Protocol of the Session on May 17, 2017

(Jochen Schulte, SPD: Eben, das machen wir gerne. Wir machen gern substanzhafte Anträge.)

Sie haben, da hat der Kollege Koplin schon absolut recht gehabt, Sie haben hier etwas geliefert, was nichts als Blasen macht. Warum sollten wir dieser Sache zustimmen?

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Wir müssen den Dingen wirklich auf den Grund gehen,

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

und das tun Sie mit diesem Antrag überhaupt nicht.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Ja, dann machen Sie doch mal einen Vorschlag! – Jochen Schulte, SPD: Dann bin ich ja mal gespannt.)

Danke, Herr Abgeordneter.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/530. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/530 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen der AfD und der LINKEN abgelehnt.

(Zuruf aus dem Plenum: Nein, angenommen.)

Entschuldigung, angenommen natürlich.

(Thomas Krüger, SPD: Danke!)

Das kann mal passieren. Ich hoffe, Sie verzeihen mir das.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Schächtungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/536.

Antrag der Fraktion der AfD Schächtungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/536 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Borschke von der Fraktion der AfD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tierhaltung und Tiernutzung sind seit vielen Jahrtausenden Bestandteil menschlicher Zivilisation. Angepasst an die jeweiligen klimatischen und geografischen Verhältnisse haben sich vielfältige Formen der Nutztierhaltung entwickelt, die bis heute teilweise tief in den kulturellen und oftmals religiösen Gepflogenheiten der Gesellschaften verankert sind. Ich darf hier gleich zwei eindrucksvolle Beispiele anführen, nämlich die Verehrung von Rindern in Indien oder aber auch die spirituelle Erhöhung zahlreicher Tiere durch die indigenen Völker Nordamerikas.

Richten wir den Blick auf Europa. Hier hat sich sehr früh eine am Nutzen orientierte Form der Tierhaltung entwickelt. Schon mit Beginn der ersten Sesshaftwerdung begann der Mensch mit einer gezielten Auslesezucht, um Exemplare mit besonders gewünschten Eigenschaften verstärkt zu selektieren und ihren Nutzen dadurch zu steigern. Spätestens jedoch im Zeitalter der Aufklärung begannen abendländische Philosophen und Vordenker, erste Fragen zur Tierethik aufzuwerfen. Inwieweit durfte sich der Mensch über andere Geschöpfe stellen? Schon damals wurden kontroverse Debatten geführt, jedoch bestand weitestgehend Einvernehmen darin, dass einem anderen Geschöpf kein unnötiges Leid angetan werden soll. Bis heute sind zum Beispiel althergebrachte Traditionen im Jagdwesen Zeugnis eines solchen Verständnisses. Das zu bejagende Wild wird mit Respekt betrachtet. Ziel ist es stets, einen schnellen und möglichst schmerzlosen Tod herbeizuführen. Eine umfassende und herausfordernde Ausbildung ist Grundlage für eine solche Umsetzung der Jagdethik und somit der Tierethik.

Ähnlich sieht es bei der heutigen Form der Nutztierhaltung aus. Das große Leitwort heißt heute Tierwohl. Stallneubauten, Haltungsformen, Fütterungen – alles Punkte, die zunehmend aus Tierschutzaspekten betrachtet und neu geregelt werden. Die Gesellschaft lehnt Massentierhaltung in dunklen Tierfabriken ab, sie spricht sich gegen die Kastration von Ferkeln aus und will einen großzügigen Auslauf für Legehennen. Über 800.000 Mitglieder hat der Deutsche Tierschutzbund. Zum Vergleich: Der Kinderschutzbund hat gerade einmal 50.000 Mitglieder. Das ist eigentlich eine beschämende Tatsache, aber das soll heute nicht unser Thema sein.

Sehr geehrte Damen und Herren, kommen wir zu unserem Antrag. Die kleine Einführung in unser Verständnis der Tierethik hat gezeigt, dass wir heute darum bemüht sind, die Tierhaltung und -nutzung in Einklang zu bringen mit grundlegenden Werten unserer Ethik. Dazu gehört ganz klar auch das Ziel, keinem Tier und somit Lebewesen unnötige Qualen zu bereiten. Dass am Ende der Nutzung die Tötung steht, ist dabei völlig außer Frage. Dabei stellt sich aber die klare Frage nach der Art und Weise.

Mit einem interfraktionellen Antrag von SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wurde im Jahre 2002 der Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen. Sie sehen, auch Ihre Parteien haben sich diesem Ziel eindeutig verschrieben. Und so wurden und werden hohe Standards bei der Schlachtung von Tieren verlangt. Im bundesdeutschen Tierschutzgesetz ist unter Paragraf 4a Absatz 1 das Schlachten von Nutztieren geregelt: „Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs zum Zweck des Schlachtens betäubt worden ist.“ Für uns alle hier

sollte diese Praxis – und ich gehe fest davon aus, dass dem auch so ist – eine Selbstverständlichkeit sein. Es entspricht unserem kulturellen Verständnis.

Wer nun den eben angeführten Paragrafen 4a des Tierschutzgesetzes etwas weiterverfolgt, stößt auf eine Ausnahme. So sei es aus religiösen Gründen möglich, mittels einer Ausnahmegenehmigung Tiere auch betäubungslos durch Ausbluten zu töten, das sogenannte Schächten.

(Thomas Krüger, SPD: Das hat aber lange gedauert.)

Schauen wir uns einen üblichen Schlachtungsvorgang einmal an: Die Tiere werden mittels eines Elektroschocks oder Bolzenschusses betäubt, so, wie es das Gesetz verlangt. Danach erfolgt die Öffnung der Halsschlagader, um ein schnelles und sicheres Ausbluten zu ermöglichen. Erst danach tritt der Tod ein. Das Tier selbst bekommt von dem Kehlschnitt und dem Ausbluten nichts mit. Ziel ist es, eine möglichst sanfte Art der Tötung herbeizuführen. Anders bei der Schächtung: Hier wird dem Tier bei vollem Bewusstsein die Kehle durchtrennt, der Tod tritt dann ebenfalls durch Ausbluten ein. Bis zum Eintritt des Todes oder der Bewusstlosigkeit durch den Blutverlust erlebt das Tier also seine Schmerzen und die Panik, bis es quasi vom Tode erlöst wird.

Dieses Vorgehen steht dem Staatsziel des Tierschutzes diametral entgegen. Wer Wert auf den Verzehr von Fleisch legt, welches von geschächteten Tieren stammen soll, der muss und soll auf Importe aus Staaten zurückgreifen, die offenbar weniger hohe Tierschutzstandards haben

(Thomas Krüger, SPD: Das ist dann besser?)

oder in denen aufgrund religiöser Vorgaben die Schächtung gang und gäbe ist.

(Thomas Krüger, SPD: Und dann gehts den Tieren dort besser, ja?)

In einem säkularisierten Land wie Deutschland lehnen wir als AfD solche Praktiken jedoch entschieden ab

(Thomas Krüger, SPD: Das ist doch hanebüchen.)

und fordern die Streichung der entsprechenden Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz. In anderen europäischen Ländern existiert übrigens bereits ein vollumfängliches Schächtungsverbot. Dem möchten wir uns gerne anschließen.

(Thomas Krüger, SPD: In welchen Ländern?)

Erlauben Sie mir noch ein paar persönliche Worte. Ich selbst hatte jahrelang und habe noch Kleintierhaltung. Im Augenblick habe ich noch Kaninchen. Aus zeitlichen Gründen ist nicht viel mehr möglich.

(Torsten Renz, CDU: Müssen Sie so viel arbeiten auf einmal?)

Daher spreche ich aus eigener Erfahrung. Wer seine Tiere liebt, der wird es vermeiden, seinen Tieren irgendwelche Leiden oder Qualen zuzufügen. Aus Achtung vor dem Geschöpf und aus Achtung vor der Schöpfung sowie aus

moralischen und Tierschutzgründen ist es mir eine persönliche Verpflichtung, diesen Antrag zu stellen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Herr Dr. Backhaus, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe ja mit vielem gerechnet,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

aber dass so ein Antrag auf die Tagesordnung gesetzt wird, damit wirklich nicht. Denn ich darf Ihnen sagen, Herr Borschke, in Mecklenburg-Vorpommern hat es in meiner Dienstzeit bis heute keinen einzigen Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach dem Deutschen Tierschutzgesetz gegeben.

(Thomas Krüger, SPD: Die Dienstzeit geht schon eine ganze Weile.)

Und damit sage ich hier und heute, in Mecklenburg-Vorpommern ist das betäubungslose Schächten nicht opportun und findet hier nicht statt. Darüber bin ich froh.

Auf der anderen Seite: Bei allem Wohlwollen, wenn wir tatsächlich in einer Weltgemeinschaft zusammenleben und wenn der Pluralis letzten Endes Andersgläubigen das gleiche Recht einräumt wie uns selbst, dann hat man dieses wahrzunehmen. Nicht umsonst hat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland dies festgeschrieben. Auf der anderen Seite hat das Deutsche Tierschutzgesetz im Paragrafen 1 – Sie haben den Paragrafen 4 Absatz 2 und folgende benannt – klare Regeln zum Ausdruck gebracht.

Insofern möchte ich ausdrücklich betonen, dass dieser lange Diskussionsprozess, wie wir mit Nutztieren und mit Tieren insgesamt umgehen, in Deutschland, glaube ich, ein sehr, sehr hohes Gut erfahren hat. Nicht umsonst ist es im Übrigen der SPD gelungen – das sage ich hier mit großer Freude –, dass erstens der Tierschutz in das Grundgesetz der Bundesrepublik aufgenommen worden ist und gleichzeitig der Tierschutz als Staatsziel in die Landesverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen worden ist. Also es bedarf da nicht Ihrer Darstellung.

Und ob Sie persönlich Kaninchen halten und wie Sie die behandeln – ich gehe davon aus, dass Sie sich daran halten und wir Sie nicht überprüfen müssen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Auf der anderen Seite ist es, glaube ich, ein gemeinschaftliches Ziel, dem Tierwohl, der Ethik, der Moral, der Schöpfung, gerade auch in der Tierhaltung, noch mehr Gewicht zu verleihen. Ich glaube, das ist ein gesellschaftspolitisches Ziel, dem wir uns zu stellen haben. Nutztiere sind dazu da, sie zu nutzen, und zwar nach