Protocol of the Session on December 11, 2020

Für die sehr langen Planungs- und Vorlaufphasen für Windparks auf dem Wasser ist das, was im jetzigen Entwurf drinsteht, zu wenig, um die ehrgeizigen Ziele Deutschlands beim Klimaschutz auch zu erreichen. Wer 2030 Windenergie in der Ostsee ernten möchte, der muss das 2020 auch ins Gesetz schreiben, sonst wird das nämlich nichts. Da vermisse ich, da vermissen wir den notwendigen Mut, sich große Ziele zu setzen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Stichwort „Wind“ bringt mich zum letzten Punkt, den man aus Sicht der umfangreichen EEG-Novelle herausgreifen muss, der tatsächlich auch Nachbesserungsbedarf besitzt. Wir sind uns, glaube ich, einig darin, dass die Energiewende nur gelingen kann, wenn wir Menschen vor Ort auch mitnehmen werden, ihre Akzeptanz gewinnen. Wir haben bei der Windenergie hinsichtlich Akzeptanz hier im Land auch mit großen Mühen Pionierarbeit geleistet. Unser Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz war eine der ersten Regelungen dieser Art und inzwischen – dazu wird gegebenenfalls Herr Minister Pegel auch noch Ausführungen machen – greift dieses Gesetz auch regelmäßig und wird zur Anwendung gebracht.

Auch bei der bedarfsgerechten Nachtbefeuerung sind wir hier im Land vorangegangen mit einer, wie wir als Fraktion finden, deutlich besseren Idee als der, die der Bund jetzt umsetzen möchte, weil bei uns auch Vorsorge zur Nachrüstung alter Anlagen getroffen worden ist. Akzeptanz erhöhen, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Grundsatz, den wir hier in Mecklenburg-Vorpommern gerade unter Führung der SPD verfolgen.

Nun waren wir sehr hoffnungsfroh, als der Referentenentwurf des EEG den politischen Raum zur Diskussion erreichte. Eine verpflichtende Zahlung je erzeugter Kilowattstunde stand da im Raum. Vergünstigte Stromtarife für Anwohnerinnen und Anwohner, das klang alles auch nach den Debatten, die wir im Land hier lange geführt haben, sehr gut. Aber im Ergebnis, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein am Start stehender stolzer Tiger am Ende doch wohl eher als Bettvorleger gelandet. Im Kabinettsbeschluss war auf einmal aus einer verpflichtenden Zahlung nicht etwa ein „soll“, sondern ein „darf“ geworden. Windparkbetreiber „dürfen“ die Umlandgemeinden finanziell beteiligen. Die Krönung des ins Gegenteil verkehrten Ansatzes ist dann, dass sie, die Betreiber, im Folgejahr die freiwillig an die Gemeinden gezahlte Umlage inklusive einer fünfprozentigen Verwaltungspauschale dann auch noch über das EEG zurückholen können. Letztendlich zahlen also alle Stromkunden, alle Verbraucher die Abgaben für die jeweilige Gemeinde und nicht derjenige, der die Rendite erzielt. Sorry, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber das ist vielleicht gut gemeint gewesen, aber sicherlich nicht gut gemacht.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vergünstigte Strompreise für Anwohnerinnen und Anwohner wurden übrigens ganz aus dem Kabinettsbeschluss gestrichen. Der sehr geehrte Wirtschaftsminister

Peter Altmaier sollte sich die ganze Angelegenheit vielleicht einmal hier im ländlichen Raum, vielleicht im Wahlkreis vom Kollegen Krüger anschauen, um dann tatsächlich auch mal mit den Menschen vor Ort darüber zu sprechen, wie sich so etwas vor Ort darstellt

(Thomas Krüger, SPD: So ist es.)

und wie man Akzeptanz tatsächlich erhöht.

Wer im Umfeld eines Windparks lebt, der soll zumindest davon auch einen Nutzen haben. Die verpflichtende Abgabe von 0,2 Cent je Kilowattstunde an die klar zu definierenden Gemeinden im Umfeld eines Windparks sollte und ist für unsere Fraktion das Mindeste, was die Menschen in unserem Land, in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt erwarten können und erwarten dürfen. Wenn ein Windpark schon dort steht, wo er steht, dann soll die Gemeinde wenigstens genug Geld für den Sportplatz, einen Kindergarten oder aber für die Feuerwehr haben,

(Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!)

und zwar sicher und regelmäßig und nicht als Almosen eines Betreibers, der das darf, aber nicht muss. Und wir erwarten auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass diese Abgabe der Windparkbetreiber nicht erstattungsfähig ist. Entweder zahlt der Windparkbetreiber eine Abgabe oder wir können gleich die Menschen im Umfeld einer solchen Anlage von der EEG-Umlage befreien. Das wäre dann auch nicht teurer. Aber linke Tasche rein und rechte Tasche raus, ich denke mal, das ist kein Ansatz, den man tatsächlich dann verfolgen sollte.

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Dass die AfD heute ihre ablehnende Haltung der Energiewende wahrscheinlich erneut kundtun wird, das ist erwartbar. Das ist auch nicht weiter schlimm, das ist Meinungsfreiheit. Ich möchte aber noch mal kurz betonen, dass der Bund sich dazu verpflichtet hat, in den kommenden beiden Jahren die EEG-Umlage für Verbraucherinnen und Verbraucher konstant zu halten.

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

Aus Sicht meiner Fraktion ist das das richtige Signal. Wir werden diese zwei Jahre nutzen müssen, um über die Zukunft der EEG-Umlage zu sprechen. Für uns als SPDFraktion in diesem Land ist klar, wir brauchen ein System, das die Sektorenkopplung mit senkt und mittelfristig zu sinkenden Energiepreisen für alle Verbraucher beitragen kann und beitragen wird.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Und verstehen Sie bitte die Kritik an einzelnen Punkten der EEG-Novelle nicht falsch. Im Grundsatz begrüßen wir das EEG 2021, vermissen aber gerade, gestatten Sie mir dann, das auch so pointiert auszudrücken, gerade bei der CDU/CSU im Bund, die Energiewende auch endlich deutlich mit Nachdruck nach vorne zu bringen. Die vorliegende Novelle ist dann halt so was wie das Stromeinspeisungsgesetz von 1991, irgendwie okay, aber eben auch nur irgendwie okay. Wenn man eine echte Reform wie das Thema Energiewende mit dem nötigen Rückenwind versieht, wenn ich diesen hier in diesem Landtag häufig benutzten Ausdruck an der Stelle auch mal gebrauchen darf, dann ist die jetzige Farbkonstellation im

Bund möglicherweise dafür nicht die richtige. Aber das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Punkt, den wir nicht zu diskutieren und zu entscheiden haben, das ist ein Punkt, den die Kolleginnen und Kollegen im Bundestag dann untereinander klären müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Schulte!

Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für die umfängliche Einbringung. Es ist jetzt nicht ganz einfach, noch Punkte anzuschließen, die uns in der Regierungsarbeit umtreiben. Vieles davon ist genau das, was uns begleitet. Ich will vielleicht vorneweg …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Alles andere wäre ja auch merkwürdig.)

Das habe ich nicht verstanden, Herr Ritter. Rufen Sie gerne lauter!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nee, ist alles gut. Sonst beklagen Sie sich wieder über mich.)

In der Sache selbst gucke ich mit einer gewissen Enttäuschung – das hat Jochen Schulte, zumindest i. V., deutlich gemacht – auf die letzten vier Jahre. Wir haben einen Koalitionsvertrag gehabt auf Bundesebene, der an einigen Stellen deutlich Hoffnung machte, dass wir ein Stück vorankommen. Das ist in der Umsetzung sehr viel zäher und träger, als wir es uns vorgestellt haben, zumindest ich, als ich Anfang 2018 in der Unterarbeitsgruppe mitverhandeln durfte, die den Energieteil betraf.

Ich glaube, dass das im Übrigen etwas ist, was die norddeutschen Bundesländer eint in ihrer Wahrnehmung. Es gibt auch erneut in dieser Novellierung das Bemühen, in Norddeutschland gemeinsam Anträge einzubringen und gemeinsam zu erarbeiten. Das gilt im Übrigen auch für die verschiedenen Landtagsfraktionen, soweit ich das wahrnehme zwischen den entsprechenden energiepolitischen Sprechern. Aber – und das gehört dann auch dazu – Sie brauchen in der Demokratie Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat und diese Mehrheiten sind nicht leichter geworden, weil die politischen Konstellationen in den Bundesländern unglaublich unterschiedlich geworden sind. Und gerade bei einem Thema, bei dem vermutlich Herr Kröger sagen würde, es habe schon wieder die Kraft einer Glaubensfrage, und dann ist immer die Frage, wer an was glaubt, dass bei solchen Fragestellungen es sehr viel schwerer geworden ist, komplexe gesetzliche Materien dann zu durchdringen und auch zukunftssicher aufzustellen.

Die Novelle sagt uns, dass sie mit sechs großen Überschriften antritt. Sie will das Erreichen der Treibhausgasneutralität, der Stromerzeugung bis 2050 in Deutschland erreichen. Das ist im Übrigen das, was bei den Diskussionen zuweilen verloren geht. Ich ertappe mich da selber manchmal bei, wir sind so im Klein-Klein der Debatte, dass die große Überschrift, die dieses Thema prägt,

nämlich Klimaschutz sicherzustellen und den Klimawandel mit seinem menschlichen Anteil nach Möglichkeit weitgehend zu bremsen, zumindest den menschlichen Anteil möglichst weit zurück zu bremsen, genau das manchmal verloren geht. In der Tat, es geht darum, bis 2050 CO2-neutral zu sein bei der Stromerzeugung.

Zweitens. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien beim Bruttostromverbrauch 65 Prozent betragen. Das ist etwas, was wir in Mecklenburg-Vorpommern rein rechnerisch schon, keine Ahnung, 2009 oder 2010 erreicht haben. Es ist die Dämpfung der Kostenentwicklung, ein wichtiger Punkt, angesprochen worden vom Kollegen Herrn Schulte, die bereits versprochene EEG-Absenkung aus Steuerzuschüssen in den Jahren 2021 und 2022, aber genau diese Frage der Kostendynamik wird auch in den Folgejahren eine zentrale Rolle spielen. Es geht dem Bundesgesetzgeber um die Akzeptanz für erneuerbare Energien, besonders deren Stärkung. Es geht um die Stärkung der Netze und Marktintegration und um den Einstieg in eine Nach-EEG-Ära, die angesprochen worden ist, dass wir dieses Jahr den 20. Geburtstag gefeiert haben. Wir werden in der Tat überlegen müssen, wie es eigentlich danach weitergeht.

Ich glaube, dass es an einer Stelle etwas gibt, was der Bundesgesetzentwurf nicht ausdrücklich betont: Es geht nicht nur um den Klimaschutz und die Bekämpfung des Klimawandels, sondern auch immer um die industriepolitische Dimension. Wir haben in Deutschland eigentlich eine tolle industriepolitische Ausgangsposition im weltweit ja sich verändernden Energiemarkt erreicht mit dem, was in den letzten 30 Jahren entwickelt worden ist. Wir müssen jetzt achtgeben, dass wir einen eigenen gesetzgeberischen Rahmen schaffen, der hier im Lande die Weiterentwicklung dieser sehr weit fortgeschrittenen Produkte zu international vermarktungsfähigen Produkten ermöglicht. Und deswegen gibt es für uns einige Punkte, die uns sehr wesentlich umtreiben als Landesregierung, wesentliche Forderungen, die wir zum Gesetzentwurf als Landesregierung gegenüber dem Bund erhoben hatten. Das hat im Übrigen der Bundesrat in seiner Stellungnahme aufgenommen. Wir befinden uns also im Bundesrat durchaus in einer weitgehend oder in einer breiten gemeinsame Linie. Das nützt uns aber gar nichts, wenn die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung viele dieser Punkte nicht aufgreifen mag.

Für uns ist, eben angesprochen, die verpflichtende kommunale und Bürgerbeteiligung an den wirtschaftlichen Erträgen der Windenergie an Land ein ganz zentraler Punkt, etwas, was Sie im Übrigen bereits im Bundeskoalitionsvertrag finden. Etwas hat mir der Finanzminister vor einigen Tagen aber ausdrücklich bekundet, was im Rahmen einer Vermittlungsausschussverhandlung, ich glaube, im letzten Jahr im Oktober, ausdrücklich versprochen wurde, dass man eine verpflichtende bundesweite Gemeinde- und Bürgerbeteiligung einbringen wird. Die soll jetzt weichen einer fakultativen. Da ist der Versuch zu sagen, ich erlaube es, hole es damit raus aus den möglichen Diskussionen über strafrechtliche Relevanz. Ich erlaube also ausdrücklich, dass den Kommunen vor Ort etwas gegeben werden darf, schaffe dann eine Abrechnungsmöglichkeit im kommenden Jahr. Aber das gehört auch dazu, ein Dürfen ist kein Müssen.

Und wir hatten uns hier im Land bewusst anders entschieden, im Übrigen damals in der letzten Legislatur mit sehr breiter Übereinstimmung. Ich glaube, dass Dürfen

immer die Gefahr hat, nicht jeder, der darf, mag auch, und genau dann haben wir wieder die Akzeptanzfragen und Probleme. Wir sind so weit in den Diskussionen fortgeschritten, dass ich mir die Verpflichtung jetzt dringend wünschen würde. Der Bund muss eine Verpflichtung aufnehmen, ein Dürfen alleine wird uns nicht helfen.

Zweitens, wir brauchen einen Ausbau oder ein weiteres Ausschöpfen, ein weiteres Ausbauen der Windenergieausbaupotenziale auf See. Wenn wir Klimaschutzziele erreichen wollen, werden wir alleine mit Windkraftausbau an Land nicht zum Ergebnis kommen.

Und die Altholzkraftwerke waren eben angesprochen, auch das ist ein Punkt, der uns als Landesregierung in unseren Bundesratsaktivitäten umtreibt.

Wir haben durchaus auch Diskussionen beim Solarthema geführt, der Solardeckel selbst ist zwischenzeitlich angehoben. An der Stelle zeigt sich im Übrigen, wie zäh die Prozesse sind. Ich kann mich erinnern, dass ich wiederholt von Ausbauwilligen in diesem Lande angesprochen worden bin, dass der damals noch nicht angehobene Solardeckel und dieses ewige Vor-sich-her-Schieben bei denen zu durchaus erheblichen Problemen führte, Finanziers für solche Investitionen bei der Stange zu halten.

Wir sehen im Übrigen hier im Lande – wir haben wiederholt diskutiert, ob es uns gelingt, das Solarthema zu forcieren –, wir sehen in den letzten anderthalb bis zwei Jahren, dass es sich forciert, aber jetzt braucht es eben auch Rahmenbedingungen sowohl bei den regulatorischen Möglichkeiten als auch bei den Auskömmlichkeiten der Vergütungen, damit solche großen Solarparks zum Beispiel aus ausgekiesten, früheren Kiestagebauen möglich und umsetzbar werden.

Wir glauben darüber hinaus, dass noch vier weitere Punkte eine zentrale Rolle spielen müssen:

Erstens brauchen wir Regeln des Bundes für das Repowering an geeigneten Standorten, wenn Windparks demnächst aus der Förderung rauslaufen. Wir glauben, dass du dafür Sorge tragen musst, dass dort, wo in solchen Bereichen es gewollt ist, dass bestehende Standorte weiter genutzt werden und repowered werden sollen, dass da Ausschreibungsausnahmen möglich sein müssen, wenn es sich um kleine Einheiten handelt, damit die möglich bleiben.

Wir glauben zweitens, dass wir Anschlussregelungen für ausgeförderte Anlagen größer als 100 Kilowatt über das Jahr 2021 hinaus brauchen – und in diesem Landtag im Übrigen uns mit auf den Weg gegeben, ich glaube, vor zwei Sitzungszyklen. Wir kämpfen für die Anschlussförderung von Güllekleinanlagen, um bestehenden Biogasanlagen, die auf die Güllevergärung umsteigen wollen, eine Perspektive innerhalb des EEG zu geben und es dort zu verankern, und nicht, wie es bisher der Bundesgesetzgeber vorsieht, im Verordnungswege. Dann wird es ewig dauern. Und was in der Verordnung steht, ist dann jetzt auch noch in den Sternen. Wir brauchen eine schnelle Regelung mit dieser EEG-Novelle.

Zu guter Letzt, angesprochen bereits vom Kollegen Schulte, wir brauchen eine sehr viel klarere Orientierung des EEG auf die Sektorenkopplung. Das ist im Übrigen

auch die industriepolitische Dimension. Wenn es uns nicht gelingt, die sehr weit entwickelten Technologien im Bereich der Windenergie an Land, auf See, der Fotovoltaik jetzt auch ein Stück autarker zu machen, indem mit Sektorenkopplungsmodellen dort etwas gelingt, werden wir das nicht am Ende weltweit industriepolitisch realisieren, sondern es werden andere tun, denn die Wasserstoffentwicklung, die Sektorenkopplungsentwicklung ist in anderen Ländern längst vorangegangen. Wir sind kein einsamer Reiter mehr als Bundesrepublik Deutschland zusammen mit den Dänen beim Thema erneuerbare Energien, sondern weltweit haben sich große Staaten auf den Weg gemacht. Die Chinesen sind sehr unterwegs. Wir brauchen jetzt einen regulatorischen Rahmen, und da reicht ein bisschen weniger EEG-Vergütung alleine eben nicht. Wir brauchen mehr Möglichkeiten, Sektorenkopplungsmodelle tatsächlich wirtschaftlich zu betreiben und damit einfach auszutesten und das erste Mal auch im industriellen Maßstab einzusetzen.

(Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!)

Zu guter Letzt sind wir überzeugt, dass die Ausbaupfade, die wir aktuell im Blick haben, nicht ausreichen werden, wenn man die Klimaschutzziele erreichen will. Das gilt vor allen Dingen für das 65-Prozent-Ziel erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030. Umgekehrt freuen wir uns, dass der Bundesrat uns engagiert begleitet bei der Ausbauperspektive für Offshorewindenergie. Wir glauben, dass wir auch dort mehr Maßnahmen brauchen, um den Zubau in Ostsee und Nordsee voranzutreiben, damit möglichst schon ab 2025 dieser Bereich wieder an Fahrt gewinnt und nicht erst 2029. Auch da droht im Übrigen ein industriepolitischer Fadenriss, der mehr als bedauerlich wäre. Auch da haben wir, mit EEGUmlage finanziert, eine erhebliche Entwicklung in den letzten 20 Jahren erlebt. Die jetzt abreißen zu lassen, wäre fahrlässig. Wir brauchen auch dort Regelungen, die schneller ein Wiederaufflackern dieses Industriezweiges möglich machen.

Das sollen die Inputs sein, die ich aus der Sicht der Landesregierung mit in die Diskussion einbringen wollte. Viel Erfolg bei der Debatte! – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Obereiner.

(Der Abgeordnete Bert Obereiner hält sich auf dem Weg zum Rednerpult die Mund-Nase-Bedeckung vor das Gesicht. – Peter Ritter, DIE LINKE: So trägt man die Maske nicht!)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema der Aussprache heute, die EEG-Novelle, die ist ja nun leider noch nicht beschlossen, die Zweite und Dritte Lesung im Bundestag stehen noch aus, der Bundesrat muss auch noch zustimmen. Es gibt ja noch einige strittige Punkte, sodass wir hier nicht genau wissen, wie die Detailregelungen aussehen werden, wenngleich natürlich etliche Punkte auch unstrittig sind, aber es gibt halt immer noch einige, die noch offen sind.