den. Also der Antrag gehört eigentlich in den Bundestag, insofern ist das hier nur ein Schaufensterantrag. – Danke.
Zugegebenermaßen beschäftigen Sie sich mit einem Thema, das nicht nur Touristikern auf den Nägeln brennt. Saisonarbeitsplätze, nicht nur in der Tourismuswirtschaft, stellen eine Herausforderung für die Arbeitsagenturen, die Sozialversicherungssysteme, für die Rentenkasse und selbstverständlich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familien dar.
Jeder von uns kennt Beschäftigte, die acht, neun oder auch zehn Monate gefühlt rund um die Uhr arbeiten, um für den Rest des Jahres arbeitslos nach Hause geschickt zu werden und dann im Frühjahr, meist um Ostern herum, wieder in den Arbeitsalltag einzusteigen.
Und nun zu Ihrem Antrag. Unter Ziffer I Ihres heutigen Antrages „Fachkräfte langfristig binden“ treffen Sie unstrittig Feststellungen, die wohl jeder hier im Hause unterschreiben würde. Nach dieser Antragslyrik aber nähern Sie sich in Ziffer II der eigentlichen Problematik, nämlich einem der möglichen Gründe des Fachkräftemangels, die nicht vorhandene ganzjährige Beschäftigung in Saisonbetrieben, und dieser wirkungsvoll durch das Instrument eines sogenannten Saisonzuschusses zu begegnen.
Was aber ist ein Saisonzuschuss? In einem Pilotprojekt, wir haben es bereits gehört, das die Landesregierung
(Henning Foerster, DIE LINKE: Das wissen wir doch, das müssen Sie uns jetzt nicht noch mal vorlesen.)
zusammen mit der DEHOGA und der NGG durchgeführt hat, sollte ausgelotet werden, welche arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ergriffen werden könnten, um eine ganzjährige Beschäftigung in Saisonbetrieben der Hotel- und Gaststättenbranche zu ermöglichen. Sie berichten von den guten Erfahrungen, die damit in 15 Betrieben mit 29 Beschäftigen gemacht wurden. Kurz zusammengefasst: Zum 60-prozentigen Arbeitgeberanteil wurden noch 40 Prozent des Bruttogehaltes aus Landesmitteln beigesteuert. Der oder die Beschäftigte hatten in der Nebensaison damit trotzdem 100 Prozent Einkommen. Eine saisonbedingte Entlassung, wie sonst üblich, entfiel. Und ja, auch da haben Sie recht in Ihrer Antragsbegründung, dass sowohl Unternehmer wie auch die Beschäftigten das Programm Saisonzuschuss als positiv einschätzen.
Aber, und nun kommt das Aber, während die Projektstudie zwei Fördermodelle vergleicht – eines ist der Saisonzuschuss als Arbeitgeberzuschuss wie eben beschrieben, ein anderes Modell ist das Kurzarbeitergeld als Arbeitnehmerförderung –, stürzen Sie sich einzig und
(Henning Foerster, DIE LINKE: Sie stürzen sich auf das andere, weil Sie dann die Verantwortung los sind und das wieder auf den Bund abschieben!)
wohl wissend, und das unterstelle ich Ihnen hiermit, dass Sie mit dieser Arbeitgeberförderung einen forschen Griff in die Landeskasse verbinden, wie so oft, wie gestern auch schon gehört,
denn Sie fordern, ein entsprechendes Landesprogramm mit notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Henning Foerster, DIE LINKE: Lassen Sie uns doch über die Dimension diskutieren!)
Dies will und kann meine Fraktion einfach nicht mittragen. Als ob wir einen Goldesel im Keller hätten! Ich weiß gar nicht, was Sie immer für Geld verlangen,
Als arbeitsmarktpolitisches Instrument nützt der Saisonzuschuss mit Sicherheit den Beschäftigten, auch den Unternehmen des Gastgewerbes. Aber muss diese arbeitsmarktpolitische Unterstützung nicht in der Reihe der Leistungen der Arbeitslosenversicherung oder der Sozialversicherungssysteme des Bundes gesehen werden?
Ich sage ganz klar, warum sollten wir als Land M-V, mit unseren Landesgeldern also, den Etat der Bundesagentur für Arbeit schützen?!
Laut unseren Berechnungen, laut den Berechnungen des Finanzministeriums, würden aus dem Landeshaushalt 2,2 Millionen Euro pro 1.000 Beschäftigte dafür aufgebracht werden müssen. Summa summarum wären dies bei circa 10.000 betroffenen Arbeitsplätzen also 22 Millionen.
(Henning Foerster, DIE LINKE: Wir haben nicht gesagt, dass für alle 10.000 sofort was passieren muss.)
Sie haben noch Redezeit. Ich finde, Sie können sich ja manche Argumente merken und dann vielleicht hier vom Rednerpult aus darauf eingehen.
So wertvoll uns jede Fachkraft im Gastgewerbe ist, die dadurch über die Nebensaison an das Unternehmen gebunden bleibt, aber es kann einfach nicht Aufgabe des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern sein, diese Finanzierung alleine tragen zu müssen. Wenn Sie hier die Ergebnisse des Projektes „Guter Gastgeber – Guter Arbeitgeber“ schon heranziehen, warum präferieren Sie nicht das Saisonkurzarbeitergeld, welches analog dem Schlechtwettergeld im Bauhaupt- und -nebengewerbe konzipiert wurde? Über eine Umlage durch...
(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Glocke der Vizepräsidentin – Patrick Dahlemann, SPD: Butzki war das. Das macht er in Fraktionssitzungen doch auch immer so.)
Über eine Umlage durch Beschäftigte und Unternehmen finanziert, könnte es gleichermaßen dafür sorgen, dass die Beschäftigten in den Wintermonaten Einkommen haben und das Beschäftigungsverhältnis trotzdem bestehen bleibt.
Warum ziehen Sie bei Ihren Vorschlägen des Antrages nicht auch ein Mischmodell beider Varianten in Betracht? Ich kann es Ihnen sagen: Weil es einfacher ist, statt komplexe, ausgereifte Lösungen zu suchen, erst mal einen tiefen Griff in die Landeskasse zu tätigen.
Zusammenfassend möchte ich sagen, Ihre Vorschläge für dieses wichtige, aber sehr komplexe Thema mögen zielführend sein, aber wir finden sie unüberlegt und zu kurz gesprungen. Vielleicht wäre es besser gewesen, wenn Sie Ihre Überlegungen und Lösungsvorschläge zunächst erst einmal einer Prüfung unterzogen hätten. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Henning Foerster, DIE LINKE: Er liest jetzt die Rede für Kollege Waldmüller vor!)