Protocol of the Session on July 3, 2014

Letzten Endes, als wir alle schon fast am Ende und verzweifelt waren, kam 2013 der entscheidende Hinweis, also nach über vier Jahren. Da sagte der Petent, ja, wenn ich es bei starkem Regen und bei Überflutungen beobachte, dann bewegt sich das Fundament sehr bedrohlich. Er machte dann als Nichtfachmann, obwohl er Diplom-Ingenieur ist, aber nicht für das Fundament, Berechnungen, ob das alles so in Ordnung ist. Daraufhin hat der Petitionsausschuss gesagt, so, jetzt müsste uns das langsam reichen. Jetzt wollen wir ein renommiertes Unternehmen, das sowohl noch mal die Anlage als auch das Fundament begutachtet. Gleichzeitig hat der Landkreis richtigerweise von dem niederländischen Betreiber eine Statik des Fundaments gefordert. Dann sagte der Betreiber, nun reicht es mir, die Anlage rechnet sich nicht, wenn Sie mir so viele Auflagen geben und ich so viele Nachweise bringen muss. Dann rechnet sich die Anlage nicht mehr und ich schalte sie ab. Sie ist auch wirklich am 07.03.2014 abgeschaltet worden.

Wissen Sie, die Begründung treibt mich um: Da gibt es Unternehmen und wir sagen, Unternehmer sind ja auch sozial, sozial eingestellt und gegenüber dem Menschen verpflichtet. Da stellt man erst mal 80 Meter vor dem Fenster eine Anlage auf, lässt die 22 Jahre laufen, kann die Fehler nicht beheben und zum Schluss sagt man, sie rechnet sich nicht – kein einziges Wort darüber, dass diese Menschen erkrankt sind, kein Wort darüber, was sie ertragen mussten, keine Entschuldigung, nur rein betrieblich.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist Kapitalismus.)

Das ist meine letzte Frage: Haben wir nicht gemeinsam zu lange diesem Recht, das ihm auch zusteht – jedem Unternehmer, anders geht es ja nicht –, dem Recht des Bestandsschutzes Genüge getan? Oder hätten wir nicht alle zusammen – Verwaltungen, Ministerien, Petitionsausschuss, Bürgerbeauftragter und wer auch immer – danach suchen müssen, welche Lösungen es noch gibt?

Bedauerlicherweise ist unsere Rechtslage in der Bundesrepublik – natürlich auch richtigerweise – so stabil, dass man nicht alles von heute auf morgen ändern kann. Aber ich denke, diese Petition beweist – das war ja eigentlich mein Eingangsstatement gewesen –, dass wir als Petitionsausschuss und die demokratischen Fraktionen noch einmal darüber nachdenken müssen, ob die Arbeitsweise des Petitionsausschusses bei zunehmender Komplexität und Rechtslage nicht verändert werden muss.

Ich habe mit vielen Petitionsausschüssen und Bürgerbeauftragten der Bundesrepublik und im Ausland gesprochen, und wenn ich nur einen Hinweis gebe: Es gibt ja auch Petitionsausschüsse, die teilweise das Recht wie Untersuchungsausschüsse oder andere Möglichkeiten haben. Lassen Sie uns gemeinsam in der nächsten Zeit darüber reden! Ich werde heute noch mal mit dem Direktor des Landtages, Herrn Tebben, darüber reden, wie wir organisatorisch vorgehen wollen. Wir brauchen zunächst eine Synopse dazu. Wie ist das in der Bundesrepublik effektiver gestaltet? Wenn wir für unsere Bürger etwas tun wollen, dann sollten uns Gutachten und Rechtsgutachten nicht an den Rand der Verzweiflung bringen und den Bürger schon gar nicht. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Gerkan.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt wieder der jüngste Quartalsbericht des Petitionsausschusses vor. Aus der Fülle von den bearbeiteten Bürgeranliegen möchte ich exemplarisch drei herausgreifen. Vieles ist ja auch bereits benannt worden.

Einmal die Petition 2013/151. Es geht da um das Jagdwesen. Eine dort enthaltene Teilproblematik hatte ich bereits im Rahmen einer Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1735 gegenüber der Landesregierung thematisiert. Kurz für alle zum Sachverhalt: Die Petenten begehren die Sicherstellung waldökologisch tragbarer Walddichten und fordern die Umsetzung einer nationalparkgerechten Wildmanagementstrategie im Nationalpark Müritz. Das ist bei mir um die Ecke. Sie knüpfen damit fachlich an eine öffentliche Petition im Internetportal „Change.org“ an. Die dortige Forderung nach einer waldökologisch ungestörten Entwicklung der Wälder, insbesondere in den Nationalparks unseres Landes, greifen die Petenten auf und entwickeln daraus die folgenden Forderungen an die Landes- regierung: einmal die konsequente Umsetzung der nationalparkgerechten Wildmanagementstrategie, zweitens

keine Einwirkungen des Landesjagdverbandes in die Personalpolitik des Landes, drittens die Sicherstellung des waldökologischen Vorrangs des Waldbiotops auch für naturnahe Wildbiotope durch eine Jagdgesetznovelle.

Auf Antrag meiner Fraktion hat der Petitionsausschuss eine Anhörung durchgeführt, an der ein Vertreter des

Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz teilgenommen hat. Die dort getroffenen Aussagen konnten allerdings nur teilweise befriedigen. Insofern hat sich meine Fraktion dafür ausgesprochen, das Petitionsverfahren vorläufig nicht abzuschließen beziehungsweise bei Abschluss des Verfahrens den Ausschuss über das noch laufende Personalverfahren zu informieren. Dies fand bedauerlicherweise keine Mehrheit.

Zweitens möchte ich auf die Petition 2013/00224 eingehen. Auch in diesem Fall kam die Anhörung im Ausschuss auf Initiative der Bündnisgrünen-Fraktion zustande. Die Petentin forderte die Einführung einer landesweiten Katzenkastrationspflicht. Im Rahmen der Anhörung erläuterte der anwesende Vertreter des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, dass sein Haus zwar grundsätzlich erwäge, eine Verordnung zur Einführung einer Katzenkastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen zu erlassen, aktuell lägen jedoch keine belastbaren Daten zum Katzenbestand vor, weshalb detaillierte Überlegungen noch nicht vorgenommen worden seien.

Angesichts der öffentlichen Verlautbarungen des zuständigen Ministers, der bereits Anfang November 2013 eine entsprechende Initiative angekündigt hatte, muss dies fachlich verwundern, zumal es in der Hansestadt Rostock sozusagen einen fachlichen Vorlauf gibt. Dort hat man sich bereits im Mai vergangenen Jahres darauf verständigt, im Rahmen einer zeitlich befristeten Verordnung die Katzenkastrationspflicht zu erproben.

Das zögerliche Verhalten der Landesregierung war Anlass genug für uns, eine Überweisung der Petition an die Landesregierung und die Fraktionen zu fordern, um so dem Anliegen Nachdruck zu verleihen. Dem wurde nicht entsprochen. Die Begründung, mit der die Petition dann wieder mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD abgeschlossen wurde, lautete sinngemäß, die Landesregierung sei ja dabei, das Thema zu bearbeiten. Na dann! Wir meinen, dass berechtigte Anliegen und Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern es doch verdient haben, etwas ernster genommen zu werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir Bündnisgrüne betrachten den Petitionsausschuss als ein Instrument bürgerschaftlicher Partizipation. Das betone ich hier nicht zum ersten und gewiss auch nicht zum letzten Mal. Das Petitionsrecht ist ein fester Bestandteil der europäischen Rechtskultur. Entsprechend sollte es genutzt und unserer Meinung nach auch weiterentwickelt werden. Keine Sorge, ich werde Ihnen an dieser Stelle sicher keinen Vortrag zur Notwendigkeit der öffentlichen Petitionen halten.

(Michael Andrejewski, NPD: Na, Gott sei Dank!)

Unsere guten Argumente – dafür haben wir bereits mehrfach gesorgt – haben wir mehrfach entsprechend vorgetragen.

Nein, worum es mir an dieser Stelle geht, ist ein grundsätzliches Plädoyer für den verantwortungsvollen Umgang mit Petitionen. Ich verstehe unsere Arbeit im Ausschuss so, dass die Anliegen der Petentinnen und

Petenten fachlich geprüft und entsprechend beschieden werden. Das jedenfalls ist unser Selbstanspruch. In den bereits genannten Fällen wurde aus unserer Sicht den berechtigten Anliegen trotz des Vorliegens guter Argumente mehrheitlich leider nicht entsprochen.

Im Falle der Petition 2013/00362, in der vom Petenten die Kündigung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages gefordert wurde, schoss aus unserer Sicht der Petent etwas über das Ziel hinaus. Sicher gibt es aus unserer Sicht Nachbesserungsbedarf beim 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dem kann und sollte im Rahmen einer entsprechenden fachlichen Überarbeitung auch nachgekommen werden. Die Aufkündigung des Staatsvertrages hingegen finden wir hier nicht sachdienlich. Das haben wir im Ausschuss auch so zu Protokoll gegeben und entsprechend abgestimmt. Ach ja, dieser Antrag fand übrigens eine Mehrheit im Ausschuss.

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Saemann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Gemäß der Aufgabenstellung wird auch in diesem Berichtszeitraum hinreichend auf die Bitten und Beschwerden von Bürgern, aber auch von Verwaltungsorganen hingewiesen, die der Petitionsausschuss in sachgemäßer Form zum Verständnis aller Beteiligten abgearbeitet und entschieden hat. Besonders hervorzuheben ist in diesem Berichtszeitraum eine erhöhte Häufigkeit der Anwesenheit von Regierungsvertretern, Angehörigen der kommunalen Verwaltung, aber dass auch Petenten in den geplanten Petitionsausschusssitzungen vorstellig waren.

So beschwerte sich eine Petentin über das Vorgehen eines Jugendamtsmitarbeiters bezüglich einer Zuordnung des Sorgerechts für Kinder in Übertragung auf den Kindesvater. Das Petitionsverfahren wurde abgeschlossen, da das Oberlandesgericht nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage anordnete, das Sorgerecht für die Kinder dem Kindesvater allein zu übertragen.

In diesem Fall ist es dem Landtag verwehrt, im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit der Gerichte und diesbezüglich getroffene Anordnungen vorgangsbezogene Entscheidungen zu prüfen oder diese sogar aufzuheben. Das Jugendamt ist verpflichtet, den Gerichtsbeschluss entsprechend umzusetzen. Der Landtag kam zu der Auffassung, dass das Jugendamt korrekt gehandelt hat und nach umfänglicher Fallbearbeitung das Kindeswohl stets im Mittelpunkt stand.

In einer Petition, wo der Ausbildung Jugendlicher, die zum Blockunterricht in weiter entfernte Orte fahren müssen, finanzielle Hilfe verwehrt wurde, konnte dem entsprochen werden. Seit dem 01.01.2013 gilt in Mecklenburg-Vorpommern die Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Da hat der Petitionsausschuss auch heftig gestritten.)

für Berufsschülerinnen und Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterkunft. In Anbetracht dessen können Berufsschüler, die während des Blockunterrichts am Beschulungsort untergebracht werden müssen, finanzielle Unterstützungen erhalten.

Eine weiterhin nicht abnehmende Häufigkeit an Beschwerden und Eingaben ist nach wie vor die allgemeine Festlegung und die bereits in Gesetzen eingebundene Rundfunkbeitragserhebung. Meine Kollegin, Frau Gerkan, hatte schon vorher ausführlich darüber berichtet, aber ich möchte es noch mal ganz kurz ergänzen: Eine Vielzahl von Petenten beschwerte sich gegen diese von der Bundesregierung festgelegte gesetzliche Regelung und fordert eine konstruktive Überarbeitung. Der Petitionsausschuss beschloss, die Petitionen als Material der Landesregierung zu überweisen, um zum Beispiel zu erreichen, dass die Landesregierung sie in Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbezieht. Weiterhin ist es dem Landtag zur Kenntnisnahme zu geben, weil sich herauskristallisierte, dass es gewisse Anregungen für parlamentarische Initiativen gibt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bei der erheblich hohen Zahl von Bitten und Beschwerden, welche auch in diesem Berichtszeitraum tiefgründig vom Petitionsausschuss behandelt und entschieden worden sind, muss auch darauf hingewiesen werden, dass ein nicht unerheblicher Vorgangsbestand an den Deutschen Bundestag zur Weiterbearbeitung abgegeben wurde.

So begehrte eine Petentin die Pflegestufe II und beschwerte sich in diesem Zusammenhang über die Vorgehensweise des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, MDK. Der MDK hatte nach ausgiebiger Prüfung des Vorgangs festgestellt, dass die von der Petentin aufgeführten Verrichtungen nicht berücksichtigungsfähig und die von ihr angegebenen Erkrankungen in die Begutachtung eingeflossen sind. Eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe II konnte nicht festgestellt werden. Unter Berücksichtigung einer fachlich korrekten Begutachtung muss dem MDK aber bewusst sein, dass hierbei auch Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Situation der Pflegebedürftigen bei der Entscheidungsfindung großes Augenmerk entgegengebracht werden muss. Der Fall der Petentin macht deutlich, dass es hier offenbar noch großen Handlungsbedarf gibt. Nach ausgiebiger Prüfung der Rechtslage wurden dem MDK keine Verstöße zuerkannt, sodass keine Einwirkungen im Rahmen der Rechtsaufsicht erforderlich sind. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erfolgte somit die Abgabe an den Deutschen Bundestag.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abschließend möchte ich meine Berichterstattung mit einem weiteren positiven Abschluss seitens des Petitionsausschusses beenden. So wendete sich ein Petent gegen die für ihn nachteilige Änderung der Studienordnung an der Universität Rostock, sodass der hierzu ergangene Widerspruch ohne Begründung abgelehnt wurde. Nach ausgiebiger Prüfung und Rücksprache mit dem Widerspruchsausschuss der Universität Rostock wurde dem Widerspruch des Petenten stattgegeben. Dem Anliegen wurde somit entsprochen. Der Petent darf nach der für ihn gültigen Fassung der Studienverordnung sein Studium beenden.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich für die bisherige gesamte Zusammenarbeit innerhalb des Petiti

onsausschusses recht herzlich bedanken und mich nochmals für die Aufmerksamkeit, die Sie mir bei meiner Berichterstattung entgegengebracht haben, bedanken. Ich möchte, dass der Beschlussempfehlung von Ihnen zugestimmt wird. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/3085 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwischen den Fraktionen besteht Einvernehmen, den Tagesordnungspunkt 18 nach dem Tagesordnungspunkt 19 und den Tagesordnungspunkt 30 nach dem Tagesordnungs- punkt 21 aufzurufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ein neuer Zeitplan mit den genannten Änderungen wird Ihnen in Kürze verteilt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Glyphosat- einsatz beschränken, Drucksache 6/2420, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 6/3091. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3118 vor.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Glyphosateinsatz beschränken – Drucksache 6/2420 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses (6. Ausschuss) – Drucksache 6/3091 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/3118 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Agrarausschusses Professor Dr. Fritz Tack.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie können mir glauben, dass für einen Abgeordneten der Opposition die Freude recht begrenzt ist, wenn er über die Ablehnung eines Antrages seiner eigenen Fraktion im Plenum berichten muss. So geht es mir heute in Bezug auf unseren Antrag „Glyphosateinsatz beschränken“. Dabei hatten wir uns im Agrarausschuss alle erdenkliche Mühe gegeben, wie der mehr als 16-seitige Bericht über die Beratungen im Agrarausschuss zeigt, den Sie ja alle studiert haben. Bei dieser Abfassung ist sehr viel Energie darauf verwandt worden, zu den Kernpunkten des Antrages in Form der hierzu während der Anhörung getroffenen Aus

sagen, wie man so zu sagen pflegt, Butter bei die Fische zu tun. Leider war diese Mühe umsonst. Aus der Vielzahl guter Anregungen sind letztendlich nur zwei Aufträge an die Landesregierung übriggeblieben. Der Volksmund würde hier sagen: Es kreißte also der Berg und ein Mäuslein ward geboren.