Wie gesagt, es gibt eine Vielzahl weiterer komplizierter Sachverhalte. Auf einen gehe ich später ein, den anderen wird Frau Friemann-Jennert – hat sie mir gesagt – nachher vortragen. Deshalb will ich den nicht vorweg nennen.
Ich gehe davon aus, meine Damen und Herren, dass Sie die Beschlussempfehlung und den dazugehörigen Bericht gelesen haben. Sie kennen also die Sachverhalte
und ich darf auch darauf verweisen, dass Ihnen die Empfehlung des Petitionsausschusses vorliegt, und bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem vorgelegten Bericht. – Vielen Dank zu dem Teil Nummer eins.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Uns liegt heute der Bericht des Petitionsausschusses für den Berichtszeitraum März/April 2014 vor. Wie Sie dem Bericht entnehmen können, haben wir in diesem Zeitraum insgesamt 97 Petitionen behandelt. Im Vordergrund standen Themen zur beruflichen Bildung, zu Energiefragen und Petitionen den Strafvollzug betreffend.
Wie Sie dem Bericht ebenfalls entnehmen können, fanden in diesem Zeitraum vier Beratungen vor Ort statt. So viele Beratungen vor Ort innerhalb von vier Wochen kommen im Petitionsausschuss nicht so häufig vor. Ich möchte kurz erklären, warum. Grund dafür war, dass wir am 20. März 2014 eine auswärtige Ausschusssitzung in Neubrandenburg durchgeführt haben. In dieser Ausschusssitzung haben wir Anhörungen zu den Themen „Besteuerung von im Ausland lebenden Rentnerinnen und Rentnern“ zum einen und zum anderen „Elektrische Strahlungen, die von Mobilfunkmasten ausgehen“ durchgeführt.
Gerade das Thema „Besteuerung von im Ausland lebenden Rentnerinnen und Rentnern“ beschäftigt uns im Petitionsausschuss immer wieder. Seit 2009 ist das Finanzamt Neubrandenburg bundesweit dafür zuständig, die Steuern von im Ausland lebenden Rentnern einzutreiben. Aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils aus dem Jahr 2005, wo festgestellt wurde, dass auch die im Ausland ansässigen Bezieher einer Rente einer deutschen Rentenversicherung zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet werden, wurde seit dem Jahr 2010 mit den Massenbesteuerungsverfahren begonnen.
Wenn die Betroffenen im Ausland leben, wissen sie oftmals nicht Bescheid und wundern sich über Steuerbescheide, die mehrere Jahre zurückliegen. So in einem Fall, in dem die Steuern aus den Jahren 2005 und 2006 eingefordert wurden. Meines Erachtens ist es nachvollziehbar, dass in diesen Fällen, wo der Besteuerungs- zeitraum mehrere Jahre zurückliegt, aus Kulanzgründen auf die Säumniszuschläge und Verzugszinsen verzich- tet wurde. Künftig soll dies ausgeschlossen sein. Aber wenn ich dann mitbekomme, dass bis zum Jahr 2016 angedacht ist, die rückwirkende Besteuerung aus den Jahren 2011 und 2012 durchzuführen, so muss darüber nachgedacht werden, auch in diesen Fällen, wo lange Zeiträume zwischen Besteuerungszeiträumen und dem Bescheidwissen liegen, die Kulanzregelung weiter gelten zu lassen beziehungsweise, wie man die im Ausland ansässigen Rentnerinnen und Rentner über die Steuerpflicht aufklärt, damit sie sich dann nicht auf einmal über den Steuerbescheid wundern.
Diese Ausschusssitzung hatte aber nicht nur die Anhörungen zu den zwei Themen zum Inhalt, wir beschäftigten uns ebenfalls mit der Fortentwicklung des Petitionswesens. Das ist aus unserer Sicht richtig und wichtig. Es geht hauptsächlich um zwei Punkte. Das sind zum einen öffentliche Ausschusssitzungen des Petitionsausschusses. Das wird in den einzelnen Fraktionen sehr unterschiedlich bewertet, ob wir öffentliche Ausschusssitzungen durchführen und, wenn ja, in welcher Art und Weise. Ich weiß immer nicht, wovor man sich scheut, wenn die Ausschusssitzungen öffentlich wären. Wir könnten unseren Beitrag zur Transparenz und zum besseren Verständnis bei den Petenten, aber auch bei der Bevölkerung beisteuern.
Gerade in der vorletzten Ausschusssitzung, als wir den Petenten zur Beratung mit den Regierungsvertretern geladen hatten – was sehr selten im Petitionsausschuss vorkommt, dass die Petenten an den Ausschusssitzungen teilnehmen –, gerade in dieser Ausschusssitzung konnte sich der Petent nochmals äußern und den Regierungsvertretern seine Bedenken konkret vorhalten. Ich finde, dass sich der Petent ernst genommen fühlte, aber sein Vortrag bereicherte auch unser Wissen.
Natürlich wird nun nicht jeder Petent nach Schwerin kommen, um an den Ausschusssitzungen teilzunehmen, aber ich denke, der erste Schritt, den Petenten zu der Anhörung von Regierungsvertretern zu laden, ist ein guter Schritt und wir sollten uns in Zukunft mehrheitlich dazu entscheiden, in diese Praxis überzugehen.
Aber wir sollten weiter darüber nachdenken, wie der Petitionsausschuss auch in der Fläche wahrgenommen werden kann. So haben wir uns im Petitionsausschuss dazu verständigt, zweimal im Jahr außerhalb des Schlosses in Schwerin zu tagen. Das führt meines Erachtens zu einem größeren Bekanntheitsgrad des Petitionsausschusses und vielleicht können wir so noch mehr Menschen das Petitionswesen und somit ihre Rechte näherbringen. Wir sollten trotz dieser Möglichkeiten vielleicht im Austausch mit anderen Bundesländern überlegen, wie wir die Öffentlichkeit für die Petitionen noch mehr zugänglich machen können, ebenso, wie wir das Thema „Öffentliche Petitionen“ weiter diskutieren sollten. Lassen Sie uns weiter daran arbeiten! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den eingereichten Petitionen haben meine beiden Vorredner bereits einiges erzählt, deshalb will ich mich auf ein Themengebiet beschränken. Die Steueraffären um Uli Hoeneß und Alice Schwarzer waren die prägenden Schlagzeilen, wenn es in den letzten Monaten um das Steuerrecht und die Arbeit der Finanzämter ging. Von den Medien fast unbemerkt geblieben ist ein ande- rer Bereich der Steuergerechtigkeit. Während die in Deutschland lebenden Rentner zur Einkommenssteuer
herangezogen werden, musste erst ein erheblicher Aufwand betrieben werden, dass dies auch für die im Ausland lebenden deutschen Rentner gilt.
In zahlreichen Petitionen wendete sich gerade diese Personengruppe, also die im Ausland lebenden deutschen Rentner, gegen die Versteuerung ihrer in Deutschland erworbenen Renten. Da das Steuerrecht eine ganz spezielle Materie ist, hat der Petitionsausschuss, wie eben schon erwähnt, eine auswärtige Sitzung im Finanzamt Neubrandenburg, das bundesweit für die Besteuerung der im Ausland lebenden Rentner zuständig ist, durchgeführt. Vor Ort wurden wir informiert, dass seit dem Jahr 2009 rund 1,65 Millionen Steuerbescheide an die rund 400.000 im Ausland lebenden steuerpflichtigen Rentner verschickt worden sind. Diesen logistisch erheblichen Aufwand haben die Mitarbeiter des Finanzamtes Neubrandenburg sehr gut gemeistert, denn erst ab dem Jahr 2005 wurden die gesetzlichen Grundlagen hierfür geschaffen.
In der Folge mussten zunächst die notwendige Infrastruktur aufgebaut, anschließend die infrage kommenden Personen erfasst und diese über ihre Steuerpflicht informiert werden. Dies war die größte Hürde, denn viele Petenten waren verwundert, dass sie auch im Rentenalter eine Einkommenssteuererklärung abgeben müssen. Auch wenn das Finanzamt im Internet in mehreren Sprachen darüber informierte, war dies vielen noch unbekannt. Diese Information und die Gesetzesänderung im Jahr 2005 waren vielen im Ausland schlicht entgangen.
Jetzt gilt also gleiches Recht für alle. Wenn wir nun auf die konkreten Petitionen zurückkommen, kann ich sagen, dass wir den Petenten helfen konnten. In einem Fall wurde nach unseren Informationen dem Antrag des Petenten entsprochen. Seine Steuerschuld war zunächst fehlerhaft berechnet worden und wurde nach Berücksichtigung neuer Tatsachen im konkreten Fall auf 0 Euro reduziert. In einem anderen Fall konnte ebenfalls eine einvernehmliche Lösung erzielt und eine positive Änderung der Einkommenssteuerbescheide der Petentin erreicht werden.
Meine Damen und Herren, alles in allem kann von einer erfolgreichen Arbeit der Finanzbehörde gesprochen werden, denn die Zahl der Einsprüche blieb überschaubar. Wie erwähnt, gab es rund 1,65 Millionen Steuerbescheide, aber nur rund 156.000 Einsprüche, von denen bereits 100.000 bearbeitet worden sind. Eigentlich dürften keine Fehler passieren, doch kann dies bei dieser Menge an Bescheiden sicherlich der Fall sein. Angesichts dieser Zahlen hat sich das Finanzamt weitere Unterstützung vonseiten des Finanzministeriums erbeten und die Mitglieder des Petitionsausschusses hoffen, dass die Zahl der Einsprüche und auch der diesbezüglichen Petitionen in Zukunft sinken wird.
Zum Schluss vielleicht noch, meine sehr geehrten Damen und Herren: Auf der nach Sachthemen geordneten Liste auf Seite 42 des Berichtes kann man sehr gut sehen, was die Bürgerinnen und Bürger aktuell beschäftigt, aber zum Bespiel auch, was gar keine Rolle spielte. Schauen Sie mal drauf!
Meine Damen und Herren, die CDU wird der Beschluss- empfehlung folgen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Burkhard Lenz, CDU: Sehr gut. – Harry Glawe, CDU: Rauschender Beifall! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Nun zum Teil zwei meines Sachverhaltes: Der Petent, der sich an den Petitionsausschuss wandte, beschwerte sich über unzulässigen Lärm und über Schattenbildung einer Windenergieanlage. Diese Petition hat über 156 Seiten, vieles doppelt beschrieben, hat viele Fakten, Zahlen, Berechnungen und auch Rechtsgutachten, sodass es mir natürlich schwer- fällt, diesen Sachverhalt in 10/15 Minuten darzustellen. Aber ich versuche es doch, auch wenn es lückenhaft ist.
Um die Tragweite dieser Sachverhaltsbeurteilung überhaupt sichtbar zu machen, ist es, glaube ich, nicht ausreichend für uns Abgeordnete und schon gar nicht für den Petitionsausschuss, sich ausschließlich auf technische Gutachten und rechtliche Beurteilungen zu verlassen. Sicherlich ist es rechtstreu und sicherlich wird man damit auch vor jedem Verwaltungsgericht standhalten können, aber ob wir in jedem Fall die Interessen des Betreffenden ein wenig mildern können, das bezweifle ich ganz stark. Ich will hier auch niemanden zur Rechtsuntreue anstiften, aber ich verweise darauf, dass wir gemeinsam mit der Verwaltung und dem Ministerium darum kämpfen können, dass wir über die bestehenden Rechtsnormen hinaus vielleicht etwas mehr tun könnten. Denn die Gesetze werden nicht für jede Lebenslage und für jeden Sachverhalt geschrieben, das dürfte klar sein. Insofern haben Petenten natürlich auch allein schon aus der rechtlichen Beurteilung ihr Nachsehen.
Außerdem, das betone ich ausdrücklich, ist jedes Gutachten auch nur so gut, wie der Gutachter ist, welche technischen Möglichkeiten er zur Verfügung hat oder wie hoch und wie gut seine Qualifikationen sind. Damit will ich niemandem zu nahe treten, der jetzt hier und da aus dem Amt genannt wird. Nein, jeder hat sich seine Mühe gegeben, jeder hat sich an die rechtlichen Rahmen und Grundlagen gehalten und dennoch wäre der Ausgang dieser Petition sehr fatal für die Betroffenen gewesen.
Dieser Sachverhalt ist natürlich, das nehme ich mal vorweg, im Interesse der Petenten geklärt, aber darauf komme ich gleich. Auch dieser Sachverhalt stellt sicher, dass wir Rechtsgutachten haben, an denen der Petitionsausschuss zunächst nicht vorbeikommt. Aber solange wir als Abgeordnete und besonders im Petitionsausschuss Restzweifel haben, ob diese Ergebnisse nicht richtig sind – die sind sicherlich richtig –, aber ob sie vollständig sind und die Lebenslage des Betroffenen betreffen, das müssen wir stärker als bisher beurteilen und müssen stärker als bisher nach Lösungen suchen.
Je nach Ausgang einer Petition ist sie eine Stärkung der Demokratie, aber kann natürlich auch Gift für die Demo
kratie sein. Darüber sollten wir uns klar sein. Dieser Petitionsfall, den ich noch im Einzelnen schildere, hat zwei gewählte Bürgerbeauftragte und den Petitionsausschuss an die Grenzen ihrer Verantwortung gebracht und auch natürlich an unsere Möglichkeiten.
Wir vom Petitionsausschuss waren im Juli 2012 selbst der Meinung, aufgrund der vorliegenden Gutachten können wir nicht anders, wir müssen sicherlich mit Hinweisen, wie wir immer sagen, nach B2 abschließen und dem Ministerium und dem Petenten mitteilen, wir haben keine anderen Möglichkeiten, obwohl die Restzweifel, die wir hatten, nicht ausgeschlossen waren. Aber von Anfang an waren wir uns natürlich auch im Klaren, dass wir etwas für diesen Petenten tun müssen, nur die Frage war, was, wenn Sie einen Wust an Rechtsgutachten vorliegen haben.
Also war unser fast letztes Mittel, eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Wenn man sich die Protokolle der Ortsbesichtigungen ansieht, gab es nicht wesentliche neue Aspekte. Aber die Überzeugung wurde bei uns gestärkt, den Petenten mit seinen Problemen nicht alleinzulassen, weil vom gesunden Menschenverstand her feststand, diese Anlage erzeugt Lärm, den man den Menschen auf Dauer nicht zumuten darf. Dennoch steht dagegen, ich sage es mit einem Wort, nämlich die Bestandsgarantie.
Aber ich danke ausdrücklich dem Petenten, der mit hoher Sachkenntnis, die er sich angeeignet hat während seiner achtjährigen Klage und der vier Jahre langen Beschäftigung, Entschuldigung, zumindest Befassung mit dem Petitionsausschuss und dem Bürgerbeauftragten. Vier Jahre! Damit hat er der Demokratie einen großen Dienst erwiesen. Er hat dem Betreiber und auch dem staatlichen Handeln tatsächlich Grenzen aufgezeigt und wir haben daraus sicherlich einiges lernen können.
Einige Details zum Sachverhalt: Der Petent wohnt in einer wunderschönen Gegend, herrlich am See gelegen. Das Grundstück befindet sich seit 1952 im Besitz der Familie, 1978 hat er das als ganzjähriges Erholungs- und Ferienobjekt ausgebaut und später als Alterssitz. 1992 – ohne den Petenten zu hören oder seine Belange anzuhören – stellte man ihm 80 Meter vor sein Schlafzimmer eine Windenergieanlage. Von Anfang an monierte er diesen Lärm, der ihn natürlich störte.
Der Landkreis Vorpommern-Rügen sagt, 1992 gab es noch keine Gebietseinteilung, sondern wir haben dieses Gebiet als dörfliches Mischgebiet eingeteilt und das heißt, nachts darf ein Immissionsschutzwert von 45 Dezibel nicht überschritten werden. Der Petent sagt, das ist für mich kein dörfliches Mischgebiet, sondern es ist ein reines Wohngebiet. Es geht da nur eine Straße hin, wir haben kein Gewerbe und insofern dürfen nachts nur 35 Dezibel als Lärmbelästigung angenommen werden. Bei Windstärke 2 und 3 werden diese Werte allemal überschritten. 100 Meter war damals die Grenze, solche Anlagen aufzustellen. Nun muss man sich nicht über 20 Meter streiten, auch die 100 wären wahrscheinlich zu dicht gewesen. Es wurde durch die Ämter zugegeben, dass es bei dieser niederländischen Anlage auch Übersetzungsfehler gab.
Wie gesagt, acht Jahre lang hat sich der Petent bemüht. 2010 hat er das erste Mal Kontakt mit dem Bürgerbeauftragten, der dann einfache Messungen des Landkreises angewiesen hat. Dieser teilte dem Petitionsausschuss
am 20.05.2010 mit, dass die Messungen aus Kapazitätsgründen im Juni nicht stattfinden können, sondern erst im Oktober, die Auswertung erst im März 2011. Ich frage mich, wenn jemand das so lange ertragen muss, ob diese Zeitspanne gerecht und annehmbar ist. Nein, ich stelle gar nicht in Abrede, dass es Kapazitätsschwierigkeiten oder witterungsbedingte Schwierigkeiten geben kann, aber es gibt wahrscheinlich auch außerhalb der Landesbehörden renommierte Unternehmen, die die Aufgabe übernehmen könnten. Aber es war so, wie es war.
Es wurde dann auch gemessen und es wurde festgestellt, der Petent hat tatsächlich recht, die Lärmbelästigung ist zu hoch. Das ist ein gutes Ergebnis, das freut uns schon mal, dieses Ergebnis. Die Beschwerde wäre auch berechtigt, aber stillgelegt werden kann die Anlage wegen des Bestandsschutzes natürlich nicht. Es wurde zunächst gesagt, mit dieser einfachen Messung kann man nicht unterscheiden zwischen Windgeräuschen und normalen Geräuschen, die in der Natur vorkommen, die von der Straße, von Gesprächen der Nachbarn und von sich selbst herkommen. Man kann die Geräusche nicht hören. Man weiß also nicht, ist das eine Betriebsstörung oder ist der Lärm allgemein. Als Laie frage ich mich, was für eine Messung wir überhaupt durchgeführt haben und in welchem Zeitraum. Vielleicht war es aber auch richtig. Das ist das, was wir ja immer beurteilen müssen als Petitionsausschuss.
Es wird dann geschrieben: „Und dennoch wäre das kein Grund für die Stilllegung“, also diese Immissionswertüberschreitungen, „weil durch die Messung eine Trennung des Betriebslärms von der Energieanlage“, die ja ausgeht mit anderen Windgeräuschen und so weiter, „nicht getrennt werden kann. Dennoch darf eine Genehmigung“ – das darf ich hier noch einmal betonen –, schreibt das Amt, „wegen Überschreitung der Immissionswerte nicht versagt werden, wenn die Anlage neben Geräuschen wegen ständig vorherrschender Fremdgeräusche keine zusätzlichen schädlichen Umwelteinwirkungen verursacht.“ Das heißt also, es dürfen keine ton- und informationshaltigen Impulse von der Anlage ausgehen. Aber das hat der Petent ja immer beklagt, dass es die gibt. Er hat es ständig, das heißt regelmäßig – nicht rund um die Uhr –, regelmäßig festgestellt, dass die Anlage klopft, pfeift und klappert und dass sich sein Gesundheitszustand und der seiner Frau in den Jahren erheblich verschlechtert hat.
Inzwischen hatte sich eine Bürgerinitiative gebildet. Da hat der Petitionsausschuss das Amt für Umwelt, Natur und Geologie eingeschaltet und auch das sagt eindeutig, die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus. Der Landrat sagte uns dazu im Mai 2011, ja, die Anlage ist fehlerhaft, sie ist tonhaltig, hier muss etwas getan werden, und – das darf ich auch ruhig betonen – der Landrat hat eigentlich immer zwischen den Zeilen geschrieben, wir müssen mehr für den Bürger machen, als wir das jetzt rechtlich können. Nur was, hat er uns natürlich erst mal nicht gesagt.
Auf jeden Fall wurde 2011 für dieses Amt noch mal ein Gutachten angefertigt und – das ist das, was der Petent gefordert hat und natürlich auch aus eigenem Ermessen heraus – dieses Amt, LUNG sagen wir, hat eine Langzeitmessung angewiesen, eine Dauermessung. Das war erst mal schon ein Fortschritt, sicherlich mit Zeitverzögerung. Dann sollte diese Messung vom 09.11.2011 bis zum 29.12.2011 durchgeführt werden, rund um die Uhr.
Nach fünf Tagen war die Messanlage fehlerhaft, sodass diese Messungen auch nur sporadisch stattfanden.
Dann war es so angelegt, das ist bei diesen Anlagen wohl so, da muss der Petent bei Klopf- und Tonzeichen aus seinem Haus gehen und den Anlageknopf drücken. Das muss er also um halb eins tun, das muss er um halb drei tun und das muss er um eins tun, das muss er um halb vier tun und das muss er halb sechs tun. Das hält er natürlich in seinem Alter nicht lange durch und schon gar nicht Weihnachten und Silvester. Insofern kommen wir letzten Endes zu der Aussage, dass das nicht durchgängig gemessen wurde.
Jetzt weiß ich nicht, wo ich das finde, das mache ich dann so aus dem Gedächtnis: Das Amt teilt mit, wir haben jetzt 200 Stunden gemessen, die können wir nicht auswerten, das umfasst durchgängig einen Monat Arbeitskraft und das können wir personell nicht leisten. Durchaus denkbar, das stelle ich auch gar nicht in Abrede, aber ich stelle infrage, warum wir nicht gemeinsam nach anderen Lösungswegen suchen.
Als wir vom Petitionsausschuss später noch einmal mit diesem Amt sprachen, gab es Hinweise, wo wir im Amtshilfeverfahren das Amt hätten bitten können, renommierte Unternehmen zu beauftragen und das alles noch mal von vorne zu beginnen. Auf jeden Fall haben das Amt und auch der Landrat richtigerweise ein Verwaltungsverfahren eröffnet und gesagt, innerhalb von einer bestimmten Frist sind die Mängel abzustellen. Es wurden mindestens vier Reparaturen durchgeführt, Generatorwechsel durchgeführt und andere Dinge – das Klopfen, Pfeifen blieb. Keiner wusste genau, woher es kommt und aus welcher Windrichtung es kommt. Das, was der Petent gemeint hat, war auch nicht die Ursache.
Letzten Endes, als wir alle schon fast am Ende und verzweifelt waren, kam 2013 der entscheidende Hinweis, also nach über vier Jahren. Da sagte der Petent, ja, wenn ich es bei starkem Regen und bei Überflutungen beobachte, dann bewegt sich das Fundament sehr bedrohlich. Er machte dann als Nichtfachmann, obwohl er Diplom-Ingenieur ist, aber nicht für das Fundament, Berechnungen, ob das alles so in Ordnung ist. Daraufhin hat der Petitionsausschuss gesagt, so, jetzt müsste uns das langsam reichen. Jetzt wollen wir ein renommiertes Unternehmen, das sowohl noch mal die Anlage als auch das Fundament begutachtet. Gleichzeitig hat der Landkreis richtigerweise von dem niederländischen Betreiber eine Statik des Fundaments gefordert. Dann sagte der Betreiber, nun reicht es mir, die Anlage rechnet sich nicht, wenn Sie mir so viele Auflagen geben und ich so viele Nachweise bringen muss. Dann rechnet sich die Anlage nicht mehr und ich schalte sie ab. Sie ist auch wirklich am 07.03.2014 abgeschaltet worden.