Protocol of the Session on October 18, 2017

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Wieso „wieder“?! Ich hab das noch nie gemacht, solche falschen Behauptungen!)

Ja, ja, Sie haben in Ihrem heutigen Beitrag schon ein paar merkwürdige Ausführungen gemacht,

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ja, dann können Sie ja mal erzählen!)

jedenfalls für mich.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Jaja. Was denn zum Beispiel?)

Ich bin zwar nicht der zuständige Verfassungsminister,

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Dann können Sie ja mal konkret werden. Was habe ich falsch behauptet? – Wolfgang Waldmüller, CDU: Hören Sie doch mal zu! – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Nee, da kann man nicht zuhören!)

aber selbstverständlich haben sich die Regierungsfraktionen darauf geeinigt, wenn man über ein solches Alter spricht, dass auch die betreffenden Altersstufen mitberücksichtigt werden. Und damit die berücksichtigt werden können und wir nicht wie in Bayern auf die Nase fallen, muss das so geändert werden, dass die 16- und 17Jährigen...

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Holen Sie Luft!

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

... nachher auch wählen dürfen. Und deswegen ist die Verfassungsänderung notwendig. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Und ist sie verbindlich für Sie, die Volksbefragung? – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Ich habe Ihnen auf die Rechtsfrage geantwortet.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Aha! Politisch können Sie sich nicht äußern. – Zurufe von Manfred Dachner, SPD, und Torsten Renz, CDU)

Meine Damen und Herren,

(Harry Glawe, CDU: Lesen Sie doch den Koa-Vertrag hoch und runter, da steht es drin!)

ich schlage vor, dass wir die Emotionen wieder...

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Frau Bernhardt, ich bitte Sie!

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Torsten Renz, CDU)

Ich schlage vor, dass wir die Emotionen wieder etwas herunterfahren.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landes... Das kann nicht sein.

(Zurufe von Harry Glawe, CDU, Torsten Renz, CDU, und Wolfgang Waldmüller, CDU)

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1124 zur federführenden Beratung an den Innen- und Europaausschuss sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Gegenstimmen abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz, auf Drucksache 7/1138.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 7/1138 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Manfred Dachner. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Drucksache 7/1138 legt Ihnen der Petitionsausschuss wieder einmal eine Sammelübersicht vor für den Berichtszeitraum 01.06.2017 bis zum 31.08.2017. In diesem Berichtszeitraum von drei Monaten hat der Petitionsausschuss 52 Petitionen inhalt

lich beraten und empfiehlt Ihnen daher einen Sachbeschluss. Weitere 3 Petitionen haben wir zuständigkeitshalber abgegeben an den Deutschen Bundestag. Es geht hier um Eingaben und Petitionen gegen das Jobcenter und gegen die Familienkasse. Beide Einrichtungen unterstehen dem Bund und deshalb ist diese Überweisung so rechtmäßig. Weitere 7 Petitionen haben wir gemäß Paragraf 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes sachlich nicht bearbeitet, weil die Landesregierung hier keine Einwirkungsmöglichkeit hat.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, der Petitionsausschuss hat eine Kontrollfunktion und manche sagen, ein Frühwarnsystem, das uns darauf hinweist, wo die Bürgerinnen und Bürger ihre Probleme haben, insbesondere bei Gesetzentwürfen und Verordnungen und sicherlich auch aus dem Alltag heraus. Aus diesem Grunde überweisen wir einzelne Petitionen, die Unzulänglichkeiten aufweisen, an die Landesregierung. Zwei Petitionen möchte ich Ihnen etwas näher vorstellen.

Mehrere Petenten haben sich in einer Sammelpetition gegen ein geplantes Testfeld für raumbedeutsame Windenergieanlagen gewandt. Das sollte im östlichen Bereich von Ivenack entstehen und es liegt nicht im Windeignungsgebiet. Mit einer Ausnahmeregelung sollte in diesem nicht ausgewiesenen Windeignungsgebiet diese Anlage entstehen. Der Ausschuss hat sich damit auseinandergesetzt und ist der Auffassung, dass eine im Raumentwicklungsprogramm geschaffene Rechtssicherheit mit diesen Ausnahmefällen unterlaufen wird. Bei der Aufstellung eines Regionalen Raumentwicklungsprogramms werden alle Beteiligten angehört, die widerstrittigen Probleme dort abgewogen und es kommt zu einer Entscheidung. Wenn dann nicht in den ausgewiesenen Windeignungsgebieten, sondern durch eine Ausnahmeregelung außerhalb der Gebiete Windkraftanlagen installiert werden sollen, halten wir das zumindest für sehr bedenklich und bitten deshalb die Landesregierung, darüber nachzudenken, es sei denn, man kommt zu Kompromisslösungen mit den widerstreitenden Parteien und kann Kompromisse eingehen bezüglich der Größe der Anlagen, der Standorte, der Anzahl, wie auch immer. Aber das ist hier nicht zustande gekommen oder zumindest nicht versucht worden.

In einem anderen Fall bittet eine Familie, also Mutter und Vater eines Sohnes, um Unterstützung, um ihren Sohn – diese Familie lebt in Polen – in der Regionalschule Löcknitz einzuschulen. Dafür müssen sie ein Schulgeld bezahlen, im Gegensatz zum Gymnasium in Löcknitz, da wird kein Schulgeld erhoben. Der Ausschuss hat sich mit diesem Problem auseinandergesetzt und stellte fest, dass der Träger der Regionalschule die Gemeinde ist. Die Gemeinde kann nach dem Schulgesetz Paragraf 115 Absatz 1 Satz 1 ein Schulgeld von der Wohngemeinde erheben. Diese Wohngemeinde ist nun mal Polen und sie weigert sich, dieses Schulgeld zu entrichten.

Im Gegensatz dazu wird im Gymnasium Löcknitz kein Schulgeld erhoben. Hier ist der Träger der Landkreis. Außerdem gibt es eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Polen und Mecklenburg-Vorpommern zum grenzüberschreitenden Schulprojekt Europaschule DeutschPolnisches Gymnasium Löcknitz. Da der Landkreis hier Träger ist und keine Gebühren nimmt, ist es so, wie es nun mal ist. Wir als Petitionsausschuss haben der Landesregierung vorgeschlagen, darüber nachzudenken, ein gemeinsames Beschulungsabkommen – vielleicht zu

nächst nur für Löcknitz – für alle Schulen zu vereinbaren, sodass sowohl für die Grundschulen, Regionalschulen, aber auch für das Gymnasium kein Schulgeld entrichtet werden könnte.

Meine Damen und Herren, Sie haben die Sammelübersicht bekommen, Sie haben sie gelesen, Sie haben die Beschlussempfehlung zur Kenntnis genommen. Der Petitionsausschuss hat dieser Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD, Burkhard Lenz, CDU, und Christel Weißig, BMV)

Danke, Herr Abgeordneter.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion Kramer. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Verehrtes Präsidium! Verehrte Kollegen! Liebe Landsleute! Zunächst einmal möchte ich mich bei dem Ausschussvorsitzenden, dem Herrn Dachner, bedanken für die konstruktive Zusammenarbeit im Petitionsausschuss. Herr Dachner hat es schon mit seinen Worten hier klargestellt, dass der Petitionsausschuss eine Kontrollfunktion ausübt und somit ein sehr wichtiges Organ ist. Die Berichte des Petitionsausschusses und des Bürgerbeauftragten zu lesen, ist immer wieder sinnstiftend, denn die direkten Bitten, Vorschläge und Beschwerden der Bürger beinhalten wichtige Themen. Es sind Geschehnisse aus der Praxis, die uns alle angehen. Man könnte sagen, dass diese Berichte eine Art Barometer sind. Sie können auch ein Stimmungsbild aufweisen und zeigen, wo sich viel Druck aufbaut. Vorgetragen werden sie von Bürgern, die sich nicht nur passiv regieren lassen wollen, sondern aktiv an unserer Demokratie teilnehmen. Dieser Teil des Souveräns beweist uns, dass unsere Demokratie von mündigen und selbstbewussten Bürgern lebt.

Von Anfang an war die Stärkung direkt demokratischer Elemente eines der Hauptanliegen der AfD. In ihnen findet sich die Möglichkeit, partizipativ den öffentlichen Diskurs mitzubestimmen. Eben diese Öffentlichkeit ist es, die immer auch ein Gegenmittel zur Neigung regierender Kreise bereithält, politische Probleme im Geheimen oder unter sich zu klären. Wir sind über jeden Bürger froh, der unsere Fraktion anschreibt oder sich über eine Petition an den Landtag wendet. Selbstverständlich gibt es viele Themen, die den Bürger berühren. Es ist völlig klar, wir brauchen keine Eurokraten, die von Finnland bis zum Schwarzen Meer die Knusprigkeit unserer Fritten regulieren.

(Tilo Gundlack, SPD: So ein Quatsch!)

Es muss auch hier immer wieder betont werden, wir brauchen keine ignorante Kanzlerin in Berlin, die ohne parlamentarische Abstimmungen entscheidet, dass in unserem Land die Grenzen für jedermann unkontrolliert zu öffnen seien.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Wir brauchen im Gegenteil mehr subsidiäre Politik direkt vom Einzelbürger vor Ort. Und genau dies geschieht vorbildlich durch diese Petitionen.

Diese Kontrollfunktion ist eine sehr wichtige Funktion für die Petenten, unsere Bürger. Diese Möglichkeit zum Handeln ist bereits ein Wert an sich. Man liest Petitionen von besorgten Bürgern, die sich gegen nervige Windparks und unsinnige Verkehrsschilder wehren. Man erhält Petitionen, die sich gegen den Abbau des Nahverkehrs oder ungerechte Abrechnungen von Kitaessen aussprechen. Man schmökert durch die Ideen zahlreicher Bürger, die sich Gedanken machen, wie man das Land zum Positiven verbessern kann. Das sind die Angelegenheiten, in die die Politiker auf Wunsch der Petenten ihre sprichwörtliche Nase stecken sollten.

Bei den vielen verschiedenen Anliegen sticht eines immer wieder ins Auge, und ich vermute, das ist auch der Grund für die von der Linksfraktion heute gewünschte Aussprache. Es klingt wie eine Binsenweisheit, ist aber von großer Bedeutung für den Alltag der Bürger: Viele Probleme könnten leicht behoben werden, wenn die Kommunikation verbessert und vereinfacht würde. Dies ist der Grund, warum sich die Petenten zum Beispiel über die Arbeit in Verwaltungen, Gefängnissen und Ämtern beschweren. Natürlich hat die Mehrheit der arbeitenden Bürger in unserer immer hektischeren und unübersichtlicheren Welt wenig Zeit und Muße, sich durch das wachsende Ränkewerk der Verordnungen und Gesetze durchzukämpfen. Sie haben keine langjährige Ausbildung absolviert, um sich im Irrgarten der Juristerei zurechtzufinden, und sie verstehen oft die bürgerfernen Auslegungen im Amtsdeutsch nicht, dessen Zweck oft nicht mal mehr für Anwälte nachzuvollziehen ist.

Ein eindeutiges Anzeichen dafür, dass etwas schwer verständlich ist, bietet die Kennzahl an rückläufigen Fragen und Mehraufwand bei der Sachbearbeitung. Daher plädieren auch wir dafür, dass die Bürger direkter angesprochen werden sollten. Antworten der Ämter sollten verständlicher gehalten werden. Dies spart den Bürgern und den Ämtern oft weiteren Aufwand und Zeit. Gespräche sollten direkter und mündlich geführt werden. Formaljuristischen Anschreiben könnte man einfachere Schreiben beifügen. Negative Konsequenzen sollten dem Bürger gegenüber besonders hervorgehoben werden. Die Rechtsgrundlagen könnte man als Anhang mitgeben oder Bürgern im Gespräch aufzeigen. Eine verbesserte Kommunikation bei stark rückläufigen Fragen oder strittigen Verwaltungsakten könnte somit zu weniger Aufwand für Bürger und Ämter führen.