(Heiterkeit bei Minister Harry Glawe – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Sechs Wochen vor der Wahl auch er nicht.)
In der Antwort auf die Kleine Anfrage zum Herrenhaus Löwitz (Drucksache 7/1020) zitierte die Landesregierung den zuständigen Landkreis Nordwestmecklenburg, dass ein gegen den Eigentümer festgesetztes Zwangsgeld nicht beigetrieben werden konnte.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir hatten diese Frage ja bereits in der Januarsitzung erörtert. Auch heute kann ich Ihnen nicht im Detail antworten, denn es handelt sich hier um einen konkreten Einzelfall und der Eigentümer hat einen Schutz auf seine persönlichen Daten. Insofern kann ich Ihnen dazu keine ausführliche Antwort geben.
schaft und Kultur zur Einrichtung eines Notsicherungsfonds für bedrohte Baudenkmäler, um den unteren Denkmalschutzbehörden notwendige Ersatzvornahmen zu ermöglichen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie wissen als Ausschussvorsitzender, wofür wir als Landesregierung unsere Mittel im Denkmalschutz einsetzen, nämlich für die Sanierung der Denkmäler. Ein solcher Notsicherungsfonds ist im Moment nicht vorgesehen im Landeshaushalt, wäre aber in der Tat überlegenswert.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BMV – Einsetzung und Ausstattung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 34 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 1 Absatz 2 Untersuchungsausschussgesetz Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/2000.
Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BMV Einsetzung und Ausstattung eines Parlamen- tarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg- Vorpommern gemäß Artikel 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Untersuchungs- ausschussgesetz Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/2000 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 360 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Sie wissen, vor einem Jahr haben wir den Innen- und Europaausschuss beauftragt, einen Unterausschuss zur Untersuchung der Aktivitäten des NSU in Mecklenburg-Vorpommern einzusetzen. Unser Ziel war es und ist es, als Land Mecklenburg-Vorpommern einen umfassenden Beitrag zur Aufklärung der Aktivitäten der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund zu leisten. Das Bundestagsmitglied Armin Schuster bezeichnete es bei einem Expertengespräch im Unterausschuss wie folgt, ich zitiere: „Wie groß ist der Anteil Mecklenburg-Vorpommerns am totalen Systemausfall der inneren Sicherheit in Deutschland, was diesen Fall anbelangt? Und es war ein totaler Systemausfall. Das sage ich ganz bewusst.“ Zitatende.
Im Laufe unserer Tätigkeit hat sich gezeigt, dass wir unserem selbst gestellten Ziel mit dem Konstrukt eines Unterausschusses nicht nachkommen können. Daher liegt Ihnen nun unser fraktionsübergreifender Antrag zur Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vor.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich diesen Anlass heute nutzen, eine Rückschau der Arbeit im Unterausschuss zu den Aktivitäten des NSU in Mecklenburg-Vorpommern zu geben. Nachdem wir uns zunächst im vergangenen Jahr einen umfassenden Überblick über die Thematik verschafft hatten, wurden gemeinsam elf Themenkomplexe festgelegt, welche die Arbeit des Ausschusses strukturieren sollten. Als Grundlage zum Aufbau dieser wurden neben dem Bericht des Ministeriums für Inneres und Europa auch bereits veröffentlichte Berichte der drei Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse des Bundestages sowie Berichte aus den Landtagen Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg herangezogen. Es wurden knapp 9.000 Berichtsseiten durchgearbeitet und Gespräche mit Experten auf dem Gebiet des NSU geführt. So hörte der Unterausschuss die Mitglieder des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages, den Sachverständigengutachter für das Land MecklenburgVorpommern im Auftrag des Bundestages sowie Dirk Laabs, Koautor eines Buches zur Verflechtung von Staat und NSU, an.
Die Expertinnen und Experten konnten dem Unterausschuss wichtige Anknüpfungspunkte für seine Arbeit liefern. So betonten sie etwa die Wichtigkeit einer Anhörung der ursprünglichen Ermittler, der Ermittler der ersten Stunden, bei den dem NSU zugeordneten Straftaten. Bundestagsmitglied Clemens Binninger führte Folgendes aus, ich zitiere: „Und wenn ich jetzt schon vorab einen Hinweis geben dürfte, was ich machen würde als Unterausschuss, ich würde noch mal mit den Ermittlern reden, die damals 2004 in den ersten Wochen und Monaten die Arbeit gemacht haben.“
Im Verlaufe der Arbeit zeigte sich, dass es dem Innenministerium nicht möglich war, alle Akten in Bezug auf den NSU dem Unterausschuss zur Verfügung zu stel
len. Grundlegendes Problem ist dabei das laufende Verfahren am Oberlandesgericht München. Die Hoheit über die aus Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellten Akten hat der Generalbundesanwalt. Es wurde vonseiten des Unterausschusses auf verschiedenen Wegen versucht, trotz der limitierten rechtlichen Möglichkeiten Zugriff auf die Akten zu bekommen. So hat sich auch dankenswerterweise unsere Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider mit dem Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht, Manfred Götzl, in Verbindung gesetzt, leider auch ohne Erfolg. Der Generalbundesanwalt blieb bei seiner Einschätzung, die Akten einem Unterausschuss nicht zur Verfügung stellen zu können.
Wesentliche Fragen zu den Aktivitäten des NSU in Mecklenburg-Vorpommern konnten aus diesem Grunde nicht beantwortet werden. Folglich kann dies nur mittels eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der auf einer anderen gesetzlichen Grundlage beruht, erfolgen. Auch Uli Grötsch, Bundestagsmitglied und ebenfalls Mitglied des Bundestagsausschusses, führte beim Expertengespräch deutlich und bildhaft aus, dass es einen erheblichen Unterschied macht, ob man einen Zeugen vernimmt oder eben ein Gespräch führt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme nun wieder zu unserem Antrag, in dem die zu klärenden Fragen aufgeführt sind. So gilt es für uns, die Aktivitäten des NSU und seiner möglichen Unterstützer in MecklenburgVorpommern gleichermaßen zu untersuchen wie die Abläufe der Ermittlungsverfahren im Mordfall Turgut und zweier durch die Mitglieder des NSU durchgeführten Banküberfälle in Stralsund. Daraus resultierend möchten wir einen Blick auf die Zusammenarbeit unserer Behörden in Bezug auf die Aufklärung der NSU-Aktivitäten mit den Behörden des Bundes und der anderen Länder werfen. Ein besonderes Augenmerk sollten wir in dem Zuge auf die Ausstattung und Struktur der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern richten.
Der Vorsitzende des Bundestags-PUAs Clemens Binninger führte dazu beim Expertengespräch Folgendes aus, auch hier möchte ich zitieren: „Wir hatten eine Reihe von Beweisbeschlüssen gerichtet an Mecklenburg-Vorpommern. Die wurden auch alle erfüllt, bis auf einen. Da ging es um überarbeitete Vorschriften zum Thema V-Mann-Führung. Da hat uns das Innenministerium wissen lassen, dass das in unserem Untersuchungsauftrag nicht mehr erfasst sei.“
Hinzu kommen wichtige Detailfragen. So ist der Zusammenhang zwischen der Jubiläumsfeier des Kameradschaftsbundes Anklam 2011 und dem NSU ebenso wenig geklärt wie die Hintergründe zum Fund einer von vier NSU-CDs in Krakow am See. Im Fokus steht auch das neonationalistische Fanzine „Der Weisse Wolf“, in welchem 2002 dem NSU für eine Spende gedankt wird. Die Rolle von Jugendklubs und Freizeiteinrichtungen als Treffpunkte militanter Neonazinetzwerke muss untersucht werden. Dabei können auch die Strukturen der neonazistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern nicht außer Acht gelassen werden. So soll sich der Untersuchungsausschuss mit den Verbindungen der Blood-and-HonourBewegung oder der Hammerskin-Nation zum NSU befassen.
ausschusses ausdrücklich beim Ausschusssekretariat bedanken. Die bisherige Arbeit des Ausschusses wurde hervorragend von der Landtagsverwaltung begleitet. Vielen herzlichen Dank dafür!
Auch möchte ich Sie wissen lassen, diese Arbeit war nicht umsonst, denn die geleisteten Ergebnisse des Unterausschusses werden in die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses einfließen und uns als Grundlage dienen. Durch die Umwandlung des Ausschusses werden uns nun mehr rechtliche Möglichkeiten zuteil, die wir dringend benötigen, um unsere Aufklärungsarbeit fortzusetzen. Der Generalbundesanwalt wird sein Veto gegenüber einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht mehr aufrechterhalten können.
haben nämlich ebenfalls Einsicht in die Akten bekommen, so wird es denn auch bei uns in MecklenburgVorpommern sein.
Mit Blick auf die kommende Arbeit im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss möchte ich noch einmal Clemens Binninger zitieren, und das ist mir ein ganz besonderes Bedürfnis, der uns noch Folgendes mit auf den Weg gab, ich zitiere: „Für uns, ich glaub, da waren wir uns auch einig, wir haben ja im ersten Ausschuss und im zweiten auch parteiübergreifend zusammengearbeitet. Es gab bei uns keine Kampfabstimmungen. Es gab alle Beschlüsse einstimmig, jeder Beweisbeschluss einstimmig, jeder Zeugenbeschluss einstimmig und auch einen einstimmigen Abschlussbericht … Dieses parteiübergreifende Vorgehen hat uns natürlich auch mehr Autorität und mehr, will nicht sagen, politische Wirkungsmacht gegeben.“
Nein, wir sind ja nachher noch in der Debatte, vielleicht können wir da noch mal ein bisschen diskutieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Landtag Mecklenburg-Vorpommern haben wir die Pflicht, unseren Beitrag zur Aufklärung der Aktivitäten des NSU hier bei uns im Land zu leisten, nicht nur, weil unser Land bundesweit den Ruf einer neonazistischen Keimzelle hat, sondern vor allem, weil wir den Opfern des NSU eine Aufklärung schuldig sind. Ich bitte hiermit um breite Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.