Die Eröffnungsbilanzen sind jetzt fertig, das ist richtig, und jetzt kommen auch die Jahresabschlüsse entsprechend zügig. Die ersten Jahre haben nämlich aufgrund der Gebietsstrukturreform dazu geführt, dass unterschiedliche Bewertungsgrundlagen bei der Eröffnungsbilanz gemacht wurden. Das heißt, es führte zu Korrekturen, die Jahresabschlüsse waren wirklich sehr aufwendig.
Also ich muss jetzt auch die Kommunen ein bisschen in Schutz nehmen und deshalb sage ich, wir sind auf einem richtigen Wege. Es wird so sein, dass wir innerhalb der nächsten Jahre die Aktualisierung der Jahresabschlüsse haben, und damit, glaube ich, sollten wir das auch anerkennen. – Danke schön.
Der Finanzausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/2169, einer Ent
schließung zuzustimmen. Wer der Ziffer I Nummer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I Nummer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE, AfD und BMV angenommen.
Wer der Ziffer I Nummer 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I Nummer 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Wer der Ziffer I Nummern 3 und 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I Nummern 3 und 4 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Stimmenthaltung der Fraktionen von AfD und BMV angenommen.
Wer der Ziffer I Nummer 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I Nummer 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, die Unterrichtung durch den Landesrechnungshof auf Drucksache 7/1511 zur Kenntnis zu nehmen. Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/2169 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Landesregierung – Zustimmung des Landtages gemäß der Paragrafen 63 Absatz 1 und 64 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern sowie Paragraf 12 Absatz 2 des Haushaltsgesetzes 2018/2019 zur Veräußerung der Landesliegenschaft Waldowallee 115 in 10318 Berlin-Lichtenberg an die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Berlin, Drucksache 7/2143.
Antrag der Landesregierung Zustimmung des Landtages gemäß §§ 63 Absatz 1 und 64 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern sowie § 12 Absatz 2 des Haus- haltsgesetzes 2018/2019 zur Veräußerung der Landesliegenschaft Waldowallee 115 in 10318 Berlin-Lichtenberg an die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Berlin – Drucksache 7/2143 –
Das Wort zur Begründung hat der Minister für Landwirtschaft und Umwelt in Vertretung für den Finanzminister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf in Vertretung für den Finanzminister Ihnen vortragen und insofern bitte ich um Verständnis, dass ich das dann auch in der Form vornehmen werde.
Der Ihnen vorliegende Antrag der Landesregierung geht von der Bitte um Zustimmung aus, die Liegenschaft in Berlin-Lichtenberg, die eben angedeutet worden ist, zu veräußern. Es gibt sicherlich bei dem einen oder anderen die Frage, warum sich der Landtag mit diesem Thema beschäftigt, aber die Finanzer unter uns wissen, es gibt bestimmte Grenzwerte, wonach der Landtag dazu öffentlich zu befassen ist, und die sind bei Weitem überschritten. Hier geht um einen Erlös von fast 2,6 Millionen Euro. Damit ist die Wertgrenze bei Weitem überschritten und deshalb die Zustimmung zu dem Verkauf durch das Hohe Haus erforderlich.
Bei dem Objekt handelt es sich um eine Liegenschaft, die bis 1990 durch das damalige Institut für Strahlenschutz der DDR und anschließend bis 2001 für die Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung sowie das Bundesamt für Strahlenschutz genutzt wurde. Seitdem, also seit 2001, wird diese Fläche nicht mehr genutzt.
Wir haben uns als Finanzministerium auch früher schon um den Verkauf dieser Liegenschaft bemüht, allerdings gestaltete sich die Vermarktung dieser landeseigenen Teilfläche des Areals, da sie in einem Flächengebiet liegt, wo Verwaltung im Vordergrund steht und für diese keine Flächennutzungsplanung sowie auch kein B-Plan vorlagen, schwierig. Da die benachbarte große Teilfläche der BImA gehört, also der Bundesanstalt für Liegenschaften, die ebenfalls diese Fläche verkaufen möchte, und in Berlin erheblicher Bedarf an Wohnungsbau besteht, wurde entschieden, die Gesamtfläche gemeinsam zu vermarkten.
Seit dem Freizug dieser Liegenschaft im September 2001 stehen die Gebäude leer. Im Laufe der Jahre gab es immer wieder Interessenten für einen Erwerb. Ein Verkauf dieser Liegenschaft kam aber aufgrund der Planungssituation nicht zustande. Vor allen Dingen Spekulanten hatten sich um dieses Grundstück schon bemüht und ein besonderes Auge auf dieses Grundstück geworfen. Wir haben uns allerdings für eine Privilegierung des Direktverkaufes an die HOWOGE entschieden, das ist die Wohnungsbaugesellschaft in Berlin, die den höchsten Marktanteil in Berlin hat. Das ist das größte kommunale Wohnungsunternehmen des Landes Berlin mit mehr als 60.000 Wohnungen im Besitz, man kann aus dem Jahresgeschäftsbericht ersehen, mit 350 Millionen Euro Umsatz pro Jahr. Die Gesellschaft will an dem Standort ein Wohngebiet erschließen, auch der soziale Wohnungsbau soll darin eingebettet werden. Damit unterstützen wir den kommunalen Wohnungsbau in der Bundeshauptstadt.
Da wir als Land keine Flächen verschenken, das ist völlig selbstverständlich, haben wir ein Wertgutachten über die BImA anfertigen lassen, und da kommt dieser ermittelte Preis von 2,58 Millionen Euro heraus. Im Kaufvertrag ist klar geregelt, dass der Erwerb für den Wohnungsbau erfolgen muss und damit auch die Käuferin, also die HOWOGE, die vollständigen Kosten für alles, was in dem Zusammenhang steht, aufzubringen hat – also den
Rückbau, die Schadstoffsanierung, die Entsorgung, die Vertragsdurchführung, einschließlich der Grunderwerbssteuer.
Wegen der Überschreitung der haushaltsrechtlichen Wertgrenze ist gemäß Paragraf 12 Absatz 2 Landeshaushaltsgesetz 2018/2019 die Zustimmung des Landtages erforderlich. Ich bitte Sie im Namen des Finanzministers Mathias Brodkorb um Unterstützung.
Einen Moment! Diese Vermutung ist zwar richtig, aber wir sind nicht der Aussprache, sondern in der Begründung.
Nachfragen sind nur in der Aussprache zugelassen. Zur Aussprache komme ich gleich und dann werden wir sehen, welches Schicksal eine weitere Nachfrage annehmen kann.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 7/2143. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Landesregierung auf Drucksache 7/2143 bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der AfD, ansonsten Zustimmung angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Rahmenbedingungen für Lehrkräfte weiter verbessern – Modellprojekt für den ländlichen Raum starten, Drucksache 7/2161.
Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2200 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2203 vor.
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Rahmenbedingungen für Lehrkräfte weiter verbessern – Modellprojekt für den ländlichen Raum starten – Drucksache 7/2161 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gute Schule braucht gute Lehrerinnen und Lehrer. Wir haben bei uns im Land Mecklenburg-Vorpommern eine nicht einfache Situation. In Rostock und Greifswald wurden immer Lehrer ausgebildet, ich selbst habe in Greifswald studiert, aber das Lehrerpersonalkonzept von Mitte der 90-Jahre bis ungefähr vor fünf, sechs Jahren hat uns vor besondere Situationen gestellt. Es fehlt, da es nur wenige Einstellungen in dieser Zeit gab, vollständig eine Lehrergeneration an unseren Schulen. Diese Situation entstand, da wir Anfang der 90-Jahre einen dramatischen Geburtenrückgang zu verzeichnen hatten. Das hatte zur Folge, dass weniger Klassen gebildet werden konnten, dass weniger Lehrerinnen und Lehrer gebraucht wurden. Der Rückgang belief sich von ungefähr 20.000 auf rund 11.000.
Gestern Abend gab es eine Buchpräsentation zur Wendegeschichte und auch zur Schule wurde kurz etwas dort gesagt. Es wurde ein interessantes Buch vorgestellt und noch mal gesagt: 23.000 Lehrer und eine besondere Situation in der Schule. Das hatte bei dem Rückgang der Geburten nicht nur eine Verringerung der Klassenzahlen, sondern ebenfalls zahlreiche Schulschließungen zur Folge.
Die derzeitige Situation in unserem Bundesland ist gekennzeichnet durch eine leicht erhöhte Geburtenrate, durch Schulneubauten in einigen größeren Städten, aber auch durch eine große Ruhestandswelle, die auf uns zurollt. Das heißt, wir brauchen in den nächsten Jahren sehr viele Lehrerinnen und Lehrer. Fast alle Länder, insbesondere die ostdeutschen Länder, haben diese Probleme. Sachsen-Anhalt sucht ungefähr 1.000 Lehrer, Brandenburg ebenfalls 1.000, NRW 2.000.
Mecklenburg-Vorpommern hat sich schon vor einigen Jahren auf den Weg gemacht. Ich will hier an das 50Millionen-Paket, was jetzt schon auf 60 Millionen erhöht worden ist, erinnern und auch einige Maßnahmen noch mal erwähnen: Da ist ein Lehrergesundheitsprogramm, die Anerkennung von DDR-Abschlüssen, Verbeamtung bis zum 40. Lebensjahr, Regionalschullehrerinnen und -lehrer wurden in die E13 eingruppiert. Lehrerinnen und Lehrer von M-V gehören zu den Top Vier in der bundesweiten Lehrervergütung. Es gibt eine zusätzliche Gewährung an Altersrechnungsstunden für Lehrkräfte, eine zusätzliche Anrechnungsstunde für Mentoren – ich könnte das so weiter fortführen –, ein Vertretungslehrerprogramm ebenfalls.