… und dadurch werden die Kosten für alle die Kinder nicht erstattet, die nicht zur örtlich zuständigen Schule fahren. Die Antwort der Landesregierung – Ihre Antwort – war da noch nicht erschöpfend, es gab keine klare Antwort dazu. Die Signale aus der Regierung waren sehr widersprüchlich. Das reichte vom „klaren Rechtsbruch“
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie haben ja bereits auf einige Punkte hingewiesen. Ich verweise auch auf die Antwort, möchte aber Folgendes noch mal klarstellen und hoffe, dass dann Ihre Fragen beantwortet sind: Vom Grundsatz her ist es ja so, dass die Schülerbeförderung eine staatliche Aufgabe ist. Hier in Mecklenburg-Vorpommern liegt sie aber in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte, die sind zuständig für die Schülerbeförderung.
In der Regel, also in fast allen Landkreisen, funktioniert dieses auch gut und wird sehr gewissenhaft ausgeführt. Wir haben lediglich im Landkreis Vorpommern-Rügen diese Situation, wie Sie sie geschildert haben, dass der Landrat die Auffassung vertritt, eben keinen Schülerverkehr einrichten zu müssen, sondern den Linienverkehr fahren lässt und dementsprechend dann auch den Eltern der Schülerinnen und Schülern die Kosten nicht erstatten will.
Wir haben dort unsere Rechtsauffassung dargestellt aus dem Schulgesetz. In der Tat ist es so, dass die Regelung im Schulgesetz zweideutig sein könnte. Wir vertreten eine Rechtsauffassung, der Landkreis VorpommernRügen die andere Rechtsauffassung. Wie das dann im Leben so ist, wenn zwei Rechtsauffassungen da sind, trifft man sich vor Gericht. Und das ist genau das, was der Landrat jetzt auch vorhat, dass er also gerichtlich dagegen vorgehen möchte. Was ich mir aber vorgenommen habe im Rahmen der großen Schulgesetznovelle, ist, diesen Passus, den man jetzt vielleicht anders auslegen könnte, dann eindeutig zu regeln, damit es zu so einem Fall nicht mehr kommen kann.
Das ist schon eine sehr befriedigende Antwort. Aber als Ursache wird ja eigentlich immer wieder vom Herrn Landrat angeführt, dass es um den Sanierungszuschuss ging für den überschuldeten Haushalt und dass eben deshalb diese freiwillige Leistung – sogenannte freiwillige Leistung – gestrichen wurde. Könnte das nicht die Landesregierung klarstellen, dass dem nicht so ist? Dann wäre ja zumindest schon mal die Ursache für diese Maßnahme entfallen.
Also wir haben ja eine derartige Klarstellung vorgenommen. Die Verknüpfung mit freiwilliger Leistung Haushaltskonsolidierung zu dem, was unsere Rechtsauffassung ist, deckt sich insofern noch nicht, weil wir sagen, es gibt eine Pflicht zur Schülerbeförderung. Der kann man sich auch nicht entziehen, indem man keine Schülerbeförderung einrichtet und sich nur auf den öffentlichen Personennahverkehr bezieht.
Aber es ist eben so, dass der Landrat dort vor Ort eine andere Rechtsauffassung hat, als wir sie haben. Es bliebe jetzt nur noch die Möglichkeit, dass wir über das Innenministerium, die Kommunalaufsicht, die Ersatzvornahme vornehmen, aber da bevorzuge ich im Moment den Weg über den Rechtsstreit. Ich hoffe trotzdem, dass der Landrat vielleicht doch noch mal seine Meinung ändert, in Klammern: was ich aber nicht glaube.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, gemäß Paragraf 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages – Planungskosten für die Ortsumgehung Mirow, Drucksache 7/596.
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, gemäß § 64 Absatz 3 GO LT Planungskosten für die Ortsumgehung Mirow – Drucksache 7/596 –
Die Antwort der Landesregierung lag bereits am 8. Juni 2017, noch vor dem Antragsannahmeschluss für die Juli-Landtagssitzung, vor.
Mit dem Fragesteller ist vereinbart worden, auf die Verlesung der Antworten der Landesregierung zu verzichten. Der Abgeordnete hat nunmehr die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.
Frau Präsidentin, ich würde gern drei Nachfragen stellen, die erste zu Folgendem: Ausweislich der Stellungnahme des Gerichts auf die vorliegende Klage zum Bau der Ortsumgehung in Mirow wird den Planungsbehörden bescheinigt, unter Missachtung des Rechts und oberflächlich gearbeitet zu haben. Dadurch sind Nacharbeiten und Überplanungen notwendig. Meine Frage ist: Wie ist das weitere Prozedere und wann werden die Planungsunterlagen voraussichtlich abschließend vorliegen? Das heißt, wann geht es wie weiter?
Sehr geehrter Herr Koplin! Sie stellen aber keine Nachfrage, sondern die Fragen, die vergessen worden sind in der Kleinen Anfrage, nehme ich an.
Sie rekurrieren nicht auf die Planungskosten. Gleichwohl will ich – zumindest zum Teil – darauf gern mit Antworten reagieren.
Erstens. Ihren Vorwurf, dass materiell Fehler gemacht worden sind, hat das Gericht bisher nicht erhoben, sondern es hat einen formellen Fehler geltend gemacht. Es hat vorgetragen, dass ein zweistufiges Verfahren, das hier gewählt worden ist – und das ist völlig unstreitig –, europarechtlich und bundesrechtlich zulässig ist, dass ich zunächst, wenn ich mehrere Varianten habe, wo so eine Ortsumgehung liegen kann, und umweltfachlich schwieriges Terrain habe, dass ich nicht gleich in die volle Tiefe einer Planung einsteige, sondern mit einer Art Raumordnungsverfahren vorneweg so eine grobe Kennung vornehme, wo ich denn insgesamt langlaufe, ein bisschen salopp formuliert, links vorbei oder rechts vorbei. Und wenn ich das einmal durchhabe, gehe ich – erst dann, wenn das geklärt ist – in einem zweiten Schritt in die konkretere Planung, aber dann eben beschränkt auf diesen Bereich, um zu vermeiden, dass ich im Zweifel für 15 verschiedene Trassen jeweils sehr teure und detaillierte Planungen mache. Der Weg ist gewählt worden.
Das europäische Recht – davon geht das OVG Greifswald aus – gebiete uns, dass wir dann, wenn wir Jahre später diese konkrete Planung für die eine Trasse fortführen, gleichwohl bei der konkreten Planung all die Materialien aus der ursprünglichen Raumordnung wieder öffentlich auslegen müssen, und zwar die für das Umweltrecht. Wenn Sie in die Entscheidung hineingucken – Sie rekurrieren ja darauf –, werden Sie auch festgestellt haben, dass da Entscheidungszeiträume des Europäischen Gerichtshofes zitiert sind, der diese Rechtsauffassung zwischenzeitlich mitträgt, die in einem Jahr liegen, wo unser Planungsverfahren schon längst abgeschlossen war. Also den Kolleginnen und Kollegen zu sagen, ihr habt da aber böswillig Fehler gemacht, weil ihr im Januar eines Jahres nicht erahnt habt, dass im November ein Gerichtsurteil kommt, später im November, das will ich nicht teilen. Erstens.
Zweitens. Die Ortsumgehung Mirow hat uns große Sorgen gemacht zwischendurch, weil sie bei allen Berechnungen des Kosten-Nutzen-Faktors große Wahrscheinlichkeiten hatte, unter 1,0 zu liegen. Bei der Bundesver
kehrswegeplanung ist bei diesem Male wie nie zuvor mit einer großen Intensität darauf geachtet worden, dass über 1,0 Pflicht ist, ansonsten fiel man raus. Und deshalb haben wir große Bemühungen – übrigens im Zusammenhang mit den Bundestagsabgeordneten aller Parteien aus diesem Lande – unternommen, in einen Status zu kommen, wo wir quasi schon angefangen hatten. Denn klar war, ein bereits begonnenes Projekt wird nicht mehr auf Kosten-Nutzen-Faktor überprüft. Wenn man schon begonnen hat, macht es keinen Sinn zu überlegen, ob das Ding abstrakt Sinn macht, es ist ja angefangen worden. Deshalb war alle Kraft darauf gerichtet, möglichst schnell Planfeststellungsreife hinzubekommen und irgendeinen Zustand, der dem Bundesministerium ausreichte, von einem begonnenen Vorhaben auszugehen.
Das ist im Übrigen genau mit diesem Verfahren gelungen, um das mal deutlich zu sagen. Dass die Ortsumgehung Mirow heute im Bundesverkehrswegeplan steht für die nächsten 14 Jahre, ist ausschließlich diesem sehr zeitnahen und sehr auf das möglichst schnelle Verfahren gerichteten Vorgehen des Straßenbauamtes dort vor Ort zuzuschreiben. Ich glaube, dass wir gemeinsam dankbar sein können. Jedem, der sagt, hättet ihr mal lieber ein viel längeres Verfahren gemacht, hätte man sagen müssen, dann hätten wir das Verfahren irgendwann abgebrochen, wir stünden heute nicht im Bundesverkehrswegeplan.
Die Kolleginnen und Kollegen sind mittendrin. Wir haben das Problem, dass wir jetzt in der Tat Unterlagen überarbeiten müssen, weil wir ein zum Teil neues Verfahren beginnen. Ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten zwölf Monaten genau das tun. Darüber reden wir aber mit der Ortsumgehungs-BI regelmäßig, damit die ein Gefühl kriegen, wo wir gerade unterwegs sind. Dazu gehört, dass wir umfangreichere Ermittlungen mit den Vegetationsperioden vornehmen und dass wir vermutlich im kommenden Jahr erneut in die Planfeststellung eintreten. Und dann werden wir genau den formellen Fehler beheben, indem wir eine ganze Schrankwand voller Aktenordner von vor zehn Jahren, als das Raumordnungsverfahren lief, mit öffentlich auslegen. Dann werden wir das Verfahren erneut betreiben und ich hoffe, dass wir am Ende zu einem ähnlichen Ergebnis kommen. Gleichwohl, es bleibt ein offenes Verfahren.
Zweite Frage: Der Antwort auf die Kleine Anfrage ist zu entnehmen, dass die Überplanungskosten voraussichtlich über 400.000 Euro Mehrkosten verursachen werden. Ich werde bei den monatlich oder fast monatlich stattfindenden Demonstrationen häufig gefragt vor dem Hintergrund, dass, wenn in der freien Wirtschaft derartige Kosten auflaufen wegen fehlerhafter Arbeit, wie das dann eigentlich mit den Konsequenzen ist. Insofern gebe ich die Frage weiter: Wer übernimmt hierfür die politische Verantwortung und welche Konsequenzen dienstrechtli
cher Art haben diese Vorkommnisse, die uns hier zu dieser Frage und der Antwort zusammenführen, letztendlich in Ihrem Hause?
Ohne dieses Vorgehen der Kolleginnen und Kollegen, was ein sehr beschleunigtes Verfahren bedeutet hat, stünde die Ortsumgehung Mirow heute nicht im Bundesverkehrswegeplan. Wir würden gar nicht weiterplanen. Ich käme in der Tat überhaupt nicht mehr zu der Frage, ob ich das Geld ausgebe, weil das Verfahren beendet wäre.
Ich würde mir vor Ort ein bisschen mehr Akzeptanz und Dankbarkeit für das wünschen, was die Kolleginnen und Kollegen da geleistet haben.
Die haben mit einer Geschwindigkeit dieses Projekt vorangetrieben, mit einer Konzentriertheit, um eben im Planungsprozess des Bundesverkehrswegeplanes schon einen Status erreicht zu haben, bei dem sie überhaupt eine Chance haben zu behaupten, guckt mal, wir haben angefangen, damit es weiter drinbleibt. Das ist etwas, für das ich bis heute dankbar bin. Ich hatte zwischendurch nicht geglaubt, dass wir diese Geschwindigkeit erreichen. Erstens. Also ich würde da etwas weniger Härte verlangen.
Zweitens. Arbeitsrechtlich halte ich es für eine schwere Fehleinschätzung. Das ist der klassische Bereich gefahrgeneigter Arbeit, so nennen das die Juristen. Wenn ich plane, kann es mir natürlich passieren, dass ich mich auch mal vor Gericht belehren lassen muss, dass ich an der Planung etwas hätte anders machen müssen. Ich würde mir wenig wünschen, dass meine Kolleginnen und Kollegen alle so viel Schiss davor haben, dass wir regelmäßig hinterher Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sind, wenn mal was schiefgeht, dass von denen keiner mehr einen Kugelschreiber anfasst oder der Minister jeden Antrag persönlich gegenzeichnen muss. Das kostet uns eher mehr Zeit als weniger.
Es gibt also kein Bemühen, das dienstrechtlich gegen jemanden geltend zu machen. Das ist kein Fehler, von dem ich behaupten würde, er ist vorsätzlich boshaft erfolgt, sondern noch mal: Wenn ich zu Beginn eines Jahres ein Verfahren abschließe und im November des gleichen Jahres der EuGH erstmalig eine solche Rechtsfrage abschließend beantwortet, mache ich keinem zum Vorwurf, dass er nicht die Glaskugel hatte zu Hause oder im Büro, um zu erahnen, dass zum Jahresende so etwas passiert. Ich glaube, dass wir solche Fehler Menschen auch gestatten müssen.