Sehen Sie also, meine Damen und Herren, es gab Diskussionen in kleinen, sehr speziellen Detailfragen des Gesetzentwurfes, die die grundsätzliche Notwendigkeit aber nicht infrage stellten. Meine Fraktion wird deshalb diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Kollege Kramer! Sie haben hier versucht, eine Ursachenbeschreibung zu geben für die Ra
dikalisierung von meist jungen Männern. Darunter sind auch – das wissen wir, es sind nicht nur ausländische junge Männer – vielfach hier Geborene, es sind Deutsche, die sich in eben solchen Radikalisierungsprozessen befinden. In der Ursachenbeschreibung liegen wir gar nicht so weit auseinander. Allerdings, was die Schlussfolgerungen angeht, da gibt es ganz klare Gegensätze zwischen Ihrer Auffassung und der Auffassung meiner Fraktion.
Ihre Schlussfolgerung in so einem Fall ist, abzuschieben. Da stellt sich schon die Frage, wie Sie mit einem deutschen Radikalisierten umgehen. Wohin wollen Sie den abschieben? Den können Sie nicht abschieben. Zum Zweiten erscheint es mir und meiner Fraktion viel sinnvoller, diesen jungen Menschen Perspektiven zu bieten, sie auszubilden, sie einzubinden in unsere gesellschaftlichen Entwicklungen, ihnen also eine Perspektive zu bieten, die da nicht heißt, raus aus unserem Land. Damit ist ihnen und uns nicht geholfen, denn wir verlagern das Problem der Radikalisierung nur außerhalb unserer Landesgrenzen, und damit ist niemandem gedient, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute im „Medienspiegel“ war eine Überschrift zu lesen, die da lautete: „Polizeiarbeit verdient vor allem eines: Respekt.“
Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich sage das auch an die Adresse des CDU-Fraktionsvorsitzenden, der heute früh in der Aktuellen Stunde an der einen oder anderen Stelle versucht hat, mir und meiner Partei zu unterstellen, wir hätten mit persönlicher und öffentlicher Sicherheit nicht allzu viel am Hut. Dem ist nicht so, lieber Kollege Kokert.
Deswegen sage ich noch mal: Es gibt auch hier Nuancen und zum Beispiel in der Befreiung der Polizei von artfremden Aufgaben Unterschiede.
Ja, ja, Sie finden Drogendelikte nicht artfremd, aber wir schon, und Schwarzfahren finden wir auch artfremd.
Wenn wir darüber nachdenken, lieber Kollege Kokert, wie wir die Polizei von anderen als polizeilichen Aufgaben befreien können, glaube ich, darf es kein Tabu geben.
Wie lange reden wir zum Beispiel über die Befreiung von der Begleitung von Schwerlasttransporten? Seit Jahren!
Ich schenke Ihnen nachher noch mal ein Exemplar der Broschüre zur persönlichen öffentlichen Sicherheit meiner Fraktion, unter meiner Federführung entstanden.
Aber zurück zu meinen Ausgangsgedanken: Polizeiarbeit braucht vor allen Dingen eins: Respekt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die grundlegenden Probleme unserer Landespolizei eben nicht angepackt. Das grundlegende Problem unserer Landespolizei, lieber Kollege Kokert, ist nach wie vor die mangelhafte Ausstattung mit Personal. Und da können wir noch so lange 150 und 150 zusammenzählen, wir kommen nicht zu den 555, die in Ihrem Wahlprogramm drinstanden.
Und dann, lieber Kollege Liskow senior, lesen Sie bitte noch mal unsere Änderungsanträge zum Haushalt! Da werden Sie sehen, an vielen Stellen wollten wir Ihnen helfen,
auch bei der Personalausstattung im öffentlichen Dienst inklusive der Polizei, und Sie werden sich erinnern, was Sie mit unseren Anträgen gemacht haben,
Also langer Rede kurzer Sinn, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf packt die eigentlichen Probleme der Landespolizei nicht an. Die Position meiner Fraktion zum vorliegenden Gesetzentwurf lässt sich deshalb folgendermaßen zusammenfassen:
Zweitens. Wir kritisieren den Gesetzgebungsprozess auf dem Gebiet der Sicherheit in unserem Land. So viel wird man wohl der Opposition zugestehen.
Drittens bestehen aus unserer Sicht erhebliche rechtliche Bedenken, etwa bezüglich der Gefährderproblematik, der Prerecording-Regelung oder der Verordnungsermächtigung. Meine Fraktion wird sich daher der Stimme enthalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, selbstverständlich unterstützt meine Fraktion Maßnahmen zum Schutz unserer Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten. Die körpernah getragenen Aufnahmegeräte, also die sogenannten Bodycams, können hierzu einen Beitrag
leisten. Selbstverständlich unterstützt meine Fraktion auch besondere Maßnahmen der Polizei unseres Landes im Zusammenhang mit drohenden terroristischen Straftaten. Und da geht es eben nicht nur um die islamistischen Gefährder, sondern es geht um die allgemeine Beschreibung einer terroristischen Gefährdungslage.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, alles andere als selbstverständlich ist dann allerdings das entsprechende Gesetzgebungsverfahren. Ich habe in der Ersten Lesung schon darauf aufmerksam gemacht, dass wir jetzt offenbar dazu kommen, dass wir ein Stufengesetzgebungsverfahren machen. Wir greifen uns ein Problem heraus, machen eine Novelle, vier Wochen später kommt die nächste Novelle und dann in acht Wochen die nächste, denn während der Landtag hier und heute auf Antrag der Landesregierung bereits in Zweiter Lesung Änderungen des SOG beraten darf, sitzt das halbe Innen- und Europaministerium beieinander und macht aus dem vorliegenden Gesetzentwurf schon wieder Makulatur. Das ist leider die Realität in unserem Land.
„Derzeit wird“ – und ich zitiere aus der vorliegenden Gesetzesbegründung – „eine umfassende Ergänzung und Überarbeitung dieses Gesetzes zur Umsetzung der EUDatenschutzbestimmungen vorbereitet.“ Ja, und wo ist sie? Wo ist sie? Ich weiß es nicht. Da kommt dann wieder der 25. Mai – schönen guten Tag, Herr Landesdatenschützer –, da sind wir alle überrascht, die Datenschutzgrundverordnung gilt, aber wir kommen nicht so richtig aus der Hüfte. Darüber hinaus werde die aktuelle Rechtsprechung und die polizeiliche Praxis hinterfragt, ob noch weiterer Regelungsbedarf bestehe. Das sind so Informationen aus dem Innenausschuss heraus, wenn wir Nachfragen stellen zum aktuellen Stand.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wo sind wir hier eigentlich? Was lässt sich dieser Landtag bieten? Heute haben wir uns schon eine ganze Reihe gefallen lassen müssen. Wie hier vor allen Dingen mit den Rechten der Opposition umgegangen wird, das ist schon sehr bemerkenswert, aber muss an anderer Stelle ausdiskutiert werden. Aber beim Thema ist es genauso.
Ich habe gerade gesagt, das müssen wir an anderer Stelle diskutieren, und ich lasse mich jetzt hier nicht mit Ihnen auf eine Diskussion ein, weil wir vorhin im Ältestenrat, Kollege Renz, Festlegungen getroffen haben,
wie wir künftig gemeinsam mit der Geschäftsordnung umgehen wollen. Deswegen ist jetzt hier nicht der Platz, dieses auszudiskutieren.
Ich komme zum Gesetzentwurf zurück. Was lässt sich also dieser Landtag hier bieten? In Bayern beispielsweise wurde die heute vorliegende Regelung bereits im August des letzten Jahres verabschiedet. Wir kommen hier jetzt erst zu Potte. Unser zuständiges Ministerium