Der Tarifvertrag läuft aus und wenn er ausläuft, muss er neu verhandelt werden. Noch ist es ja nicht so weit.
Das wird dann die Zeit zeigen, wie sich das entwickelt. Auf alle Fälle glaube ich auch, dass wir die Bürgerinitiative in der Frage beruhigt haben, dass sie im Beirat sitzen, und ob nun im Beirat oder im Aufsichtsrat, das sind ja die Fragen, die rechtlicherseits zu bewerten sind. Im Aufsichtsrat kann auch mal die persönliche Haftung eine Rolle spielen. Ich weiß immer nicht, ob Sie das so im Auge haben.
Und da ist zum Beispiel Frau Dr. Knappik, die ist Rentnerin. Ich weiß nicht, ob die so scharf darauf ist, noch im Aufsichtsrat zu agieren.
(Torsten Koplin, DIE LINKE: Es geht nur um den Aufsichtsrat für den Standort und nicht darum, wer da drinsitzt.)
Dadurch, dass man jetzt den Beirat vor die Gesellschafterversammlung stellt, hat man ja dem Beirat eine höhere Würdigung gegeben. Der wird nicht informiert, sondern der wird direkt an den Beratungen beteiligt.
Ja, meine Damen und Herren, ich fordere Sie auf, optimistisch zu bleiben. Die Gesundheitsversorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern werden wir schon schaukeln, um sozusagen in der Babysprache zu sprechen. Von daher seien Sie gespannt auf die nächsten Schritte!
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktion der BMV – Bundesratsinitiative zur Überarbeitung des Paragrafen 35 Baugesetzbuch, auf Drucksache 7/2149.
Antrag der Fraktion der BMV Bundesratsinitiative zur Überarbeitung des § 35 Baugesetzbuch – Drucksache 7/2149 –
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Wer Tiere hält für den eigenen Bedarf, der wertschätzt seine Tiere, der wird auch bemüht sein, sie artgerecht zu halten. Er möchte sie ja schließlich auch selbst nutzen. Das Gleiche gilt natürlich in der Tierhaltung im konventionellen Bereich, allerdings spielen hier elementare wirtschaftliche Anforderungen ebenfalls eine wichtige Rolle. Wer Nutztiere hält oder halten will, der ist verbunden mit seiner Region, dem ländlichen Raum und seiner Heimat, der braucht für die Haltung und Verarbeitung Wirtschaftsgüter, der braucht Futter, Zubehör, Unterstand, Stall und so weiter. Das bedeutet, Geld bleibt in der Region, also mehr Umsatz und Einnahmen in der Region.
Natürlich müssen die Tiere geschlachtet und verarbeitet werden. Möglichkeiten für die zweite Verarbeitungsstufe
können sich ergeben. Ich kann zum Beispiel den Schlachter beauftragen, für mich die Wurst herzustellen. Kleine Schlachtbetriebe haben es schwer, wenn die Anzahl der Schlachtungen immer mehr zurückgeht.
Junge Menschen sehen keine Zukunft mehr auf dem Land und in der Region. Wenn dann junge Menschen durch die Tierhaltung wieder die Liebe zum Landleben entdecken, schafft vielleicht auch irgendwann der eine oder andere den Einstieg in die Selbstständigkeit. Und ein wichtiges Argument: Wer das Land selbst nutzt und die eigenen Erträge zum Unterhalt benötigt und nutzt, der wird sein Land nicht so schnell an einen Großinvestor verkaufen, im Gegenteil, der will vielleicht sogar dazukaufen.
Wie gestaltet sich heute die Möglichkeit der Nutztierhaltung im privaten nicht konventionellen Bereich? Wer Nutztiere halten möchte, benötigt als Erstes eigene oder angepachtete Flächen. Will ich diese Tiere dann art- und umweltgerecht halten, muss ich entsprechende Bedingungen schaffen. Dazu gehören zum Beispiel der Bau von Unterständen, Tränken, Lagermöglichkeiten für Futtermittel und vieles andere. Bisher ist dies für den privaten Halter nur möglich, wenn die Nutzfläche sich nicht im Außenbereich befindet, sondern im Innenbereich der Bebauung. Praktisch heißt das, habe ich eine größere Nutzfläche innerhalb des Dorfes, kann ich hier die Nutztierhaltung verwirklichen. Den Nachbarn wird es freuen. Konflikte sind vorprogrammiert. Liegt die Nutzfläche außerhalb der Siedlungsgrenze, ist eine vernünftige und artgerechte Haltung nicht mehr möglich, da ja nicht mal ein Unterstand errichtet werden darf. Dies fällt in den Außenbereich und unterliegt somit einem Bebauungsverbot.
Anders verhält es sich für den Landwirt oder für den Landwirt im Nebenerwerb. Hier greift das privilegierte Bauen für Landwirte.
Dieses Privileg unter bestimmten Voraussetzungen für den privaten Tierhalter ebenfalls zu ermöglichen und somit auf diesen auszuweiten, ist die Zielsetzung unseres Antrages.
Daher fordern wir die Landesregierung auf, hier eine Initiative im Bundesrat zur Anpassung der Bauordnung einzubringen. Welche vernünftigen Einwände es gegen unseren Antrag geben sollte, erschließt sich mir nicht. Es ist nicht unser Ziel, dem wilden Bauen im Außenbereich Tür und Tor zu öffnen. Auch soll den Gemeinden nicht die Möglichkeit zur Steuerung und Regulierung genommen werden, die Verantwortung soll in den Kommunen bleiben. Zwar gibt es schon jetzt im Baugesetzbuch die Möglichkeit, in Ausnahmefällen im Außenbereich zu bauen, aber in der Regel werden diese Anträge abgelehnt.
Es gibt aber auch andere Beispiele. Unter anderem wurde die Genehmigung für den Bau eines Pferdestalls im Außenbereich erteilt. Aber das Ermessen wird in der Regel nicht ausgeführt. Es wird eine Vorbildwirkung befürchtet, die natürlich vermieden werden soll. Oftmals geht es auch um die Wirkungen, die von einem Baukörper ausgehen. Komischerweise spielt das bei Windkraftanlagen keine Rolle. Das …
Das könnte man aber auch durch eine Ortsbegehung klären. Empfehlenswert wäre die Erstellung eines Anforderungskataloges.
Also Möglichkeiten gibt es viele und eine Anpassung der Baugesetzgebung ist sowieso dringend erforderlich. Einige Leute scheinen der Auffassung zu sein, dass Probleme, nur, weil sie benannt wurden, wie vom Bürgerbeauftragten Herrn Crone, sich nun automatisch in Luft auflösen und es keines weiteren Zutuns mehr bedürfe, aber das ist schlichtweg falsch.
Also noch mal: Das Baugesetzbuch gehört dringend reformiert. Aber all diese Fragen und Bedenken können wir im Ausschuss klären und dann besteht ja auch die Möglichkeit der Anhörung.
Also lassen Sie uns gemeinsam dieses Feld bearbeiten und ich beantrage die Überweisung in den Ausschuss. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Herr Minister Pegel, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich versuche ein bisschen, aus der Aussprache zu sortieren, was Ihnen tatsächlich vor Augen ist, weil der Text dessen, was Sie in den Antrag hineingepackt haben, und dem, was in der Begründung auftaucht, nicht perfekt miteinander harmoniert. Manchmal ist es ja gut, wenn Text der Idee und Text der Begründung harmonieren. Sie gehen weit in der Begründung über die eigentliche Nutztierhaltung hinaus. Deswegen war ich mir nicht ganz sicher, worauf Sie hinausmöchten. Ich habe es jetzt hoffentlich halbwegs verstanden.
Sehr beachtlich finde ich den Hinweis, Herr Borschke, dass sich alle Einwände, die gegen diesen Antrag erhoben worden sind, schon mal per se Ihnen sich nicht erschließen.
Wenn Sie das jetzt zum Abschluss gemacht hätten, hätte ich gesagt, okay, so kann man gern mit Einwänden umgehen, diese allerdings in der Einbringung schon mal per se als sich nicht erschließend vorweg abzutun,
ist prophylaktisch klug gedacht, aber für eine offene Diskussion nicht ganz einfach. Aber das nur am Rande.