermöglichen.

Darüber hinaus gibt es einen weiteren Sachverhalt in diesem Entwurf: Gemeinden können derzeit beantragen, Genehmigungsanträge auszusetzen, wenn parallel Raumentwicklungsprogramme in Arbeit sind, die unter anderem Eignungsgebiete für Windenergieanlagen festlegen. Es wird eine Fristverlängerung von einem auf zwei Jahre der Aussetzung beantragt. Damit soll der zeitliche Druck entschärft werden, den Investoren durch anhängige zurückgestellte Genehmigungsanträge schaffen können. Die Planungsträger erhalten außerdem wenigstens noch die Chance, ihre Planung fertigzustellen, bevor durch die Bescheidung von Genehmigungsanträgen hier Tatsachen geschaffen werden.

Und dann ist da der Punkt 2. Dieser beinhaltet den Entschließungsantrag des Bundeslandes Brandenburg zur Abschaffung der Privilegierung von Windenergieanlagen ‒ in diesem Falle eingebracht von der SPD im Oktober dieses Jahres ‒, denn bisher konnten Windenergieanlagen in einem einfachen Antragsverfahren nach Paragraf 35 Absatz 1 Baugesetzbuch privilegiert bewilligt werden, wenn noch keine gültigen Flächennutzungspläne, die Windenergiegebiete ja ausweisen, existieren. Diese Privilegierung möchte das Bundesland Brandenburg zumindest für Vorhaben zur Nutzung von Windenergie abschaffen.

Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Anliegen gilt es aus unserer Sicht grundsätzlich zu unterstützen. Ich denke, liebe Kollegen von der SPD und CDU, Ihre Parteifreunde würden sich über Ihre Zustimmung und Unter

stützung in den Ausschüssen des Bundesrates sicherlich auch freuen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Unsere Forderungen gehen über die aufgestellten Forderungen der Anträge aus Brandenburg und NordrheinWestfalen hinaus.

Mit der Regelung in Punkt 3 unseres Antrages halten wir an Forderungen, die wir bereits im Januar dieses Jahres hier im Landtag aufgestellt haben, fest, nämlich, dass die Landesregierung im Bundesrat einen Antrag einbringen möge mit dem Ziel, die in Paragraf 249 Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch benannte Frist ersatzlos aufzuheben. Wir gehen also einen Schritt weiter als die NordrheinWestfalen und möchten eine unbefristete Möglichkeit für eigene Landesregelungen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Unser Punkt 4 ergänzt die Forderungen von Brandenburg und zielt auf eine komplette Abschaffung der Privilegierung ab. Nicht nur für die Nutzung, sondern auch für Vorhaben zur Forschung und Entwicklung von Windenergieanlagen sollte die Privilegierung unserer Meinung nach entfallen.

Um es noch mal ins Gedächtnis zu rufen, da Wiederholung ja bekanntlich die Mutter aller Wissenschaften ist, erlaube ich mir noch mal, aus der Begründung des Antrages vom Januar kurz zu zitieren. Da heißt es: „Ohne eine Privilegierung sind Windenergieanlagen nur auf Grundlage einer entsprechenden Bauleitplanung der Gemeinden zulässig. Die Gemeinden haben dann endlich planerische Möglichkeiten, um den Ausbau in ihrer Region zu steuern und mitzubestimmen. Das verhindert in den Regionen, in denen die Flächennutzungsplanung noch in der Schwebe bzw. nicht abgeschlossen ist, den Wildwuchs von Windparks.“

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Ich habe es bereits im Januar gesagt und ich bleibe auch dabei: Bedenken Sie, dass die Abschaffung der Privilegierung durchaus eine Maßnahme ist, die auch die Akzeptanz von Windenergie unter der Bevölkerung steigern kann.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und beantrage Einzelabstimmung für die Punkte unseres Antrages. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV hat der Abgeordnete Herr Borschke.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Herr Reuken hat hier schon einiges zur Bundesratsinitiative gesagt, das kann ich mir also sparen. Das wird dann ein bisschen kürzer, was ich jetzt vortrage.