Zahlreiche Kommunen in anderen Bundesländern haben bereits die Erfahrung gemacht, dass mit einem höheren Aufwand für Fach- und Finanzcontrolling nicht nur die fachliche Steuerung der Fallbearbeitung verbessert werden kann, sondern damit letztlich auch finanzielle Entlastungen erreicht werden können.
Insofern wird die CDU-Fraktion das Thema weiter intensiv verfolgen, um über die Verbesserung der fachlichen Fallgestaltung und Betreuung einem weiteren Anstieg der Ausgaben im Sozial- und Jugendhilfebereich entgegenzuwirken. In diesem Sinne wird meine Fraktion der Beschlussempfehlung und dem Bericht auf Drucksache 7/2169 zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Fall, der hier auch schon erwähnt wurde, aus dem letzten Kommunalfinanzbericht beschäftigte die Öffentlichkeit, viele Einwohnerinnen und Einwohner auf dem Darß und auch den Finanzausschuss in besonderer Weise. Ja, eine ordentliche Portion Empörung machte sich nicht nur bei den Abgeordneten Luft. Dieser Fall, man muss schon sagen, diese Fälle nehmen viel Raum im Bericht ein. Es ging um die Kritik des Landesrechnungshofes an einem Immobiliengeschäft der Gemeinde Born, das unabsehbare finanzielle Risiken zur Folge hatte. Der Hof bezeichnete das Gebaren als klar rechtswidrig und gleichzeitig kritisierte der Landesrechnungshof, dass die Kommunalaufsicht des Landkreises nicht tätig wurde.
Auch durch unseren Druck und unsere zahlreichen Fragen zu dem Fall kam Bewegung in die Sache. Das Innenministerium trieb als oberste Kommunalaufsicht die Prüfung voran und kam zu dem Ergebnis, dass ein Verdacht auf ein Dienstvergehen des Bürgermeisters besteht, und die untere Kommunalaufsicht wurde aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die aus unserer Sicht massiven Verfehlungen des Bürgermeisters, die hier zutage traten und durch den Rechnungshof zu Recht angeprangert wurden, sind schon ein wirklich dicker Hund, werfen kein gutes Bild auf die Verhältnisse vor Ort und schaden vor allem dem kommunalpolitischen Engagement vieler Einwohnerinnen und Einwohner. Wir werden das Thema mit der Kenntnisnahme des Kommunalfinanzberichtes nicht ad acta legen und uns über die Maßnahmen und Konsequenzen auch informieren lassen.
Meine Damen und Herren, für alle Fraktionen war der Kommunalfinanzbericht Anlass, die Landesregierung in Form von Entschließungsanträgen zu einem bestimmten Handeln zu bewegen. Dass sich hierbei letztlich die Koalitionsmehrheit durchsetzt, das liegt in der Natur der Sache. Dabei hat meine Fraktion auch einzelnen Punkten der Entschließung von SPD und CDU zustimmen können.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Echt? – Torsten Renz, CDU: Ja, Qualität setzt sich durch. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Deshalb erlaube ich mir Kritik an der pauschalen Ablehnung unseres Entschließungsantrages durch die Koalition im Allgemeinen und im Punkt 1 der Entschließung im Besonderen. Ich zitiere diesen Punkt 1: „Der Landtag teilt die Auffassung des Landesrechnungshofes, dass langfristig funktionsfähige Kommunalstrukturen geschaffen werden müssen. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, Konzepte zu entwickeln, wie die kommunale Ebene insgesamt zukunftsfest aufgestellt werden kann. Dabei sollte auch die Aufgabenverteilung zwischen Land und kommunaler Ebene mit dem Ziel einer Funktionalreform überprüft werden.“ Zitatende.
Meine Damen und Herren, nennen Sie mir eine Aussage dieses Punktes, die nicht durch Fakten gedeckt oder den Erfordernissen unseres Landes entsprechen würde!
„Die Kleinteiligkeit der Gemeindestrukturen“ ist dafür verantwortlich, „dass viele Gemeinden nicht mehr über eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen“, dafür, dass zahlreiche Selbstverwaltungsaufgaben nicht mehr wahrgenommen werden, und dafür, dass die Ämter durch die hohe Zahl der zu verwaltenden Gemeinden in ihrer administrativen Leistungskraft überfordert werden.
Meine Damen und Herren, das sind übrigens nicht meine Worte, das war ein Auszug aus der Begründung des Leitbildgesetzes „Gemeinde der Zukunft“ und die Koalition hat die genannten Probleme durchaus aufgemacht. Die Lösung sollten Selbsteinschätzungen der Gemeinden sowie finanziell geförderte und absolut freiwillige Fusionen bringen.
Wie das bisherige Ergebnis aussieht, weiß der Landtag, weiß der Innenausschuss spätestens seit seiner Beratung zum Stand der Umsetzung dieses Gesetzes gemeinsam mit den Fusionskoordinatoren am 12. April.
(Torsten Renz, CDU: Fusionsprämien wurden erhöht. – Peter Ritter, DIE LINKE: Und trotzdem fusioniert niemand. – Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Horst Förster, AfD)
Da war die Rede von einem sehr überschaubaren Erfolg dieses Gesetzes und da war die Rede davon, dass Fusionsprämien,
also finanzielle Zuwendungen nicht alles sind. Vor allem aber wurde von allen Koordinatoren interessanterweise das Prinzip der absoluten und endlosen Freiwilligkeit kritisiert,
und diese Koordinatoren sind keine Landes-, sondern erfahrene Kommunalpolitikerinnen und -politiker. Es fehle eine perspektivische gesetzliche Regelung; Druck müsse sein. Bei dieser Art Freiwilligkeit steht kein Konzept dahinter. Die Landespolitik müsse Koordinator werden, alles nachzulesen im entsprechenden Protokoll.
Meine Damen und Herren, mit diesem Leitbildgesetz haben wir möglicherweise einen wichtigen Prozess kommunaler Selbstanalyse angestoßen. Für langfristig funktionsfähige Kommunalstrukturen haben wir hingegen weitere fünf Jahre verschenkt. Denn warum ist eigentlich für die Große Koalition nach der Gebietsreform die Funktionalreform zu einem Fremdwort geworden? Dies greift meine Fraktion auf und leitet daraus Arbeitsaufträge an die Landesregierung ab. Und das, meine Damen und Herren, lehnt die Koalition mit ihrer Mehrheit ab!
Wir haben neue Besucher auf der Besuchertribüne und ich bin gerade in- formiert worden, dass es sich – und ich hoffe, das ist richtig – um Studentinnen und Studenten von der Fachhochschule Güstrow handelt. Ich sehe ein freundliches Nicken. Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mitbürger! Natürlich bedanke ich mich auch als Allererstes beim Landesrechnungshof. Wie alle greifen auch wir sehr gern auf diesen Bericht zurück und können da wertvolle Anregungen und Vorschläge entnehmen. Für die heutige Aussprache habe ich mir nur einen einzigen Punkt vorgenommen, den ich gern noch mal vertiefen möchte, obwohl er sogar schon mehrmals angesprochen wurde, auch sehr ausführlich vom Kollegen Gundlack, und zwar geht es mir um die Jahresabschlussaufstellung.
Die BMV-Fraktion hatte dazu einen eigenen Antrag im Finanzausschuss gestellt, der lautete: „Das Ministerium für Inneres und Europa wird als oberste Rechtsaufsichtsbehörde gebeten, die Feststellung rückständiger Jahresabschlüsse im Bedarfsfall durch den Einsatz rechtsaufsichtlicher Mittel sicherzustellen.“ Das wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt beziehungsweise abgeschwächt ist es in Ihrem Beschluss enthalten, aber eben nur abgeschwächt, und mir ging es schon um die ganz klare Übernahme der Verantwortung auch des Innenministers Herrn Caffier für dieses Manko, was wir leider immer noch haben.
Wir haben über dieses Thema schon mal gesprochen, und zwar bei der Debatte des Finanzausgleichsgesetzes. Damals haben Sie mir entgegnet, dass das Problem bundesweit vorhanden ist. Das ist auch richtig. Wir haben da mal nachgeforscht, ob es sich auch tatsächlich so verhält. Wir haben in allen Bundesländern Rückstände bei der Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse der Kommunen, das ist richtig, aber sie sind nicht alle so gravierend wie bei uns, denn bei uns sind diese Rückstände tatsächlich sehr erheblich. So, wie Kollege Gundlack schon gesagt hat, ist Stralsund besonders auffällig, aber auch viele andere größere Städte, und letzten Endes hängen auch die Landkreise deutlich zurück bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse.
Noch schlimmer wird es bei den Abschlüssen der kleineren Gemeinden, der kreisangehörigen Gemeinden. Nehmen wir mal das Jahr 2014: Im Landkreis LudwiglustParchim haben 62 Prozent der Gemeinden ihren Jahresabschluss festgestellt, im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nur 7 Prozent. Das heißt, wir haben auch erhebliche Unterschiede in den einzelnen Landkreisen. Auf die Frage, woran das vielleicht liegt, ob da vielleicht die Landesregierung helfen könnte, um mal zu sehen – Best Practice –, wo wir Fortschritte haben und warum es in anderen Teilen so hinterherhängt, wurde leider nur mit Schulterzucken reagiert, und das können wir so nicht weiter akzeptieren. Die Landesregierung ist da schon gefordert, deutlicher einzusteigen, mehr zu helfen und,
Warum ist dieser Punkt so wichtig? Gerade hat es Kollege Eifler angesprochen, es geht ja auch um die Novelle des FAG-Gesetzes, daran wird also schon mit Hochdruck gearbeitet. Natürlich ist die nur dann wirklich zielführend und sinnvoll, wenn auch die Datenbasis vorliegt, wenn auch die Jahresabschlüsse der einzelnen Gemeinden in Ordnung sind. Man kann einiges auch ohne die Jahresabschlüsse ableiten, aber eben nicht alles, sonst bräuchten wir die ja nicht. Jahresabschlüsse sind wichtig.
Nun die Frage: Sind die Jahresabschlüsse denn wirklich so schwierig, dass man vier, fünf Jahre braucht, um einen Jahresabschluss aufzustellen? Das kann mir, glaube ich, hier im Plenarsaal niemand erklären,
dass dem tatsächlich so ist. Da hilft dann manchmal ein Blick in die Privatwirtschaft, denn der Gesetzgeber verlangt von den privaten Unternehmen sehr strikt, wann die Abschlüsse aufzustellen und die Steuererklärungen einzureichen sind. Das hängt auch miteinander zusammen. Auch unsere Kommunalverfassung M-V sieht das ganz klar vor. Ich glaube, Herr Gundlack hat es gesagt, vier Monate nach Abschluss des Haushaltsjahres sind diese aufzustellen und am Ende des Jahres dann auch festzustellen. Das folgt ja auch einer gewissen Logik, nämlich bevor der nächste Jahresabschluss anfängt, muss man mit dem vorigen fertig sein.
Schauen Sie doch mal in die Privatwirtschaft! Wenn Sie sich so einen beliebigen Konzern ansehen – ich nehme jetzt mal ThyssenKrupp –, die schaffen es tatsächlich, viermal im Jahr einen grundsoliden Quartalsabschluss vorzustellen und zu veröffentlichen, und zwar immer sechs Wochen nach dem Stichtag. Wenn Sie sich so einen Konzern mal anschauen, dann hat der etwa 1.000 Beteiligungen weltweit. Diese haben alle ihr lokales Landesrecht, ihr Handelsrecht, und haben dazu noch ein Steuerrecht mit der maßgeblichen Steuerumkehrung. Das heißt, auch das muss noch mal berücksichtigt werden. Es werden die Organschaftsabrechnungen erstellt, es wird konsolidiert nach Teilkonzernen, es wird konsolidiert in den Gesamtkonzernen nach deutschem Recht, nach internationalem Recht. Das alles schaffen sie präzise wie ein Uhrwerk viermal im Jahr, die Termine stehen fest und werden auch eingehalten. Da gibt es auch überhaupt keine Ausrede.
Wir schaffen das nach fünf Jahren noch nicht, in irgendeiner Gemeinde einen Jahresabschluss aufzustellen. Das ist nicht akzeptabel und insbesondere deshalb nicht akzeptabel, weil das FAG-Gesetz wichtig ist. Der Finanzausgleich zwischen den Kommunen, die Zuschüsse vom Land an die Kommunen sollen gerecht sein. Wir alle streben danach, dass wir dort ein gutes Gesetz haben, und es war auch ein wichtiger Punkt, dass wir beim letzten Mal gesagt haben, es gibt dann schon in zwei Jahren den nächsten Schritt. Wir machen jetzt einige Schritte in die richtige Richtung und dann wird das Ganze noch besser ab dem Jahr 2020/21. Ich frage mich jetzt, wie wir das hinkriegen wollen bei diesen Rückständen.
Ich fordere den Herrn Innenminister auf, das Thema endlich ernst zu nehmen und das Ministerium personell zu verstärken, sich eventuell externe Hilfe dazu zu nehmen. Vielleicht können Sie ja mal den Leiter eines Kon
zernrechnungswesens, eines Konzerns abwerben, der wird zwar etwas teurer sein, aber kann da bestimmt deutlich helfen. Natürlich braucht man Richtlinien oder Handreichungen, wie diese Abschlüsse aufzustellen sind. Natürlich müssen die IT-Systeme überarbeitet werden, das ist ganz klar. Ich will die Schuld nicht den Mitarbeitern geben, aber auch die Mitarbeiter vor Ort brauchen Schulungen und Trainingsmaßnahmen, und das kann man nicht nur den Landkreisen, das kann man nicht nur den Gemeinden überlassen, da ist das Innenministerium gefordert. – Vielen Dank.
Herr Wildt, Sie haben jetzt viele Worte gebraucht, aber ich muss Ihnen sagen, Sie haben leider das Grundproblem, warum die Gemeinden so zurück sind mit den Jahresabschlüssen, nicht verstanden.
Es ist so, Sie haben es nicht verstanden. Der Punkt ist nämlich folgender: Es liegt nicht daran, dass wir die einzelnen Jahresabschlüsse nicht rechtzeitig machen können, das geht jetzt relativ schnell. Der Grund für die langen Verzögerungen ist die Eröffnungsbilanz im Zusammenhang mit der Doppik und mit der Gründung der Großgemeinden.