Mit dem Angebot der dreijährigen praxisorientierten Erzieher/-innenausbildung wird die vierjährige Ausbildung ja noch bleiben, also die Jugendlichen haben die Wahl. Und
wir nutzen hierbei insbesondere die Erfahrungen unserer dienstälteren Erzieher/-innen, wollen hier neben der theoretischen Ausbildung natürlich wesentlich mehr den Praxisanteil in den Fokus rücken und wir werden mit dieser Ausbildung auch dafür sorgen, dass die Auszubildenden oder Jugendlichen mehr Geld oder überhaupt Geld bekommen, und das wesentlich attraktiver gestalten.
Ich war in letzter Zeit in vielen verschiedenen Kindereinrichtungen, hatte zahlreiche Gespräche mit Jugendlichen und wurde auch von Eltern zu dieser Ausbildung oft angesprochen. Fazit dieser Gespräche: Erstens, die Jugendlichen wollen eine Ausbildung haben, die es ihnen ermöglicht, in der Kita oder im Hort zu arbeiten, nur die wenigsten wollten als Streetworker oder Heimerzieher/innen wirken. Sie wollen bei ihrer Ausbildung Geld verdienen, im Prinzip wie in den anderen Ausbildungsberufen, und nicht noch Geld für die Ausbildung bezahlen. Sie wollen praxisnah und zielgerichtet ausgebeu…, ausgebildet werden
Auch wenn es vielleicht noch einige offene Fragen bei der Ausbildung gibt – und die Ministerin hat es hier gerade gesagt, es soll auch evaluiert werden –, haben die freien Schulen diese vielen Vorteile dieser Ausbildung erkannt und wollen natürlich diesen Ausbildungsgang anbieten. Und mit diesem Koalitionsantrag möchten wir es auch den Schulen in freier Trägerschaft ermöglichen, diesen praxisorientierten und praxisintegrierten Ausbildungsweg anzubieten. Schulen in freier Trägerschaft sind im allgemeinbildenden und berufsbildenden Bereich eine wünschenswerte Ergänzung und eine Bereicherung unseres Schulsystems in unserem wunderschönen Bundesland.
Unter Beachtung geltenden Rechts können die Schulen in freier Trägerschaft aber erst nach Errechnung des Schülerkostensatzes und im Rahmen eines Gesetzentwurfes diese Ausbildung anbieten. Neben Baden-Württemberg ist Mecklenburg-Vorpommern das einzige Bundesland, das diese duale Ausbildung anbietet. Weitere Bundesländer werden folgen, davon bin ich fest überzeugt und ich habe auch schon einige Gespräche geführt. Interesse besteht in vielen Ländern, denn überall werden gut ausgebildete Kita- und Horterzieher/-innen gebraucht.
Wir werden dafür Sorge tragen, dass auch die Erfahrungen der Schulen in freier Trägerschaft bei der Erzieher/-innenausbildung genutzt werden, und die notwendigen Schritte einleiten. Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktionen der SPD und CDU fordern in dem
vorliegenden Antrag, dass die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin und zum Erzieher für 0- bis 10Jährige auch an Schulen in freier Trägerschaft ermöglicht werden soll.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, als ich den Antrag hier für den Landtag gesehen habe, habe ich mich schon gewundert. Am vorletzten Mittwoch haben wir im Sozialausschuss die Beratungen zum Kindertagesförderungsgesetz abgeschlossen und ich wunderte mich, dass Frau Friemann-Jennert immer von den Schulen in freier Trägerschaft erzählte, denn bis dahin lag kein Antrag, den wir im Sozialausschuss im Rahmen der KiföG-Beratungen hätten thematisieren können, vor. Er ist dann erstmals hier für heute in den Landtag eingebracht worden. Meines Erachtens hätte er, wie gesagt, im Zusammenhang mit den Änderungen zum Kindertagesförderungsgesetz erfolgen müssen, soll doch danach der neue Ausbildungsgang PiA auch an Schulen in freier Trägerschaft ermöglicht sein. Dafür muss das Schulgesetz angepasst werden.
Für mich ist dieses Handeln, dieser Vorgang insgesamt ein weiterer Beleg für das unüberlegte und übereilte Handeln. Hätten Sie das KiföG gründlich vorbereitet, hätten Sie diese Änderung in einem Mantelgesetz mit einbezogen und gleich auf den Weg bringen können.
So verschieben Sie die Ausbildung an Schulen in freier Trägerschaft um ein Jahr, denn das Ausbildungsjahr wird demnächst beginnen und die Regelung ist noch nicht in Kraft. So wichtig scheinen Ihnen die freien Schulen dann doch nicht zu sein, denn bereits in der Einbringung hatte Frau Friemann-Jennert auf dieses Thema hingewiesen, aber eine Änderung erfolgte nicht. Ich kann Ihnen nur sagen, wir lehnen diesen Antrag an, ab.
Wir lehnen die Einführung der praxisintegrierten Ausbildung PiA unter den gegebenen Bedingungen ab, egal ob sie nun in staatlicher oder in freier Trägerschaft angeboten wird oder beides.
Warum, das hatte ich bereits am Mittwoch lang und breit ausgeführt. Nur noch mal in aller Kürze die drei Argumente:
Wir sagen, steigern Sie die Attraktivität der Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher insgesamt! Schaffen Sie das Schulgeld für die Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher ab und führen Sie das Ausbildungsentgelt für alle Auszubildenden zum Staatlich anerkannten Erzieher ein! Denn nicht nur in den Kindertagesstätten ist der Fachkraftmangel schon längst angekommen, sondern auch in den übrigen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, wie Sie am Mittwoch richtigerweise alle bemerkt haben. Deshalb handeln Sie strategisch und verantwortungsvoll, indem Sie die Attraktivität der Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher insgesamt stärken!
lassen Sie die Auszubildenden bei diesem Ausbildungsgang allein, denn anstatt – wie es in der Pflege gang und gäbe ist – dass diesen Auszubildenden Mentoren in den Kitas für mindestens zwei Stunden pro Woche zur Seite stehen, lässt das Gesetz dies völlig offen, wie diese Mentoren eingesetzt und ausgebildet werden sollen. Nicht jeder kann aus dem Bauch heraus Auszubildende betreuen.
Erzieherinnen und Erzieher sollen neben ihrer Zeit für die mittelbare und unmittelbare Arbeit am Kind auch noch Auszubildende als Regelaufgabe betreuen. Das wird nicht aufgehen. Geben Sie hier vor, welche Zeit die Mentoren haben sollen, dann kann es auch in den Leistungs- und Entgeltverhandlungen eingebracht werden.
Drittes Argument, warum wir diese neue Ausbildung ablehnen: Sie locken aus unserer Sicht junge Menschen in eine Ausbildung, indem Sie hierfür ein Ausbildungsentgelt zahlen – wie gesagt, in den anderen Ausbildungsgängen ist das nicht der Fall –,
und lassen sie dann während der Ausbildung alleine. Und dann ist noch nicht einmal klar, wie viel dieser Beruf am Ende wert ist und wie er bezahlt wird, wie Sie die notwendige Weiterbildung für den Bereich der 0- bis 27-Jährigen bewerkstelligen und finanzieren sollen, und ohne die Gewissheit zu haben für die jungen Auszubildenden, dass ihr Abschluss einmal bundesweit anerkannt wird. Das alles wollen Sie erst noch klären und prüfen. Das halten wir für nicht verantwortungsvoll.
Wir lehnen den neuen Ausbildungsgang, wie gesagt, ab, egal an welcher Schulform er stattfindet. Das alles ist aus unserer Sicht weder im Sinne einer guten Qualität in den Kitas noch für unsere Kinder und für die jungen Menschen, die den neuen Ausbildungsgang wählen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Manfred Dachner, SPD: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! Elementarer Bestandteil der intensiven Verhandlungen und Beratungen zur Novellierung des KiföG Mecklenburg-Vorpommern, welcher wir bereits am Mittwoch hier im Landtag zugestimmt haben, war für unsere Fraktion die Berücksichtigung der Schulen in freier Trägerschaft bei der neuen Erzieherausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher/zur Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige.
Und, Frau Bernhardt, wenn Sie die Dokumente nicht lesen und die Presse ignorieren, kommen natürlich solche unqualifizierten Reden zustande.
Mit diesem Antrag, um deren Zustimmung ich Sie bitte, fordern wir die Landesregierung auf, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes vorzulegen, der es freien Schulen ermöglicht, den neuen Bildungsgang anzubieten. Diese Forderung hat für mich in den vergangenen Wochen eine Schlüsselrolle eingenommen, weshalb ich es ausdrücklich begrüße, diesen Antrag gesondert von der KiföG-Novellierung zu behandeln.