Meine Güte noch mal! Mit Ihnen rede ich nicht. Überlegen Sie einfach, was Sie am 19.04.2015 in Güstrow getan haben, und dann können wir gerne weiterreden!
So, und jetzt reden wir einmal über die Fluchtursachen, weil Sie ja danach gefragt haben. Sie trinken Kaffee für ganz wenig Geld, Sie essen Früchte, die kommen aus Übersee, Rosen, die Sie kaufen, kommen aus Afrika und stehlen den Menschen dort das Wasser.
Wahrscheinlich sind sogar Ihre Jeans nicht mal fair gehandelt, und das Material in Ihren Smartphones, das sind Rohstoffe, die häufig unter gesundheitsgefährdenden harten Bedingungen und für Hungerlöhne an- und abgebaut beziehungsweise verarbeitet werden,
wollen Abgeordnete der AfD und eventuell sogar die neue Regierung – ich hoffe, nicht – die Flüchtlinge in Großlagern unterbringen. Die AfD möchte sogar Lager vor Europas Grenzen einfach aufbauen und die Menschen dort ihrem Schicksal überlassen. Die Zustände in libyschen Lagern zum Beispiel sind laut der internationalen Hilfsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“ unbeschreiblich katastrophal. Das Martyrium, aus dem die Menschen geflohen sind, setzt sich dann fort. Das ist ernsthaft Ihre Antwort auf Flucht und Migration.
Die Menschen, die es trotz aller Widrigkeiten nach Europa schaffen, meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen zu uns, um Schutz und Perspektiven zu finden.
Genauso heterogen wie die Menschen in Deutschland, Frankreich, Russland und den USA sind, genauso hete
rogen ist die Gruppe der ausländischen Flüchtlinge. Unter ihnen sind Tausende, die sich integrieren wollen, daher nicht auffallen, und natürlich auch einige Querschläger. Damit müssen wir umgehen, dazu gehören der Schutz der Menschen, die friedlich leben wollen, und die Strafverfolgung von straffällig gewordenen Personen. Übergriffe passieren immer wieder. Das wissen Sie und das thematisieren Sie auch. Ich finde es nur tatsächlich sehr, sehr merkwürdig, dass Sie dann immer wieder kommen mit der Abschiebung. Ich habe dazu tatsächlich eine ganz andere Meinung, meine Partei hat dazu auch eine andere Meinung, aber das wissen Sie ja.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit die Erstaufnahmeeinrichtungen in Nostorf-Horst und Stern Buchholz sowie über 60 Gemeinschafts- und Notunterkünfte, in denen ausländische Flüchtlinge nach Paragraf 1 Absatz 1a, d und e des Flüchtlingsaufnahmegesetzes aufgenommen und untergebracht werden. In den Unterkünften leben mehrere Tausend Frauen, Kinder und LSBTI, die in einer besonderen Wohnsituation besonderen Schutz brauchen. Aufgrund der räumlichen Bedingungen der oft mit mehreren Personen belegten Zimmer und der gemeinschaftlichen Nutzung, unter anderem von Sanitärbereichen, Küchen und Essensräumen, Innen- und Außenanlagen, kann spätestens außerhalb des individuellen Wohnbereiches der Schutz im direkten Wohnumfeld nicht immer sichergestellt werden. Besonders schutzbedürftige Personen sind daher manchmal leicht Bedrohungen im Wohnumfeld ausgesetzt und nicht ausreichend vor Übergriffen geschützt.
Ebenso – so wurde mehrfach berichtet – kommt es mitunter zu konkurrenz- und neidmotivierten Auseinandersetzungen, zum Beispiel durch unterschiedliche Aufenthaltstitel. Wenn es dermaßen an die Existenz geht, und damit meine ich nicht, an eine berufliche Existenz oder einen gesellschaftlichen Status, sondern es geht um das Leben und Überleben und das Bleiben in Deutschland, dann ist das Dauerstress für die Menschen. Im Sozialausschuss wurde das mehrfach thematisiert, der Landesfrauenrat hat das thematisiert und auch die Flüchtlingsräte haben dieses immer wieder thematisiert. Die Landesregierung kann und muss konkret etwas tun, um geeignete geschützte Wohnformen zu unterstützen.
Die Gemeinschaftsunterkunftsverordnung regelt die Mindestanforderungen in Art, Größe und Ausstattung der Unterkünfte, wonach Gemeinschaftsunterkünfte nach Größe und Ausstattung menschenwürdig zu gestalten sind. Dass jeder hier einen anderen Begriff und auch ein anderes Verständnis für Menschenwürde hat, ist legitim. Insbesondere sind Gesundheit und sittliches Empfinden der Bewohner nicht zu beeinträchtigen. Dies allein scheint aber nicht zu reichen und hier muss nachgebessert werden.
Auch die Richtlinie für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung der Bewohner vom 25. September 2000 muss dringend nachgebessert werden und auf das Jahr 2018 angepasst werden. Die Anwendung des von uns landesweit verbindlichen Schutzkonzeptes kann und muss bereits in Paragraf 4 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes festgeschrieben werden. Die Kostenerstattung für die Aufwendungen sind in Paragraf 5 entsprechend zu regeln.
Eine verstärkte Wertevermittlung zu Rollenbildern und der Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft ist sehr wichtig. Woher sollen es denn Menschen aus patriarchalen Staaten einfach so wissen? Das muss grundlegend vermittelt werden. Aufklärungsarbeit und Kurse über die Rechte von Frauen und Mädchen sind dringend erforderlich, Konfliktlotsen müssen ausgebildet werden, qualifizierte Kinderbetreuung in den Unterkünften, und darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Frauen tatsächlich auch an den Integrationskursen teilnehmen können. Das können Sie doch nicht von der Hand weisen!
Wir haben mit Frauen geredet, mit dem Landesfrauenrat, mit den Frauen, die in Frauenrechtsorganisationen arbeiten, mit den Geflüchteten. Das sind tatsächlich Informationen, die wir aus erster Hand haben. Geflüchtete Frauen müssen, wenn es nötig ist, in den Frauenschutzhäusern auch Schutz finden können. Aber dafür müssen doch erst mal die Finanzierung ihres Aufenthaltes und die soziale Betreuung durch Fachpersonal sichergestellt werden.
Hier möchte ich noch mal auf die Hilferufe der Frauenschutzhäuser insgesamt zu sprechen kommen. Seit 2004 bekommen diese Menschen, die dort arbeiten, ein Gehalt – na ja, dazu sage ich nichts, das ist jedem bekannt, sehr, sehr wenig. Und in Güstrow – Herr Renz, Sie gucken mich an – fehlen 60.000 Euro.
(Torsten Renz, CDU: Das stimmt nicht. Ich habe gerade Frau Oldenburg angesehen. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)
Die Landesregierung muss hier ordentlich nachziehen. Stimmen Sie unserem heutigen Antrag zu und gehen Sie den entscheidenden Schritt für den Schutz geflüchteter Frauen, Kinder und LSBTI in Mecklenburg-Vorpommern! Ich beantrage im Namen meiner Fraktion eine namentliche Abstimmung.
Also Frau Larisch, es ist echt unerhört, das schlägt dem Fass den Boden aus! Diese Debatte ist ja ein Ideologiekurs gewesen noch und nöcher. Sie haben nicht einmal zur Sache geredet, in der Einbringung ja, aber eben in der Aussprache nicht einmal zur Sache.
Das war völlig unmöglich. Was ich viel schlimmer finde, das sei Ihnen ja zugestanden, was ich viel schlimmer finde, ist die Tatsache, dass Sie, wenn Sie augenschein
lich keine sachlichen Argumente haben, nur noch auf der persönlichen Ebene versuchen zu argumentieren
und sich hier hinstellen und irgendwelche kruden Zitate von Facebook rezitieren, das so dastehen lassen, weil Sie mich vorhin namentlich angesprochen haben, als hätte ich das dort geschrieben.
Den Eindruck hätte man aber gewinnen können. Ich habe ihn so gewonnen, und das sei auch mir zugestanden.
Ich finde das unmöglich – das hatten wir heute Vormittag schon, auch durch Sie –, dass Sie die AfD-Landtagsfraktion, dass Sie mich, die Parteimitglieder und auch die Referenten und unseren Mitarbeiterstab dafür verantwortlich machen, was irgendjemand auf irgendeiner Facebook-Seite kommentiert. Wir können nun mal nicht rund um die Uhr hinterher sein und diese Kommentare löschen. Ich kann Ihnen aber versprechen, dass wir das regelmäßig überprüfen.
Natürlich. Ansonsten hätten wir ja auch das von Ihnen gestern, glaube ich, war das, angesprochene Zitat gefunden. Es wurde aber gelöscht.