Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich muss Ihnen ehrlich sagen, auch ich bin etwas erstaunt darüber, dass ich jetzt hier überhaupt stehe. Wir hatten einen einstimmig gefassten Beschluss im Ausschuss.
Die Fragestellung, wie weit wir hier jetzt überhaupt eine Debatte zu führen haben oder nicht, ist uns eingebrockt worden von einer Fraktion, die sich im Ausschuss weder an der Diskussion beteiligt hat noch bei einem der irgendwie behandelten acht Paragrafen eine Frage gestellt hat oder dagegengestimmt hat.
Aber genau genommen – und das bei allem Respekt, Herr Dr. Jess, Sie haben sich ja offensichtlich mit dem Thema mehr beschäftigt als die Mitglieder Ihrer Fraktion im Agrarausschuss – kennzeichnet das das, was wir seit einiger Zeit von Ihrer Fraktion erleben: Unzuverlässigkeit, Diskussion um der Diskussion willen, absolute Untätigkeit in den Ausschüssen und Unfähigkeit, echte Alternativen anzubieten.
genau das meine ich und deswegen wiederhole ich das jetzt noch mal – noch in irgendeiner Form einen Dissens in der Sache erkennen lassen, und trotzdem werden hier jetzt Debatten gefordert. Nein, die Beschlussempfehlung im Ausschuss war eindeutig. Sie wollten genauso auf die Aussprache und die Berichterstattung wie Frau Vorsitzende Aßmann verzichten, wie alle anderen auch. Und jetzt können Sie vielleicht meinen Unmut verstehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Eigentlich gibt es hier nicht viel zu sagen, aber ich möchte nicht, dass der Eindruck entsteht, ich bin nur wegen des Glases Wasser hier vorne.
Gunter, da muss ich mal sagen, anscheinend merkst du nicht mal, dass du deine eigenen Kollegen aus dem Agrarausschuss hier auch noch vorführst.
(Heiterkeit bei Elisabeth Aßmann, SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, wenn sie sich das gefallen lassen!)
Ja, die hatten dem nämlich zugestimmt. Und mit deiner Rede hast du hier auch noch bewiesen, dass du von Tuten und Blasen überhaupt keine Ahnung hast.
(Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE – Beifall Bernhard Wildt, BMV)
Jetzt sage ich dir mal etwas als jemand, der damit Erfahrung hat, persönliche Erfahrung, auch praktische Erfahrung: Ich war jahrelang auf den Märkten und in der Gastronomie. Den Beruf des Lebenschemikers,
den gab es schon in der DDR, und daher bin ich den Umgang und die Zusammenarbeit, da ich aus der Fischwirtschaft komme, mit denen gewohnt.
Was du hier erzählst! Es gab keinen Markt – ich war in ganz Deutschland unterwegs, es gibt keine Branche, die besser untersucht wird als die Lebensmittelbranche –, es gab keinen Markt, wo nicht kontrolliert wurde. Meine Gaststätte in Stralsund wurde mindestens einmal im Monat kontrolliert.
Wenn du hier behauptest, die wären gar nicht in der Lage, das auszuführen, dann ist das schlicht und einfach verkehrt. Es stimmt nicht. Es gibt keine besser überprüfte Branche.
Wir werden dem Antrag natürlich zustimmen und ich muss sagen, eigentlich sollte man sich auch, wenn man im Ausschuss etwas abspricht, daran halten. – Danke.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BMV und Torsten Renz, CDU – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Stephan J. Reuken, AfD)
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ und „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/1319.
Meine sehr geehrten Damen und Herren und insbesondere – na ja, Damen, da tue ich den Damen unrecht – meine sehr geehrten Herren, wir sind in der Abstimmung, und in der Abstimmung hat hier Ruhe zu sein, damit auch jeder weiß, worüber er abstimmt, und sich nicht hinterher beschwert.
ich sage sie zur Sicherheit noch mal, wir stimmen also über die Drucksache 7/1319 ab –, der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/2181 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 8 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 8 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/1319 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1319 ebenfalls einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes und zur Änderung des Schiffsabfallentsorgungsgesetzes, Drucksache 7/1524, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, Drucksache 7/2180.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserverkehrs- und Hafensicher- heitsgesetzes und zur Änderung des Schiffsabfallentsorgungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/1524 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung (8. Ausschuss) – Drucksache 7/2180 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Gäste! Es bedarf nicht viel Fantasie, um zu erkennen, dass Inseln in der Regel über Brücken oder Fähren versorgt werden.
Doch nicht jede Insel hat eine Brückenverbindung zum Festland, was wirtschaftlich auch nachvollziehbar ist. Für Letzteres bedarf es deshalb regelmäßiger und angemessener Schiffsverbindungen, die üblicherweise vom Markt bedient werden. Dort, wo dies nicht ausreichend geschieht, müssen die notwendigen Verkehrsdienste im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge gesetzlich geregelt werden.
Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass Verkehrsdienstleister nur solche Strecken bedienen, die in der touristischen Saison oder an den Wochenenden attraktiv sind, sich aber den Dienstleistungen für eine Grundversorgung der dort lebenden Bevölkerung in sonstigen Zeiten aus wirtschaftlichen Gründen entziehen. Da setzt die Änderung des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes an.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es nun, die Vorschriften zur Genehmigung von Fährverkehren zu ändern, um einem bestehenden Regelungserfordernis zur Sicherstellung der Inselversorgung nachzukommen. Des Weiteren sollen bislang nicht eindeutige Regelungen kritisiert und der mit der wasserverkehrsrechtlichen Genehmigungserteilung einhergehende Verwaltungsaufwand verringert werden.
Darüber hinaus soll das Schiffsabfallentsorgungsgesetz gemäß der Europäischen Richtlinie 2015/2087 hinsichtlich der Vorschriften über Hafenauffangeinrichtungen, der Meldung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen, des Entsorgungsanspruches sowie der Bemessungsgrundlagen und der Höhe des Entgeltes novelliert werden. Letztlich sollen auch über das EU-Recht hinausgehende Vorschriften im Landesrecht aufgehoben werden.
Meine Damen und Herren, der Energieausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 7/1524 in drei Sitzungen beraten und einvernehmlich empfohlen, diesen mit der Maßgabe der in der Beschlussempfehlung aufgeführten Änderungen anzunehmen. Der Wirtschaftsausschuss hat mehrheitlich empfohlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Der Agrarausschuss hat empfohlen, in Artikel 1 Nummer 3 in der Überschrift des Wort „Anzeigen“ voranzustellen. Eine weitere Empfehlung des Agrarausschusses war, Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c neu zu fassen. Letzteres hatte inhaltlich einem Antrag der Fraktionen von SPD und CDU wortgleich entsprochen.