Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben dieser Verfahrenskritik ergeben sich für uns rechtliche Probleme aus dem vorliegenden Entwurf, über die möglicherweise erst die entsprechenden Gerichte entscheiden werden. Der zuständige Staatssekretär hat seine eigenen Zweifel anders umschrieben im Ausschuss: „Herr Ritter“, hieß es, „zu dieser Frage gibt es noch keine gerichtlichen Entscheidungen.“ Das ist nebenbei wohl eine wohlgeübte Praxis auf dem Feld der sogenannten inneren Sicherheit: zwei Schritte vor und einen gerichtlich angeordneten Schritt zurück. Das haben wir hier oft genug erlebt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sogenannte Prerecording, also das Anfertigen von Bild- und Tonaufzeichnungen in einem Zwischenspeicher, ist laut Gesetzesbegründung juristisch umstritten beziehungsweise es ist nicht unstreitig. Also juristisch umstrittenen Dinge werden uns hier in einem Gesetz präsentiert. Das wundert mich sehr.
Und dann, hier wird es spannend, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Gesetzentwurf, der das Prerecording mit dem Schutz der Beamtinnen und Beamten begründet, sieht eine 60-Sekunden-Phase vor. Die Kollegin Frau von Allwörden ist darauf eingegangen. Hier verweist der Entwurf auf den Bund und andere Länderregelungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer diesen Verweis ernst nimmt, und das mache ich, das habe ich im Ausschuss gemacht, der wird dann allerdings böse überrascht. Hier liegen möglicherweise schon die ersten juristischen Fallstricke bei der Umsetzung dieser Regelung. Der Bund beispielsweise hält für diese umstrittene Maßnahme 30 Sekunden für ausreichend für den Schutz der Bundespolizisten. „Herr Ritter“, so wurde ich im Ausschuss vom Staatssekretär aufgeklärt, „die Bundespolizei hat doch ganz andere Aufgabensituationen als unsere Landespolizei.“ Das lasse ich nun mal so stehen.
Meine Damen und Herren, das ist möglich, aber das erklärt dann noch lange nicht, warum es zum Schutz der Beamtinnen und Beamten etwa in Rheinland-Pfalz weder 30 noch 60 Sekunden gibt. Dort ist diese Maßnahme ganz einfach rechtlich unzulässig. Und deshalb stellt sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf die juristische Frage der Verhältnismäßigkeit.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, unabhängig vom Prerecording dienen Bodycams selbstverständlich dem Schutz unserer Beamtinnen und Beamten vor verbalen oder tätlichen Angriffen. Durch die Regelungen zur Löschungsfrist der Bild- und Tonaufnahmen dienen die Bodycams aber gleichzeitig auch betroffenen Personen, die gegebenenfalls eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit von polizeilichen Maßnahmen verlangen. Diesbezügliche Auswirkungen auf die Kultur des polizeilichen Alltages sind noch gar nicht absehbar.
Auch der Landtag kann die Reichweite seiner heutigen Entscheidung im Grunde nicht absehen. Wir beschließen gewissermaßen einen gesetzlichen Blindflug. Aufgrund der vorgesehenen Eingriffe in die Grundrechte spricht der Gesetzentwurf zwar notgedrungen den Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes an, mit Paragraf 32a Absatz 9 wird dieser Grundsatz dann aber massiv durchbrochen und alles Nähere einer Verwaltungsvorschrift des zu
Durch die Ablehnung des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE haben wir jetzt folgende Situation: Ob der Einführung von Bodycams in Mecklenburg-Vorpommern eine Erprobungsphase vorausgeht, entscheidet nicht der Landtag, sondern das Innen- und Europaministerium. Ob es zur Vorbereitung, Planung und Durchführung dieses Grundrechtseingriffes eine Projektgruppe gibt, entscheidet das Ministerium. Über eine Evaluation und einen Bericht an den Landtag findet sich im Gesetz nicht eine Silbe, das entscheidet also dann auch nach Laune das Ministerium. Es gab den Hinweis: „Wir werden das dann in der Haushaltsberatung mit einarbeiten.“ Das hat aber mit einer sorgsamen Evaluierung nichts, aber auch gar nichts zu tun!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass man die parlamentarische Verantwortung bei diesem Grundrechtseingriff angemessen regeln kann, zeigt das Beispiel Nordrhein-Westfalen. Dort tritt die BodycamBefugnis am 31.12.2019 außer Kraft, es sei denn, der dortige Landtag beschließt dazu aufgrund vorliegender Erfahrungen etwas anderes, und nicht eine Verwaltungsvorschrift des zuständigen Ministeriums. Unser Landtag dagegen gibt mit der heutigen Abstimmung seine Verantwortung aus der Hand und das können wir nicht mittragen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zum zweiten Regelungsinhalt, der Fußfessel. Mit Einführung dieses Instrumentes soll ein wirksamer Beitrag zur Eindämmung terroristischer Gefahren geleistet werden. Es geht also nicht, ich sagte es schon, nur allein um die islamistischen Terroristen – wie im Fall Amri, der ja einer der wesentlichen Auslöser dieser Gesetzesnovelle war –, der Geltungsbereich geht weit darüber hinaus. Ob aber das Instrument, was wir heute hier einführen mit dieser Gesetzesänderung, wirklich geeignet ist, terroristische Gefahren einzudämmen oder gar zu verhindern, das darf bezweifelt werden. Auch hier hat der Fall Amri eine deutliche Sprache gesprochen, dass die Verantwortung nicht an der fehlenden Fußfessel lag, sondern im Umgang der Sicherheitsbehörden mit diesem Fall.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, soweit meine Bemerkungen zum vorliegenden Gesetzentwurf. Wir werden uns der Stimme enthalten. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die BMVFraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Die Vorredner haben verschiedene Probleme angedeutet, Kritiken, ob das alles so ausreicht oder auch so funktioniert in der Praxis, oder ein anderer Vorredner sprach von ganz generellen Problemen der inneren Sicherheit. Das ist ja alles in Ordnung und mag auch so sein, aber trotzdem sind wir der Auffassung, man muss mal sagen, worum es hier eigentlich geht. Natürlich werden nicht alle Probleme der Polizei, Personalausstattung oder der illegalen Einwanderung gelöst, aber wenn man die innere
Sicherheit wichtig nimmt, muss man doch für die Einführung der Bodycams und der elektronischen Aufenthaltsüberwachung sein. Und da, finde ich, darf man sich nicht enthalten, sondern wer für die innere Sicherheit steht, muss hier auch erst mal zustimmen,
was nichts daran ändert, dass es trotzdem noch genügend Kritik und Mängel gibt. Darauf komme ich gleich noch mal zurück. Aber wenn dieses Gesetz nicht verabschiedet wird, wird es keine Bodycams geben. In allen drei Punkten geht es um polizeiliche Prävention, also Gefahren vorzubeugen, körpernah getragene Aufnahmegeräte bei der Polizei, also die sogenannten Bodycams.
Zunächst hierzu: Der Zweck besteht darin, die Polizisten selbst, aber auch Dritte zu sichern. Maßnahmen zum Schutz unserer Polizisten sind dringend notwendig. Der Gesetzentwurf hat es erwähnt. Ich habe es in meiner ersten Rede bereits gesagt, ich will es aber unbedingt noch mal erwähnen: Wir hatten im Jahr 2016 1.294 Polizisten als Opfer von Angriffen und wenn die Polizei Körperkameras trägt, wird es auf die Täter abschreckend wirken und steigert damit die Sicherheit der Polizeibeamten.
Die im Gesetzentwurf formulierten Regelungen für die elektronische Aufenthaltsüberwachung und die Aufenthaltsanordnung begrüßen wir ebenfalls. Damit werden die präventiv-polizeilichen Befugnisse in der Gefahrenabwehr und der Terrorismusbekämpfung gestärkt. Deutschlandweit werden die Polizeigesetze dahin gehend abgestimmt ausgestaltet. Das leuchtet ein, denn Terroristen kümmern sich nicht um Ländergrenzen.
Bei der Notwendigkeit der Terrorismusbekämpfung dürfte Konsens sein. Elektronische Fußfesseln kommen aber erst zur Anwendung, wenn schon von einer Gefahr ausgegangen wird. Mit derartigen polizeilichen Maßnahmen sollen bekannte Gefährder möglichst gut in Schach gehalten werden. Insofern sind die im Gesetz vorgesehenen Regelungen Präventionen kurz vor ultimo. Prävention muss allerdings viel früher einsetzen. Die Prävention muss die Ursachen angehen und da bleibt das zentrale Problem der inneren Sicherheit nach wie vor mit der unkontrollierten Einwanderung.
Herr Ritter, Sie hatten – ich glaube, das war in der ersten Debatte – genau das Gleiche, jetzt ist er schon rausgegangen,
Sie hatten das Beispiel Amri gebracht, den Attentäter vom Berliner Breitscheid-Platz vom 19. Dezember 2016. Dann will auch ich dieses Beispiel noch mal bringen, weil das nämlich ein sehr markantes Beispiel dafür ist, wie höchstwahrscheinlich – sicher kann man es ja nicht sagen – das Ganze hätte verhindert werden können, wenn einfach geltendes Recht angewandt worden wäre, weil der Attentäter keinen gültigen Pass hatte. Da ist es einfach nach geltendem Recht schon so, dass ich ohne gültigen Pass auch nach Deutschland, im Regelfall jedenfalls, nicht einreisen darf. Und das ist wohl der wichtigste Punkt, auf den ich abschließend hinweisen möchte.
Wenn man also Prävention ernst nimmt und vollständig umsetzt, heißt es eben auch, geltendes Recht umzusetzen. – Vielen Dank.
Für die Fraktion der AfD hat noch mal ums Wort gebeten der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich für die sachliche Debatte, die hier zu diesem Tagesordnungspunkt herrscht, bedanken. Das zeugt doch davon, dass das Problem bei allen Fraktionen als sehr wichtig anerkannt wird.
Ganz besonders möchte ich mich auch bei Herrn Ritter bedanken für seinen Beitrag, der mir in vielen Punkten sehr gut gefallen hat. Insbesondere die Kritik an der Evaluierung ist mehr als berechtigt. Da muss ich Ihnen absolut zustimmen, Herr Ritter, gar keine Frage. Ich stimme Ihnen auch zu, dass wir den jungen Menschen Perspektiven bieten müssen. Sie machen das Fass immer wieder auf und versuchen da, mich irgendwie als blöd darzustellen. Natürlich können wir deutsche Dschihadisten nicht abschieben, gar keine Frage. Das ist doch jedem klar. Das brauchen wir nicht immer wieder hier zu betonen. Und sicherlich müssen wir diesen jungen Menschen Perspektiven bieten, aber wir müssen Ihnen doch nicht Perspektiven bieten, wenn sie nicht dauerhaftes Bleiberecht hier haben, sondern wir müssen Ihnen Perspektiven bieten, damit sie ausgebildet werden, um wieder den Aufbau der Heimat zu bestreiten und nicht hier zu bleiben.
Sie sprachen auch vom Respekt gegenüber der Polizei. Aber die Zahlen und Daten sprechen doch für sich, Herr Ritter, dass gerade bei jungen Migranten, bei den männlichen insbesondere, absolut kein Respekt gegenüber unserer Polizei vorherrscht,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Nein, das stimmt so nicht! Gehen Sie mal am Wochenende zum Fußball, da finden Sie nur deutsche Chaoten! Das stimmt doch nicht! Das wissen Sie auch selber.)
kein Respekt vor den Institutionen des Staates und – Köln hat es gezeigt – auch kein Respekt gegenüber unseren Frauen, Herr Ritter.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Schicken Sie Einheiten zu Hansa Rostock, dann wissen Sie, was da los ist! Was sind da für Migranten?!)
weil er ja ein Kampfbegriff eher Ihrer Fraktion und auch ein Kampfbegriff von Ihnen, Herr Krüger, ist, aber das, was Sie gerade gemacht haben, Herr Ritter,