Für diesen Sommer ist ein weiteres, im Übrigen vertiefendes Papier der Agora genau dazu angekündigt, aber dann gehört auch dazu, dass das ein längerer Weg ist, und es würde nahezu alles, was wir bisher in der Energiebesteuerung machen, über den Haufen werfen. Bevor das Realität wird, werden wir noch einige Diskussionen führen und mit Sicherheit einen erheblichen Zeitverzug vor uns haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, rund ein Viertel des Strompreises machen allein die Netzentgelte aus, die je nach Netzbetreiber und Region – Sie haben es angesprochen – sehr unterschiedlich ausfallen. Hier drängen wir seit Längerem – im Übrigen nicht allein, das war immer unisono auch Konsens dieses Hohen Hauses – auf bundeseinheitliche Kosten für den Netzbetrieb. Wir sind ja – auch das ist bekannt – nicht das einzige Bundesland, das diese Forderung aufmacht, denn, da sind wir uns einig, die Energiewende ist eine bundesweite Gemeinschaftsaufgabe, da müssen Kosten und Belastungen von allen gleichermaßen getragen werden. Eine bundesweite Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte – und um die geht es zurzeit in der Diskussion – ist deshalb ebenso erforderlich wie die Abschaffung der sogenannten vermiedenen Netzentgelte, also der Zahlungen für dezentrale Einspeisung von Ökostrom.
Im Zusammenhang mit dem von Ihnen eben schon angesprochenen Verfahren, dem parlamentarischen Verfahren zum Netzentgeltmodernisierungsgesetz, laufen entsprechende Bemühungen für eine gerechtere Aufteilung der Kosten und Sie sagen, Sie wissen noch nicht, wie die ausgeht. Das wissen wir auch nicht, aber wer kämpft, kann verlieren, und wer nicht kämpft, hat schon verloren. Deswegen sind wir da noch mittenmang. Auch das haben wir in diesem Hohen Hause mehrfach diskutiert und erörtert in den letzten Landtagssitzungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein harter Knackpunkt in Ihrem Antrag ist ja, zu sagen, überführt doch bitte die Strom- und Gasnetze in das Eigentum der öffentlichen Hand. Ich halte das für kein Allheilmittel. Also dem Glauben, dann wird alles billiger, mag ich mich nicht sofort anschließen. Ich denke, dass man da mal genauer hingucken müsste. Ihr Wunsch, das möge die Landesregierung bitte verfassungsgemäß in eine Bundesratsinitiative fassen, schenkt uns erfreulich viel Vertrauen. Dafür herzlichen Dank, aber die Quadratur des Kreises beherrschen auch diese Landesregierung und unsere Landesverwaltung nicht. Wir sollen nämlich mit Ihrem Antrag aufgefordert werden, quasi die Enteignung ohne Enteignungsschmerz durchzuführen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dabei wird zum einen übersehen, dass nicht jede Kommune begeistert sein dürfte, wenn sie sich künftig auch um ihre Strom- und Gasnetze, vor allen Dingen in den kleinen Gemeinden, kümmern müsste. Viele könnten sich das gar nicht leisten, wenn man denn bei der Enteignung eine Entschädigung im Blick hat. Ohne Entschädigung mögen sich das alle leisten können, dann wird es allerdings mit dem im Antrag gewünschten „verfassungsgemäß“ aus Sicht der Landesregierung deutlich schwerer.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit 2016 wird die Regulierungskammer bei uns im Hause aufgebaut, die sich schrittweise eine Expertise aneignet und akribisch darüber wacht, dass niemand die Macht über die Netze missbraucht. Das von Ihnen in der Einführung
befürchtete massive Renditestreben wird gerade durch Bundesgesetze sehr klar begrenzt und die Regulierung wacht auch genau darüber sehr genau.
Ich wundere mich zuweilen, dass Sie immer so stark auf die Strompreise gucken, wenn wir solche Themen diskutieren, denn es fehlt gerade diese umfassende Regulierung und bundesgesetzliche Bestimmung für manch andere Daseinsvorsorgeleistung in Gänze. Diese anderen Nebenkosten des Wohnens machen bei genauerem Hinsehen zum Teil viel erheblichere Preissteigerungen für die Menschen aus als der Strompreis.
Es ist auch nicht erkennbar, welche Vorteile die Einführung einer landesweiten Netzgesellschaft den Verbrauchern am Ende bringen wird. Die Übertragungsnetze – also die Kosten dafür, dass mein Strom durch Stromnetze fließt, die beim Strompreis mit drinstecken, deren bundesweite Wälzung wir vom Bund fordern – werden nämlich in Ostdeutschland überall in gleicher Höhe erhoben. Die Übertragungsnetzentgelte sind im 50-HertzNetzverbund einheitlich. Wenn ich Ihren Gedanken konsequent zu Ende spinne, müssten wir eine einzige bundesweite Netzgesellschaft fordern.
Auch eine landesweite Fusion aller Stadtwerke, der WEMAG und der E.DIS als die zentralen Verteilnetzbetreiber, die wir haben, scheint mir, wenn wir ehrlich sind, eher unwahrscheinlich, also eine freiwillige. Dabei spricht natürlich nichts dagegen, dass die Stadtwerke in Energiefragen zusammenarbeiten. Das tun sie im Übrigen auch, das moderieren wir regelmäßig, aber dafür benötigen wir keine gemeinsame Netzgesellschaft, in die wir diese meist nur durch Zwang hineinbekämen, wenn wir ein bisschen realistisch jeweils in die eigene kommunalpolitische Arbeit hineinschauen.
Die Annahme, dass allein durch so eine Zusammenarbeit, wie Sie sie anregen, die Preise für die Netze in Mecklenburg-Vorpommern egalisiert werden, ist allerdings ein Irrtum. Es gibt klare Regeln – wieder Bundesgesetze –, in welchen Gebieten die Verbraucherinnen und Verbraucher sich die Netzkosten teilen, und da wird dann auf die jeweils zusammenhängenden Netzgesellschaften abgestellt. Es bedürfte also genau dafür einer Fusion aller Netzgesellschaften in diesem Lande.
Und nochmals: Nach meiner Einschätzung – und alle, die Kommunalpolitik machen, wissen das auch, wir beide haben doch die Stadtwerke Greifswald vor der Brust – ist es vielleicht, freundlich formuliert, ein Lebensprojekt, dem man sich widmen kann, das aber nicht die kurzfristige Hilfe, für das, was Sie als Problem beschreiben, mit sich bringt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Abwrackprämie für Haushaltsprodukte klingt zunächst total faszinierend. Ich glaube aber, dass wir dabei zwei Gefahren zumindest mit diskutieren müssen und ein Stück weit in Ihrer Vorlage übersehen haben. Zum einen sind viele Haushaltsgeräte – zumindest die, die ich kenne – deutlich teurer als 200 Euro. Es muss also ein zusätzlicher und nicht nur unerheblicher Eigenanteil desjenigen, der kauft, hinzukommen. Gerade Haushalten, von denen wir hier gesprochen haben, die jeden Euro mehrfach umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben, wird es trotz dieses 200-Euro-Zuschusses weiterhin schwerfallen, neue Ge
räte zu kaufen. Dabei geht es nicht mehr nur um die möglichen Mehrkosten, die Sie für die energieeffizienteren Geräte ausgemacht haben, sondern es geht darum, dass in diesen Haushalten auch die Möglichkeit per se fehlt, sich ein neues Gerät anzuschaffen. Diejenigen also, die Sie vor allem animieren wollen und werden, dürften im Regelfall diejenigen sein, die auch ohne das Anreizsystem schon heute neuere Geräte erwerben und erwerben können. Das ist dann eins der klassischen Instrumente, das einen wunderbaren Mitnahmeeffekt erzeugt, aber eben nicht die eigentlich gewollte auslösende Wirkung für diejenigen, die Sie ansprechen möchten. Die Erfahrung der Vergangenheit lässt nicht völlig unwahrscheinlich erscheinen, dass Ihre Idee die Produkte nicht günstiger machen wird, sondern eher Preissteigerungen drohen, weil nicht selten die Händler so eine Abwrackprämie ganz wunderbar in ihre Preise inkludieren und vorhersehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, MecklenburgVorpommern – das ist ein bisschen kurz geraten in der Einführung – profitiert in besonderer Weise von der Energiewende, auch wenn wir die Lasten mit anderen gemeinsam teilen. Wir tragen auch überproportional zur Umsetzung der Energiewende in Deutschland bei. Dass wir dafür eine besonders hohe Netzgebühr bezahlen müssen, um für den Rest der Republik den dringend benötigten Strom zu produzieren, ist – und da waren wir uns in diesem Hause im Übrigen auch mehrfach einig – absolut ungerecht, keine Frage. Deshalb werden wir als Landesregierung im Bundesrat weiterhin für die schon angesprochene und diskutierte Verbesserung im aktuell diskutierten Netzentgeltmodernisierungsgesetz kämpfen, nämlich die bundesweite Wälzung der Übertragungsnetzentgelte und die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte.
Auch die Frage nach einer Senkung der Stromsteuer ist 2013 schon intensiv diskutiert worden und wird sicherlich im Zuge der Bundestagswahl erneut in die Diskussion kommen. Die schnelle Enteignung zur positiven Gestaltung der Strompreise scheint mir allerdings, noch mal formuliert, deutlich über das Ziel hinauszuschießen. Ich würde deshalb gern bei unserem Kampf für eine bundesweite Übertragungsnetzentgeltanpassung und die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte bleiben und unsere Kräfte darauf konzentrieren – beides Maßnahmen, für die ich uns im Übrigen auch zutraue, diese, um Ihrem Wunsch zu folgen, verfassungsgemäß hinzubekommen, auf die ich aber gern unsere Kraft konzentrieren möchte. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei manchen Ihrer Anträge, meine Damen und Herren der Linkspartei, könnte man wirklich denken, Sie spielen hier politisches Kabarett. Unseren wirklich gut begründeten und wirklich die Bevölkerung entlastenden Antrag der letzten Plenarwoche lehnten Sie ab. Dafür kommen Sie jetzt mit einem Antrag, der vor ideologischer Verblendung nur so strotzt. Zu Anfang stellen Sie ja noch
richtig fest, der Preis für Strom ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Richtig, mal was erkannt, jawoll! Auch können wir Ihrer Forderung nach Abschaffung der Stromsteuer uneingeschränkt zustimmen.
Und dann schon der nächste Satz in Ihrem Antrag, ich zitiere mal: „Oft werden fälschlicherweise die Erneuerbaren Energien dafür verantwortlich gemacht.“ Zitatende. Ja, meine Damen und Herren, was und wer denn sonst?
Ach ja, ich vergaß, die Sonne stellt ja keine Rechnung, das macht das Kohleflöz übrigens auch nicht. Nein, es sind Frau Merkel und unser geschätzter Herr Minister Pegel, die die Rechnung stellen und vor allem die Höhe festlegen.
Das Traurige dabei ist aber, dass nicht nur der Strompreis weiter steigen wird, nein, die massive Zerstörung unserer Wirtschaft, der Umwelt,
der Kulturlandschaft und in Teilen der Gesundheit der Bevölkerung sind ebenfalls vorprogrammiert. Aber mit alledem nicht genug, Sie wollen noch einen draufsetzen und die Industrierabatte auf ein Minimum reduzieren.
Sie verlangen also tatsächlich einen massiven Abbau von Arbeitsplätzen in energieintensiven Betrieben. Und um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen, verlangen Sie, den Kohleausstieg endlich umzusetzen.
Also Sie wollen die einzige preiswerte Komponente unseres Strompreises abschaffen. Die Folgen solcher Maßnahmen scheinen Sie natürlich ebenfalls nicht abschätzen zu können. Es ist schon erstaunlich, wie weit ideologische Verblendung führen kann.
Mit der Energiewende verhält es sich wie mit dem Sozialismus: nicht ohne Zwang beziehungsweise Druck durchführbar. Auch für die erneuerbaren Energien müssen endlich die Bedingungen der sozialen Marktwirtschaft gelten. Es muss endlich Schluss sein mit einer Politik der sozialistischen Planwirtschaft im Energiebereich, dann wird Strom auch bezahlbar.
Folgt man Ihren Eingebungen, wird der Strom zwangsweise zu einem Luxusgut, für den einfachen Bürger nicht mehr bezahlbar. Aber einen Vorteil hätte das dann wohl doch: „Der Bachelor“, „Superstar“ und viele Fake News würden den Konsumenten dann wohl nicht mehr erreichen, er könnte es sich einfach nicht mehr leisten. Da
könnte man in Versuchung kommen, Ihrem Antrag zuzustimmen, aber aus den genannten Gründen lehnen wir den Antrag natürlich ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion DIE LINKE hat mit ihrem Antrag „Strom muss bezahlbar bleiben“ ein wichtiges Thema auf die Tagesordnung gesetzt, mit dem wir uns aber eigentlich bereits in der letzten Landtagssitzung auseinandergesetzt haben. Das sei hier dahingestellt. Der bunte Strauß an Forderungen, den wir heute vor uns haben, eröffnet eine Reihe neuer Sichtweisen und Diskussionspunkte,
(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Aber das ist nicht das erste Mal, dass wir diese Forderungen erheben, Herr da Cunha.)
Aber lassen Sie mich mit einem Lob beginnen, in Ergänzung der Ausführungen von Herrn Borschke, dem muss ich an der Stelle ein bisschen widersprechen, insbesondere auch mit Zahlen. Ich finde das großartig, dass Sie festhalten wollen, dass fälschlicherweise die höheren Strompreise allein den erneuerbaren Energien angelastet werden, denn der Strompreis ist auch in der Vergangenheit massiv gestiegen. Zwischen 1970 und 1980 beispielsweise, zur Zeit des Ölpreisschocks, stieg der durchschnittliche Strompreis in Deutschland um ganze 51 Prozent, von 15,6 Pfennigen im Jahr 1970 auf 23,7 Pfennige im Jahr 1980. Eine derart starke Steigerung, wie sie die knapper werdenden fossilen Energieträger in den 70er-Jahren bewirkt haben, haben die erneuerbaren Energien nicht erzeugt und werden sie auch nicht erzeugen. Im Gegenteil, die Strompreissteigerungen laufen relativ analog zur allgemeinen Inflation und am Ende des Tages muss uns allen klar sein: Nur mit erneuerbaren Energien wird ein relativ konstanter und zuverlässiger Strompreis möglich sein.
Nur die erneuerbaren Energien werden gerade den Beziehern kleiner Einkommen Sicherheit geben können.
Leider gehen Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, auf das Thema im Antrag nicht weiter ein, aber dafür haben wir einen bunten Mix an Parteien hier im Landtag, um uns ein wirklich umfassendes Bild zu machen, auch wenn ich manchmal auf etwas krude Ausführungen zum Thema „CO2 ist gut für das Pflanzenwachstum“ und „Wir leben im Klimaoptimum“ gut verzichten könnte.