Der Innenausschuss ist darüber zu unterrichten. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Minister für Inneres und Europa. Herr Caffier, Sie haben das Wort.
Lieber Kollege Manthei, Ihren Antrag brauchen wir nicht, die Forderung ebenfalls nicht und die werden wir auch nicht umsetzen. Es kann ja nicht sein, dass die BMV jetzt vorschreibt, wo die Polizei Kontrollen durchführt und wann.
Im Übrigen tun wir das schon über viele Monate. Einmal fordern Sie, wir sollen mehr Personal aufstellen vor Ort, dann fordern Sie wieder, wir sollen mehr Statistiken führen über die Einsätze. Sie müssen sich in Ihrem Leben auch mal entscheiden, was Sie wollen!
Das kann ich hier also derzeit nun wirklich nicht verstehen. Die BMV führt in ihrer eigenen Begründung zum Antrag eigentlich selbst schon fast hinlänglich auf, welche Maßnahmen von der Landespolizei im grenznahen Raum bereits durchführt werden. Und da wir ja einen Kollegen Abgeordneten haben, der aus dem Bereich der PI Anklam kommt, wäre nichts einfacher, als mal zu fragen, was die Kolleginnen und Kollegen in den zurückliegenden Jahren getan haben, auf jeden Fall nicht nur im Büro gesessen,
Sicherlich hätten sich auch der Innenminister und die Kollegen vor Ort mehr Personal gewünscht, das ist vollkommen unstrittig. Aber das ist immerhin dank der Unterstützung des Parlaments auf einem guten Weg. In Kürze wird die PI Anklam einen Zug Bereitschaftspolizei bekommen und auch der wird dazu führen, dass die Situation vor Ort verbessert wird.
Die Bevölkerung hat die Dunkelfeldstudie des LKA in Absprache mit mir in Auftrag gegeben, und dass da natürlich auch Dinge vorkommen, wonach wir uns in Zukunft ausrichten, ist doch vollkommen selbstverständlich. Und dass die Bevölkerung einen bestimmten Wunsch an Sicherheit, gefühlter Sicherheit, aber auch an optischer Sicherheit hat, also sprich den Polizisten mal auf der Straße zu sehen, das hat ja dazu geführt, dass wir sagen, wir reduzieren nicht weiter, sondern wir müssen im gewissen Sinn wieder Aufwuchs machen. Wir bringen die Präventionsbeamten in die Reviere vor Ort, weil sie dort entsprechend viel ortsnaher eingesetzt werden können.
Also eine Statistik spricht in derselben Begründung aber nur davon, dass mehr Polizeipräsenz im grenznahen Raum und strichprobenartige Kontrollen von illegalen und legalen Kriminellen durchgeführt werden. Das wissen wir auch und deshalb führen wir das schon seit langer Zeit durch. Nur, zu jedem solcher Einsätze immer eine eigene Statistik zu führen, noch mal, das geht zu weit
Ob es nun die Messer sind oder die Angriffe auf Mitarbeiter im öffentlichen Dienst oder all die Kleinen Anfragen, deren Fragestellung vermuten lässt, dass davon ausgegangen wird, dass die Landesregierung zu allem und jedem eine Statistik führt und vorlegt, so etwas gibt es nicht und ist auch überhaupt nicht zu leisten. Gerade bei der Polizei sollten wir uns davor hüten, Statistik nach Statistik einzufordern und somit noch weniger Polizistinnen und Polizisten auf die Straße und der eigentlichen Aufgabe nachgehen zu lassen. Sie können mir doch nicht ansatzweise erklären, dass Sie mit einer Statistik die Kriminalität absenken! Sie werfen nachher nur vor, ob die Statistik richtig geführt oder geschönt ist. Also inso
Fakt ist doch unstrittig, wir führen die Kontrollen durch, und das ist das Entscheidende. Das erfolgt zur vorbeugenden Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität oder zur Unterbindung des unerlaubten Aufenthalts im Grenzgebiet.
In der Praxis stellt sich das so dar, dass die Polizisten der grenznahen Polizeireviere als Teil ihrer täglichen Arbeit Kontrollmaßnahmen durchführen, vor allem natürlich die Inaugenscheinnahme von Fahrzeugen. Das ist das, was aktive „Nordmagazin“-Zuschauer im zwei-/drei- monatigen Abstand immer wieder mal im Fernsehen sehen können. Ob zum Beispiel das Anhalten einer Person mit einem Fahrzeug im grenznahen Raum im Einzelfall aufgrund des Paragrafen 27a SOG oder aber nach Paragraf 36 der StVO erfolgt, ist aber zweitrangig, da beide Normen im polizeilichen Verhalten das Anhalten gestatten und aus einer ursprünglichen Verkehrskontrolle nach dem Paragraf 36 bei entsprechendem Verdacht eine Kontrolle nach dem Paragraf 27 werden kann. Auch das ist die Realität. Und das sollten Sie dann bitte wissen, wenn Sie hier einen solchen Antrag stellen. So etwas einzeln statistisch zu erfassen, macht also keinen Sinn, sondern schafft wirklich nur unnötige Arbeit.
Darüber hinaus führt die Landespolizei mit anderen Sicherheitsbehörden gemeinsame Einsätze – Sie sprachen es schon kurz an – zur Bekämpfung der grenzüberschreiten Kriminalität durch. Es finden monatlich sogenannte Verbundberatungen unter Führung der Polizeiinspektion Anklam statt, an denen Mitarbeiter der Polizeiinspektion Anklam, der Bundespolizeiinspektion Pasewalk, des Hauptzollamtes Stralsund sowie des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow teilnehmen. Auch Mitarbeiter der polnischen Polizei nehmen bei Gelegenheit daran teil. Gemeinsam wird ein Einsatzkalender mit abgestimmten Kontrollmaßnahmen erstellt, die dann entweder mobil erfolgen oder an bestimmten Kontrollpunkten.
Aber auch hier gilt, die Kolleginnen und Kollegen haben noch andere Aufgaben zu bewerkstelligen. Deshalb schwankt je nach Einsatzbelastung die Zahl dieser gemeinsamen Kontrollmaßnahmen natürlich. Im Mai waren beispielsweise 15 Verbundstreifen mit der Bundespolizei zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität geplant. Und auch die im Antrag der BMV erwähnten größeren Kontrollmaßnahmen werden durchgeführt. Der erwähnte Einsatz im Oktober 2017 wurde durch das Polizeipräsidium Neubrandenburg trotz der Größenordnung und des Planungsaufwandes geplant und durchgeführt. Das wird auch zukünftig geschehen.
Im Übrigen wissen wir, Mitarbeiter von Landespolizei, Bundespolizei und Zoll wissen immer noch am besten, auch gemeinsam mit ihren jeweiligen Führungen, wo, wann und wie man am besten kontrolliert. Das sollte Politik denjenigen, die was vom Fach verstehen, auf gar keinen Fall vorschreiben, weil dann wird es definitiv nicht funktionieren, dass die Aufgabe, die die Polizei wahrnehmen soll, realisiert werden kann. Es kann nicht praktische Aufgabe der Politik sein, vorzuschreiben, was und wann der Polizist, die Zollbeamten oder der Bundespolizist wo am besten tun.
Abschließend: Auch Sie wissen, dass bis zum Jahresende die letzten Bundespolizisten aus ihrer Abkommandierung zur bayerischen Grenze zurückgeführt werden und heute schon die Bundespolizei in Mecklenburg-Vorpom- mern über Bestand Personalstellen hier hat. Auch das sollte man der Fairness halber noch mal richtigstellen, auch wenn ich nicht für die Bundespolizei zuständig bin, aber da ist in der letzten Zeit so viel Falsches behauptet und diskutiert worden und Sie tragen die Zahlen hier auch noch mal rein. Ja, es sind noch welche abkommandiert, aber die Bundespolizei hat schon mehr Planstellen, als sie Sollstellen hier im Land derzeit hat, auch das gehört zur Thematik dazu. Insofern kann ich dem Parlament nur empfehlen, den Antrag abzulehnen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Heiterkeit bei Jens-Holger Schneider, AfD – Stephan J. Reuken, AfD: Alte Schule. – Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren! „Verdachtsunabhängige Kontrollen gemäß Paragraf 27a Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern im Grenzraum intensivieren“ – gut gemeint, schlecht gedacht, noch schlechter ausformuliert. Schon Punkt 1 dieses Antrages lautet: „Die Landesregierung wird aufgefordert, … verstärkt verdachtsunabhängige Kontrollen gemäß § 27a Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpom- mern durchzuführen.“
Wie sollen wir uns das vorstellen, Herr Dr. Manthei? Soll Frau Ministerpräsidentin einen Anhalteposten machen, der Herr Innenminister ist der Sicherungsposten, Herr Backhaus der Kontrollbeamte, oder wie stellen Sie sich das vor?
(Thomas Krüger, SPD: Ach so! Okay. – Ministerin Birgit Hesse: Also ich würde es machen, Herr Kramer. Ich würde es machen.)
Ja, Frau Hesse, natürlich. Also Sie hätten natürlich auch das nötige Fachwissen und die Ausbildung dazu.
(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Echt?! Das wage ich zu bezweifeln. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Der Herr Innenminister hat es schon gesagt, wir sollten diese Aufgabe den Behörden und vor allen Dingen den Kräften überlassen, die davon Ahnung haben, die sich in ihrem Grenzbereich auskennen. Nicht umsonst steht in Paragraf 27a des SOG drin, dass der Behördenleiter diese Kontrollen anordnet, zeitlich, örtlich und räumlich beschränkt, und eben nicht die Landesregierung.
Und der Innenminister hat es auch erwähnt, ich möchte da sogar noch einen draufsetzen: Beinahe täglich finden diese Kontrollen statt, nicht nur nach 27a, sondern eben auch nach 36 SOG. Wir haben die gemeinsame Diensteinheit.