Wir fordern deshalb in unserem Antrag die Landesregierung auf, die Teilnehmerzahl der in Mecklenburg-Vorpommern angebotenen Sprach- und Integrationskurse, die vom Land und vom Bund für Asylbewerber und Personen mit Bleiberecht angeboten werden, statistisch zu erfassen, ebenso die Anzahl der Kursabbrüche, die Mehrfachteilnahmen an Kursen sowie die erreichten Abschlüsse. Damit soll der Überblick über die aus verschiedenen Quellen finanzierten Bildungsangebote bewahrt werden, um gegebenenfalls korrigierend einzugreifen.
Angesicht der immensen Kosten, die dem Steuerzahler für die Sprach- und Integrationskurse auferlegt werden,
ist umso mehr nach dem Grund der unzureichenden Ergebnisse, ja, des massenhaften Scheiterns dieser Integrationsbemühungen zu fragen.
Sie werden nach kurzer Zeit feststellen, dass es sich hier nicht um eine Sprache wie das Französische, Spanische oder eine andere europäische Sprache handelt,
sondern dass das Arabische als Teil der afroasiatischen Sprachfamilie nach völlig anderen Prinzipien aufgebaut ist. Man kann sagen, es liegen Welten zwischen den Sprachen.
Angesichts dieses enormen Abstands überrascht Ihre Naivität, mit der Sie glauben, dass mit ein paar Crashkursen das Migrationsproblem angegangen werden kann. Es geht um Menschen, unter denen viele Analphabeten sind. Wie sollen die im Schnelldurchlauf in die grammatisch und lexikalisch völlig anders strukturierte Sprachwelt des Deutschen eingeführt werden? Allenfalls bei wenigen sprachlich hochbegabten Erwachsenen mag dies ansatzweise gelingen. Das Antrainieren einiger häufiger Alltagswendungen können nicht ein vertieftes Eindringen in die deutsche Sprache ersetzten. Dieses würde viele Jahre intensivster Bemühungen erfordern.
Leider führen diese Probleme laut Medienberichten in der Praxis oftmals zu einer Absenkung des ohnehin schon niedrigen Anforderungsniveaus, indem zum Beispiel teilweise auf den eigentlich obligatorischen schriftlichen Teil der Sprachprüfung verzichtet wird. Außerdem ist bekannt, dass die Anbieter von Kursen für Deutsch als Zweitsprache keineswegs an die hohen Maßstäbe der Sprachzertifikate des Goethe-Instituts gebunden sind. Es kommt zu sehr unterschiedlichen Anforderungen, obwohl eigentlich die Normierung der Sprachniveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen gelten sollte. Dieser ist aber so allgemein gefasst, dass er einen breiten Interpretationsspielraum zulässt.
Um die Aussagekraft der Prüfungen zu garantieren, fordern wir in unserem Antrag die Landesregierung auf, die Einhaltung des Anforderungsniveaus von Sprachprüfungen für Asylbewerber und Personen mit Bleiberecht zu überprüfen. Dabei sollen die Prüfungen prinzipiell außer dem mündlichen auch einen schriftlichen Teil beinhalten.
Neben der sprachlichen, gibt es die kulturelle Kluft, deren Existenz Sie ja immer leugnen. Sofern Migranten in ihren Heimatländern zur Schule gegangen sind, haben sie diese in einer uns unbekannten autoritären Form erlebt und können vielfach mit der bei uns üblichen Laschheit überhaupt nicht umgehen.
Medien- und Augenzeugenberichte klagen über hohe Durchfall- und Abbruchquoten, häufiges und langfristiges Fehlen im Unterricht, Unpünktlichkeit, fehlende Leistungsbereitschaft, Disziplinlosigkeiten, Betrugs- und Bestechungsversuche bei Prüfungen, Aggressivität, Drohungen bis zur Gewalt.
Dass die kulturellen, tief verwurzelten Unterschiede mit einigen Stunden eines Orientierungskurses entschärft werden könnten, an dessen Ende man einige vorher auswendig zu lernende Antworten zu Fragen auf MultipleChoice-Basis zu beantworten hat, ist eine weitere Naivität sondergleichen. Bekanntlich hatte selbst der Terrorverdächtige Yamen A. aus Schwerin solch einen Kurs erfolgreich bestanden.
Aufgrund der beschriebenen Probleme würde ein „Weiter so!“ zu fortgesetzter massiver Verschwendung von Steuermitteln führen. Wir beantragen deshalb, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, den Bildungsstand und die Sprachausbildung der Asylbewerber und Personen mit Bleiberecht entsprechend zu validieren.
Meine Damen und Herren, wenn Sie unserem Antrag nicht zustimmen, bleibt die Opposition wie so oft der Möglichkeit beraubt, durch Auswertung der nötigen Daten ihrer parlamentarischen Kontrollfunktion auch in dieser Frage nachzukommen. Wenn die Landesregierung nicht zustimmt, verschleiert sie ihre eigene scheiternde Asylpolitik. Vor dem Hintergrund darf ich Sie bitten, unserem Antrag zuzustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Inneres und Europa in Vertretung für die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung.
Lieber Kollege Schneider, falls Ihnen das nicht ganz bekannt ist: Meist sind ja die, die ihren Mut besonders betonen müssen, eher ängstlich und Vorurteile pflegend unterwegs. Das scheint mir bei den Fragen auch der Fall zu sein.
Aber sei es drum, ich kann Ihnen versichern, es gehört gar nicht so viel Mut dazu, den Bildungsstand und die Sprachausbildung der Migrantinnen und Migranten zu validieren. Die Erhebung von Daten zu Bildungs- und Berufsabschlüssen von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Personen mit Bleiberecht benötigt für die Umsetzung allerdings die Betrachtung rechtlicher Rahmenbedingungen und die Zuständigkeiten, und das will ich gerne wiederum einmal tun.
Zu Ziffer 1: Die allermeisten Personen mit Bleiberecht, also Personen mit Zugang zum Arbeitsmarkt, beantragen bei den Jobcentern Leistungen nach dem SGB II. Bei dieser Meldung erfolgt eine detaillierte Erfassung des bisherigen schulischen und beruflichen Werdegangs. In einigen Fällen bringen die Geflüchteten aber keine Nachweise aus ihren Heimatländern mit. Insofern sind die Angaben oft nicht überprüfbar und basieren auf Selbstauskünften. Die Jobcenter ermitteln in diesen Fällen deshalb durch entsprechende Feststellungmaßnahmen den Kenntnisstand der Leistungsberechtigten.
Für Personen, die nicht bei den Jobcentern gemeldet sind, ist eine Erfassung von Daten zu Bildungs- und Berufsabschlüssen nicht möglich, da die Jobcenter noch im für die Leistungsgewährung notwendigen Umfang Daten erheben und speichern dürfen. Aber auch Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden, können Kontakte zu den Arbeitsagenturen aufnehmen und sich beraten lassen. Auch in diesem Fall beruhen die bei den Arbeitsagenturen für die Beratung gespeicherten Daten häufig auf eigenen Angaben und sind nicht immer validierbar.
Die Arbeit der Arbeitsagenturen und Jobcenter und damit auch deren Datenerhebungen bestimmen sich ausschließlich nach Bundesrecht. Bei landesrechtlich geregelten Berufen ist das Verfahren so: Migrantinnen und Migranten haben die Möglichkeit, ihre im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüsse bei den zuständigen Stellen anerkennen zu lassen. Das sind beispielsweise das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur oder das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Für die bundesrechtlich geregelten Berufe legt der Bund die zuständigen Stellen fest. Das wären unter anderem die IHKs oder die Handwerkskammern. Dort werden jeweils die Daten zweckbestimmt für die Anerkennungsverfahren erhoben.
Es ist somit festzustellen, dass es auf den verschiedenen Ebenen eine umfassende Erhebung der Bildungs- und Berufsabschlüsse gibt. Das liegt letztendlich im Interesse aller. Ein Großteil dieser Erhebung liegt aber nicht in der Kompetenz des Landes, daher ist der Antrag in diesem Punkt abzulehnen.
Für die Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, bedarf es keiner erweiterten Erhebung. Sie werden regelmäßig über das ganze Schuljahr statistisch erfasst. Durch die Ermittlung der Schülerzahlen und der Kurszahlen dieser Schülergruppen ist ihre Mehrfachteilnahme an den Sprachkursen ausgeschlossen. Auch die erreichten Schulabschlüsse werden dokumentiert. Für eine weitergehende statistische Differenzierung der Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache und die Erfassung der Kursabbrüche besteht kein fachlicher Grund.
Die in Mecklenburg-Vorpommern stattfindenden Sprachstandsfeststellungsprüfungen für Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache werden nach der Verordnung über die Durchführung von Feststellungsprüfungen bearbeitet. Dort sind die für alle Prüflinge gültigen Teilnahme- und Bestehensvoraussetzungen exakt festgelegt. Die Bearbeitung eines schriftlichen Teils ist ein verbindlicher Bestandteil dieser Prüfung.
Somit gibt es in den staatlichen Schulen MecklenburgVorpommerns keine Notwendigkeit für die vorgeschlagene Überprüfung der Einhaltung des Anforderungsniveaus in den Sprachprüfungen für Asylbewerber und Personen mit Bleiberecht.
Die Zuständigkeit für die Integrationskurse liegt ausschließlich in der Verantwortung des BMI und die berufsbezogene Deutschförderung über das Gesamtprogramm Sprache liegt ausschließlich in der Zuständigkeit des Arbeitsministeriums des Bundes. Die Zielgruppe umfasst Personen mit Bleiberechtsberechtigung und Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive. Diese kommen aktuell aus den Ländern Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia.
Sowohl die allgemeine wie die berufsbezogene Deutschsprachförderung werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt. Die entsprechenden Datenerhebungen werden demzufolge dort vorgenommen. Das Land fördert keine Sprachkurse mehr für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit sogenannter individueller Bleibeperspektive in M-V. Für diese Zielgruppe stehen seit Mitte des letzten Jahres die Erstorientierungskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und das Programm „Einstieg Deutsch“ des Bundesministeriums zur Bildung und Forschung als entsprechendes Angebot bereit.
Die Sprachprüfungen des Integrationskurses und der berufsbezogenen Sprachförderung richten sich nach den einschlägigen Verordnungen dieser Kurse. So wird der Integrationskurs durch einen skalierten Sprachtest abgeschlossen. Dieser weist die Sprachkompetenzen in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen auf den Stufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nach. Gleichermaßen werden in den Basiskursen der berufsbezogenen Sprachförderung Zertifikationsprüfungen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen absolviert. Spezialmodule enden mit den für die Berufsanerkennung und den Berufszugang vorgeschriebenen Zertifikationsprüfungen.
Es ist also zusammenfassen, dass die Umsetzung der Integrationskurse, der berufsbezogenen Sprachkurse, der Erstorientierungskurse und des Programms „Einstieg Deutsch“ den Einrichtungen des Bundes obliegt. Für die geforderte Erhebung von Daten und die Einhaltung des Anforderungsniveaus von Sprachprüfungen besitzt das Land somit keine Regelungskompetenz. Die Anträge sind demzufolge und richtigerweise auch abzulehnen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sprache hat es Ihnen ja angetan, aber manchmal verwenden Sie Sprache nicht richtig. Sprache sind nicht nur Wörter, Sprache ist nicht nur Schrift, Sprache ist auch das, was
Ich erinnere an die Worte Ihres Fraktionsvorsitzenden Herrn Kramer in der Haushaltsdebatte, und ich zitiere: die „Alimentierung kulturfremder Analphabeten“ – eine Sprache, die wir in diesem Land nicht mehr nutzen sollten! Ich erinnere, dass Sie selbst, als es in dem Antrag um den Schutz von Mitarbeitenden in staatlichen Behörden ging, gegen Ausländerinnen und Ausländer gehetzt haben, weil Sie eindeutig vorhin, Herr Förster, gesagt haben, vermittelt haben, dass nur Ausländerinnen und Ausländer Behörden angreifen. Und das ist nicht so!
Sie sind auch besonders mutig, aber das denken Sie nur. In Ihrem Antrag zeigen Sie wieder einmal, dass Sie gar nichts wissen. Nicht mal die Antworten aus den Kleinen Anfragen verstehen Sie. Denn nicht nur Sie stellen Kleine Anfragen, wir stellen die auch, und da können Sie reingucken, die sind ja öffentlich. Ihr Herr Professor Weber kommentiert zum Beispiel eine Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage meiner Fraktion zur Ausbildungsduldung entweder absichtlich falsch, um die üblichen Ängste und Ressentiments zu schüren, oder deswegen falsch, weil er überhaupt keine Ahnung hat. Dort ging es um Ausbildungsduldungen. Wir haben nachgefragt, wie viele Menschen eine Ausbildungsduldung in diesem Land haben.
Wir haben eine Antwort darauf bekommen, die werden wir noch auswerten, aber Sie haben daraus gemacht, dass nur ein einziger geduldeter Ausländer in Mecklenburg-Vorpommern eine Ausbildung macht. Das meint Ausbildungsduldung nicht. Dem widerspricht zum Beispiel auch, dass die besten Azubis und Gesellen der letzten Jahre ganz häufig Jugendliche mit Migrationshintergrund sind. Also haben wir eine sehr gute Ausbildung. Sind Sie darauf neidisch? Neid, Neid ist nicht mutig, Neid zeugt von Feigheit!