Protocol of the Session on July 3, 2014

14. Wie ist der Stand der Erarbeitung der ursprüng

lich für das Jahresende 2013 angekündigten konkreten Vorschläge für einen Rechtsformwechsel zur GmbH für das Landgestüt Redefin und welche Gründe gibt es für die Verzögerungen?

Sehr geehrter Professor Tack! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Grundsätzlich möchte ich feststellen, es gibt keine Verzögerung. Fakt ist, dass wir auch im Agrarausschuss über das Gutachten der ECOVIS informiert haben, und basierend darauf habe ich dem Kabinett die Information zugeleitet. Daraufhin hat im Übrigen das Kabinett Anfang des Jahres mich beauftragt, bis Mitte des Jahres ein Umsetzungskonzept vorzulegen. Auf dieser Grundlage waren konkrete Berechnungen möglich und auch vorgenommen worden zu Einsparungen, natürlich mit dem Ziel verbunden, die Zuschusssituation zu vermindern. Dieses Umsetzungskonzept ist erarbeitet und befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung.

Eine Zusatzfrage: Können Sie sagen, in welchem Zeitraum dieser Wechsel der Rechtsform vorgenommen werden könnte?

Also diese Frage haben wir natürlich auch innerhalb der Landesregierung und insbesondere mit dem Finanzministerium sehr intensiv diskutiert, und ich habe ja angedeutet, dass ich dem Kabinett eine weitere Vorlage zuleiten werde. Ich bitte um Verständnis, dass wir dieses Konzept, bevor das Kabinett nicht entschieden hat, dann auch hier diskutieren werden. Ich bitte um Verständnis, dass ich da keine näheren Auskünfte zurzeit geben möchte.

Aber eine Aussage noch, weil Sie sich ja auch immer wieder um das Kulturgut Redefin gekümmert haben: Ich finde es schon bemerkenswert, dass wir allein in den letzten zwei Monaten – in den letzten zwei Monaten! – über 45.000 Menschen auf diesem Standort als Gäste haben begeistern können. Ich finde das sehr bemerkenswert.

Die zweite Frage:

15. Wie hat sich im Jahre 2013 das wirtschaftliche

Ergebnis des Landgestütes auf der Basis der Vergleichsdaten des Jahres 2012 entwickelt und welche Ursachen gibt es für diese Entwicklung?

Für diese Frage bin ich wirklich sehr dankbar, weil das Ergebnis dieses einmaligen Denkmals im Betrieb hat sehr zufriedenstellende Ergebnisse erzielt, denn der Zuschussbedarf in 2012 und 2013 ist mit über 150.000 Euro pro Jahr unter den, wenn man es so will, Zuschussplanungen geblieben. Das heißt, wir haben den Zuschussbedarf um 300.000 Euro in den letzten zwei Jahren gemindert.

Eine Zusatzfrage: Können Sie eine Einschätzung vornehmen, wie sich das in den nächsten zwei Jahren entwickeln wird?

Also ich freue mich jetzt schon, wenn der Agrarausschuss oder all diejenigen, die an dem Gestüt Redefin, dem Landgestüt Interessierten nach Redefin kommen. Sie sehen, dass der BBL im Übrigen dort eine aus meiner Sicht hervorragende Arbeit leistet. Es sind alle Projekte, die wir angestrebt haben und auch in der Konzeption vorgesehen haben zur Sanierung, im Bau. Das heißt in der Konsequenz, wir gehen davon aus, dass der BBL nach dem Zeitplan, den wir vorgegeben haben, bis Ende 2015 die Sanierungen abschließen wird.

Ich gehe auch davon aus, dass mit der vollständigen Sanierung dieser einzigartigen klassizistischen Anlage, die wir in Mecklenburg-Vorpommern haben, diese in Betrieb sein wird und sich damit im Übrigen auch die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben und somit die Zuschusssituation in einem anderen Licht darstellen wird. Ich will da keine Prognosen endgültig abgeben, weil wir die Investitionen erst abschließen müssen, aber ich gehe davon aus, dass der Zeitplan steht. Und wenn Sie nach Redefin kommen, werden Sie erfreut sein über das, was sich da zurzeit bewegt. Im Übrigen partizipieren die kleinen und mittelständischen Unternehmen aus der Region ausdrücklich von den Investitionen.

Danke.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich weise noch mal darauf hin, und es hat sich ja eben auch gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir uns alle an Paragraf 65 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung halten. Und selbst wenn es sinnverwandte Wörter sind, die verwendet werden, ist doch darauf zu achten, dass der Wortlaut der Drucksache hier als Frage so wiedergegeben wird.

Ich rufe nun auf den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, und bitte ihn, die Frage 16 zu stellen.

Herr Minister!

16. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die

Landesregierung gegen die drohende Vermaisung, vor allem im Westen des Landes, vorgehen?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Bei der NPD, oder was? – Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

Also dieses Grundproblem der öffentlichen Diskussion der Vermaisung haben wir in Mecklenburg-Vorpommern in der Form, wie es in anderen Bundesländern sich darstellt, nicht. Wir haben an einzelnen Standorten ein Problem, aber ich will Ihnen die

Zahl gerne noch mal mit auf den Weg geben. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern 13,1 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Maisanbau. Das heißt, wir haben, wenn man es so will, was die Anbaustruktur anbetrifft, nicht das Problem im Vergleich zu anderen Bundesländern. Wir haben – und das ist sachlich und fachlich richtig – um die großen Biogasanlagen herum eine Konzentration des Maisanbaus und da werden wir auch gegebenenfalls im Rahmen der guten fachlichen Praxis eingreifen, wenn sich das Problem der Monokulturanbausituation nicht ändert.

Eine Zusatzfrage: Welche Maßnahmen meinten Sie denn – in einem Artikel der „Schweriner Volkszeitung“ war es, glaube ich, wo geschrieben stand sinngemäß, dass Sie nötigenfalls den Anbau verbieten werden –, wenn die Bauern selbst nicht handeln würden?

Frau Präsidentin, wenn ich antworten darf: Wir haben ja den ELER gerade beschlossen und darin eingebettet sind die Agrarumweltmaßnahmen. Da werden wir den Landwirten die Möglichkeit anbieten – auf freiwilliger Basis –, dass man in eine breitere Fruchtfolge einsteigt. Sollte sich herausstellen, dass wir im Lande damit keinen Erfolg haben und Mais nach Mais, nach Mais, nach Mais angebaut wird, entspricht das aus meiner Sicht nicht der guten fachlichen Praxis und dann werden wir auch innerhalb der Koalition, ähnlich wie beim Grünlanderhaltungsgesetz, darüber reden müssen, ob wir die gute fachliche Praxis anpassen, um damit, wenn man so will, Veränderungen herbeizuführen auf gesetzlicher Basis.

Eine Zusatzfrage noch: Ist die Änderung der Förderpraxis, so nenne ich es mal, schon beschlossen, oder muss das erst im Kabinett noch besprochen und dann beschlossen werden?

Also die Grundsätze des ELER sind beschlossen. Wir erarbeiten jetzt die Richtlinien. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Gesamtplan in Brüssel genehmigt wird, aber die Konsultationen haben dazu stattgefunden. Ich gehe davon aus, dass wir das bestätigt bekommen.

Gut, danke schön.

Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Pastörs. Bitte, Herr Pastörs.

Danke schön.

Guten Morgen, Herr Minister! Ist es auch im Rahmen des ELER möglich, durch Streichung von Geldern die Landwirte dazu zu bewegen, die Fruchtfolge einzuhalten? Oder, anders gesprochen, welche Disziplinarmaßnahmen stehen denn zur Verfügung, hier zu einer vernünftigen fachlichen Praxis zurückzukehren?

Also im Rahmen des Greenings, das Ergrünen der Landwirtschaft, sind die Landwirte gezwungen, eine Fruchtfolge einzuhalten. Insofern haben wir gewisse Eingriffsmöglichkeiten. Das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt ist, dass wir versuchen wollen, erst mal auf freiwilliger Basis über die Agrarumweltprogramme den Landwirten zu helfen, in eine andere, eine breitere Fruchtfolge einzusteigen. Und wenn sie das nicht machen, werden wir – das habe ich eben schon

angedeutet – auch darüber nachdenken müssen, ob wir gegebenenfalls die gute fachliche Praxis dann ändern müssen mit dem Ziel, dass Monokulturen insgesamt untersagt werden.

Noch eine Zusatzfrage: Auf welcher Kontrollbasis stellen Sie fest, dass die Fruchtfolge nicht eingehalten worden ist oder eingehalten wird?

Also wir können heute in jeden Landwirtschaftsbetrieb hineinschauen, im Übrigen von oben als auch von unten, hätte ich bald gesagt, ohne dass ich das jetzt lax meine. Das heißt, über das System der Cross-Compliance-Kontrollen und -Überwachungen können wir sehr genau abschätzen, ob und inwieweit die Bedingungen, die wir ein Stückchen vorgeben, eingehalten werden.

Danke schön.

Danke, Herr Minister.

Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 6/3128 zum Thema „Aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der JVA Waldeck“ vorgelegt. Wenn der Antrag noch nicht verteilt ist, wird das kurzfristig erfolgen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ist verteilt.)

Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb der Fraktionen und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 16 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/3085.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 6/3085 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Dachner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie zunächst einmal die herzlichsten Geburtstagsgrüße an Frau Schmidt. Sie sitzt hier am Protokolltisch und ich denke, als Vorsitzender des Petitionsausschusses darf ich das vielleicht tun, ich bin mir gar nicht so sicher. Ich wünsche Ihnen alles Gute, Gesundheit und ich danke Ihnen für Ihre fleißige Arbeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bevor ich zu meiner Berichterstattung komme, gestatten Sie mir noch folgenden Hinweis: Ich hatte, wie Sie wissen, in der letzten Landtagssitzung ausführlich über die Tätigkeit des Petitionsausschusses berichtet und die letzte Sammelmeldung haben Sie im April erhalten. Ich wollte mich bei den Fakten und Zahlen sehr kurz fassen, um dann auf eine Petition einzugehen, die vielleicht Veranlassung gibt, dass die demokratischen Fraktionen des Landtages aufgrund der Komplexität und der schwierigen Rechtslage, die es zukünftig noch mehr geben wird, darüber nachdenken, wie wir unsere effektive Arbeitsweise im Petitionsausschuss verbessern könnten oder auch sollten.

Begonnen haben wir eigentlich im Ausschuss, darüber zu reden. Mittlerweile habe ich viele Kenntnisse aus anderen Ausschüssen der Bundesrepublik und darüber hinaus und es lohnt sich in der Tat. Dieses Beispiel sollte dazu dienen zu sagen, wie schwer es ist als Petitionsausschuss, wo unsere Verantwortung liegt und wo unsere Grenzen liegen und dass er noch lange nicht den Belangen der Bürger in jedem Einzelfall gerecht wird. Das war meine Vorbemerkung.

Leider habe ich hier einen Fehler begangen und habe nur zehn Minuten zur Einbringung angemeldet, damit werde ich nicht auskommen. Deshalb gestatten Sie mir, jetzt zunächst zu den wesentlichen Fakten zu sprechen und später noch mal als Mitglied des Ausschusses zu dem Beispiel zurückzukehren. Vielen Dank.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der vorliegenden Drucksache 6/3085 empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss, 94 Petitionen abzuschließen, nachdem der Petitionsausschuss diese Petitionen ausführlich beraten hat. Zu 18 Petitionen empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss, von einer Sachbehandlung abzusehen, weil wir auf diese Petitionen keinen Einfluss haben und weil auch die Petenten ihren Beschwerdegegenstand nicht nennen. Da wissen Sie, dass wir die Petenten noch einmal darauf hinweisen, dass wir ihre Petition gerne bearbeiten wollen, aber sie sind dann immer – diese 18 zumindest – so allgemein, dass wir diese Petition nicht zu Ende bringen können. Ein Sachverhalt richtet sich auch gegen die bundesdeutsche Gesetzgebung, sodass wir veranlasst waren, diese Petition an den Deutschen Bundestag zu übergeben.

Zu weiteren 75 Petitionen legt Ihnen der Petitionsausschuss mit der in der Beschlussfassung enthaltenen Sammelübersicht eine Sachentscheidung vor und bittet um Ihre Zustimmung. Insgesamt konnten 9 Petitionen im Interesse, also in Gänze, des/der Petenten/-in erfüllt werden. Das freut uns natürlich als Ausschussmitglieder sehr und natürlich ist das auch im Interesse der Bürger, die sich ebenfalls darüber sehr freuen.

Wie gesagt, es gibt eine Vielzahl weiterer komplizierter Sachverhalte. Auf einen gehe ich später ein, den anderen wird Frau Friemann-Jennert – hat sie mir gesagt – nachher vortragen. Deshalb will ich den nicht vorweg nennen.