Protocol of the Session on January 26, 2018

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Bereits im Frühjahr 2016 wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und UNICEF die Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften ins Leben gerufen. Im Rahmen der Initiative haben das Bundesfamilienministerium und UNICEF Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen herausgegeben. Diese umfassende Broschüre erweitert den Fokus auf besonders schutzbedürftige Personengruppen. Diese Mindeststandards muss sich die Landesregierung bei der Implementierung eines landesweiten Schutzkonzeptes zu eigen machen.

Mit der Verankerung dieser Mindeststandards in einem verbindlichen Schutzkonzept sollen besonders schutzbedürftige Personengruppen wie Kinder, Frauen, insbesondere allein reisende Frauen, Menschen verschiedener sexueller und geschlechtlicher Identitäten, homo- und bisexuelle Menschen, Transgender, Transsexuelle und intersexuelle Menschen

(Horst Förster, AfD: Oh Gott!)

sowie angehörige religiöser und ethnischer Gruppen mehr Schutz vorfinden. Sie brauchen ein sicheres Wohnumfeld, in dem sie vor Diskriminierungen sowie präventiv und aktiv vor Übergriffen und jeglicher Form von Gewalt geschützt werden.

Unsere Forderungen aber gehen noch weiter, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir wollen auch eine verstärkte Wertevermittlung hinsichtlich der Gleichstellung und der Rechte von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen sowie der Vielfalt der Lebensweise und Lebensmodelle in der Gesellschaft. Darauf soll obligatorisch im Rahmen von Integrationskursen sowie durch Aufklärungsarbeit hingewirkt werden. Darüber hinaus muss die Antigewaltarbeit im Land, in den Kommunen und Einrichtungen verstärkt werden. Wir wollen, dass auf allen Ebenen Konfliktlösungsstrategien weiterentwickelt werden und dass Konfliktlotsen für den Einsatz in Unterkünften und weiteren Wohnformen für ausländische Flüchtlinge ausgebildet werden.

Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren von SPD und CDU, wir legen Ihnen für ein akutes Problem umfassende Lösungsansätze vor. Beherzigen Sie unsere Forderungen, denn sie sind dringend erforderlich! Wir brauchen mehr Schutz für geflüchtete Frauen, für Kinder und LSBTI – jetzt!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort gebeten hat zunächst der Minister für Inneres und Europa Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Sehr geehrte Frau Kollegin Larisch, zunächst erst mal entschuldige ich mich für Ihre Ausführungen gegenüber den vielen Tausenden Menschen im Land, den kommunalen Bediensteten und Sonstigen, die tagein, tagaus dafür Sorge tragen, dass die Flüchtlinge im Land vernünftig untergebracht sind, dass sie die entsprechenden Anforderungen erfüllt kriegen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, AfD und Andreas Butzki, SPD)

Wenn ich Ihrem Beitrag hier zugehört habe, scheinen die alle in Zelten zu wohnen, unregelmäßig Essen zu kriegen

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Darum geht es doch gar nicht, Herr Caffier.)

und keine hygienische Vorsorge, keine medizinische Vorsorge.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Also das war einfach daneben, was Sie hier ausgeführt haben. Entschuldigen Sie!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und AfD)

Das ist ja selten, dass mir das passiert, aber wenn ich so etwas höre, dann muss ich sagen, Sie treten auch die Arbeit der einzelnen Träger im Land in den Gemeinschaftsunterkünften einfach mit Füßen.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Nee!)

Das haben die nicht verdient!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Richtig!)

Meine Damen und Herren, im heutigen Antrag sprechen Sie ja nicht mehr von besonders gefährdeten Geflüchteten, wie die GRÜNEN vor etlicher Zeit noch in ihrem Antrag, sondern von Kindern, Jugendlichen, Frauen, Angehörigen religiöser ethnischer Gruppen und, ich liebe ja diese Abkürzungen, LSBTI.

(Horst Förster, AfD: LSBTI!)

Auch die Begründungen der Anträge ähneln sich. Im GRÜNEN-Antrag von damals

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

heißt es doch, vor allem Frauen und Minderjährige sind in allen Phasen der Flucht einem besonderen Risiko geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt. Im jetzigen Antrag der LINKEN wird gefordert, dass die von mir eben aufgezählte Personengruppe ein sicheres Wohnumfeld vorfindet, in dem sie vor Diskriminierung sowie präventiv und aktiv vor Übergriffen und jeglicher Form von Gewalt geschützt werden. Und auch die Parallelen bei den hinter den Anträgen stehenden Pauschalisierungen finde ich interessant, sind es doch immer die linken und grünen Parteien, die ein durchweg unkritisches Bild von den Flüchtlingen zeichnen. Hier nun drückt sich dann aber auch die Besorgnis über das Rollenverständnis von Mann und Frau unter vielen Flüchtlingen aus.

Aber, meine Damen und Herren, es gibt immer noch Parallelen zwischen beiden Anträgen: Sie sind ähnlich notwendig für Mecklenburg-Vorpommern, sie sind nämlich gar nicht notwendig!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Wozu soll es denn dieses Schutzkonzept für Land und Einrichtungen geben? Gefordert werden in diesem Zusammenhang unter anderem die Schaffung von menschenwürdigen, schützenden und fördernden Rahmenbedingungen, der professionelle Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen oder alternative Wohnformen als geschützte Wohnumfelder. Was glauben Sie denn, was wir in den Gemeinschaftsunterkünften machen?! Menschenunwürdige Rahmenbedingungen schaf

fen, Gefährdungssituationen aus dem Ruder laufen lassen, keine alternativen Wohnformen bieten?!

Hätten Sie mal bei meiner Rede vor nicht einmal zwei Jahren zum selben Thema zugehört, dann hätten Sie sich die Arbeit für Ihren Antrag sparen können! Aber ich nutze die Gelegenheit gerne dazu, noch einmal die Aktivitäten der Landesregierung, der Kommunen und der Träger aufzuführen.

Zu den Landeseinrichtungen: Hier haben wir beispielsweise mit den Maltesern, aber auch mit dem DRK und anderen umsichtige und gute Betreiber. Risikoanalysen am jeweiligen Standort werden durchgeführt und Gewaltschutzkonzepte darauf aufbauend erstellt und vorgehalten. Ziel hierbei ist natürlich die Sicherstellung von Schutz und Hilfe für Kinder, Jugendliche und Frauen vor körperlicher, sexueller oder seelischer Gewalt.

Die konzeptionelle Erarbeitung orientiert sich im Übrigen an den vom Bundesfamilienministerium und von UNICEF hierzu veröffentlichen Mindeststandards. Diese beinhalten insbesondere auch die Aspekte Personal, Personalmanagement, innere Strukturen und externe Kooperation, Umgang mit Gewalt und Gefährdungssituationen, Risikomanagement, menschenwürdige, schützende und fördernde Rahmenbedingungen sowie Monitoring und Umsetzung des Schutzkonzeptes.

Die Zielgruppe der schutzbedürftigen Personen geht aber nach der EU-Aufnahmerichtlinie über Frauen, Kinder und Jugendliche hinaus und umfasst dabei auch die in Ihrem Antrag aufgezählte Personengruppe. Maßnahmen, die wir in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Außenstellen bereits umgesetzt haben, umfassen ein sogenanntes Schutzhaus, die Trennung nach Herkunftsländern, einen Koordinator für Gewaltschutz, eine Beschwerdestelle, Erstansprechpersonen bei Vorfällen und Übergriffen, Ablauf- und Notfallpläne bei Verdacht auf Übergriffe, kinderfreundliche Orte, Supervision für alle Mitarbeiter, spezielle Angebote für Frauen, Deeskalationstrainings für alle Mitarbeiter, die Verteilung von LSBTI in enger Abstimmung mit dem LAiV auf ausgewählte Gemeinschaftsunterkünfte – alles Maßnahmen, für die Sie hier nun heute ein extra Konzept gefordert haben.

In den Kommunen greifen die Betreuungsrichtlinien und die Gemeinschaftsunterkunftsverordnung, die Sie anpassen wollen. Aber wozu? Die räumlichen, personellen und fachlichen Voraussetzungen, die regelmäßig in Gewaltschutzkonzepten vorgesehen sind, sind in diesen Landesregelungen alle enthalten.

Bei der Betreuung der Flüchtlinge deeskalieren und beruhigen die Mitarbeiter in den Einrichtungen schon, bevor es überhaupt zu Spannungen kommt. Die Mitarbeiter sind entsprechend ausgebildet und geschult. Sie erhalten Fortbildungen, tauschen sich auch über den Umgang mit Problemgruppen oder besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen aus. Die wissen, was sie zu tun haben. Das erreichen wir durch die Betreuungsrichtlinie, in der die fachlichen Voraussetzungen des Betreuungspersonals konkretisiert sind. Es werden fundierte pädagogische und psychologische Kenntnisse und hohe soziale Kompetenzen erwartet. Und es gehört auch bereits zu den Aufgaben der Mitarbeiter, den Flüchtlingen den Alltag in Deutschland näherzubringen. Dazu gehören Behördengänge genauso wie ein Besuch bei einem Sportverein.

Meine Damen und Herren von der Linksfraktion, ich verstehe deshalb beim besten Willen nicht, was dieser Antrag soll. Ich glaube auch nicht, dass ich Ihnen hier Neuigkeiten erzählt habe, denn alle, die Sie hier im Raum als Abgeordnete sind, erleben das vor Ort, was ich ausgeführt habe. Trotzdem kommen Sie mit diesem Antrag. Ich kann mich im Ergebnis also nur wiederholen: Diesen Antrag braucht kein Mensch!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Wir sind in den Flüchtlingseinrichtungen gut aufgestellt. Wir helfen den Asylbewerbern frühzeitig bei der Integration, Probleme werden gelöst, Fragen beantwortet und Hilfsbedürftigen wird geholfen.

Dass es immer mal wieder zu Problemen kommt oder das eine oder andere nicht funktioniert, ist, glaube ich, selbstverständlich. Dazu sind wir aber aufgefordert, diese Probleme zu lösen und zu regeln. Und das tun wir gemeinsam. Für die Lösung der Probleme braucht es aber Ihren Antrag nicht, sondern diese Landesregierung, die ohne großes Tamtam dann einfach eben diese Probleme mit den sie tragenden Fraktionen aufgreift. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und AfD – Minister Harry Glawe: Sehr gut!)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen hier in diesem Hohen Hause! Also im Grunde hat der Innenminister mir schon fast alles vorweggenommen.

(Marc Reinhardt, CDU: Schönes Wochenende!)

Frau Larisch, was mir in Ihrer Einbringung gefehlt hat: Sie fordern ein Schutzkonzept, benennen aber nicht mit einem einzigen Wort,

(Marc Reinhardt, CDU: Ja, das stimmt.)

weder in Ihrem Antrag noch in Ihrer Einbringungsrede, welche Religion geschützt werden soll,

(Karen Larisch, DIE LINKE: Jede Religion.)

vor wem diese Religion geschützt werden soll, wer konkret geschützt werden soll und wer vor allem vor wem geschützt werden soll. Das hat absolut gefehlt.