Protocol of the Session on July 12, 2017

Deutschland. Sie unterscheiden zwischen einem epidemiologischen und einem klinischen Krebsregister. Man erhofft sich aus den epidemiologischen Daten Erkenntnisse über Zusammenhänge von Krebserkrankungen und regionalen Umwelteinflüssen oder auch gruppenspezifischen Einflüssen der Lebensweise und Ähnlichem. Vom klinischen Krebsregister erhofft man sich dagegen Erkenntnisse über Krankheitsverläufe und Therapieerfolge. Beide Register benötigen analoge Basisdaten.

Die Länder in Deutschland haben sich der Aufgabe, ein zentrales Krebsregister einzurichten, mit unterschiedlicher Intensität gewidmet. Die ehemalige ungeliebte DDR kann bei diesem Thema als Vorreiter bezeichnet werden, Herr Heydorn, Sie haben es auch schon erwähnt. Dort wurde bereits 1961 ein zentrales epidemiologisches Krebsregister eingeführt, allerdings sind die frühen Daten wohl bis heute nicht digitalisiert und stehen damit einer Auswertung nur eingeschränkt zur Verfügung.

Nach dem Beitritt zur Bundesrepublik führten die neuen Bundesländer dieses epidemiologische Krebsregister unter dem Namen „Gemeinsames Krebsregister“ weiter, was 1997 durch einen Staatsvertrag der beteiligten Länder rechtlich besiegelt wurde. Die südlichen alten Bundesländer hatten 1980 mit dem Aufbau eines Kinderkrebsregisters in Mainz begonnen, dem die neuen Bundesländer 1991 beitraten. Das Kinderkrebsregister ist bereits als epidemiologisches und klinisches Krebsregister angelegt.

Erst im August 2009, mit der Verabschiedung des Bundeskrebsregisterdatengesetzes vom 10.08.2009 und danach mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz vom 03.04.2013 –, der Minister hat bereits darauf hingewiesen – hat der Bund in die Entwicklung eingegriffen. Letzteres Gesetz führte zu Neuregelungen im SBG V und zur Verpflichtung aller Länder, regionale klinische Krebsregister einzuführen. Darüber hinaus wurden Regelungen für die Zusammenführung von epidemiologischen und klinischen Krebsregisterdaten für die Validierung von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen und für eventuell erforderliche Datenabgleiche mit Meldeämtern und Leichenschauscheinen geschaffen. Dies alles eröffnet in Deutschland erstmals die Chance für eine breite, fundierte epidemiologische und klinische Versorgungsforschung bei Krebserkrankungen. Dies ist im Sinne der Krebsbekämpfung. Wir begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich. Die Kosten der Datenerhebung tragen im Wesentlichen die Krankenkassen.

Dieser nun vom Landtag zu bestätigende Staatsvertrag regelt die Bereitstellung der Daten des Gemeinsamen Krebsregisters der neuen Bundesländer, der ehemaligen neuen Bundesländer für das neu geschaffene Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut. Gleichzeitig werden alle erforderlichen Anpassungen an die weiteren bundesgesetzlichen Regelungen vorgenommen.

Eine Aussage in den Unterlagen halten wir allerdings für unbefriedigend. Das ist die vage Aussage über die zukünftigen Kosten für den Weiterbetrieb des Gemeinsamen Krebsregisters, weil, ich zitiere, „aufgrund des hohen Aufwandes einer Kosten- und Leistungsrechnung … die Ermittlung der Personal- und Sachkosten in pauschalierter Form“, Zitatende, erfolgen soll. Ich denke, hierüber wird noch zu sprechen sein.

Wir plädieren für die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein sehr ernstes Thema – ich glaube, jeder von uns hat wahrscheinlich in seinem Freundes- und Bekanntenkreis Erfahrungen machen müssen mit dieser schlimmen Krankheit. Krebserkrankungen sind nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen immer noch die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Jährlich erkranken ungefähr 500.000 Menschen neu an Krebs und 224.000 Menschen sterben an dieser Krankheit. Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist diese Entwicklung zu verzeichnen. Zwischen 2008 und 2012 gab es 42.000 neu Erkrankte.

Die Zahl der Krebserkrankungen insgesamt hat sich seit 1970 fast verdoppelt. Das hat verschiedene Ursachen, auf die ich jetzt nicht näher eingehen will. Natürlich hat das auch etwas mit der demografischen Entwicklung zu tun. Gerade das höhere Krebsrisiko bei Männern hat auch etwas damit zu tun, dass Männer im Gegensatz zu Frauen, was Vorsorge angeht, so ein bisschen Muffel sind, Gesundheitsmuffel. Von daher ist das schon ein wichtiges Thema.

Ich will damit die Brücke schlagen zu dem vorliegenden Staatsvertrag, der zwischen den ostdeutschen Bundesländern geschlossen wurde. Der Minister ist darauf eingegangen – 1997 geschlossen, 2006 hier erweitert – und es geht darum, jetzt bundesgesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Es ist angesprochen worden, es gibt mittlerweile eine Kooperationsvereinbarung des deutschen Kinderkrebsregisters mit einzelnen Bundesländern, und Teile dieser Datenflüsse, die dort quasi entstehen, müssen im Staatsvertrag verankert werden. Es geht auch darum, die Maßgaben, die es im Bereich der Früherkennung von Brustkrebs gibt, auf die Krebsfrüherkennungsrichtlinie anzuwenden.

Nun haben wir beim vorherigen Staatsvertrag schon darüber gesprochen, dass die Einflussmöglichkeiten an der Stelle eher begrenzt sind. Man kann dem Staatsvertrag zustimmen oder man lehnt ihn ab, dann bleibt das bisherige Krebsregister in Kraft. Wir halten die jetzt vorgelegte Änderung des Staatsvertrages für einen guten Weg, sich diesem Thema weiter zu widmen mit aller notwendigen Ernsthaftigkeit. Von daher werden wir sowohl der Überweisung zustimmen als auch am Ende der Diskussion und der Debatte zu dem vorgelegten Staatsvertrag. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir begrüßen die Vorlage dieses Gesetzentwurfes. Es ist mehrfach betont worden und dankenswerterweise auch eine historische und gesundheitspolitische Einordnung vorgenommen worden, es erübrigt sich also, das noch mal zu wiederholen: Es ist ein sehr wichtiges Thema.

Gleichwohl haben wir drei Anmerkungen, diesen Gesetzentwurf betreffend. Wir haben uns zwar im vergangenen

Jahr mit den rechtlichen Grundlagen auf Landesebene beschäftigt, allerdings stellt sich die Frage – der Staatsvertrag kommt jetzt, seit Anfang des Jahres ist er sukzessive unterschrieben worden von den zuständigen Ministern, die Rechtsgrundlagen für diesen Zweiten Staatsvertrag gelten aber bereits seit 2009 beziehungsweise 2013 –, warum so spät.

Was den Staatsvertrag selbst betrifft, haben wir uns die Frage vorgelegt, wo der Hintergrund dafür ist, dass die Registrierung von Versicherten beziehungsweise Patientinnen, die am Mammografie-Screening teilnehmen, 30 Monate beträgt, also länger ist als ein Screeningintervall. Datenschutzrechtler müssten das noch mal würdigen. Da haben wir zumindest ein weiter gehendes Informationsbedürfnis.

Zu der Frage, welche Erfahrungen es in anderen Ländern gibt: Herr Heydorn ist darauf eingegangen, dass es bei uns historisch speziell gewachsen ist und wir Erfahrungen mit der Registrierung, dem Datenabgleich haben. Andere Länder haben ihre. Es gibt unterschiedliche Erfahrungswerte. Auch hier haben wir ein weiter gehendes Interesse, die Erfahrungen in anderen Ländern betreffend, und sehen insofern der Diskussion im Ausschuss hoffnungsvoll entgegen. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/763 zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages, Drucksache 7/764.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staats- vertrag zur Änderung des Glücksspielstaats- vertrages (Zweites Glücksspieländerungsstaats- vertragsgesetz – Zweites GlüÄndStVG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/764 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres und Europa Herr Lorenz Caffier.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Er ist gerade in der Spielhölle. – allgemeine Unruhe und Heiterkeit)

Ich habe gesehen, dass die CDU-Fraktion eine Auszeit von fünf Minuten beantragen will. Ich unterbreche die Sitzung auf Antrag der Fraktion der CDU für fünf Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 16.51 Uhr

__________

Wiederbeginn: 16.52 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Anbetracht des bevorstehenden Sommerfestes frage ich Sie, ob Sie damit einverstanden sind, wenn wir die unterbrochene Sitzung fortsetzen, obwohl fünf Minuten noch nicht vergangen sind?

(Zurufe aus dem Plenum: Ja!)

Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Herr Schulte, möchten Sie?

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Gut, dann hat jetzt das Wort zur Einbringung der Minister für Inneres und Europa Herr Lorenz Caffier.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Glücksspielbranche in Deutschland durchlebt gerade recht unruhige und wechselhafte Zeiten. Während der Markt jahrzehntelang sehr strikt reguliert war, wurde in 2010 vom Europäischen Gerichtshof mehr oder weniger eine zaghafte Öffnung verordnet. Außerdem zwang uns der Vormarsch des Glücksspiels im Internet zum Handeln. In der Folge wurden durch den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag das Vertriebsverbot für Lotto beendet, ein grenzüberschreitender Lotto-Jackpot ermöglicht und Spielbankenwerbung erlaubt.

Wichtig war aber insbesondere die Öffnung des Sportwettenmarktes. Es sollten insgesamt 20 Konzessionen für staatliche und private Sportwettenanbieter vergeben werden. Doch das ging nach hinten los, das ganze Verfahren wurde vom Verwaltungsgericht Wiesbaden und dem Hessischen Verwaltungsgericht Kassel einkassiert. Es sei weder transparent, noch sei es diskriminierungsfrei. Wir kamen in eine rechtlich und politisch sehr unbefriedigende Situation, also musste ein Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag her. Im Oktober letzten Jahres fassten die Ministerpräsidenten in Rostock anschließend entsprechende Beschlüsse.

Der geltende Glücksspielstaatsvertrag soll für den Sportwettenbereich grundlegend geändert werden. Das bisherige Konzessionsmodell wird abgeschafft und durch ein qualifiziertes Erlaubnismodell ersetzt. Es wird dadurch zukünftig keine zahlenmäßige Begrenzung der Anbieter mehr geben. Ferner werden für zentrale bundesweite Zuständigkeiten im glücksspielrechtlichen Erlaubnisverfahren neue Zuständigkeiten festgelegt. Durch die Änderung wollen wir für legale Sportwettenanbieter schnellstmöglich Rechtssicherheit schaffen und wir wollen damit die Grundlage schaffen, um den illegalen Anbietern wirksam entgegentreten zu können.

Der Änderungsstaatsvertrag wurde im März und April von allen Ministerpräsidenten unterzeichnet. Zu seinem Inkrafttreten bedarf der Staatsvertrag nunmehr gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Verfassung des Landes der Zustimmung des Landtages in Form eines Gesetzes. Das Gesetz liegt Ihnen jetzt vor.

Meine Damen und Herren, das Gesetz hat verschiedene Ziele. Die Regulierung des Glücksspielmarktes erfolgt mit verschiedenen Zielen:

Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht mit

Suchtprävention,

Lenkung des natürlichen Spielbetriebs der Bevölke

rung in geordnete und überwachte Bahnen zur Verhinderung von Schwarzmärkten,

Gewährleistung von Jugend- und Spielerschutz,

Verhinderung von Betrug und Begleitkriminalität

sowie Sicherung der Integrität des Wettbewerbs.