Protocol of the Session on July 14, 2017

In der 2. Wahlperiode waren Sie Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zur Privatisierung der Werften und alle, die damals dabei waren, wissen, was das bedeutet hat. Sie waren stellvertretender Vorsitzender Ihrer Fraktion und von April 2009 bis September 2016 deren Vorsitzender. Von November 1998 bis November 2001 waren Sie Minister für Arbeit und Bau und stellvertretender Ministerpräsident unseres Landes. In der 4. Wahlperiode waren Sie Minister für Arbeit, Bau und Landesentwicklung.

Sie haben in diesem Hohen Haus – und da addiere ich jetzt noch mal die drei Reden von dieser Sitzung dazu – 424 Reden gehalten, davon 90 als Minister. Und das sind, glaube ich, schon beeindruckende Zahlen. Wir haben Sie immer als einen sachorientierten und verlässlichen Kollegen kennengelernt, der sich mit ganzem Engagement für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes und für die Menschen, die hier arbeiten und leben, eingesetzt hat.

Für Ihre neue Aufgabe wünschen wir Ihnen alles Gute, viel Kraft und Erfolg bei der Bewältigung dieser neuen und sicher nicht kleinen Herausforderung. Sie wissen ja, bei Bildung können alle mitreden, weil jeder mal in der Schule war.

Also ganz herzlichen Dank für Ihre Arbeit für dieses Land Mecklenburg-Vorpommern und viel, viel Erfolg. Und damit Sie unser Schloss nicht ganz vergessen, habe ich Ihnen ein kleines mitgebracht.

(lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, im Präsidium und auf der Regierungsbank – Die Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE erheben sich von ihren Plätzen. – Gratulationen)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach dieser doch etwas emotionalen Situation müssen wir natürlich jetzt noch den Tagesordnungspunkt zu Ende bringen und abstimmen.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/790. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/790 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Windenergieerlass Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/778.

Antrag der Fraktion der AfD Windenergieerlass Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/778 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Borschke für die Fraktion der AfD.

(Torsten Renz, CDU: Wer?)

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrter Herr Minister Pegel! Laut Koalitionsvertrag will die Regierung einen Windenergieerlass auf den Weg bringen, ein Vorhaben, das auch meine Fraktion für notwendig erachtet und ausdrücklich unterstützt. Nach unseren Informationen soll der Windenergieerlass im Jahre 2019 veröffentlicht werden. Aufgrund der Komplexität der Thematik, der unterschiedlichsten Interessen aller Beteiligten und der Vielzahl an zu berücksichtigenden Belangen ist eine langfristige Vorbereitung sinnvoll. Bereits im Rahmen der Vorbereitung des Erlasses ist ein konsensuales Verfahren zielführend, um sowohl die Nutzungsinteressen der Windenergieanlagenbetreiber als auch die Schutzinteressen der Bürger, der Landschaft und des Naturhaushaltes in Einklang zu bringen und Folgekonflikte zu vermeiden.

(Beifall Christoph Grimm, AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Laues Lüftchen!)

Für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen sind insbesondere immissionsschutz-, bau- und planungsrechtliche sowie natur- und artenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen.

(Unruhe bei Enrico Komning, AfD, und Torsten Renz, CDU)

Der Ausbau der Windenergienutzung ist umwelt- und sozial verträglich sowie wirtschaftlich zu gestalten. Stellungnahmen und Anhörungen sämtlicher Beteiligten im Vorfeld des Erlasses dienen dazu, durch höchstmögliche Transparenz das Konfliktpotenzial zu minimieren. Sehr geehrte Abgeordnete, unsere Bürger und alle anderen Beteiligten haben ein Recht auf Transparenz. Es darf keinen Erlass, keine Regelung am Bürger vorbei geben!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Unser Anliegen muss die Schaffung von Rechtssicherheit sein, wenn es uns denn gelingt, einen breiten Konsens zu schaffen, und damit eine hohe Tragweite der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dieses komplexe Thema mit diversen Regelungen muss zusammengefasst einen einheitlichen Fahrplan für die Genehmigungsverfahren ergeben. Ohne breite Beteiligung aller Betroffenen ist eine Akzeptanz schwer hinzubekommen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Sie wollen doch gar keine Akzeptanz! Sie wollen doch einfach nur, dass das nicht stattfindet!)

Die bisherigen vielen Klagen aus allen Bereichen belegen dies mehr als deutlich. Wenn aber die Entwicklung auch im Konsens mit Beteiligten aller Parteien erfolgt, ist mit hoher Zustimmung zu rechnen,

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Die wollen Sie erreichen, ja?)

Herr Krüger,

(Thomas Krüger, SPD: Ich frag doch bloß!)

es sei denn, das wäre gar nicht gewünscht und es ginge nur um das Durchboxen ideologischer Ziele. Dann wird das ganze Vorhaben am Widerstand der Betroffenen scheitern.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig, Herr Borschke.)

Aber das wissen wir ja zu verhindern, indem wir das Verfahren zum Windenergieerlass schon jetzt auf den richtigen Weg bringen und einvernehmlich mit allen Beteiligten im Energieausschuss vorbereiten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Also lassen Sie uns jetzt beginnen, damit das Murmeltier in der nächsten Plenarwoche auch mal Pause hat!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten beschlossen worden. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Christian Pegel.

(Thomas Krüger, SPD: Der antwortet jetzt auf das Murmeltier.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie greifen mit Ihrem Antrag einen Auftrag auf, den sich die Koalitionspartner in ihrem Koalitionsvertrag selbst vorgenommen haben. Wir werden in den kommenden Jahren einen Windenergieerlass fertigen. Er soll ein Leitfaden für Ausbauprojekte im Windenergiebereich in unserem Land sein.

Die Idee ist, eine praxisorientierte Handreichung für alle zu schaffen, die an der Planung, an der Genehmigung und an dem Bau von Windenergieanlagen beteiligt sind – ein Leitfaden für Behörden und Kommunen, aber auch für Bürgerinnen und Bürger und natürlich für Investoren. Das Ziel ist klar: Der Windenergieerlass steht für Planungssicherheit und Transparenz. Er soll helfen, die Verfahren zum Ausbau der Windenergie zu vereinfachen und auch ein Stück weit die Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Er soll Orientierungshilfe geben und Interessierten als Planungsgrundlage dienen. Wir werden damit den Auftrag aus der Koalitionsvertragsziffer 72 umsetzen. Mit der haben sich die Koalitionspartner vorgenommen, die Rechts- und Investitionssicherheit zu erhöhen, und sie haben sich ebenso vorgenommen, einheitliche Rahmenbedingungen und ein transparentes Vorgehen sicherzustellen.

Der Windenergieerlass, meine Damen und Herren, ist aber ein Erlass. Erlasse sind verwaltungsinterne Richtschnüre. Die Verwaltung bindet damit ihre eigenen Entscheidungsspielräume im Interesse der Vorhersehbarkeit behördlicher Entscheidungen. Solch ein Erlass ist aber kein Gesetz, er regelt nur die Durchführung von längst vorhandenen Gesetzen. Diese Durchführung obliegt der Exekutive, der Verwaltung. Wir werden diese Aufgabe genau dort wahrnehmen.

Während der Erstellung soll es aber selbstredend gern Informationen geben. Tun Sie mir einen Gefallen, lassen Sie uns dafür erst einmal Stück für Stück in die Erarbeitung einsteigen, die im Übrigen mehrere Ministerien einbinden muss, weil verschiedene Belange berührt

werden. Aber um Ihre Sorge aufzugreifen, dass es bisher keine hinreichenden Grundlagen gab: Dem würde ich gern entgegentreten. Schon jetzt sind alle relevanten Punkte in Gesetzen geregelt. Das gilt für alle erforderlichen Schutzbestimmungen und Schutzvorschriften.

Es handelt sich dabei allerdings um sehr unterschiedliche Gesetze. Die Gesetze fordern die Kolleginnen und Kollegen heraus, wenn sie sie konkret anwenden. Und genau da wollen wir mit dem Erlass bei der Auslegung helfen. Wir wollen die verschiedenen Gesetze mit den verschiedenen Behörden, die zuständig sind, in einem Erlass zusammenführen, damit man wechselseitig weiß, nach welchen Handlungsvorgaben die anderen Entscheidungen treffen werden. Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Diskussion. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ja etwas beruhigt, Herr Minister, ich habe schon gedacht, Sie wollen wirklich 15 Minuten über diesen Antrag reden, so, wie es angemeldet war.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Der lernt auch dazu.)

Aber unabhängig davon, dass ich nicht so richtig oder, besser gesagt, dass ich schon weiß, was das Motiv für diesen Antrag ist, aber unabhängig davon bin ich bei dem Sinn dieses Antrags bei Ihnen. Doch dafür brauchen wir den Antrag nicht. Ich mache es diesmal sehr kurz: Der Energieausschuss hat die Kompetenzen, die Landesregierung zu jedem Thema im Ausschuss berichten zu lassen, dann Stellung zu nehmen und Handlungsaufträge an die Landesregierung zu formulieren. Gerade im Energieausschuss – das haben Sie sicherlich auch schon mitgekriegt in diesem Jahr, Herr Borschke – habe ich weder in der vergangenen Legislatur noch in der laufenden erlebt, dass ein Thema, das die Opposition auf die Tagesordnung setzen wollte, nicht aufgesetzt worden ist.

Na klar, ich habe nichts dagegen, wenn wir uns im Ausschuss von der Landesregierung über den aktuellen Stand zum Windenergieerlass berichten lassen und zu gegebener Zeit sicherlich auch eine Anhörung durchführen. Im Gegenteil, das wäre gut. Ich habe nichts dagegen. Doch dafür brauchen wir definitiv keinen Beschluss im Plenum des Landtages. Der Antrag ist, aus meiner Sicht zumindest, hier schlicht und ergreifend fehl am Platz.

(Torsten Renz, CDU: Sehr richtig!)

Ich mache Ihnen einen Vorschlag: Beauftragen Sie doch Ihren Mitarbeiter, im Ausschusssekretariat bei Herrn Gutzeit, dem Ausschusssekretär, anzurufen! Ich kann Ihnen auch noch die Durchwahl sagen: 1580.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

Bitten Sie darum, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen! Er spricht mit dem Ausschussvorsitzenden und dann ist das Problem erledigt.