Protocol of the Session on July 14, 2017

Mit diesem Antrag, um deren Zustimmung ich Sie bitte, fordern wir die Landesregierung auf, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes vorzulegen, der es freien Schulen ermöglicht, den neuen Bildungsgang anzubieten. Diese Forderung hat für mich in den vergangenen Wochen eine Schlüsselrolle eingenommen, weshalb ich es ausdrücklich begrüße, diesen Antrag gesondert von der KiföG-Novellierung zu behandeln.

(Andreas Butzki, SPD: Genau.)

Freie Schulen bilden eine sinnvolle und wünschenswerte Ergänzung des existierenden beruflichen Ausbildungssystems. Ich wiederhole mich ja auch gern. Schon heute leisten sie einen nicht zu unterschätzenden Beitrag bei der klassischen Erzieherausbildung in diesem Land. Dieses Potenzial sollte auch bei den neu auszubildenden Fachkräften genutzt werden.

Die vollzeitschulische Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in Mecklenburg-Vorpommern findet derzeit überwiegend an Fachschulen statt. Von den rund 1.200 Schülerinnen und Schülern lernen mehr als die Hälfte an den privaten Fachschulen. Das hatte ich in der Einbringung schon erwähnt. Dafür gibt es berechtigte Gründe. Ausbildungen zu Staatlich anerkannten Erziehern an privaten Fachschulen sind in vollem Umfang etabliert, werden stark nachgefragt, sind bundesweit und international anschlussfähig und zudem entsprechen sie durch ihr Profil den europäisch angestrebten Akademisierungstendenzen. Des Weiteren arbeiten Einrichtungen wie zum Beispiel das Pädagogische

Kolleg – auch das hatte ich vorhin schon gesagt – konzeptionell besonders eng mit den Hochschulen zusammen, um den Übergang zwischen fachschulischer Ausbildung und Studium pädagogisch vorzubereiten und fachlich eng zu begleiten.

Ich bin mir sicher, dass sich diese Verzahnung auch auf die neue dreijährige Erzieherausbildung übertragen lässt und die angehenden Fachkräfte, aber auch die Landschaft der Kindertageseinrichtungen insgesamt hiervon profitieren werden. Auf dieses Know-how und diese fachliche Kompetenz zu verzichten, täte der Entwicklung der Erzieherausbildung in Mecklenburg-Vorpommern nicht gut. Auch ist nicht ersichtlich, dass freie Schulen in unangemessener Konkurrenz zu staatlichen Schulen geraten und somit zu einer Belastung des hiesigen Schul- und Ausbildungssystems werden könnten. Diese Gefahr besteht ganz sicher nicht und die Sorge kann ich Ihnen auch nehmen. Im Gegenteil, der Anteil der Schülerinnen und Schüler an freien beruflichen Schulen insgesamt beträgt bei uns derzeit rund 11,9 Prozent.

Im Vergleich der ostdeutschen Bundesländer liegt Mecklenburg-Vorpommern damit auf dem letzten Platz. Und zum Vergleich vielleicht: Sachsen hat einen Prozentanteil von 28,2, Thüringen 18,1, Berlin 17,6, Sachsen-Anhalt 15,4 und Brandenburg 13,8. Die absolute Zahl der Schülerinnen und Schüler an privaten beruflichen Schulen ist in unserem Bundesland im Zeitraum zwischen 2010 und 2016 sogar um rund 8 Prozent gesunken. Ziel muss es daher unbedingt sein, spätestens bis zum Schuljahr 2018/2019 den Schulen in freier Trägerschaft zu ermöglichen, sich an der neuen Ausbildung zu beteiligen. Die Landesregierung plant die Einführung 2019/2020 aus Gründen der Rechtssicherheit.

Dieser Schritt scheint auch mehr als notwendig zu sein. Es wurde von den freien Schulen befürchtet, dass die klassische Erzieherausbildung durch die dual ausgerichtete dreijährige und vergütete Ausbildung für 0- bis 10-Jährige mittelfristig abgelöst wird. Dies hat schon jetzt eine sinkende Bewerberzahl in den bisherigen Erzieher- und Sozialassistentenausbildungen in den Einrichtungen der freien Schulen zur Folge. Ohne Zweifel würde eine Lücke bei den freien Schulen entstehen, welche die freigemeinnützigen Träger aus eigenen Bemühungen kaum kompensieren können. Auch würden wir ohne die Berücksichtigung der freien Schulen bei der PiA-Ausbildung die gesetzgeberischen Ziele, die Absolventenzahlen insgesamt zu erhöhen, verfehlen angesichts der Erfahrungen mit der klassischen Erzieherausbildung.

Aus unserer Sicht ist es daher nicht ersichtlich, weshalb nicht auch bei der neuen quasi dualen Ausbildung die Schulen eine Rolle spielen sollten, wie zunächst im Entwurf beabsichtigt. Es ist unbestritten, dass auch Schulen in freier Trägerschaft Interesse daran haben, die praxisintegrierte Erzieherausbildung anzubieten, und damit dazu beitragen werden, den bereits am Mittwoch vielfach thematisierten Fachkräftebedarf im frühkindlichen Bereich zu beheben.

(Thomas Krüger, SPD: Und das ist auch gut so.)

Das ist auch gut so.

Darüber hinaus würde eine ausbleibende Beteiligung der freien Schulen ebenso Auswirkungen auf die Absolven

tenzahlen im Bereich der Heilerziehungspflege haben, die wir mit diesem Antrag verhindern. Ein großer Anteil der Auszubildenden entscheidet sich regelmäßig erst im Laufe der Ausbildung zum Sozialassistenten dafür, eine Ausbildung zum Heilerzieher zu wählen, von denen immerhin rund 30 Prozent an freien Schulen in Mecklenburg-Vorpommern unterrichtet werden.

Neben diesen inhaltlichen Erwägungen verlangt die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, eine Diskriminierung bestimmter Schularten zu unterbinden. Einen Ausschluss der verfassungsrechtlich und schulgesetzlich geschützten Schulen in freier Trägerschaft bei der neuen Erzieherausbildung würde somit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes entgegenstehen. Berufsbildende Ersatzschulen sind nämlich Ersatzschulen im vollen Sinne des Artikels 7 Absatz 4 des Grundgesetzes und genießen daher den vollumfänglichen Schutz. Unser Ansinnen folgt daher auch einem verfassungsgemäßen politischen Handlungsansatz.

Somit wird dieser Antrag aus guten Gründen dazu beitragen, ein vielfältiges, öffentliches Schulwesen aus staatlichen und freien Schulen weiterhin auch bei der Erzieherausbildung in unserem Bundesland zu ermöglichen. Wir leben in einer pluralen, demokratischen und offenen Gesellschaft. Es ist für mich selbstverständlich, dass unsere Schul- und Bildungslandschaft eine ebenso ausgeprägte Vielfältigkeit abbildet. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz.

(Torsten Renz, CDU: Wie lange habe ich noch?)

Drei Minuten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Liebe Frau Bernhardt!

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ja!)

Ich möchte Sie auffordern, nach mir doch noch mal ans Mikro zu treten und sich zu dem zu positionieren, was ich jetzt sage.

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Ich kann Sie zwar nicht zwingen, aber ich möchte Sie politisch einfach bitten.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ich glaube nicht, dass ich auf Ihre Fragen antworte.)

Ich habe in der Anhörung Herrn Bockhahn, Ihren Parteikollegen, der, glaube ich, politisch nicht ganz unbedeutend bei Ihnen ist, gefragt, nachdem er dargestellt hat, was das für eine Katastrophe mit der Erzieherausbildung hier in Mecklenburg-Vorpommern ist, dass es a) keine Vergütung gibt und b) noch Schulgeld gezahlt werden muss.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Habe ich auch gesagt.)

Daraufhin habe ich ihn gefragt, wenn wir a) eine Vergütung zahlen und b) das Schulgeld abschaffen, ob wir dann, was Reformen im Bereich der Erzieherausbildung betrifft, nichts zu tun brauchen, ob das die Lösung des Problems wäre, und wir machen dann so weiter, Erzieherausbildung von 0 bis 27 unter den Bedingungen, wie ich sie eben skizziert habe. Daraufhin hat Ihr werter Parteikollege langatmig geantwortet mit dem Resultat, er hat sich nicht positioniert.

Deswegen möchte ich Sie jetzt noch mal bitten, nach der Diskussion, nach dem Gesetzgebungsverfahren, das wir hier auf den Weg gebracht haben, ob Ihre politische Position der LINKEN in diesem Lande im Jahre 2017 die ist, dass wir weiterhin eine klassische Erzieherausbildung machen von 0 bis 27 und keine duale Ausbildung auf den Weg bringen, keine differenzierte Ausbildung, wie von Vorrednern dargestellt, bezogen auf DDR-Zeiten zum Beispiel, wo es die Krippenerzieherausbildung war. Wir machen jetzt eine Erzieherausbildung von 0 bis 10. Ich möchte gerne wissen – auch mit Blick auf die Zukunft, damit Sie dann in mehreren Jahren sich positionieren können zu dem, was Sie heute hier gesagt haben –: Welche Philosophie, welchen Plan hat DIE LINKE in diesem Land,

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Das habe ich im März vorgetragen, Herr Renz. Insofern muss ich nicht noch mal darauf eingehen.)

um dem Erziehermangel entgegenzuwirken?

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Wenn Sie unsere Anträge nicht kennen, dann kann ich nichts dafür.)

Welche Zukunftsperspektiven entwickeln Sie strategisch in der Erzieherausbildung in Mecklenburg-Vorpommern?

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Das haben wir bereits behandelt. Da müssen Sie mal aufpassen!)

Das würde mich interessieren und ich wäre Ihnen wirklich zu Dank verpflichtet, wenn Sie Ihre politische Position hier darlegen. – Danke schön.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Das können Sie noch mal nachlesen! – Karsten Kolbe, DIE LINKE: Das können Sie dann noch mal nachlesen!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/791. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der …

(Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind in der Abstimmung.

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE – allgemeine Unruhe und Heiterkeit – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, welche Ordnungsmaßnahmen hier zu ergreifen sind, entscheide immer noch ich. Ich weise diesen doch hörbaren Zwischenruf von Frau Bernhardt als unparlamentarisch zurück und bitte, solche Zwischenrufe oder Bemerkungen zukünftig zu unterlassen. Und jetzt sind wir immer noch in der Abstimmung.

Ich rufe auf den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/791 und frage noch mal, wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/791 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen der AfD und DIE LINKE, bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der AfD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32: Aussprache gemäß Paragraf 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Schluss mit dem ,Schönrechnen‘“

(Torsten Renz, CDU: Schluss mit Lustig!)

„– unbequeme Fakten zur Energiewende müssen auf den Tisch“.

Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema Schluss mit dem „Schönrechnen“ – unbequeme Fakten zur Energiewende müssen auf den Tisch

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Borschke.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Herr Dorsch kommt. – Thomas Krüger, SPD: Jetzt gehts um Klimawandel. – Peter Ritter, DIE LINKE: Den gibts doch gar nicht.)