Protocol of the Session on September 27, 2017

Deshalb haben wir den Ihnen vorgelegten Antrag bereits in seiner Entstehungsphase diskutiert, mit verschiedensten Fachleuten aus anderen Bundesländern, haben internationale Vergleiche einbezogen, Anregungen von Tierärzten erhalten, den Sachverstand des Thüringer Agrarministers genutzt, Beratung bei unserer Bundestagsfraktion gesucht et cetera, ja, selbst auf der MeLa letztens mit Fachverbänden gesprochen. Meine Fraktion und ich maßen uns dabei nicht an, den Stein der Weisen gefunden zu haben, aber eines ist ganz klar: Wir wollen den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung, und ja, wir wollen diese Haltungsform letztlich überwinden, verschärft formuliert: verbieten.

Bevor aber das große Zetern anfängt: Der Kastenstand als technische Einrichtung soll von uns nicht angefasst werden. Nach unseren Vorstellungen soll eine Fixierung von Sauen während der Rausche und zur Besamung weiterhin möglich sein. Das dient dem Schutz der Mitarbeiter und der Tiere. Ob eine Zucht- oder Jungsau dabei wenige Stunden fixiert wird, ob ein Vier- oder ein Siebentagemodell im Kastenstand gewählt wird, das ist für uns zweitrangig. Besamung und Haltung sind aber zwei verschiedene Dinge.

Nur brauchen die Sauenhalter endlich eindeutige und rechtskonforme Vorgaben, und sie brauchen sie nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag, sonst lassen wir unsere Sauenhalter im Regen stehen. Das kann das Aus für die Ferkelproduktion in Mecklenburg-Vorpommern bedeuten.

(Die Abgeordnete Elisabeth Aßmann bittet um das Wort für eine Anfrage. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist die Einbringung.)

Das soll nicht das Ziel unserer Agrar- und Tierschutzpolitik sein. Meine Fraktion will die Sauenhaltung in unserem Land erhalten. Das will ich ruhig noch zwei-, dreimal wiederholen, wenn es darauf ankommt.

Meine Damen und Herren, unter Punkt II unseres Antrages finden Sie unsere Vorstellung für einen Ausweg aus der Misere. Wir wollen mit einer Übergangsfrist bis zum Jahre 2027, also von rund zehn Jahren, ein Verbot der Kastenstandhaltung in Mecklenburg-Vorpommern durchsetzen. Dieses Verbot soll einen ganzheitlichen Ansatz, also vollumfänglich aus Sicht des Tierschutzes, der Tiergesundheit und der Ökonomie, verfolgen. Eine zehnjährige Übergangsfrist haben wir gewählt, um kürzlich getätigte Investitionen in der Sauenhaltung zu schützen und bestehende Anlagen nicht sofort schließen zu müssen. Eine noch kürzere Übergangsfrist ist aus unserer Überzeugung unrealistisch. Für Stallneubauten, genehmigungspflichtige Stallbauten, Modernisierungen und Erweiterungen soll nach unseren Vorstellungen diese Übergangsfrist nicht gelten. Eine Förderung von Stallneubauten, -umbauten, Modernisierungen und Erweiterungen, die weiterhin auf eine Haltung von Sauen im Kastenstand setzt, soll ausgeschlossen bleiben.

Darüber hinaus wollen wir die bisherige Förderung von Stallneubauten und Modernisierungen durch ein gesondertes Förderprogramm ergänzen, das es allen Betrieben mit Sauenhaltung ermöglicht, den Ausstieg zu schaffen. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass diese besondere Förderung nach Sauenplätzen und zeitlich degressiv gestaltet wird. Riesige Anlagen wie in Alt Tellin sollen von

der Förderung nicht profitieren können, den Höchstsatz sollen dagegen die kleinen Betriebe erhalten.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Riesige Anlagen wie in Alt Tellin – ich betone das – haben natürlich genau dieses Prozedere mit dem Magdeburger Urteil ja erst provoziert. Genauere Förderbedingungen muss das Agrarressort in seinen Förderrichtlinien bestimmen. Das wollen wir den Fachleuten dort überlassen.

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hoffe sehr, dass unser Antrag „Mehr Tierschutz in der Sauenhaltung“ heute die Grundlage für eine sachliche Diskussion bietet, welche zu einer breiten Zustimmung führen könnte. Ich möchte dafür werben. Da ich aber kein Illusionist bin, schlagen meine Fraktion und ich alternativ die Überweisung in den Agrarausschuss vor. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter.

Ums Wort gebeten …, ach so, nein, noch nicht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort hat zunächst gebeten der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ja, heute Morgen haben wir uns noch mit dem Deutschen Tierschutzbund auseinandergesetzt zur Katzenkastration und jetzt reden wir über den Tierschutz zu Schweinen. Grundsätzlich möchte ich noch einmal betonen – auch das heute Morgen hat in einer sehr sachlichen Form stattgefunden –, mir persönlich, meiner Fraktion und auch unserem Haus ist es natürlich ganz, ganz wichtig, dass wir auch der allgemeinen Bevölkerung dokumentieren: Wir wollen mehr Tierschutz, wir wollen aber auch, dass Landwirtschaft wirtschaftlich betrieben werden kann, und wir wollen einen Beitrag zur gesunden Ernährung, aber auch zur umweltverträglichen Landentwicklung leisten.

Das alles zusammenzubringen, ist manchmal nicht ganz einfach. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde im Übrigen seit Jahren durch die Bundesregierung verschleppt, es wurde nicht gehandelt. Das muss man ganz klar sagen. Auch hier ist die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister Schmidt, in der Pflicht. Das werde ich ihm morgen erneut sagen, weil das Thema auch auf der Agrarministerkonferenz ist. Es war fest zugesagt zwischen den Ländern und dem Bund, dass noch vor dem 24. endlich eine Lösung gefunden wird, denn nicht nur das Urteil von Magdeburg spielt hier eine Rolle, sondern wir waren uns alle zusammen einig, dass in der Schweinehaltung die Schweinehalter ein Signal brauchen, wo die Reise hingeht.

Und, Herr Weiß, wenn man sich das in Ruhe anschaut, dann will ich nur noch mal festhalten: Das Urteil von Magdeburg verbietet nicht den Kastenstand,

und wir werden ihn auch benötigen. Im Übrigen unterschreiben wir ausdrücklich das, was Sie gesagt haben, was die Rausche anbetrifft. Einen zweiten Teil haben Sie wahrscheinlich vergessen, das ist, wenn die Ferkel geboren werden, dass die Sau die Ferkel nicht erdrückt. Deswegen ist mein, unser Kompromiss, den wir im Bundesrat hatten, der leider wieder verschoben worden ist, der, dass wir für die Rausche zwischen sieben und acht Tagen haben und für die Zeit der Ferkelbetreuung auch noch mal um die acht Tage. Dann sind wir irgendwo round about zwischen 15 und 20 Tagen, sagen wir mal, und damit könnten die Tierhalter, die Schweinehalter in Deutschland leben. Das wäre auch ein Signal an die Verbraucherinnen und Verbraucher, ja, wir haben verstanden, wir wollen mehr Tierschutz, wir wollen mehr Tierwohl, aber dafür müsst ihr eben ein bisschen mehr Geld bezahlen. Das gehört auch zur ganzen Entwicklung.

Und ich sage hier auch noch mal, ich bin gespannt, was jetzt passiert. Wer das schon ein bisschen länger verfolgt, der weiß, dass ich selber den Tierschutz-TÜV, nämlich das Prüf- und Zulassungsverfahren für Stallhaltungsanlagen, seit Jahren gefordert habe. Im Übrigen liegen die Verordnungsentwürfe nicht nur im Bundeslandwirtschaftsministerium, die liegen auch bei uns in den Ländern und sie sind eigentlich unterschriftsreif. Man wollte natürlich jetzt vor den Wahlen die Landwirte nicht vor den Kopf stoßen, in Bayern, wo im Übrigen, wenn ich Ihnen die Zahlen mal sagen darf, 3,3 Millionen Schweine gehalten werden, oder auch in Niedersachsen 8,5, in Nordrhein-Westfalen 7,2 Millionen Schweine. In Mecklenburg-Vorpommern – und darauf bin ich ein bisschen stolz, wir kommen ja mal von unter 600.000 Schweinen in Mecklenburg-Vorpommern, 600.000 – haben wir jetzt round about 830.000 Schweine und davon tatsächlich um die 85.000 Sauen. Dass das die Grundlage ist für eine traditionsreiche Zucht in diesem Lande – wer auf der MeLa war, der hat auch wieder zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Schweinezelt kleiner geworden ist. Das heißt, es haben eine ganze Reihe von Schweinehaltern in den letzten Jahren aufgegeben.

Im Übrigen – auch das gehört zur Wahrheit –, im Schweinefleischbereich haben die Landwirte in den letzten zwei Jahren kein Geld verdient. Nein, Sie mussten für jedes Schwein um die 20 Euro mitbringen, um es abzuliefern. Das muss man sich mal im wahrsten Sinne des Wortes auf der Zunge zergehen lassen! Deswegen brauchen wir jetzt endlich Klarheit.

Zum anderen war es tatsächlich im letzten halben Jahr so, dass wir endlich mal wieder kostendeckende Preise haben. Und ich möchte natürlich auch, dass unsere Schweinehalter, ob konventionell oder bio, an dieser Entwicklung partizipieren können. Wir brauchen die Schweinehaltung in diesem Land. Da hängt ja ein ganzer Rattenschwanz dran. Wenn Sie sich überlegen, wenn wir die Verarbeitung hier nicht mehr hätten und auch die gesamte Umsetzung von Futtermitteln über den Anbau in der Fruchtfolge von der Gerste, die die Schweine besonders bevorzugen, und es hört letzten Endes auf bei der Verarbeitung, Vermarktung der regionalen Produkte, die wir ja, denke ich und hoffe ich, alle gemeinsam sehr gerne zu uns nehmen.

Insofern haben tatsächlich andere Bundesländer, die schweineintensiven Länder haben diesen Kompromiss verhindert. Ich glaube, dass es an der Zeit ist, jetzt un

verzüglich den Paragrafen 2 des Tierschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland umzusetzen, damit auch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung/Schwein endlich in der Pflegeverpflichtung konkretisiert wird, und damit die Mindestanforderung, so, wie das Urteil es fordert, tatsächlich anzupassen.

Sie haben das gesagt, was die Widerristhöhe anbetrifft. Unterm Strich kann man festhalten: Ein Schwein, eine Muttersau soll sich hinlegen können, sie soll nicht an die Ecken stoßen und sie soll sich langmachen können. Sie soll also in Ruhe tatsächlich schlafen können, wie wir das im Bett normalerweise wahrscheinlich auch tun. Deswegen halte ich dieses Urteil für sinnhaft.

Und im Übrigen weise ich auch noch mal darauf hin, ich darf zitieren, dass es in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung lautet: „Kastenstände müssen so beschaffen sein, dass … jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann.“ Das ist das, was wir wollen, mehr nicht, aber auch nicht weniger.

Insofern gehe ich davon aus, in den nächsten Wochen und Monaten, am 16. Oktober – den Termin können Sie sich schon aufschreiben – wird das erneut im Bundesrat sein. Und was machen wir jetzt als Land MecklenburgVorpommern? Zum einen sind wir selbstverständlich im Dialog mit den Landwirten, dem Bauernverband, den landwirtschaftlichen Beratern, den Vollzugsbehörden. Ich muss Ihnen auch noch mal ausdrücklich sagen, die Schweinehalter, die wir noch haben – 200 sind es noch, 200! Mehr sind es nicht mehr. Wenn ich das sehe, in Bayern sind es 5.400, in Niedersachsen sind es 6.200 Betriebe oder in Nordrhein-Westfalen 7.400 Betriebe. Sie können sich vielleicht vorstellen, wenn man jetzt von heute auf morgen diesen Systemwechsel umzusetzen hat, dann wird es einen Riesenverlust an Schweinehaltung in diesem Lande geben und damit von Wertschöpfungsketten in Deutschland. Letzten Endes werden andere in diese Lücke reinspringen, die diese hohen Standards nicht haben.

(Beifall Ralf Borschke, BMV)

Auch das dürfen wir und müssen wir dabei bedenken.

Und ich glaube auch, dass es richtig war, was ich gefordert habe. In der Arbeitsgruppe sind wir auch, eine länderoffene Arbeitsgruppe auf Bundesebene hat konkrete Vorschläge zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erarbeitet und folgende Kriterien – das ist jetzt Konsens – erlassen: Die zulässige Dauer der Fixierung von Sauen im Deckzentrum muss deutlich reduziert werden, ich habe hier eine Zahl genannt. Die künftigen Kastenstandbreiten müssen sich an der Größe der Tiere orientieren, hier ist die Züchtung ja auch weitergegangen. Und drittens soll zur Umsetzung dieser Neuerung eine angemessene Übergangszeit gewährleistet werden.

Da sage ich Ihnen hier und heute schon mal: Die zehn Jahre – wenn Sie sich überlegen, wir haben Betriebe, die haben im letzten Jahr diese Anlagen in Betrieb genommen, die haben unterm Strich auch auf den Rechtsstaat gehofft, dass es irgendwo damit weitergeht, und da werden wir Übergangszeiten von 15 bis 20 Jahren haben. Aber sie müssen sich jetzt verpflichten umzubauen. Wenn sie das nicht machen, werden sie im Übrigen auch keine Förderung bekommen.

Ich werde mich abschließend dafür einsetzen, bundesweit einheitliche Regelungen zu finden, nach Möglichkeit auch eine europaweite einheitliche Regelung, denn alles andere ist ein Wettbewerbsnachteil zulasten unserer Betriebe in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern. Aber ich nehme auch zur Kenntnis, dass eine große Reihe von Unternehmen, gerade in Europa, das nicht machen wird.

Die Dauer der Fixierung muss auf wenige Tage reduziert werden. Die Gruppenhaltung direkt nach dem Absetzen der Ferkel muss möglich sein, auf der anderen Seite müssen die Ferkel geschützt werden und die Standbreiten müssen mindestens 65 Zentimeter für Jungsauen und 70 Zentimeter für Altsauen betragen. Die Dauer der Übergangsfrist muss möglichst gering sein. Wir wollen damit letzten Endes einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung auch unseres Tierschutzkonzeptes des Landes Mecklenburg-Vorpommern leisten.

Im Übrigen will ich das abschließend noch mal sagen: Wir haben einen Leitfaden zur Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen in der Schweinehaltung erlassen. Da steht das alles schon drin und das ist auch in dem Sinne berücksichtigt worden. Insofern gehe ich davon aus, dass wir den Tierschutz, den wir im Grundgesetz und in der Verfassung dieses Landes fixiert haben, dann zum Anspruch unseres Handelns auch in der Landwirtschaft machen.

Insofern gehe ich davon aus, dass wir vernünftige Übergangsbedingungen schaffen und dass die Landwirtschaft in dieser Frage von uns begleitet wird, sowohl investiv als auch beratend, und selbstverständlich auch in der Sache, da die Leistung und die Wertschätzung dieses Berufszweiges, der Schweinehalter in MecklenburgVorpommern, bei mir jedenfalls, eine hohe Anerkennung hat. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke, Herr Minister.

Als Nächster hat das Wort Herr Strohschein für die Fraktion der AfD.

(Minister Dr. Till Backhaus: Ach, der schon wieder! Herr Strohschein, auf gehts!)

Sehr geehrte Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Bürger! Die GRÜNEN sind im Herbst wegen ihrer penetranten Bevormundungs- und Verbotspolitik von den Bürgern Mecklenburg-Vorpommerns abgestraft worden. In diesem Land haben die Menschen wenig Sinn für realitätsfremde Politik von Großstadteliten und selbsternannten Weltenrettern. Und jetzt kommt die Linkspartei mit diesem Antrag. Dabei klingt der Titel des Antrages erst mal sehr nett: „Mehr Tierschutz in der Sauenhaltung“. Da kann man doch ruhig zustimmen, oder?

Ganz so einfach ist das dann aber doch nicht. In Mecklenburg-Vorpommern wurden 2016 rund 350.000 Schweine geschlachtet. Aufziehen werden wir natürlich hier mehr, weil wir ja auch zu wenig Schlachthöfe haben. Die wachsen bekanntlich nicht auf Bäumen, sondern entstammen der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Diese allerdings gerät seit Jahren zunehmend in die Kritik, teilweise nicht

unberechtigt, zum großen Teil jedoch als Folge einer gezielten Kampagne von Tier- und Umweltschutzorganisationen, unterstützt von den parlamentarischen Armen der GRÜNEN und jetzt offenbar auch der Linkspartei.

Im hier vorliegenden Antrag geht es um die Haltung von Sauen in Kastenständen, einem seit vielen Jahrzehnten in Deutschland und weiten Teilen Europas gängigem Haltungssystem. Ziel ist es, eine möglichst wirtschaftliche Erzeugung von Ferkeln zu gewährleisten, das heißt, große Würfe mit geringer Sterblichkeitsrate in möglichst engen zeitlichen Abständen. Das ist aus ökologischer Sicht unumgänglich, denn Schweineproduktion ist ein Pfenniggeschäft. Und wie Herr Backhaus schon sagte, 20 Euro mussten die Schweinemäster mitbringen, um ihr Schwein zu verkaufen.

Die Kastenstände dienen der Fixierung der Sauen, um eine erfolgreiche künstliche Besamung zu gewährleisten und eine möglichst hohe Trächtigkeitsrate zu erzeugen. Nach derzeit geltendem deutschen und europäischen Recht ist diese Haltungsform völlig konform. Das im Antrag angeführte Urteil aus dem November 2015 kritisiert auch nicht die Kastenhaltung der Sauen an sich, sondern die bauliche Ausführung selbiger. Diese führt dazu, dass die in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgelegten Richtlinien nicht eingehalten werden.

Damit kommen wir auch schon zum Kern des Problems. Nicht die Kastenhaltung ist das Problem, sondern deren Ausführung. Die Kastenstände sind schlichtweg zu klein und bieten den Tieren nicht den Platz, der ihnen laut Tierschutzverordnung zusteht. Hier muss also nachgebessert werden. Dass das nicht von heute auf morgen möglich ist, noch dazu in einer Branche, die sowieso schon aufgrund der katastrophal niedrigen Erzeugerpreise um ihr Bestehen ringt, dürfte klar sein. Hier sind die zuständigen Minister auf Landes- und Bundesebene aufgefordert, endlich für klare Regeln in der EU zu sorgen und den landwirtschaftlichen Betrieben den Weg aufzuzeigen, der von ihnen gefordert wird.

Was wäre denn nun, wenn wir einem solchen Antrag zustimmen? Sie billigen den bestehenden Stallanlagen immerhin einen Bestandsschutz von zehn Jahren zu und wollen die Umrüstung auf andere Systeme fördern. Immerhin! Und ab 2027 dürfte die Schweineproduktion in Deutschland in nicht unerheblichem Maße zum Erliegen kommen, so, wie es in Schweden nach dem dort verabschiedeten Verbot der Kastenstände bereits geschehen ist. Das Fleisch wird dann aus Ländern importiert, die weitaus geringere Tierschutzstandards haben. Sie verlagern das Problem einfach nur ins Ausland.

Ich möchte Ihnen einen anderen Weg aufzeigen. Vielleicht können wir dann ja gemeinsam im Agrarausschuss konstruktiv und gemeinsam an der Sache arbeiten. Dem sollte doch nichts im Wege stehen, oder, Herr Kollege Weiß? Wollen wir also einmal das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes aufgreifen und dafür sorgen, dass die Sauenbetriebe die festgelegten Mindeststandards einhalten! Das würde heißen, dass die bestehenden Kastenstände vergrößert werden, sodass die Schweine dann ungehindert aufstehen können, sich zu beiden Seiten niederlegen können und ein Ausstrecken der Glieder ungehindert möglich ist.

Die maximale Standzeit in den Kastenständen beschränken wir auf ein Maß, welches der Wirtschaftlichkeit und

vor allem der Arbeitssicherheit keinen Abbruch tut, aber dem Tierschutz einen großen Schritt entgegenkommt. Denn auch das sollte Ihnen bewusst sein: Keine oder zu große Kastenstände erhöhen die Ferkelverluste. Beim Hinlegen der Sauen werden dann mehr Ferkel zerquetscht oder verletzt. Das ist letztendlich auch kein Tierschutz und würde die Wirtschaftlichkeit der Aufzuchtbetriebe nicht gewährleisten. Wie schon gesagt muss das Gesetz von der EU verabschiedet werden, um nicht Nachteile für unsere Bauern zu schaffen. Kein deutscher Alleingang!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die AfD ist für die EU? Das ist ja was ganz Neues!)