Protocol of the Session on March 16, 2018

Ich würde für Folgendes werben: Das Geld des Bundes steht für uns bis Ende 2020 bereit. Als wir das Geld bekamen, konnten wir wie andere Bundesländer aus einem großen Katalog entscheiden, was wir damit machen. In diesem Bundesland haben wir uns ganz bewusst für zwei Schwerpunkte entschieden. Der eine kleinere heißt „Breitbandausbau“ und der andere größere heißt „die verschiedensten städtebaulichen Fragen bei Schulen, Kitas, Sportheimen“. Ich kriege ein Feuerwehrfahrzeug im Zweifel schneller beschafft, da bin ich jetzt nicht sicher, aber ich hoffe, immer noch schneller beschafft, als einen komplexeren Neubau- oder Sanierungsprozess zu machen.

Das ist einer von vielen Förderfällen, der diese Frage betrifft, wo ich genau in diesen Mitteln bin. Ich brauche eine längere Prüfungsphase, bis der Bescheid da ist. Ich muss dann bauen und ich muss hinterher abrechnen. Von daher werden wir erst im Jahr 2020 die Mittel des Bundes bei den meisten Projekten abfordern können.

Ich bin guter Dinge weiterhin – und schließe damit den Kreis wieder zur Aussprache –, dass uns das in Anklam gelingt. Die Kolleginnen und Kollegen der Bauabteilung haben, ich glaube, schon 2016 die ersten Signale gegeben, dass sie fördern würden. Aber wir brauchen trotzdem ein ganz normales formelles Antragsverfahren, wir brauchen eine ganz normale Prüfung. Die Schritte sind vorhin angesprochen worden. Die Kolleginnen und Kollegen haben umfangreich aufgeschrieben, wann welche Besprechung, welche Post erfolgt ist. Ich glaube, dass das wenig hilfreich ist, wenngleich es wohl gewünscht wird. Geben Sie mir hinterher ein Signal.

Ich glaube aber auch, dass wir das in verschiedenen Kleinen Anfragen bereits Stück für Stück abgearbeitet haben. Wir sind derzeit in der Tat bei einer Stelle, die Sie angesprochen haben. Wir sind bei der Stelle mit der Frage, ob der entsprechende Nachweis erbracht wird, dass das Auseinanderfallen der Wirtschaftlichkeit von einer Sanierung von einem denkbaren, rein hypothetischen Neubau so groß ist, dass es dem Fördermittelgeber – und am Ende sind das Bundesmittel – nicht mehr darstellbar wäre, dass wir so verfahren.

Herr Minister, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Dr. Manthei?

Gern.

Vielen Dank. Vielen Dank für das Gestatten der Nachfrage.

Eine Frage: Sie sagten jetzt 2020. Ist das dann so zu verstehen, dass vor 2020 mit einer Sanierung, mit dem Beginn der Sanierung nicht zu rechnen ist?

Ich würde es genau umgekehrt formulieren, damit wir uns da wirklich nicht missverstehen. 2020 heißt, am 31.12. muss, ich glaube, der Finanzminister unseres Landes beim Bund Rechnung gelegt haben. Bevor er das kann, muss jemand, der bei uns Fördermittel beantragt – das sind Kommunen in diesem Falle – bei uns Rechnung gelegt haben. Und weil Sie die Rechnung erst legen können, nachdem die Leistung erfolgt ist, muss ich vorher bauen, also ich muss vorher fertiggeplant haben, ich muss den Antrag haben, ich muss gebaut haben, ich muss meinen Bau abrechnen, und zwar beim Land. Das Land muss mit diesen Bauabrechnungen wiederum zum Bund gehen, damit wir dann das Geld kriegen. Wir haben insoweit eher Zeitdruck umgekehrt, das heißt, nicht erst ab 2020, sondern alles muss vor Ende 2020 fertig sein.

Was ist momentan das Hauptproblem? Vielleicht für alle, die nicht täglich mit Anklam befasst sind, ein kleines Gefühl dafür, über was für eine Baumaßnahme wir sprechen. Wir sprechen über eine klassische Wettkampfschwimmhalle, Schulsportschwimmhalle, ohne Extravaganzen, die ein Spaßbad ausmachen würden. Diese Schwimmhalle hat viele Jahrzehnte auf dem Buckel, ist in einem, zumindest Schwerinern nicht völlig unbekannten Muster errichtet worden. Es gab auch hier eine Schwimmhalle, die geschlossen wurde, bei der dann diskutiert wurde, reißen wir sie ab oder nicht. Genau wie bei der Schwimmhalle in Schwerin gibt es auch in Anklam einen Denkmalschutz auf der Gebäudehülle, der die Schwierigkeit ausmacht, wie viel Einsatz ich zeigen kann.

Die Denkmalpflege lässt es nicht zu, dass sie in die Gebäudesubstanz von außen und in die Dachgebäudesubstanz eingreifen. Das führt dazu, dass eine wünschenswerte, umfängliche Energieeffizienz herstellende Sanierung nicht möglich ist, wir an den Außenfassaden nicht arbeiten dürfen, sondern sie können nur von innen rangehen. Sie können bei den Fenstern nur sehr begrenzt Dinge machen und beim Dach. Gleichwohl können sie den Zustand der jetzigen Halle deutlich verbessern, weil sie auch mit den Sanierungsinhalten einiges für die Sportlerinnen und Sportler und für die Schülerinnen und Schülern verbessern können. Weil wir uns aber in einem Substanzgebäude bewegen, ist im Rahmen der baufachlichen Prüfung durch das Landesförderinstitut die Auflage

gemacht worden, vergleicht bitte einmal, weil ihr nur teilsanieren könnt und dürft, ob das von der Energieeffizienz wenigstens in die Nähe eines Neubaus käme. Das war die Bitte.

Wir haben verstanden, dass die Stadt Anklam sich unsicher war, was sie jetzt genau vorlegen muss. Die Kolleginnen und Kollegen haben versucht, das in Telefonaten im letzten Quartal 2017 aufzuklären. Ich hatte bei einem Besuch wenige Tage vor Heiligabend den Eindruck, dass es immer noch Ungewissheiten und Unsicherheiten gab. Ob die berechtigt sind oder nicht, will ich gar nicht beurteilen. Wenn Unsicherheit da ist, ist sie da. So einfach ist dann die Antwort. Ich habe deshalb die Kolleginnen und Kollegen um ein Gespräch gebeten, was ohnehin aus anderen Gründen wegen der Schulgebäudesanierung beabsichtigt war, ich glaube, Anfang Februar/Ende Januar – legen Sie mich bitte nicht auf wenige Tage fest –, um die Chance zu nutzen, noch einmal zu formulieren, was man in etwa bittet zu erstellen.

Was ich umgekehrt ebenfalls deutlich sagen möchte, ist, der Fördermittelgeber kann jetzt auch nicht ein vorgefertigtes Dokument anlegen, wo der andere nur noch unterschreibt, damit es zu unseren Ansprüchen passt, sondern wir können nur abstrakt beschreiben, was wir bräuchten. Die konkrete Erstellung eines solchen Dokumentes ist dann wiederum dem Antragstellenden in die Hand gegeben.

Ich habe verstanden, dass diese Erstellung jetzt erfolgt ist, nachdem man Anfang Februar/Ende Januar das Gefühl hatte, man sei halbwegs im Bilde, was wir bräuchten. Man würde in diesen Monaten Entsprechendes extern erstellen lassen. Das ist Aufgabe der Stadt Anklam und sie wird externen Sachstand dafür brauchen. Wenn wir das haben, können wir bewerten, das, was das Landesförderinstitut uns vorgibt, ob es eine vernünftige Vergleichbarkeit gibt.

Ich will aber Folgendes umgekehrt formulieren, um da ein wenig Sorge und Not rauszunehmen. Das klingt immer ein bisschen so, als ob wir sagen, jetzt müsst ihr einen kompletten Neubau mit seinen Energiestandards vergleichen mit einem teilsanierten denkmalgeschützten Altbau. Wenn das eine besser ist als das andere, kriegt ihr keine Fördermittel. Das ist nicht die Idee. Aber die Idee ist, dass das nicht 500 Prozent auseinanderfällt. Nageln Sie mich jetzt bitte nicht fest, wie viel Prozent es in der Mitte auseinanderfallen darf. Uns ist klar, dass der Wert nicht identisch sein wird. Aber es geht schon darum, ein Stück weit aktenkundig zu machen – und das ist in solchen Fördermittelverfahren erforderlich –, dass wir uns das angeguckt haben und wie weit es auseinanderfällt.

Wir wiederum sind uns darüber im Klaren, dass der Wert vielleicht etwas schlechter ausfällt als bei einem kompletten Neubau. Bei einem denkmalgeschützten Bau ist es nicht untypisch, dass man schlechtere Werte hat, dass man aber, wenn die Werte nicht allzu weit abweichen, gleichwohl eine Förderung auch für die Teilsanierung eines denkmalgeschützten Altbaus gewähren kann. Aber wir brauchen einmal die Beschreibung, wir brauchen einmal die Feststellung in dem Vergleich und dann können wir damit aktenkundig machen – hoffentlich hinterher aktenkundig machen, um keiner Entscheidung vorwegzugreifen –, dass die Abweichung nicht so exorbitant ist, dass ich deswegen eine Förderung ausschließe.

Ich hoffe, dass wir zeitnah zu einem Abschluss kommen. Ich habe verstanden, dass die Stadt selbst diese Prüfung noch mal zum Anlass nehmen wollte, um über einen Neubau nachzudenken. Wir haben der Stadt an die Hand gegeben, dass die Mittel, die dafür erforderlich wären, deutlich höher wären. Ich habe die Stadt gebeten, mit der Stadt Bergen Kontakt aufzunehmen, die ernsthaft die Neuerrichtung einer Halle in Augenschein nimmt, und die Bitte an die Stadt herangetragen, sich da einfach mal ein Gefühl für Neubaukosten zu verschaffen. Diese sind relativ aktuell erhoben, sodass ich die für seriöse Daten halte.

(Dr. Matthias Manthei, BMV: 9 Millionen.)

Okay, Sie kennen die Daten schon, ich kenne die noch nicht. Wenn Sie das gegenüberstellen, werden Sie vermutlich dazu kommen, dass die jetzige Finanzkulisse nicht ausreicht. Wenn die Stadt nicht aus eigenen Möglichkeiten exorbitant erhöhen kann, was sie nach meinem Gefühl nicht kann, werden wir vermutlich einen Neubau auf Dauer nicht stemmen können. Von daher glaube ich, dass es gut ist, wenn man jetzt noch einmal guckt, aber dann auch zeitnah zum Abschluss kommt. Dass wir ein Interesse am zeitnahen Abschluss haben, habe ich eben auf Ihre Frage dankenswerterweise schon erwähnen dürfen.

Wenn es nicht Ende 2020 abgerechnet und fertig sein muss, dann haben wir ein gemeinsames Interesse, dass es zeitnah weitergeht und dass da vor allen Dingen auch die Ausschreibung – ich glaube, die europaweite Ausschreibung – der Planungsleistungen zeitnah fortgesetzt wird, damit man in dem Zeithorizont halbwegs realistisch bleiben kann.

Das ist der Teil, den ich beitragen kann. Einiges haben wir in Kleinen Anfragen gemacht. Ich hoffe, im Zusammenhang wird es ein bisschen deutlicher.

Herr Minister, gestatten Sie eine weitere Frage des Abgeordneten Dr. Manthei?

Gerne. Das ist besser, als wenn wir wieder Kleine Anfragen hin- und herschieben.

(Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD, und Christiane Berg, CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich habe noch eine Nachfrage vor dem Hintergrund, dass Sie gesagt haben, die Stadt würde jetzt diesen externen Auftrag erteilen, dass diese Vergleichsberechnung gemacht wird, so habe ich Sie gerade verstanden. Es ist jetzt schon seit Monaten bekannt, dass es ein Erfordernis ist, das heißt, haben Sie jetzt die verbindliche Zusage der Stadt, dass die Stadt das machen will? Das ist die Frage der Bevölkerung: Wann geht es endlich weiter? – Danke.

Ich kann Ihnen keine Zusagen für eine Stadt geben, weil sie selbst handelt. Ich kann Ihnen sagen, dass wir den Kolleginnen und Kollegen bei der Besprechung Ende Januar/Anfang Februar dieses Jahres versucht haben klarzumachen, worum es uns geht, was wir brauchen, und dass die Stadt im Gegenzug signalisiert hat, jetzt hätte sie ein Gefühl dafür, was wir von ihr wollen, und dass sie, so sagen mir die Kollegin

nen und Kollegen, den Variantenvergleich Sanierung zu Neubau jetzt auf die Reise schicken wollen.

Ob sie ausgeschrieben haben oder ob sie eine Leistung anders beauftragt haben, das alles kann ich Ihnen nicht sagen. Ich brauche auch keine Zusagen, sondern ich habe eine Auflage oder die Kolleginnen und Kollegen haben eine Auflage gemacht und die ist abzuarbeiten, bevor das Verfahren weitergehen kann. Von daher ist es nichts, wo wir auf Augenhöhe einen Vertrag schließen, und ich dankbar bin, dass jemand anderes sagt, ich mache das jetzt, sondern das ist eine Auflage. Die Stadt hat aber signalisiert, dieser Auflage jetzt nachkommen zu wollen. So ist das, was mir die Kolleginnen und Kollegen aufschreiben, weil sie nach der letzten Besprechung – so das Gefühl der Kolleginnen und Kollegen – nachvollzogen hätten, was wir wollen. Vorher war immer formuliert aufseiten der Stadt Anklam, wir wissen gar nicht so richtig, was ihr wollt. Da war man sich aufseiten der Kolleginnen und Kollegen unseres Hauses sicher, sie wüssten es jetzt und hätten gesagt, jawohl, auf der Grundlage können sie nun weitermachen.

Ich danke auch und bin damit mit den Hinweisen durch. Wenn Sie weitere Fragen haben, versuche ich sie gerne zu beantworten, ansonsten vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Peter Ritter, DIE LINKE)

Danke, Herr Minister.

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Reuken.

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mecklenburger! Liebe Vorpommern! Liebe Anklamer!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Anklamerinnen! Es bietet sich an, beim Frauenbund Anklamerinnen zu sagen.)

Gleichwohl es nur indirekt um...

Sind Sie fertig?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, ich bin fertig.)

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber es bietet sich an, Anstand und so was.)

Gleichwohl es nur indirekt um Schwimmhallen als solches geht, hier einiges vorab: Eine Schwimmhalle vor Ort ist immer eine wunderbare Sache.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Fehlende Kenntnis der deutschen Grammatik ist das. – Peter Ritter, DIE LINKE: Morgen, Herr Professor!)

Nichts geht über eine ordentliche 50-Meter-Bahn, um sich sportlich zu betätigen, den Schulsport zu ermöglichen oder auch Rettungsschwimmer auszubilden.

(Zuruf von Christian Brade, SPD)

Schwimmhallen werden uns heute erneut beschäftigen. Daher an dieser Stelle erst mal nicht mehr.

Der Titel der Aussprache umreißt klar ein lokal begrenztes Problem, nämlich die Schwimmhalle in Anklam. Aber bei allem Verständnis für das Problem und den Unmut der Anwohner, meines Erachtens hat dieses Thema hier als Gegenstand einer Aussprache nur wenig Berechtigung. Es wäre sicherlich möglich gewesen, bei Missfallen der Antworten auf Kleine Anfragen eine Berichterstattung im Ausschuss zu erwirken. Doch so bleibt der Eindruck, dass der Landtag als Bühne genutzt wird, um lokale Probleme aus dem eigenen Wahlkreis mit der hier im Plenum generierten Öffentlichkeit zu präsentieren. Damit wird die Tagesordnung unnötigerweise aufgebläht, der Geltungsdrang Einzelner befriedigt und die Zeit mehrerer Dutzend Leute verschwendet.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Zukunft ist zu hoffen, dass dieses Beispiel nicht Schule macht und sich der Landtag wieder mit Themen beschäftigt, die alle Bürger in Mecklenburg-Vorpommern betreffen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)