Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie denn die Abstimmung abwarten wollen, dann können Sie alle juristischen Debatten in den Vorraum verlegen,
und wie gesagt, dann werden Sie auch von meiner Ordnungsgewalt verschont werden. Aber im Moment sind wir in der Abstimmung und da gibt es kein Vertun, da gibt es keine Diskussion. Ich bitte jetzt also wirklich darum, mir die Möglichkeit zu geben, zum dritten Mal meinen Anfang zu wiederholen, ihn dann auch zu Ende zu bringen und die Abstimmung hier auch leiten zu können.
Wir sind in der Abstimmung. Und wie gesagt, es haben sich so viele geäußert und jetzt habe ich hier das
Wort. Der Nächste, der mir jetzt dazwischengeht, kriegt einen Ordnungsruf. Ich will es hier nicht auf die Spitze …
(allgemeine Unruhe – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Nikolaus Kramer, AfD: Aber jetzt müssen Sie da was folgen lassen.)
Ich habe nichts gehört, also ich habe kein Wort gehört. Es war ein Ansatz und ich finde es jetzt auch nicht mehr lustig.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/2575 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Im Rahmen der Debatte ist weiterhin beantragt worden, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU zusätzlich zur Mitberatung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für die Überweisung in die genannten Ausschüsse? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Wir sind in der Abstimmung. Wenn es Fragen gibt, dann bitte ich, diese Fragen im Nachgang zu stellen. Sollte es irgendwo in der Abstimmung irgendwelche Fehler gegeben haben, dann werden wir das im Nachgang klären und dann werde ich die Abstimmung erneut aufrufen. Sollte das aber nicht der Fall sein, bitte ich jetzt wirklich um Konzentration.
Der Ältestenrat schlägt vor, die Gesetzentwürfe der Fraktionen der SPD und CDU auf den Drucksachen 7/2573 und 7/2574 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dieser Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von den Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BMV liegt Ihnen ein Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 7/2616 zum Thema „Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Extremismus entgegentreten“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden.
Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Mir wurde signalisiert, dass der Wunsch zur Begründung nicht besteht. Von daher kommen wir zur Abstimmung.
Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zugestimmt worden. Wir werden diese Vorlage am Freitag zu Beginn der Sitzung, noch vor dem Tagesordnungspunkt 29 aufrufen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Von der Fraktion der AfD liegt Ihnen auf Drucksa- che 7/2617 ein Antrag zum Thema „Fremdenfeindlichkeit, Deutschenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Extremismus entgegentreten“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden.
Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wird hier das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall. Wir kommen also zur Abstimmung.
Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dieser Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zugestimmt worden.
Mir liegt die Information vor, dass es Absprachen gibt, dass beide Dringlichkeitsanträge in verbundener Aussprache zu behandeln sind.
Wenn das so ist, dann reihen wir es zusammen mit dem anderen Dringlichkeitsantrag vor Tagesordnungspunkt 29 am Freitag in die Tagesordnung ein. Auch hierzu sehe und höre ich keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Unterrichtung durch die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen DDR – Jahresbericht 2016, Drucksache 7/212 – ich hoffe, es bleiben noch einige Abgeordnete hier im Raum –, sowie Beratung der Unterrichtung durch die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR – Jahresbericht 2017, Drucksache 7/1716, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 7/2603.
Unterrichtung durch die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Jahresbericht 2016 – Drucksache 7/212 –
Unterrichtung durch die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Jahresbericht 2017 – Drucksache 7/1716 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt auf Drucksache 7/2603 die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zu zwei Jahresberichten der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR vor.
Meine Damen und Herren, kurz zum Hintergrund der Beschlussempfehlung: Auf Veranlassung des Bundesgesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, dem Stasiunterlagengesetz, hatte der Landtag im Jahr 1993 in einem diesbezüglichen Ausführungsgesetz die gesetzliche Verpflichtung verankert, den Landtag einmal jährlich mit einem schriftlichen Bericht über die Tätigkeit der Landesbeauftragten zu informieren. Gegenstand der hier vorliegenden Beschlussempfehlung sind die entsprechenden Jahresberichte der Landesbeauftragten für die Jahre 2016 und 2017.
Die Unterrichtungen wurden in insgesamt fünf Sitzungen des Rechtsausschusses beraten. Dabei wurden die Aufgaben der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR umfassend erörtert und die Landesbeauftragte unterstrich, dass sich der ursprüngliche gesetzliche Auftrag deutlich erweitert hat, übrigens vor allem auf Wunsch des Landtages.
Inzwischen ist die Landesbeauftragte auch für den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ und für die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“, mit der Menschen unterstützt werden, die als Kinder und Jugendliche in der DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren haben, und auch für Sportlerinnen und Sportler, die vom Zwangsdoping in der ehemaligen DDR betroffen waren und sind, zuständig. Die heutige Zuständigkeit geht also deutlich über das hinaus, was aus dem Namen „Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes“ hervorgeht. Die Landesbeauftragte hat auch klar dargestellt, dass der gegenwärtige Schwerpunkt der Tätigkeiten mit der Bezeichnung der Behörde nur unzureichend zum Ausdruck kommt.
Die heutige Beschlussempfehlung beruht auf intensiven Beratungen. Wenn ich das richtig verstehe, hatten alle Fraktionen das Bedürfnis, das aktuelle Aufgabenspektrum stärker mit der Behördenbezeichnung zum Ausdruck zu bringen. Politisch umstritten war allerdings, welche Bezeichnung wir vorschlagen sollten.
Im Ergebnis empfiehlt der Rechtsausschuss hervorzuheben, dass die Arbeit der Landesbeauftragten auch 28 Jahre nach Überwindung des SED-Regimes weiterhin unerlässlich ist. Die neu hinzugekommenen Aufgaben stellen mittlerweile einen großen Teil der Arbeit der Landesbeauftragten dar. Um das gegenwärtige Aufgabenspektrum bei der politischen und historischen Aufarbeitung zutreffend zum Ausdruck zu bringen und die Aufgabenentwicklung zu verdeutlichen, empfiehlt der Rechtsausschuss, die Behörde in „Die oder der Landes
Meine Damen und Herren, der Rechtsausschuss hat die Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/2603, wie bereits angedeutet, mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der AfD, bei Gegenstimmen vonseiten der Fraktion DIE LINKE und der BMV angenommen. Zuvor waren zwei Anträge aus den Reihen der Opposition abgelehnt worden. Die Fraktion der BMV wollte neben der Würdigung der Arbeit eine zusätzliche Stelle für die Landesbeauftragte und die Fraktion DIE LINKE wollte neben der Würdigung außerdem die Umbenennung in, ich zitiere, „Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte“. Beide Anträge wurden von der Mehrheit abgelehnt. Für weitere Einzelheiten verweise ich auf meinen schriftlichen Bericht.
Nun bitte ich Sie im Namen der Ausschussmehrheit um die Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung und danke vielmals für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Er hat zurückgezogen. Damit rufe ich jetzt auf für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Herrn Ehlers.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In gut zwei Monaten jährt sich die friedliche Revolution in der ehemaligen DDR schon zum 29. Mal. Das muss man sich immer mal wieder auf der Zunge zergehen lassen! Manchmal kommt es einem so vor, als wäre das erst wenige Jahre her, aber es sind dann doch schon 29 Jahre, dass mutige Frauen und Männer hier im Osten unseres Landes aufgestanden sind, um gegen das Unrecht in der DDR anzugehen, und das mit Erfolg. Und wenn man sich die beiden Berichte, die heute hier vorliegen, mal durchliest, dann zeigt sich doch auch, dass die Aufarbeitung noch nicht am Ende ist, dass immer wieder neue Themen hinzukommen, und dessen stellen wir uns.
Mehr als 25.000 Bürgerinnen und Bürger haben seit Bestehen der Behörde mit ihren unterschiedlichen Anliegen und Fragen um Beratung, Unterstützung und Begleitung gebeten. Seit 25 Jahren ist wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit der Landesbeauftragten das Beratungsangebot für Menschen, die in der sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR politisch verfolgt wurden, Leid und Unrecht erfahren haben oder auch Fragen ihres eigenen Schicksals klären wollen. Der Einfluss gerade des Ministeriums für Staatssicherheit verursacht bei vielen Nachfragen bis heute einen erheblichen Nachfrage- und Klärungsbedarf. Viele Bürgerinnen und Bürger kommen aber auch mit der Klärung möglicher
Rehabilitierungsansprüche zur Landesbeauftragten und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Insbesondere das persönliche Beratungsgespräch in der Beratungsstelle hilft vielen, diesen Teil ihrer Vergangenheit aufzuarbeiten.