Meine Damen und Herren, in keiner Weise wenden wir uns als Fraktion gegen die Vereine und Verbände, die
unter schwierigen Bedingungen seit Jahren eine wichtige Arbeit leisten. Die LIGA selbst beklagt den hohen Verwaltungsaufwand für neu zu beantragende Projekte. Und wörtlich ein Zitat: „Das entspricht in keiner Weise der von der Verfassung vorgesehenen Übertragung sozialer Aufgaben auf gemeinnützige Träger. Die jährliche Projektförderung steht deshalb im Widerspruch zu der Bedeutung, die die Freie Wohlfahrtspflege für die Verwirklichung der sozialstaatlichen Verantwortung des Landes hat“, Zitatende, nachzulesen in der Pressemitteilung der LIGA vom 19. April dieses Jahres.
Die LIGA beklagt weiter, wieder ein Zitat, „dass insbesondere die der Spitzenverbandsarbeit zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel von Seiten des Landes in wichtigen Bereichen eingefroren oder auch gekürzt wurden“, Zitatende. Die im Rechnungshofbericht angeführten acht Haushaltstitel der ehemaligen Maßnahmegruppe 62 betragen in der Summe 3,565 Millionen Euro für das Jahr 2017 und das ist die gleiche Höhe wie noch im Jahr 2011.
Die Förderung der LIGA selbst, also im Kern der Geschäftsstellen, sank von 2010 bis 2017 von 1,333 Millionen Euro auf 1,033 Millionen Euro, also um knapp 300.000 Euro. Parallel dazu beklagt die LIGA weiter, dass sich das Land zunehmend aus der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Erbringung der erforderlichen Sozialleistungen verabschieden würde. Im Ergebnis dessen würden sich die Standards und Rahmenbedingungen im Land völlig unterschiedlich entwickeln und von vergleichbaren Lebensverhältnissen könne dann zunehmend weniger die Rede sein. Die LIGA erwarte, dass das Verhältnis zwischen dem Land, den Kommunen und den Verbänden der freigemeinnützigen Anbieter sozialer Dienste neu justiert wird. Das ist auch Anliegen unseres Antrages. So viel zur Einschätzung der Situation der LIGA.
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Landtagspräsidentin! Artikel 19 in Verbindung mit Artikel 17a der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern sollten eine ausreichende Grundlage bieten, um diesem Anliegen in der Landesregierung und hier im Landtag als dem Gesetzgeber Gehör zu verschaffen. Sie haben selbst die Überweisung in die besagten Ausschüsse beantragt, das freut uns sehr. Wir werden hier mitstimmen und Sie können sich darauf verlassen, dass wir uns konstruktiv einbringen werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Nachdem ich von einem Mitglied der AfD-Fraktion quasi gebeten worden bin, mich zu dem Thema noch mal zu äußern, will ich das gern tun.
Sind wir denn gemeinsam der Meinung, dass die Ausführungen Ihres Kollegen an Niederträchtigkeit nicht mehr
zu überbieten sind? Also einige von Ihnen sind hier aufgetreten und haben Stilfragen in den Raum gestellt. Das, was wir hier erlebt haben, war doch jetzt …
Das war eine ganz besondere Art und Weise. Und entweder sind die Dinge hier wissentlich falsch vorgetragen worden oder der Sachverhalt wurde nicht durchdrungen. Dabei ist der Prüfbericht des Landesrechnungshofes doch gar nicht so schwer zu lesen.
Wenn man sich die Förderarchitektur mal anguckt, dann gibt es auf der einen Seite diese Landesförderung. Diese Landesförderung, die wir ausgekehrt haben, hat mit den Vorgängen um die AWO Müritz nicht das Geringste zu tun, gar nichts, überhaupt nichts. Und das Problem, was Sie also versuchen zu vermengulieren, indem Sie dem ehemaligen Kollegen Borchert einen Haufen Mist vor die Füße kippen, ist Folgendes: In der Wohlfahrtspflege ist es durchaus üblich, dass sich auf Kreisebene rechtlich selbstständige Strukturen befinden, und das, was um die AWO Müritz passiert ist, beschäftigt jetzt die Bewilligungsbehörden, das beschäftigt die Staatsanwaltschaft, und die werden das klären.
Aber jetzt noch mal zurück zur Landesförderung. Diese Landesförderung wird der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zur Verfügung gestellt. Und was richtig an der Kritik ist, ist, dass die LIGA sich intern auf Quoten verständigt hat, nach denen die Förderung auf die einzelnen Landesverbände verteilt wird, das heißt also auf die Landesverbände, AWO, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz und so weiter und so fort. Also die haben quasi einen prozentualen Anteil dieser Landesförderung bekommen und dann an ihre Untergliederung weitergegeben, was völliger Humbug ist, dass es nicht geprüft wurde. Jedes Projekt, was Förderung aus dieser Landesförderung bekommen hat, wurde durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales geprüft. Die mussten einen Antrag stellen. Der Antrag wurde beschieden und die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung.
Und wenn man sich den Prüfbericht des Landesrechnungshofes mal genau ansieht, dann besteht der aus zwei Teilen. Der Landesrechnungshof sagt zum einen, wir brauchen bessere Kontrollmöglichkeiten für die Verwendung öffentlicher Mittel. Da, denke ich, sind wir uns im Haus alle einig. Er sagt aber auf der anderen Seite auch, das, was über die Jahre an Förderarchitektur praktiziert worden ist, entspricht nicht der Landeshaushaltsordnung.
Der Kollege Koplin hat darauf aufmerksam gemacht, wir haben von Jahr zu Jahr Projektfördermittel quasi ausgekehrt. Das bedeutet, immer nach Maßgabe des Haushal
tes wurde Geld zur Verfügung gestellt, eigentlich für eine Aufgabe, die als Daueraufgabe gedacht ist, denn eins ist klar, die Wohlfahrtspflege ist ein wichtiger Baustein in unserem subsidiären Wohlfahrtssystem. Und das muss, denke ich, entsprechend berücksichtigt werden.
Diese Projektförderung hat auf der einen Seite für die Landesregierung den Vorteil, dass man sagen kann, okay, wir gucken mal, wie viel Geld da ist. Auf der anderen Seite führte das aber auch dazu, dass man die ganzen Belastungen bei der Wohlfahrtspflege gehabt hat. Sie mussten qualifiziertes Personal einstellen, sie mussten Mietverträge abschließen, sie mussten andere Standards erfüllen, und dagegen stand immer nur das Thema Projektförderung, sodass die Aussage des Landesrechnungshofes zwei Teile beinhaltet: Sie sagt auf der einen Seite, diese Architektur ist stark überdenkenswürdig, das muss verändert werden, auch um den Grundsätzen des Landeshaushaltsrechtes zu entsprechen. Auf der anderen Seite sagt sie, wir brauchen Regelungen zum Thema Kontrolle der verwendeten Fördermittel in den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Das muss ausgeweitet werden.
Meines Wissens gibt es gar keinen Widerstand gegen diese verbesserten Prüfungsmöglichkeiten, sondern die Wohlfahrtspflege sagt, okay, wir haben den Anspruch, das ordentlich zu machen, und das kann man jederzeit überprüfen. Aber Sie weisen natürlich darauf hin, dass sich die Kritik des Landesrechnungshofes nicht auf diesen Punkt reduziert, sondern auch das Thema „Struktur und Konzeption der Gesamtförderung“ überarbeitet werden muss. Und was hat der Redner der AfD gemacht? Er hat Rosinenpickerei betrieben, er hat sich das herausgesucht, wo er meinte, trefflich gegen uns losschlagen zu können und möglichst viel Effekthascherei zu erreichen. Das ist Ihre Art und Weise, Politik zu betreiben. So habe ich das auch vermutet.
Deswegen, denke ich, war es wichtig, noch mal ein paar klarstellende Worte zu finden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/77 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss sowie zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss, an den Rechtsausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Aussprache gemäß Paragraf 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Aktueller Sachstand zum Förderverfahren des IKAREUM in Anklam“.
Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema Aktueller Sachstand zum Förderverfahren des IKAREUM in Anklam
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Christian Pegel gebeten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine Aussprache zum aktuellen Sachstand zum Förderverfahren des IKAREUM in Anklam angeregt worden.
Da ich nicht sicher bin, ob alle gleichermaßen regelmäßig Anklam aufsuchen, stelle ich die Frage voran, worum es beim IKAREUM konkret geht. Die Hansestadt Anklam beabsichtigt die „Revitalisierung“ der infolge des Krieges erheblich zerstörten Nikolaikirche und deren Ausbau zu einer touristischen und kulturellen Einrichtung mit „museal erlebnisorientierter“ Ausstellung, so heißt es im Konzept. Die Kirche liegt räumlich direkt hinter dem historischen Marktplatz, gehört also zum direkten Innenstadtgefüge. Hierin sollen in Zukunft das bereits in Anklam angesiedelte Otto-Lilienthal-Museum, die Touristeninformation und das für Besucher restaurierte Baudenkmal der Nikolaikirche, das jetzt schon begehbar ist, vereint werden.
Dabei soll der im Zweiten Weltkrieg zerstörte – er ist quasi gekappt im oberen Bereich – Kirchturm in einer Glas-Stahl-Konstruktion in seiner ursprünglichen Höhe wiedererrichtet sowie auffällig und weithin sichtbar illuminiert werden. Er soll künftig durch einen gläsernen Fahrstuhl Besuchern als Aussichtsplattform dienen, die aus der Höhe, die er dann haben wird, einen Blick über weite Teile des Peenetals und über die Insel Usedom bis zur Ostsee erhalten werden, vermutlich sogar deutlich über die Insel hinaus.
Ein Exposé, welches das Gesamtkonzept hinter der Idee erläutert, wurde im Sommer 2016 fertiggestellt. Nach diesem Exposé gehen die Gutachter davon aus, dass die Gesamtinvestitionskosten auf round about 24 Millionen Euro geschätzt werden. Die Finanzierung dieses visionären Projektes kann jedoch von der Hansestadt Anklam mit Sicherheit nicht allein gestemmt werden. Ich gehe davon aus, dass sich genau hierauf Ihr Wunsch nach einer Aussprache gerichtet hat, also auf die Frage, welche Finanzierungswege denkbar sind und welchen Diskussionsstandard man dazu erreicht hat.
Ich erlaube mir allerdings den klarstellenden Hinweis, dass es sich bei dem IKAREUM und der damit verbundenen geplanten Sanierung der Nikolaikirche nicht um eine gänzlich neue Idee handelt, sondern bereits 2007 die Anklamer Stadtvertretung einen ersten Beschluss gefasst hat, in dem ein Wiederaufbau der zentral gelegenen Kirche beschlossen war und auch schon das IKAREUM als Gedanke mitschwang.
Die Landesregierung ist seit 2015 intensiver in das Projekt eingebunden. Erste Besprechungen dazu fanden mit Vertretern der Staatskanzlei, des Innenministeriums, des Bildungsministeriums, Kolleginnen und Kollegen aus dem Wirtschaftsministerium, dem Landesförderinsti
tut, der GSA, also der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung, dem BIG-Sanierungsträger, der in Anklam tätig ist, mit Projektmanagern sowie der Hansestadt Anklam selbst statt.
Im Jahr 2016 wurde im Rahmen einer Besprechung die Hansestadt Anklam beauftragt, ein sogenanntes Erweiterungsgutachten mit einem Gesamtbewirtschaftungs- und Nutzungskonzept, einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und einer Besucherstrukturanalyse vorzulegen. Dieses Gutachten wurde finanziell seitens der Wirtschaftskolleginnen und -kollegen gefördert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass deutlich wird, dass die Landesregierung dieser Projektidee der Hansestadt Anklam in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Aufmerksamkeit gewidmet hat. Zugleich haben meine bisherigen Hinweise hoffentlich deutlich werden lassen, dass die finanzielle Dimension dieser Projektidee ebenso wie die damit verbundene Herausforderung, ganz erhebliche Gästezahlen für ein Erreichen der Zielzahlen des Konzeptes vor allem von der Urlaubsinsel Usedom nach Anklam ins IKAREUM zu holen, alle an den bisherigen Beratungen Beteiligten mit einer gebotenen Portion Respekt, um es freundlich zu formulieren, auf diese Vorstellung blicken lassen.
Es gibt eine größere Zahl kluger und berechtigter Fragen sowie aufzuklärender Punkte zum Projekt, die auch nach Vorlage des Exposés, also dieses Gutachtens, nach vorläufigen Einschätzungen in den verschiedenen, eben genannten beteiligten Ministerien in Teilen offengeblieben sind. Das Land sieht aber selbstverständlich auch, dass die Hansestadt Anklam große Hoffnungen in dieses Projekt setzt und das IKAREUM als Chance für die Region begreift. Der geplante neue Kirchturm wird weit und breit der höchste Punkt in der Region sein und die Silhouette der Stadt und der Region nachhaltig prägen können. Das IKAREUM wird damit für Urlauber und Besucher der Insel Usedom, die von Süden aus kommen und auf die Insel fahren, schon weithin sichtbar sein, insbesondere, wenn man die Umgehungsstraße um Anklam herum fährt, und zwar deutlich einprägsamer und deutlich erkennbarer, als das bisher der Fall ist.
Die Planungen sehen, ich habe das eben schon angedeutet, einen verglasten Turm vor, der relativ intensiv beleuchtet sein soll und damit künftig stadtbildprägend für die, die auf Anklam zufahren und drumherum fahren, hervorstechen wird. Dass er damit die Neugier der Touristen auf sich lenken kann und eine gewisse Anlockfunktion für die Hansestadt Anklam innehaben wird, halte ich persönlich für eine durchaus nachvollziehbare Überlegung. Ich bin auch davon überzeugt, dass mancher sich die Gelegenheit nicht nehmen lassen wird, sich diesen Eyecatcher einmal aus der Nähe und nicht nur im Vorbeifahren auf dem Weg in den oder aus dem Urlaub anzusehen.
Hinter dem Projekt steht aber nicht nur die Idee, die Attraktivität von Anklam und der Region zu steigern, es geht auch um die Bildung von Synergien durch die Bündelung von Institutionen und Einrichtungen, die bereits heute in der Stadt vorhanden sind und finanziert werden müssen.
Zum einen ist dies das Otto-Lilienthal-Museum. Dieses befindet sich derzeit – freundlich formuliert – in einer gewissen Entfernung zum Stadtzentrum und es hat die
Folge, dass für Besucher, die vorbeifahren oder auf der Durchreise sind, im Regelfall eine Wahrnehmung des Museums, wenn sie nicht wissen, dass es das gibt, nicht möglich ist. Das Museum wurde außerdem bereits Ende der 80er-Jahre errichtet und eröffnet und die Stadt selbst geht davon aus, dass sie demnächst umfangreichere und kostenintensivere Renovierungsarbeiten in diesem bisherigen Museum wird durchführen müssen, wenn man es weiter offenhalten will. Daneben fallen unabhängig von diesen Renovierungskosten jährlich nicht vernachlässigbare Unterhaltungskosten an, die die Stadt auch jetzt schon aus ihrem Haushalt trägt.