Protocol of the Session on September 27, 2017

Da gibt es von mir auch gar keine Befindlichkeiten in irgendeiner Hinsicht.

Sie sprachen noch mal an – und darauf werde ich im Laufe dieser Aussprache noch mal zurückkommen – das Jagdrecht. Ich habe auch in der letzten Debatte, die von der Fraktion der AfD zum Wolf beantragt wurde, schon ausgeführt, wie ich zum Jagdrecht stehe und dass ich das Jagdrecht als Mittel eines rechtlichen Verfahrens bei zum Beispiel verunfallten Wölfen sehe. Bei dieser Meinung bin ich geblieben. Was ich aber damals ausgeführt habe und was ich auch heute wieder ausgeführt habe – schon in der Vermutung, dass von der Fraktion der AfD dieser Antrag wieder als großartig und als Mittel der Wahl gepriesen wird –, ist, dass die Aufnahme des Wolfes in die Liste jagdbaren Wildes nicht ein Problem löst, was die Fraktion der AfD in ihrem Antrag beschrieben hat. In dem Antrag der Fraktion der AfD ging es darum, durch die Aufnahme des Wolfes in die Liste jagdbaren Wildes eine Populationsregulierung herbeizuführen. Ich hatte mich eigentlich bemüht klarzustellen, warum das so nicht funktioniert.

Dann kam noch der Vorwurf, warum wir diesen Antrag nicht in den Ausschuss überwiesen haben. Wir hätten ihn ja nur in diesen Ausschuss überweisen müssen. Wie hätte dann die Beschlussempfehlung des Ausschusses lauten können, wenn wir das alles noch mal beleuchtet hätten? Dann hätten wir beschließen müssen, der Agrarausschuss stellt fest, dass die Aufnahme des Wolfes in die Liste des jagdbaren Wildes nicht geeignet ist, um

dadurch die Population zu regulieren, weil der strenge Schutzstatus des Wolfes dem entgegensteht. Ich glaube, das hatte ich Ihnen im Vorfeld auch schon erklärt. Von daher gibt es gar keinen Grund, diesen Antrag in den Ausschuss zu überweisen, weil die Beschlussempfehlung, mit der wir da rausgekommen wären, war von vornherein klar. Das war also keine Unwilligkeit und Verweigerung des Themas. Man kann einen Antrag nicht verändern, man muss an dem Antrag arbeiten. Es ist im Rahmen der Debatte schon klargestellt worden, warum dieser Antrag so nicht funktionieren kann. Wir haben auch gesagt, dass wir alle an Lösungen arbeiten, die geeignet sind, das Problem an der Wurzel zu packen. Ich denke, heute ist dargestellt worden, wie es funktionieren kann.

Ich muss Herrn Strohschein noch mal sagen, man darf bei diesen 250 Wölfen nicht alles durcheinanderschmeißen. Die 200 Wölfe haben mit dem guten Erhaltungszustand zu tun.

(Jürgen Strohschein, AfD: 250.)

Die 250 erwachsenen Wölfe haben mit dem guten Erhaltungszustand zu tun, aber nur mittelbar mit dem genetischen Austausch, nämlich der Frage, findet genetischer Austausch statt oder nicht. Dann sind entweder 250 oder 1.000 Wölfe anzusetzen. Auch das hatte ich schon mal in Ruhe ausgeführt. Ich habe ebenfalls versucht zu erklären, worin eine „Problemwolf“-Definition bestehen könnte und bestehen muss. Ich habe darauf verwiesen, dass es so was in Brandenburg und Sachsen gibt. Wenn Sie daran interessiert sind, brauchen Sie bloß die entsprechenden Unterlagen aufzurufen und können sich darüber informieren, wie man Problemwölfe definiert. Das ist ein sehr umfangreiches, abgestuftes Verfahren und wird sicherlich auf Ihr Interesse stoßen.

Herrn Dr. Weiß bin ich sehr dankbar. Ich hatte mir erst aufgeschrieben, dass ich nur an seiner Bemerkung, der Mensch muss wieder lernen, mit dem Wolf zu leben, noch eine Ergänzung vornehmen wollte. Allerdings hat er die im Verlaufe seiner Rede selbst vorgenommen, sodass ich dazu nichts weiter ausführen möchte. Diese regionalspezifische Betrachtung – ich hatte es gesagt – kommt aus den besonders betroffenen Regionen, denen es nicht zu vermitteln ist, dass man ihnen erklärt, wir brauchen erst soundso viele Wölfe, dann können wir bei euch mal gucken, was wir tun.

Ich hatte auch gesagt, in Brandenburg diskutiert man über wildökologische Raumplanung. Ich finde, da gehören die Fachleute an einen Tisch, und dann muss man gucken, inwieweit man in besonders betroffenen Regionen Unterstützung leisten kann. Man muss solche Vorschläge betrachten, denn die Leute fühlen sich nicht ernst genommen. Ich habe auf genügend Veranstaltungen gestanden und ich kann Ihnen sagen, es ist auch für mich nicht vergnügungssteuerpflichtig gewesen, dort Rede und Antwort zu stehen. Es ist eine Vorstellung, eigentlich eine Forderung aus diesen Regionen. Ich finde, man muss es ernst nehmen, weil im Moment muten wir ihnen auch die Belastung zu.

Ja, zu Herrn Borschke, zu dem Antrag: Ich habe schon gesagt, warum wir den nicht überweisen konnten und wollten.

Ich will abschließend für meine Fraktion noch festhalten – ich denke, das wird auch den Koalitionspartner freuen,

denn ich habe es nicht aufgeschrieben im Rahmen der Debatte, sondern habe vorgehabt, es ohnehin zu sagen –: Für meine Fraktion steht fest, dass es derzeit einen erfreulichen gesamtgesellschaftlichen Konsens gibt, dass der Wolf nicht erneut ausgerottet werden soll.

(Thomas Krüger, SPD: Sehr richtig.)

Allerdings – und das ist, glaube ich, im Rahmen der Debatte auch angeführt worden – schwindet die Akzeptanz für den Wolf bei der Bevölkerung im ländlichen Raum mit steigender Populationszahl und damit einhergehender Steigerung der Zahl der Wolfsangriffe auf Nutztiere und die Häufung von Wolfssichtungen in der Nähe des Menschen. Deshalb müssen aus Sicht meiner Fraktion über die im Antrag genannten Maßnahmen hinaus neben der Festlegung einer Obergrenze – und das bleibt weiterhin unsere Forderung – auch die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abschussquote geschaffen werden.

Die Datensammlung und der Datenaustausch – so einfach ist es nicht, wie es hier dargestellt wurde, wir haben schon genügend Daten. Wir brauchen natürlich, wenn wir eine gesamteuropäische Population darstellen wollen, nicht nur die Daten aus Deutschland, sondern auch die Daten aus den anderen Ländern, in denen Wölfe vorkommen, und diese müssen in gleicher Qualität und standardisiert vorliegen. Ich glaube, auch an diesem Punkt ist noch eine ganze Menge zu tun. Von daher stellen wir uns vor, wir brauchen eine gemeinsame europäische Datenbank und dort muss die Erfassung nach einheitlichen Kriterien erfolgen.

Wir stehen auch dafür, dass der Wolfsschutz nicht als Schutz der Einzeltiere, sondern als Schutz der Art verstanden werden muss. Für uns steht fest – und das habe ich immer wieder gesagt, aber ich denke, man kann es gar nicht häufig genug wiederholen –, der Schutz von Arten, der gesamtgesellschaftlich gewollt ist und zur überproportionalen Belastung Einzelner führt, muss auch durch die Gesamtgesellschaft finanziert werden, und das in einem transparenten Prozess. Letztendlich brauchen wir ebenso einen gesamtgesellschaftlichen Konsens, wie viel Geld die Gesellschaft bereit ist, für den Wolf zu bezahlen, und die Bereitschaft, diese Kosten solidarisch zu erbringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Ich frage noch Herrn Heydorn, ob er dann doch noch mal …

(Jörg Heydorn, SPD: Nein, ich will nicht.)

Er möchte nicht, und ich hatte mich schon so gefreut.

Damit bin ich am Schluss meiner Ausführungen und bitte um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/1054.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, über die Ziffern 1 bis 5 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD einzeln abzustimmen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Ziffer 1 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/1054. Wer der Ziffer 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ziffer 1 des Antrages der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 7/1054 einstimmig angenommen.

Ich lasse nun über die Ziffer 2 des genannten Antrages auf Drucksache 7/1054 abstimmen. Wer der Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 2 des Antrages der Koalitionsfraktionen ebenfalls einstimmig angenommen worden.

Ich lasse jetzt über die Ziffer 3 des Antrages der Koalitionsfraktionen abstimmen. Wer der Ziffer 3 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/1054 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktion der AfD und der Fraktion BMV angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Ziffer 4 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf genannter Drucksache. Wer der Ziffer 4 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 4 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/1054 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktionen der AfD und BMV angenommen.

Ich lasse jetzt über die Ziffer 5 des Antrages der Koalitionsfraktionen abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 5 des genannten Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/1054 einstimmig angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da der Tagesordnungspunkt 12 vom Antragsteller zurückgezogen wurde, rufe ich vereinbarungsgemäß den Tagesordnungspunkt 13 auf: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Mehr Tierschutz in der Sauenhaltung, auf Drucksache 7/1031.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Mehr Tierschutz in der Sauenhaltung – Drucksache 7/1031 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Dr. Weiß.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter dem Titel „Mehr Tierschutz in der Sauenhaltung“ legt Ihnen meine Fraktion heute einen Antrag vor, der eine rechtskonforme Sauenhaltung in der Ferkelerzeugung in Mecklenburg

Vorpommern und in ganz Deutschland ermöglichen soll. Er ist als Unterstützung des Berufsstandes und der Politik gedacht. Es ist ein Antrag, der auf einen aus unserer Sicht unhaltbaren Zustand in der Sauenhaltung hinweist.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt vom November 2015 zur Haltung von Schweinen in Kastenständen, das im November 2016 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, stellt fest, dass ein allseits bekannter und beklagter Ferkelerzeuger gegen die Mindesthaltungsbedingungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verstößt. Verkürzt: Können Schweine im Kastenstand die Gliedmaßen nicht richtig ausstrecken, verstößt das gegen den Tierschutz.

Das Oberverwaltungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht definieren dabei das Mindestmaß eines Kastenstandes, ich zitiere, „deren Breite mindestens dem Stockmaß (d. h. der Widerristhöhe bzw. der Entfernung vom Boden zum höchsten Punkt des stehenden Schweins) des darin untergebrachten Schweins entspricht oder Kastenstände, welche dem Tier die Möglichkeit eröffnen, die Gliedmaßen ohne Behinderung in die beiden benachbarten leeren Kastenstände oder beidseitige (unbelegte) Lücken durchzustrecken.“ Zitatende. Ja, es ist nicht mein Deutsch, Entschuldigung.

Das Bundesverwaltungsgericht ergänzt, dass dabei kein Ermessensspielraum für die zuständigen Behörden existiert und das Urteil für jeden einzelnen Kastenstand und jedes einzelne Tier gilt. Eine wie auch immer geartete Übergangsfrist hält das Bundesverwaltungsgericht übrigens aus rechtlicher Sicht für nicht erforderlich und bezieht sich dabei auf eine aus dem Jahre 1988 eingeräumte Übergangsfrist zur Umsetzung der Schweinehaltungsverordnung bis zum Jahre 1992. Meine Damen und Herren, wer damals geheiratet hat, der hätte heute Silberhochzeit.

Dieses Urteil und seine Begründung haben natürlicherweise große Unruhe in der gesamten Branche verursacht, ist doch die Kastenhaltung, die Kastenstandhaltung, die heute übliche Haltungsform in Deutschland.

(Minister Dr. Till Backhaus: Es geht nicht um die Katzen, es geht um die Schweine.)

Und die Unruhe hat nicht nur die Sauenhalter erfasst, sondern auch die Politik und die Kontrollbehörden.

Ja, Herr Minister, ich habe das gehört, „Kasten“ und „Katzen“, das hört sich so ähnlich an. Sie sind in Gedanken vielleicht auch immer noch bei der Demonstration heute früh. Mich bewegt das auch. Da sollten wir gemeinsam dran arbeiten, die Kuh vom Eis zu bekommen, auch wenn es hier um Schweine geht.

(Zurufe von Henning Foerster, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Immerhin haben sich seitdem die Länderminister bei der AMK mehrfach mit dem Problem Kastenstandhaltung befasst. Bis auf Forderungen an den Bund, zügig etwas zu unternehmen, ist nicht wirklich viel dabei herausgekommen – als wenn jeder sein eigenes Ding machen würde, wahlweise als Hüter des Bauernstandes oder als oberster Tierschützer dastehen möchte. Jüngstes Beispiel ist die Verschiebung der von Niedersachsen einge

brachten Entschließung zum Kastenstand in den Oktober hinein. Der Wahlkampf sollte halt nicht mit einem so unangenehmen Thema belastet werden. Der Bundesagrarminister Schmidt allerdings sitzt die Sache trotz der einstimmigen Aufforderung der AMK weiter aus. Naja, mal sehen, was jetzt dabei herauskommt.

Aber worin genau liegt nun das Problem des Urteils, eines Urteils, das sich auf die Haltungsbedingungen für Sauen in einem einzelnen Betrieb bezieht? Das Problem ist, dass eigentlich seit spätestens 1992 die Haltung von Sauen in den meisten Betrieben nicht rechtskonform erfolgt. Und wie konnte so etwas passieren? Von Anfang an war die Auslegung der Bestimmungen zum Kastenstand falsch. Landwirte wurden falsch beraten, die Politik stellte die Weichen auf Wachstum und Exportorientierung, die Zulassungsbehörden hielten sich an die übliche, aber falsche Auslegung, das Versagen der Kontrollbehörden und der Tierärzte war damit praktisch von vornherein eingebaut. Das Risiko einer Klage von Umwelt- und Tierschutzverbänden war seither aber auch immer latent gegeben. Letztlich haben wir nun das Ergebnis mit dem Magdeburger Urteil seit 2015 auf dem Tisch.

Damit wir uns nicht missverstehen: Das eben Gesagte ist kein Vorwurf an die Sauenhalter. Sie haben im Vertrauen auf Recht, Politik und Behörden ihre Haltungsmethoden so gestaltet, dass ein wirtschaftlicher Betrieb möglich war und Gewinne erzielt werden können. Und letztlich ist die Kastenstandhaltung nach Europarecht auch eine zulässige Haltungsform.

Wie sieht es nun in Mecklenburg-Vorpommern diesbezüglich aus? Mir liegen Zahlen des Schweinekontroll- und Beratungsringes Mecklenburg-Vorpommern vor. Demnach werden 94 Prozent der Sauen in den Mitgliedsbetrieben bis zu 28 Tage nach dem Belegen im Kastenstand gehalten. Sechs Prozent der Sauen kommen nach dem Abschluss der Belegung sofort in die Gruppe, also aus dem Kasten raus. Das ist an und für sich unproblematisch, allerdings entspricht keiner – ich betone: keiner – der Kastenstände der Mitgliedsbetriebe den Anforderungen des Magdeburger Urteils, auch nicht bei den sechs Prozent Sauen, die nur zur Belegung im Kastenstand gehalten werden.

Nun kann man ja sagen, dass nicht alle Sauenhalter beziehungsweise Ferkelproduzenten Mitglieder im besagten Verband sind. Einen repräsentativen Überblick über die tatsächliche Situation kann man aus diesen Zahlen aber schon erhalten. Und dieser Überblick ist erschreckend und er macht den absolut dringenden Handlungsbedarf sehr deutlich.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion hat daraus für sich die Konsequenzen gezogen und legt Ihnen heute diesen Antrag vor. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass der schon seit längerer Zeit in der Schublade schmort. Warum kommt er also erst jetzt? Weil wir den bisher üblichen Umgang mit Anträgen der Opposition kennen und weil wir wirklich eine gute Lösung wollen – eine Lösung im Sinne der Sauenhalter in Mecklenburg-Vorpommern, eine Lösung im Sinne des Tierschutzes und eine Lösung, die Rechtssicherheit, Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit schafft. Wir wollen damit die Sauenhaltung in Mecklenburg-Vorpommern wieder rechtskonform gestalten, denn wir wollen in Mecklenburg-Vorpommern Sauenhaltung.

Deshalb haben wir den Ihnen vorgelegten Antrag bereits in seiner Entstehungsphase diskutiert, mit verschiedensten Fachleuten aus anderen Bundesländern, haben internationale Vergleiche einbezogen, Anregungen von Tierärzten erhalten, den Sachverstand des Thüringer Agrarministers genutzt, Beratung bei unserer Bundestagsfraktion gesucht et cetera, ja, selbst auf der MeLa letztens mit Fachverbänden gesprochen. Meine Fraktion und ich maßen uns dabei nicht an, den Stein der Weisen gefunden zu haben, aber eines ist ganz klar: Wir wollen den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung, und ja, wir wollen diese Haltungsform letztlich überwinden, verschärft formuliert: verbieten.