sondern gut durchdachte Politik, die auch außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns große Beachtung findet. Und ich lade die Linksfraktion herzlich ein, uns hierbei zu unterstützen, so, wie Sie es auch schon bei der Enquetekommission in der letzten Legislatur getan haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, um eine einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten, ist für das kommende Jahr zunächst angedacht, wissenschaftlichen Sachverstand zur Unterstützung bei der Konzeption der seniorenpolitischen Gesamtkonzepte heranzuziehen und nach deren Fertigstellung die Konzepte im Rahmen von Workshops den Landkreisen sowie Städten und Gemeinden und den beiden kreisfreien Städten vorzustellen. Dafür stehen 2018 und 2019 je 80.000 Euro zur Verfügung. Zu berücksichtigen ist dabei, dass es in vielen Städten und Gemeinden bereits integrierte Stadtentwicklungskonzepte beziehungsweise seniorenpolitische Leitbilder gibt, die inhaltlich durchaus auch konzeptionelle Überlegungen zu seniorenpolitischen Aspekten enthalten.
Eines ist für mich noch sehr wichtig hier heute hervorzuheben: Wir sollten die Seniorenpolitik als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstehen und im Dialog miteinander voranbringen. So gehören die Belange der Seniorinnen und Senioren zum Themenbereich „Soziales und Familie“ und sind als ein Teil der Familienpolitik zu sehen, denn Familien, Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen haben ähnliche Erwartungen an die Städte und Gemeinden wie unsere Seniorinnen und Senioren, und diese Interessen stehen jenen der älteren Generation nicht entgegen. Eine seniorenfreundliche Kommune ist deshalb zugleich eine familien-, generationen- und dienstleistungsfreundliche Kommune. – Vielen Dank.
Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Kollegen! Leiwe Mäkelbörger und Vorpommern! Sehr geehrte Gäste! In steter Regelmäßigkeit taucht das Thema „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern und der demografische Wandel“ in der einen oder anderen Form hier im Parlament auf, wie auch jetzt im Plenum heute wieder. Dieses Mal soll es jedoch nicht direkt um die Umsetzung der Empfehlungen der Enquetekommission gehen, sondern um ein Thema, das dieses Land seit mehr oder minder, grob gesagt, sieben Jahren beschäftigt. Die Geschichte dahinter soll zunächst keine Rolle spielen, stattdessen einige Anmerkungen zum Antrag selbst.
Es ist schon irgendwie beachtenswert, dass die Antragsteller von SPD und CDU bemerken, dass der demografische Wandel stattfindet, Herausforderungen mit sich bringt und diese anzugehen notwendig ist. So weit, so gut. Doch anstatt auf den längst bestehenden Pflegesozialplanungen der Kreise und Kommunen aufzubauen oder sich die Handlungsempfehlungen der Enquetekommission vorzunehmen, soll mit dem vorliegenden Antrag erneut – beziehungsweise jetzt erst richtig – ein Konzept für ein Gesamtkonzept erstellt werden.
Meine Damen und Herren, mir ist keine Region hier im Lande bekannt, die sich nicht in den vergangenen Jahren intensiv mit dem Thema Pflegesozialplanung beschäftigt hätte. Insofern hinkt dieser Antrag den bestehenden Realitäten deutlich hinterher. Es gibt auch keine neuen, unvorhersehbaren geriatrischen Phänomene, die eine vollständige Neuauflage oder Umstrukturierung bestehender Pflegesozialplanungen erforderlich machen. Landesweit sind flächendeckend alle demografischen Bedingungen, Anforderungen und Voraussetzungen sowie auch die Defizite bekannt. Es bedarf doch jetzt nicht mehr eines Grundstocks für ein neues bürokratisches Gebilde! Zumindest sind uns keine diesbezüglichen Forderungen aus den Kreisen, kreisfreien Städten und Kommunen bekannt.
Wir von der Alternative für Deutschland verstehen unter einem Gesamtkonzept – die Ministerin hat es eben übrigens auch angesprochen – ein Konzept, das sich allen widmet, die hier leben. Ausreichend bezahlbarer Wohnraum, Mobilität, gesellschaftliche Teilhabe oder Gesundheitsversorgung, das betrifft – wie wir auch schon gehört haben – Kinder, Eltern, Großeltern, kurz: Familien. Immer wieder drängen sich in den vergangenen Monaten und Jahren im Zusammenhang die gleichen Probleme auf, sei es die Frage der gesicherten kostenfreien Betreuungsplätze für unsere Kleinsten, der akute Lehrermangel und dadurch entstehender Unterrichtsausfall, die Frage nach der Mobilität – nicht allein für Schüler und Auszubildende, sondern im ländlichen Raum allgemein als Problem –, die Frage nach ausreichender medizinischer Versorgung, ich sage nur Wolgast oder bei mir in der Region Parchim, die steigenden Strompreise durch die Energiewende und so weiter. Diese Probleme zeigen auf der einen Seite, wie wichtig es war, sich Gedanken zum Thema „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ zu machen, aber ein Gesamtkonzept, das diesen Namen verdient, muss das Motto haben „Gut und gerne leben in Mecklenburg-Vorpommern“.
Es geht also im Wesentlichen um die Familie. Diese Familien leben jetzt gerne und auch in Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern und sind bereit, generationsübergreifend zu helfen. Es ist an der Zeit, und hier wiederhole
ich mich, die Familien als Ganzes in den Mittelpunkt zu stellen und die Familienfreundlichkeit zur Chefsache zu erklären.
So ein Gesamtkonzept umfasst Eckpunkte, die generationsübergreifend sind: Kindern die bestmögliche gesicherte Betreuung und Schulbildung zukommen zu lassen, Jugendliche mit solidem Rüstzeug auszustatten, einen Ausbildungsplatz zu bekommen, Erwachsenen die Rahmenbedingungen zu schaffen, einer gut bezahlten Arbeit nachgehen zu können und eine dementsprechende Familienplanung aufzubauen. Am Schluss sollen die betagten Bürger, die auch im hohen Alter ein selbstbestimmtes Leben in ihren eigenen vier Wänden führen können und denen dort geholfen wird, wo Hilfe notwendig ist, noch erwähnt werden. Und erst dort, wo die Familien das nicht leisten können, sind die Kommunen verstärkt gefragt, diese Rahmenbedingungen zu schaffen.
Meine Damen und Herren, hierfür kann dann auch gerne ein Gesamtkonzept geschrieben werden, aber vorher, nicht wie bei dem vorliegenden Antrag, nachdem ein Großteil der Strecke schon gegangen wurde, zumal – und das sei dann doch zur Geschichte der Pflegesozialplanung gesagt und es ist jetzt noch nicht erwähnt worden – im Mai 2016 von der Fachhochschule Neubrandenburg mit dem Titel „Kompass für eine integrierte Sozialplanung“ ein Gesamtkonzept quasi vorgelegt worden ist, das aber damals bereits zu spät kam, weil die Pflegesozialplanungen landesweit zum größten Teil abgeschlossen waren.
Abschließend sei noch gesagt, dass all die schönen Papiere, Konzepte und Planungen nicht sonderlich viel bringen, wenn die Kommunen bei der Umsetzung alleingelassen werden. Sie haben einen Leuchtturm erwähnt in Rostock-Bentwisch. Um solche Leuchttürme landesweit und flächendeckend generieren zu können, braucht es Geld. Sofern es denn nun der politische Wille ist, in dieser Hinsicht tätig zu werden und den älteren Bürgern die Hilfe und das Umfeld zukommen zu lassen, das sie brauchen, müssen die entsprechenden Mittel aufgewendet werden. Bei der Diskussion des Kommunalen Finanzausgleichs wurde jedoch vor wenigen Wochen ein spezifischer kommunaler Finanzbedarf für Senioren vonseiten der Regierungsfraktionen strikt verneint. Das, muss ich sagen, erregt etwas Verwunderung bei mir, wenn ich diesen heutigen Tagesordnungspunkt hier auf dem Tisch habe. Mit Konzepten, Studien und Gutachten allein können die Kommunen nicht handeln. Was ihnen wirklich fehlt, ist das Geld.
Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, nennen Sie mir einen Grund, diesen Antrag zu unterstützen, bei dem ausschließlich der Weg das Ziel ist.
Der Weg ist das Ziel. Genau das ist es. Hier geht es um Konzepte zur Erarbeitung von Konzepten. Für den zeitlichen und parlamentarischen Vorlauf, den Sie, meine Damen und Herren von der Regierungsfraktion, in diesem Thema haben, ist das, was hier vorliegt, ein wenig zu dürftig, mit Verlaub gesagt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Die Organisation der Pflege und auch des Alterns werden in Mecklenburg-Vorpommern in den nächsten Jahrzehnten zentrale Aufgaben sein. Diese These debattieren wir in der Tat heute sicher nicht zum ersten Mal in diesem Hause, sie verliert aber dennoch nichts von ihrer Berechtigung.
Und, Herr Kröger, es tut mir leid, aber aus Ihrem Vortrag habe ich entnommen, dass Sie nicht verstanden haben, worum es geht.
Ich empfehle Ihnen, sich mal das Kreisentwicklungskonzept des Landkreises Ludwigslust-Parchim anzuschauen, dann erschließt es sich Ihnen vielleicht etwas besser.
Der insbesondere in den ländlichen Räumen zu verzeichnende Bevölkerungsrückgang, die selbstverständlich erfreuliche Zunahme der Lebenserwartung, die Individualisierung vieler Lebensmodelle durch eine Vielzahl von Singlehaushalten und die damit einhergehenden Herausforderungen im Alter bilden nur einige zentrale Aspekte in einer alternden Gesellschaft. Bereits heute können wir eine deutliche Steigerung der Pflegebedürftigenzahl in Mecklenburg-Vorpommern feststellen. 2016 waren mehr als 79.000 Menschen in unserem Land pflegebedürftig, immerhin gut 9 Prozent mehr im Vergleich zu 2013. Mit dem Blick auf den demografischen Wandel wird sich diese Entwicklung in Zukunft noch eine ganze Strecke weit fortsetzen. Nach Berechnungen des Sozialministeriums wird sich bis 2030 die Anzahl der Pflegebedürftigen um gut 56 Prozent erhöhen – eine enorme Herausforderung für Politik, für Gesellschaft, Familien und für den gesamten Pflegesektor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Pflege wird in den nächsten Jahren zudem eine anhaltende kommunale Herausforderung darstellen. Ein offenkundiges Argument hierfür ist sicher, dass Pflege originärer Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge aus Artikel 28 Absatz 2 unseres Grundgesetzes ist. Ein weiteres Argument liegt ebenso sichtbar auf der Hand: Drei Viertel aller Pflegebedürftigen wurden Ende 2015 zu Hause betreut, weil dieses von vielen, vielen Menschen selbstverständlich und verständlicherweise auch so gewünscht wird. Pflege und Altern findet somit in den Kommunen, auf den Dörfern oder in den einzelnen Stadtteilen statt, wodurch besonders die kommunale Ebene bei der Bereitstellung altersgerechter Strukturen gefragt ist oder in Zukunft noch weiter gefragt sein wird.
Dass unsere Kommunen hier auf einem guten Weg sind, hat wieder einmal die Auszeichnung des Landes der Seniorenfreundlichsten Kommunen 2017 in der vergangenen
Woche bewiesen. In den drei Kommunen Lohmen, Sternberg und Stralsund werden schon heute mit einer beispielgebenden und klugen Kommunalpolitik die Weichen für altersgerechte Versorgungsstrukturen gestellt, die ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung im Alter ermöglichen. Genau da wollen wir hin. Diesen kommunalpolitischen Weg landesseitig zu unterstützen, sehe ich hierbei als unsere Aufgabe an, die sich indirekt auch aus unserer Koalitionsvereinbarung ergibt.
Umso mehr freue ich mich, dass wir mit unserem heutigen Antrag hierzu weitere Schritte gehen, seniorenpolitische Bedürfnisse auf ein fundiertes und zukunftsweisendes kommunales Fundament zu setzen. Da wir festgestellt haben, dass Pflege insbesondere vor Ort in den Kommunen eine zentrale, auch finanzielle Herausforderung bildet, müssen diese örtliche Versorgungsstrukturen bereithalten, die für ältere Menschen eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
von der die Kommunen auch in meinem Wahlkreis verantwortungsvoll Gebrauch machen, und zwar in vielen Fällen bereits mit beachtlichem Erfolg. Mithilfe der Pflegesozialplanung setzen Kommunen spezifische Schwerpunkte, welche die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Die erwähnte Prämierung einzelner Kommunen verdeutlicht das eindrucksvoll.
Mit der Pflegesozialplanung wird die pflegerische Infrastruktur sozialräumlich und ressourcenorientiert weiterentwickelt. Wir sind uns hier sicher darüber einig, dass diese mehr als nur eine reine Bestandsaufnahme ambulanter und stationärer Leistungen darstellt. Pflege ist vielseitig und muss in einer individualisierten Gesellschaft eben auch eine große Bandbreite an weiteren Versorgungsmöglichkeiten beinhalten. Diese reichen zum Beispiel über die bewährten und wohnortnahen Pflegestützpunkte, Kurzzeitpflege, als besonders niedrigschwelliges Angebot betreutes Wohnen, Mehrgenerationenhäuser, ambulante Pflege zu Hause oder ebenso stationäre Pflege.
Gleichzeitig müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass die derzeitigen Versorgungsstrukturen in MecklenburgVorpommern sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. Unsere Zielsetzung wird es mit dem vorliegenden Antrag daher sein, die Pflegesozialpläne hin zu seniorenpolitischen Gesamtkonzepten weiterzuentwickeln, um kommunale Strukturen an die bestehenden Herausforderungen anzupassen. Geld dafür ist im Haushalt auch vorgesehen. Hierbei sollte Landespolitik behilflich sein und aktiv mitwirken, weshalb ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag bitte.
Neben bloßen pflegerischen Versorgungsaspekten müssen diese Gesamtkonzepte sodann sämtliche Lebensbereiche älterer Menschen abdecken. Ich empfehle an dieser Stelle sehr gern den Bericht der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ aus der letzten Legislaturperiode, an welchem ich auch mitwirken durfte und in welchem wir konkrete Handlungsempfehlungen benannt haben. Selbstverständlich werden diese
auch bei der Entwicklung der seniorenpolitischen Gesamtkonzepte eine übergeordnete Rolle spielen. Seniorenpolitische Gesamtkonzepte sollten beispielsweise die Themen des barrierearmen und barrierefreien Wohnens und des Wohnumfeldes, Mobilitätsangebote, Versorgung mit Sach- und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, Teilhabe, Unterstützungsangebote für Angehörige oder Maßnahmen zur Gesundheits-, Hospiz- und Palliativversorgung aufgreifen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Weiterentwicklung der Pflegesozialpläne hin zu seniorenpolitischen Gesamtkonzepten sollte auch als Diskussionsprozess mit allen beteiligten Akteuren um die Zukunft der Pflege in unserem Bundesland verstanden werden und darüber hinaus die Lebenslagen Älterer einbeziehen. An diesem Prozess wird sich meine Fraktion sehr gern und wie gewohnt sachlich-konstruktiv beteiligen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wohlmeinend, wie wir sind, sind wir auch bei diesem Antrag so vorgegangen, dass wir geguckt haben, was ist denn das Positive an diesem Antrag. Und in der Tat, Frau Ministerin Drese hat es schon gesagt, dieser Antrag steht in ganz engem Zusammenhang mit den Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ aus der letzten Legislaturperiode. Also das ist würdigend festzustellen, aber damit hört es dann auf, denn eigentlich ist es ein ziemlich obskurer Antrag. Vorhin, im vorhergehenden Tagesordnungspunkt, haben Sie festgestellt, dass es – ich sage das jetzt mit meinen Worten – ziemlich dreist ist, wo die Landesregierung doch in vollem Galopp reitet, dann noch einen Antrag hinterherzuwerfen und zu sagen, sie müsse doch jetzt handeln. Und genau,