Das ist ganz klar zutage getreten. Im „Nordkurier“ habe ich zumindest wochenlang nichts darüber gelesen. Nachher diesen Entschuldigungsbrief und die Anwürfe auf die Abgeordneten, das kam dann auch wieder im „Nordkurier“. Der NDR hat hier, glaube ich, dazu beigetragen, dass wir den Kessel unter Feuer halten können, so will ich es sagen.
Ich will mich auch bei Harry Glawe ganz herzlich bedanken. Ich glaube, dass der Wirtschaftsminister nach vorne gegangen ist und gesagt hat, er vermittelt hier – das hat er ja dann auch getan –, hat wesentlich zur Lösung beigetragen.
Und ich will zum Schluss sagen – ich kann das sagen, Herr Ritter kann das bestätigen, Herr Krüger kann das auch bestätigen –, wir alle standen schon mit der einen oder anderen Geschichte im „Nordkurier“, wo er einen ganz hohen moralischen Anspruch an uns gesetzt hat – völlig zu Recht, ich will das nicht kritisieren, Frau Julitz kennt das auch. Ich will das nicht kritisieren, das werden sie weitermachen, das sollen sie auch weitermachen. Aber wenn ich diesen moralischen Anspruch habe – und ich hoffe, sie hören das heute auch –, dann muss ich dem auch selbst gerecht werden und kann nicht wie in bester Manchesterkapitalismusmanier anfangen, kurz vor Weihnachten 60 Leute zu entlassen
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Christel Weißig, BMV – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Ich wünsche uns allen auch in Zukunft nicht nur mit dem NDR, auch mit dem „Nordkurier“ weiterhin eine gute Zusammenarbeit und ich freue mich nach wie vor, dass Briefe und der „Nordkurier“ rechtzeitig ankommen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst mal freue ich mich, ich habe selten so viel Einigkeit in den Auffassungen hier in diesem Saal erlebt, und ich danke dem Minister Glawe auch noch mal für die Information, dass es jetzt offenbar gelungen ist, einen Dialog zwischen der zuständigen Gewerkschaft und der Geschäftsführung in Gang zu bringen. Dann wollen wir mal hoffen, dass dieser Dialog auch ohne Ihre Vermittlung jetzt weitergeht, denn noch sind ja die angekündigten Wahlen – von zwei Betriebsräten dann zukünftig, denn da soll ja auch noch ein neues Unternehmen gegründet werden, wenn ich das richtig in Erinnerung habe – auf dem Weg.
Also ich habe bereits in der Einbringung darauf verwiesen, dass wir auch mit Blick auf die Zukunft mehr brauchen als eine solche, ich sage jetzt mal, das hat ja den Charakter einer Aussprache im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, und ich darf daran erinnern, dass wir in der letzten Wahlperiode bereits einmal über die Frage diskutiert haben, ob man und vor allem wie man Betriebsräte besser schützen kann vor diesen Dingen, die den Kolleginnen und Kollegen beim „Nordkurier“ hier widerfahren sind. Das ist ganz klar, das geht nur dann, wenn man sich noch mal darüber unterhält, ob, wie und wo das Betriebsverfassungsgesetz zu ändern ist. Da ist mir auch völlig klar, dass das letztlich eine Entscheidung ist, die der Deutsche Bundestag treffen muss. Das können wir hier im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern vielleicht im Sinne einer Initiative
Wenn man sich anguckt, wie die Kommentare oder die Debatten waren, als das Thema das letzte Mal dort diskutiert worden ist, hieß es aus den Reihen der CDU/CSU, ich darf das zitieren, Betriebsräte seien ein „Standortvorteil für die deutsche Wirtschaft“ und deshalb sei es „grundsätzlich sinnvoll“, Betriebsräte zu stärken. Die SPD-Redner in der dazugehörigen Debatte ergänzten, jawohl, Zitat, „mehr … Betriebsräte braucht das Land“. Dass sich unsere Bundestagsfraktion diesbezüglich positiv geäußert hat, brauche ich wohl nicht extra zu betonen, sie war über viele Jahre der alleinige Treiber dieses Themas.
Allerdings war dem Antrag kein positives Votum beschieden, er wurde abgelehnt, und ich möchte deshalb daran erinnern, dass die Debatten über den Umgang mit den Zustellerinnen und Zustellern des „Nordkuriers“ eines zeigen: Wenn sich Kolleginnen und Kollegen entscheiden, einen Betriebsrat zu gründen, dann kann das auch hierzulande zu heftigen Auseinandersetzungen mit schweren Konsequenzen führen. Wir leben also in Mecklenburg-Vorpommern nicht auf einer Insel der Glückseligkeit, wie einige im Haus mitunter versuchen darzustellen, und wir müssen auch in Mecklenburg-Vorpommern und hier im Haus überlegen, wie wir Betriebsratswahlen erleichtern und Beschäftigte, die diese einleiten, zukünftig besser vor Willkür schützen können.
Das gilt umso mehr, weil wir wissen sollten – und für die, die es nicht wissen, will ich es noch mal vortragen –, wie viele weiße Flecken wir eigentlich mit Blick auf Betriebsräte hier in Mecklenburg-Vorpommern haben. Lediglich 33 Prozent der Beschäftigten waren vor den letzten Betriebsratswahlen 2014 in Mecklenburg-Vorpommern in Betrieben mit Betriebsrat beschäftigt. Zum Vergleich: In Schleswig-Holstein waren es immerhin 35 Prozent, in Hamburg 55 Prozent. Natürlich hat das auch was mit unserer kleinteiligen Unternehmensstruktur zu tun, aber eben nicht nur. Deshalb habe ich schon in der letzten Wahlperiode darauf hingewiesen, dass die Fälle, in denen Betriebsratswahlen be- oder gar verhindert werden, leider bundesweit zunehmen. Ich habe Ihnen hier von spezialisierten Anwaltskanzleien berichtet und anhand von persönlichen Erfahrungen eines mir bekannten Kollegen versucht zu verdeutlichen, was diese Dinge mit Betroffenen machen können.
Erstens. Die schwierigste Phase ist die, wenn sich Beschäftigte auf den Weg machen, einen Betriebsrat zu gründen. Da droht das größte Ungemach in Form von Benachteiligungen bis hin zur Kündigung. In dieser Phase müssen die Beschäftigten besser geschützt werden.
Zweitens. Dort, wo es einen besonders hohen Anteil an befristeten Beschäftigungsverhältnissen gibt, wird eine kontinuierliche Betriebsratsarbeit sehr schwierig. Genau da bräuchte es aber besonders gute und kompetente Interessenvertretungen. Deshalb sollte man noch mal darüber nachdenken, auch befristet beschäftigte Betriebsratsmitglieder besser zu schützen. Da gibt es übrigens einen Sonderfall, wo das heute schon im Gesetz geregelt ist, nämlich bei den Auszubildenden. Das ist ja im Grunde auch nichts anderes als eine besondere Form eines befristeten Arbeitsverhältnisses.
Drittens. Medien, engagierte Arbeitsrechtler und Gewerkschaften berichten immer häufiger von Drohungen, Schikanen und Kündigungen, die engagierte Betriebsräte oder solche, die es werden wollen, ereilen. Das alles ist zwar nach aktuellem Recht, konkret nach Paragraf 119 Betriebsverfassungsgesetz, so, dass es sich um Straftaten handelt, dennoch haben diejenigen, die diese verüben, oft nichts zu befürchten. Deswegen sage ich, da stimmt was nicht und auch hier sollte Politik sich überlegen, ob man nicht doch über Gesetzesänderungen nachsteuern kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, zum Abschluss: In den nächsten Jahren stehen die Unternehmen, kleine wie große, vor vielen Herausforderungen. Die Schlagworte diskutieren wir hier im Parlament auch immer wieder: Globalisierung, Digitalisierung et cetera. Meine Fraktion ist der Überzeugung, dass sich diese Dinge, diese Herausforderungen, viel besser mit als gegen die Belegschaften meistern lassen. Auch hier zeigen Studien ja, wie wertvoll starke Betriebsräte dabei sein können, alte und eingefahrene Bahnen zu verlassen und auch mal innovative Wege zu gehen. Die Vorteile der betrieblichen Mitbestimmung sind also bekannt und doch wird die Akzeptanz ein Stück weit brüchiger. Und ich sage es hier noch mal deutlich: Demokratie darf nicht an Werkstoren und vor Bürotüren enden!
Sehr geehrte Damen und Herren – und dabei wende ich mich jetzt besonders an die Regierungsbank und an die
Koalitionsfraktionen –, mehrere Redner haben heute am konkreten Beispiel noch einmal deutlich gemacht, dass sie die Aushöhlung von Arbeitnehmerrechten ablehnen und im konkreten Fall auch bereit sind, dies öffentlich zu sagen und sich im Sinne der Betroffenen zu engagieren. Das finden wir ebenso richtig wie wichtig. Ich möchte allerdings schon jetzt ankündigen, dass wir eine Antragsinitiative ergreifen werden, die sich noch mal mit der Frage Betriebsverfassungsgesetz befasst. Dann werden wir hier die Probe aufs Exempel machen. Den vorliegenden Antrag ziehe ich wie angekündigt zurück und bedanke mich herzlich für die Aufmerksamkeit.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 37: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Mut zur Wahrheit – Bildungsstand und Sprachausbildung der Migranten validieren, Drucksache 7/1577.
Antrag der Fraktion der AfD Mut zur Wahrheit – Bildungsstand und Sprachausbildung der Migranten validieren – Drucksache 7/1577 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gäste sind auch da, die begrüße ich natürlich ebenfalls! Und liebe Landsleute!
Dieses Zitat aus Goethes „Faust“ trifft leider auf die meisten Zuwanderer nicht zu. Im Gegensatz zu ihren Smartphones sind ihre Abschlusszeugnisse zusammen mit den Pässen zumeist im Mittelmeer versunken, und wenn sie doch vorgelegt werden, ist ihre Echtheit, geschweige denn ihre Vergleichbarkeit mit deutschen Abschlüssen nicht immer gesichert. Als das UN-Flüchtlingshilfswerk im Jahre 2015 Migranten in Griechenland nach ihren Bildungs- und Berufsabschlüssen befragte, gaben 86 Prozent von über 1.200 Syriern an, sie hätten Abitur, 43 Prozent sogar einen Hochschulabschluss. Hinsichtlich des Berufes oder der Beschäftigung bezeichneten sich die meisten als Studenten, Kaufleute, Privatangestellte und Techniker.
Ich habe es ja nicht angegeben, insofern trifft mich der Vorwurf gar nicht. Also ich habe es nicht erzählt, ich habe es ja offen zugegeben. Thema durch!
Es waren wohl solche Befragungen, die viele Vertreter aus Politik und Wirtschaft zu der Aussage verleiteten, die Syrer seien gut ausgebildet. Die Wirtschaft erhoffte die Behebung des Fachkräftemangels, doch die Ernüchterung folgte sehr bald.
Niederschmetternde Ergebnisse zum Bildungsstand der Migranten kamen stückweise ans Licht. Unsere mehrmaligen Nachfragen bei der Landesregierung ergaben, dass diese solche Daten bis heute nicht erhebt – Daten, die unerlässlich sind, um einzuschätzen, wie die zugewanderten Personen auf eine Berufstätigkeit in Deutschland beziehungsweise später dann, nach Abschluss der Verfahren, in ihren Heimatländern vorbereitet werden können.
Wir fordern deshalb in unserem Antrag die Landesregierung auf, umfassende und verlässliche Daten zu Bildungs- und Berufsabschlüssen von Asylbewerbern und Personen mit Bleiberecht zu erheben.
Liebe Bürger dieses Landes, aus Presseberichten geht hervor, dass die Sprachkurse bei Weitem nicht den gewünschten Erfolg erzielen. So meldete die „Süddeutsche Zeitung“ vom 18.09.2017, dass mehr als die Hälfte der Zuwanderer bei Sprachkursen keinen Abschluss schaffen. Etwa ein Drittel erreicht das Sprachniveau A2, das noch nicht einmal für einen Helferjob ausreicht. Laut FAZ schaffen über 80 Prozent der zahlreichen Analphabeten unter den Teilnehmern von Integrationskursen nicht das für einfachste Arbeiten nötige Sprachniveau B1. Auch hier fragten wir die Landesregierung nach genauen Zahlen zu den Sprachkursen
und erhielten wiederum die Antwort, dass sie solche Daten nicht erhebt. Diesbezügliche Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bieten nur sehr dürftiges Material.
Wir fordern deshalb in unserem Antrag die Landesregierung auf, die Teilnehmerzahl der in Mecklenburg-Vorpommern angebotenen Sprach- und Integrationskurse, die vom Land und vom Bund für Asylbewerber und Personen mit Bleiberecht angeboten werden, statistisch zu erfassen, ebenso die Anzahl der Kursabbrüche, die Mehrfachteilnahmen an Kursen sowie die erreichten Abschlüsse. Damit soll der Überblick über die aus verschiedenen Quellen finanzierten Bildungsangebote bewahrt werden, um gegebenenfalls korrigierend einzugreifen.