Protocol of the Session on October 24, 2018

Die nähere Ausgestaltung des Richterwahlausschusses und der Verfahren wird durch einen neuen Abschnitt 2 „Richterwahl“ im Landesrichtergesetz geregelt, wobei in wesentlichen Punkten neben den brandenburgischen Vorschriften die Regelungen des Landesrichtergesetzes Schleswig-Holstein als Vorbild gedient haben. Indem künftig die Einstellung, erstmalige Berufung in ein Richterverhältnis auf Lebenszeit, die Versetzung und die Ernennung, durch die ein Richteramt mit höherem Endgrundgehalt als die eines Eingangsamtes verliehen wird, vom Votum eines Richterwahlausschusses abhängig wäre, wäre ein transparentes Auswahlverfahren gewährleistet, das frei wäre von jedem Verdacht der nicht ordnungsgemäßen politischen Einflussnahme. Dies würde

sich positiv auswirken auf das Vertrauen der Bürger in die Unabhängigkeit der Justiz.

Weiter würde die Besetzung des Ausschusses eine demokratische Legitimierung der Richter gewährleisten, indem der Ausschuss – wie auch bisher von der Verfassung vorgeschrieben – zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Landtages bestünde, wobei alle im Landtag vertretenen Parteien berücksichtigt werden müssten. Dadurch, dass neben den Abgeordneten auch Berufsträger, nämlich Richter und ein Rechtsanwalt, Mitglieder des Ausschusses sind, wird gewährleistet, dass auch die fachliche Komponente noch besser berücksichtigt wird und Mitglieder dem Ausschuss angehören, die einer parteipolitischen Beeinflussung unverdächtig sind.

Ich bin gespannt auf die Debatte und beantrage schon jetzt die Überweisung unseres Antrags in den Rechtsausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst für die Landesregierung die Justizministerin Frau Hoffmeister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD beinhaltet Folgendes: Artikel 76 Absatz 3 der Landesverfassung soll neu gefasst, Artikel 76 soll um zwei weitere Absätze ergänzt werden und außerdem soll das Landesrichtergesetz nach Paragraf 10 Landesrichtergesetz einen neuen Abschnitt, nämlich die Paragrafen 11 bis 27, erhalten.

Inhaltlich geht es – das haben wir gerade gehört – um die Einführung eines Richterwahlausschusses und seine Entscheidungskompetenzen. Nach gegenwärtiger Verfassungslage kann durch ein Gesetz ein Richterwahlausschuss eingerichtet werden, der über die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit entscheiden würde. Diese Formulierung wird so ausgelegt, dass damit nur die erstmalige Berufung in ein Richterverhältnis auf Lebenszeit gemeint ist, die sogenannte Anstellung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte die AfD-Fraktion erreichen, dass ein Richterwahlausschuss gemeinsam mit der Justizministerin/dem Justizminister über die Einstellung, Anstellung, Beförderung und Versetzung von Richtern entscheidet.

Und, meine Damen und Herren, Artikel 76 Absatz 4 des Entwurfes geht dann noch einen Schritt weiter. Danach sollen die Präsidenten der oberen Landesgerichte vom Richterwahlausschuss auf Vorschlag der Landesregierung gewählt werden. Insoweit löst sich der Gesetzentwurf von der optionalen Einrichtung eines Richterwahlausschusses und der gemeinsamen Entscheidung mit der Exekutive. Dies wirft verfassungsrechtliche Fragen auf, auch mit Blick vor allem auf Artikel 98 Absatz 4 des Grundgesetzes. Hierauf wird in der Begründung des Gesetzentwurfes nicht eingegangen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben aus meiner Sicht redaktionellen und systematischen Schwächen

des Gesetzentwurfes und vor allem den unbeantworteten verfassungsrechtlichen Fragen lehne ich den Gesetzentwurf aber vor allem aus übergeordneten fachlichen Erwägungen ab. Und, meine Damen und Herren, das wird Sie nicht überraschen, denn Sie wissen, dass sich mein Haus von jeher gegen die Einrichtung eines Richterwahlausschusses ausgesprochen hat. Intensiv haben sich das Justizministerium und die damals eingesetzte Expertenkommission mit der Frage der Einsetzung eines Richterwahlausschusses vor allem im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Landesrichtergesetz beschäftigt. An der Haltung des Justizministeriums, nämlich der Ablehnung, hat sich bis heute nichts geändert.

Die im Gesetzentwurf aufgeführten Gründe für die Einführung eines Richterwahlausschusses überzeugen mich nicht, Herr Förster. Was die demokratische Legitimation angeht, so verfügt ein Justizminister bereits für sich genommen über eine hinreichende demokratische Legitimation zur Richterernennung. Artikel 98 Absatz 4 des Grundgesetzes regelt dementsprechend auch nur fakultativ die Einrichtung von Richterwahlausschüssen auf Landesebene. Die unmittelbare demokratische Legitimation der Richter durch die Mitwirkung eines Richterwahlausschusses verlangt die Verfassung eben gerade nicht.

In Anlehnung an Artikel 98 Absatz 4 des Grundgesetzes hat sich der Landesverfassungsgesetzgeber ebenfalls bislang für ein optionales Richterwahlausschussmodell entschieden. Von diesem ist bislang aus meiner Sicht aus guten Gründen kein Gebrauch gemacht worden, und das sollte aus meiner Sicht auch so bleiben.

Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang muss ich auch mit dem stets und auch hier wieder bemühten Argument aufräumen, die Einführung eines Richterwahlausschusses führe dazu, dass gewährleistet sei, dass die richterliche Unabhängigkeit so deutlich zu einem Mehrwert werden wird. Dieses ist schlichtweg falsch. Der Schutzbereich von Artikel 97 des Grundgesetzes erstreckt sich auf die Ausübung rechtsprechender Gewalt im Sinne von Artikel 92 des Grundgesetzes. Der von einem Richterwahlausschuss gewählte Richter ist in der Ausübung seiner richterlichen Tätigkeit nicht unabhängiger als ein von der Justizverwaltung ausgewählter Richter. Für sie gilt gleichermaßen die strikte Gesetzesbindung, die eine sachliche Unabhängigkeit des Richters überhaupt rechtfertigt.

Bleibt noch der Hinweis der Befürworter eines Richterwahlausschusses auf das transparente Auswahlverfahren. Meine Damen und Herren, in den Fachkreisen wird demgegenüber gerade immer wieder die mangelnde Transparenz des von einem Richterwahlausschuss geführten Auswahlverfahrens kritisiert. Nach Paragraf 22 Absatz 2 Satz 1 des Entwurfes soll der Richterwahlausschuss in geheimer Abstimmung wählen. Damit bleibt verborgen, welches Ausschussmitglied sich für oder gegen einen bestimmten Kandidaten entschieden hat, und vor allem, was die ausschlaggebenden Erwägungen für die Entscheidung waren. Die Möglichkeit einer richterlichen Überprüfung der getroffenen Auswahlentscheidung des Richterwahlausschusses im Wege eines Konkurrentenstreitverfahrens wird damit für unterlegene Bewerberinnen und Bewerber erheblich erschwert. Gleichzeitig fehlt der getroffenen Entscheidung in Ermangelung einer nachvollziehbaren und tragfähigen Begründung aus meiner Sicht die notwendige Akzeptanz bei den unterlegenen Bewerbern.

Und, meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch Folgendes sagen: Mit Blick auf die Zusammensetzung des Richterwahlausschusses – mindestens zwei Drittel Abgeordnete –, die durch den Gesetzentwurf auch nicht geändert werden soll, ist die Gefahr der politischen Einflussnahme auf die Richterernennung nicht von der Hand zu weisen. Die strikt zu fordernde Bestenauslese könnte praktisch jedenfalls erschwert werden. Richterwahlausschüsse haben sich in den Bundesländern, in denen sie existieren, nicht selten auch als Gremium erwiesen, das durch die politische Anbindung nur schwerfällig handeln kann. Der Richterwahlausschuss entscheidet mit einer Zweidrittelmehrheit. Diese qualifizierte Mehrheit birgt gerade die Gefahr, dass sich die Mitglieder des Richterwahlausschusses auf einen bestimmten Bewerber eben gerade nicht einigen können und damit das Auswahlverfahren erheblich verzögert wird.

Meine Damen und Herren, und ganz zum Schluss noch eins: Insbesondere eben, was die Besetzung von Beförderungsämtern in der Justiz angeht, das transparente Auswahlverfahren – darauf haben Sie gerade auch hingewiesen, Herr Förster – und die Rolle der Ministerpräsidentin haben wir gerade vor sechs Wochen hier an selber Stelle erörtert und aus meiner Sicht ausführlich besprochen. Auf eine Wiederholung möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich verzichten. Ich möchte Ihnen aber sagen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der AfDFraktion werden meine Bedenken jedenfalls gegen die Einrichtung eines Richterwahlausschusses gerade nicht beseitigt, sondern etwa durch die Erweiterung vor allem seiner Kompetenzen eher noch verstärkt. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Mit dem heutigen Gesetzentwurf wird die AfD in einer Sache tätig, an der wir als Linksfraktion schon eine Weile beschäftigt sind, die Unabhängigkeit der Justiz herzustellen durch die Möglichkeit der Einführung eines Richterwahlausschusses. Meine Fraktion wird hierzu in Kürze ebenfalls einen Gesetzentwurf vorlegen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut!)

Gestatten Sie mir dennoch heute einige Ausführungen. Auch wenn Deutschland sich gerne als Vorzeigeland in Sachen Rechtsstaatlichkeit sieht, haben wir in diesem Bereich erheblichen Nachholbedarf. Darauf hat die EU schon mehrfach hingewiesen, darauf weist immer wieder auch die Neue Richtervereinigung hin, wenn sie sagt, dass es nicht länger sein dürfe, dass Ministerien über Richterkarrieren und über die Ausstattung der Gerichte entscheiden.

In diesem Jahr wurde uns bereits zweimal vor Augen geführt, dass die Neue Richtervereinigung genau mit dieser Einschätzung recht hat und warum leichte Verbesserungen an dem Landesrichtergesetz in der letzten Legislaturperiode noch lange nicht ausreichend waren. Im Januar dieses Jahres hieß es, der Chef der Staatskanzlei, Dr. Frenzel, würde auf eigenen Wunsch in die Justiz zurückwechseln, er würde den Posten eines Vor

sitzenden Richters am Oberlandesgericht übernehmen. Dies geschah ohne vorherige Ausschreibung und nur durch ein Fingerschnippen der Ministerpräsidentin, und dann war Herr Dr. Frenzel auf einmal Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht. Ein Schlag ins Gesicht der Unabhängigkeit der Justiz und aller Richterinnen und Richter, die nur mit großen Anstrengungen in führende Positionen der Justiz kommen können!

(Beifall Peter Ritter, DIE LINKE)

Im zweiten Fall ging es um die Stelle des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Generalstaatsanwaltschaft. Hier war es jedoch genau umgekehrt der Fall. Hier verzögerte die Ministerpräsidentin die Ernennung des nach Auffassung des Justizministeriums besten Kandidaten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wo ist sie eigentlich?)

Offizieller Grund war das Problem der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Justiz. Inoffiziell mutmaßte man, es könnte etwas damit zu tun haben, dass der ausgewählte Kandidat als Staatsanwalt gegen den Staatssekretär eines SPD-geführten Ministeriums ermittelt hatte – offenbar keine besondere Empfehlung für eine SPD-Ministerpräsidentin.

Die Frage ist nun auch aus unserer Sicht, wie derartige Eingriffe in Personalangelegenheiten der Justiz durch die Exekutive verhindert werden können und ob wir uns nicht damit nur an der Spitze des Eisbergs befinden. Nach meiner Auffassung, meine Damen und Herren, geht das eigentliche Problem nämlich viel tiefer, und deshalb wäre der Richterwahlausschuss auch nur ein kleiner Teil der Lösung. Grundsätzlich geht es hier um die Gewaltenteilung, drei Gewalten mit unterschiedlichen Aufgaben, die sich gegenseitig kontrollieren sollen. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Justiz diese Aufgaben erfüllen kann. Der Richter soll unabhängig sein. So steht es in der Verfassung. Er muss sachlich und persönlich unabhängig sein. Es mag auch sein, dass er sachlich unabhängig ist und ihm in seine richterlichen Entscheidungen niemand hereinreden darf. Ziel ist es, dass er allein im Interesse der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger urteilt und dabei seine Rechtsprechung nicht herrschenden Interessen, sondern allein der Gerechtigkeit dient.

Und da muss ich Ihnen widersprechen, Frau Justizministerin, gerade hier würde auch ein Richterwahlausschuss helfen. Denn ja, alle müssen sich an das Gesetz halten, aber wir wissen, dass sehr viel Ermessensspielraum besteht. Und wenn dieser Ermessensspielraum nicht mehr im Sinne des rechtsuchenden Bürgers genutzt wird, sondern aus parteipolitischen Gründen, dann besteht hier genau eine Einflussnahme in die Unabhängigkeit der Justiz.

Es sind insgesamt transparente Entscheidungsprozesse notwendig, ebenso wie bei den Arbeitsbedingungen der Richterinnen und Richter, die auch in aufwendigeren Verfahren eine umfassende Bearbeitung, frei von äußerem Druck, erlauben. Die Frage ist, sind die Richter in unserem Bundesland persönlich unabhängig, sind sie in jeder Hinsicht frei von faktischen Zwängen. Überlastung – was sich an den langen Verfahren zeigt – oder Personalentscheidungen können diese persönliche Unabhängigkeit beinträchtigen. Hierzulande entscheiden Ministerpräsidentin und die Justizministerin, wer in der Justiz eine Karriere machen kann, also diejenigen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die Erstere! Die Erstere!)

die in unserem gewaltengeteilten Rechtsstaatsmodell von der Justiz überwacht werden sollen, suchen sich ihre Kontrolleure selber aus, können die Karrieren oder ihre Arbeit fördern oder behindern. Bei den Staatsanwaltschaften gibt es sogar ein Weisungsrecht. Dass auf diese Art eine effektive Kontrolle der Regierung kaum möglich ist, leuchtet ein. Und dass die genannten Befürchtungen nicht bloß Hirngespinste sind, zeigen gerade die bereits eingangs erwähnten Fälle aus diesem Jahr.

Die Verwaltung der Justiz ist das zweite Problem. Die Judikative wird durch die Exekutive fremdverwaltet. Es wird in diesem Zusammenhang von der Justiz auch gern als Wurmfortsatz der Verwaltung gesprochen – sehr deutlich formuliert, aber es trifft den Nagel auf den Kopf. Wer entscheidet eigentlich, wie die Justiz organisiert ist? Wie viele Gerichte gibt es, wie viele Richter? Wie die Rechtsprechung strukturiert ist, wer entscheidet das? Am Ende natürlich wir als Landtag. Aber wer vertritt die Anliegen der Justiz nach außen, etwa bei Haushaltsdebatten? Die Justizministerin oder der Justizminister. Sie oder er sind keine Richter, müssen es nicht gewesen sein, müssen noch nicht einmal Juristen sein. Das Parteibuch der regierenden Parteien reicht aus. Und da wird ja dann auch der Verhandlungsspielraum eben eng, wenn man sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt hat, Personal zu sparen oder die Amtsgerichte neu zu strukturieren. Interessenvertretung für die Justiz findet dann jedenfalls nicht mehr statt.

Der Stellenplan in der Justiz ist das beste Beispiel hierfür. Richtervertretungen fordern seit Jahren mehr Personal, um die Aufgaben in der Justiz angemessen erfüllen zu können. Zum Zeitpunkt der letzten Haushaltsberatung belief sich das Personaldefizit nach PEBB§Y allein bei den Staatsanwälten und bei den Richtern in der ordentlichen Gerichtbarkeit auf 36 Stellen. Ganze zwei zusätzliche Stellen hat das Justizministerium in den Haushaltsberatungen 2018/2019 eingefordert und am Ende auch bekommen.

Nun werden Sie sich – und tun es auch – mit den Nachbesserungen im Nachtragshaushalt brüsten. Aber ich frage Sie: Warum jetzt erst, warum 23? Wahrscheinlich können Sie mir das ebenso wenig erklären wie den Umstand, dass Sie die psychosoziale Prozessbegleitung um 200.000 Euro aufgestockt haben und auf Nachfragen im Rechtsausschuss nicht erklären konnten, wofür. Ich erinnere mich aber auch, dass die AfD in der damaligen Haushaltsberatung im Rechtsausschuss auch nur vier zusätzliche Stellen gefordert hat, weshalb ich Zweifel habe, ob es Ihnen wirklich um eine unabhängige und funktionsfähige Justiz geht.

(Zuruf von Dr. Gunter Jess, AfD)

Bei der Unabhängigkeit der Justiz geht es eben nicht nur um die Besetzung und die Beförderung von Stellen, sondern es geht auch um die Ausstattung und wie viel ein Richter belastet ist. Vielleicht geht es Ihnen ja auch nur darum, bei der Besetzung von Richterstellen mitreden zu wollen, also um bloßes Eigeninteresse.

Meine Damen und Herren, Sie merken, wie ernst das Thema ist. Früher haben wir als LINKE PEBB§Y kritisiert, weil es die Bedarfe nicht ausreichend abbildet und die Bestände unberücksichtigt lässt. Heute wären wir froh, in

der Justiz eine Ausstattung nach PEBB§Y zu haben. So weit ist es mittlerweile gekommen.

Einen dritten Punkt, den man bei der ganzen Debatte im Auge behalten muss – und der ist durch den Fall Frenzel wieder sehr deutlich geworden –, ist der Umgang mit politischen Beamten. Sieht man von der grundsätzlichen Kritik mal eben ab, dass die Ministerpräsidentin massiv in die Personalangelegenheiten der Judikative eingegriffen haben könnte, so ist der Anschein zumindest, hatte es den Anschein, dass die Sache rechtlich doch in Ordnung war. Schließlich sagt die Laufbahnverordnung für Beamte, dass Stellenbesetzungen ohne Beförderungsgewinn auch ohne Ausschreibung erfolgen können, was in dem vorliegenden Fall auch so war. Allerdings darf diese Vorschrift natürlich nicht auf politische Beamte angewendet werden. Das ergibt sich aus Sinn und Zweck der Vorschrift. Ansonsten bestünde die theoretische Möglichkeit, bei einer B9- oder B10Durchlaufstelle in der Staatskanzlei jede Stelle in der Justiz ohne Ausschreibung und Auswahlverfahren zu besetzen.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Es leuchtet ein, dass das nicht sein darf und auch dahin gehender Handlungsbedarf besteht, die Rechtsverhältnisse politischer Beamter grundsätzlich zu regeln, sodass auch von dieser Seite keine Gefahr für die Unabhängigkeit der Justiz droht.

Sie zeigen gern mit dem Finger auf Polen und beklagen mangelnde Rechtsstaatlichkeit. Aber wir sind im Punkt der unabhängigen Justiz selbst nicht besser.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Ich sage nicht, dass hierzulande ein Missbrauch erfolgt, die gesetzlichen Regelungen würden aber einen derartigen Missbrauch durchaus zulassen.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Das sollte man sich vor Augen führen, wenn man über andere Staaten spricht.

Lassen Sie uns aber nun zum vorliegenden Gesetzentwurf kommen. Wie eingangs bereits erwähnt wurde, ist die Einführung von Richterwahlausschüssen gemäß Artikel 76 unserer Landesverfassung eine Möglichkeit, die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken, indem nicht allein die Ministerien dafür zuständig sind, Richterinnen und Richter zu ernennen.

Meine Damen und Herren, es war natürlich klar, dass die AfD keinen eigenen, völlig eigenständigen Gesetzentwurf erarbeiten würde. Nachdem meine Fraktion im Sommer mit einer Kleinen Anfrage den Grundstein zu diesem Thema legte, in der letzten Landtagssitzung eine Aussprache nachschob und auch die BMV einen Antrag zu dem Thema machte, glänzte die Fraktion der AfD auch in den Ausschüssen bisher bei diesem Thema durch konsequentes Desinteresse. Nun, da sie das Thema beinah verschlafen hat, wird ein Gesetzentwurf vorgelegt, der zumindest in großen Teilen bei der Landesverfassung von Brandenburg abgekupfert ist. Das können Sie natürlich machen, aber ich hätte mir bei dem Thema schon etwas mehr Hingabe gewünscht. Dafür ist es einfach zu wichtig.