Protocol of the Session on July 3, 2014

im Einzelnen über Straftaten, Straftäter und Linksextremisten im Zusammenhang mit den Gegenveranstaltungen der NPD-Demonstration am 1. Mai 2014 in Rostock?

Herr Abgeordneter, im Zusammenhang mit der Gegenveranstaltung der NPD-Demons- tration am 1. Mai 2014 in Rostock wurden bis zum 01.07.2014, also bis vorgestern, insgesamt 22 Straftaten registriert. 13 Straftaten wurden als extremistisch bewertet, dabei wurden insgesamt 78 Tatverdächtige erfasst. Dabei erfolgt keine Unterscheidung zwischen Extremisten und Nichtextremisten.

Um was für Straftaten handelte es sich?

Auch hier gilt – wie bei Ihrem vorhergehenden Kollegen – die Auskunft, da wir hierzu im laufenden Ermittlungsverfahren sind, kann ich darüber keine Auskunft geben.

Wenn ich Sie richtig verstehe, soll die Öffentlichkeit also nicht wissen, was für Straftaten begangen worden sind, aber die Straftäter, gegen die unter Umständen ermittelt worden ist, die wissen ja, was sie gemacht haben, aber den Rest geht das nichts an, solange das Verfahren läuft? Wann erfährt denn dann die … Also Fragezeichen, da war die Frage zu Ende.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist genauso wie bei Rechtsextremisten.)

Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass wir als Innenministerium zuständig sind für die polizeilichen Maßnahmen. Das andere sind Ermittlungstätigkeiten und dementsprechend nachher Entscheidungen der Staatsanwaltschaft, ob sie verfahren oder nicht verfahren,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aber das weiß das Ministerium.)

dementsprechend auch die Zuständigkeit der Öffentlichkeit und dementsprechend wird auch verfahren.

Vielen Dank.

Ich weise auch nochmals darauf hin, dass laut Geschäftsordnung eine Frage nicht unterteilt werden darf, und nur in sehr weiter Auslegung kann man davon ausgehen, dass die letzte Frage nicht unterteilt war.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 11 zu stellen.

Frau Ministerin!

11. Inwieweit ist Mecklenburg-Vorpommern bislang

von diesen Betrügereien mit gefälschten Gerichtskostenrechnungen in Mitleidenschaft gezogen worden?

Herr Abgeordneter, inwieweit Mecklenburg-Vorpommern von dem von Ihnen genannten Sachverhalt …

Einen Moment! Einen Moment, Frau Ministerin!

Den Wortlaut der Frage bitte schön.

Ach so, das war als Vor- bemerkung gedacht, aber ich lese es gern ganz vor. Gut.

11. Seit Juni 2013 werden an Adressaten im gesam

ten Bundesgebiet gefälschte Gerichtskostenrechnungen versandt. Die Empfänger werden aufgefordert, die angeblichen Gerichtskosten mittels beigelegter Überweisungsformulare an bulgarische Banken zu transferieren. In den meisten Fällen bezogen sich die Forderungen auf Insolvenzverfahren. Die notwendigen Daten verschafften sich die Täter aus den Insolvenzveröffentlichungen der Gerichte. Betroffen waren aber auch Handels- und Vereinsregistersachen.

Inwieweit ist Mecklenburg-Vorpommern bislang von diesen Betrügereien mit gefälschten Gerichtskostenrechnungen in Mitleidenschaft gezogen worden?

Inwieweit MecklenburgVorpommern von dem von Ihnen genannten Sachverhalt in Mitleidenschaft gezogen worden ist, kann ich nicht beurteilen. Mitteilen kann ich nur, dass meinem Haus durch die Gerichte 32 solcher Rechnungen vorgelegt worden sind. Hiervon betraf allerdings nur ein Fall Insolvenzverfahren, die übrigen betrafen Handels- und Vereinsregistersachen. Ausweislich der vorgelegten Rechnungen sollten die Überweisungen zum Teil an deutsche und zum Teil an ausländische Banken erfolgen. Ob darüber hinaus weitere solche Rechnungen an Empfänger in Mecklenburg-Vorpommern versandt wurden, kann ich nicht beurteilen. Mir sind lediglich die Fälle bekannt geworden, in denen sich die betroffenen Empfänger an die Amtsgerichte gewandt haben.

Ergänzend kann ich nur noch hinzufügen, dass eine Einzelrecherche im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem nach verschiedenen Stichworten für den Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis zum 30. Juni 2014 insgesamt 16 Anzeigen mit einschlägigem Sachverhalt ergeben hat. Eine gesonderte statistische Erfassung von Betrugsstrafsachen mit gefälschten Gerichtskostenrechnungen erfolgt auch dort nicht.

Eine Zusatzfrage: Sind von der Landesregierung in diesem Zusammenhang irgendwelche Warnaktionen an die Öffentlichkeit geplant?

Darüber werden wir noch entscheiden müssen. Im Moment ist es so, dass die Anzeigen eine Zeit zurückliegen.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Bau und

Tourismus. Ich bitte jetzt den Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 12 und 13 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister!

12. Ist die Abrechnung aller Fördermittel durch die

BauBeCon als ehemaliges Sanierungsträger- unternehmen der Hansestadt Greifswald ge- genüber dem Land erfolgt und ist die Ver- wendungsnachweisprüfung durch das Land abgeschlossen?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter Saalfeld! Die Abrechnung erfolgte noch nicht vollständig und die Verwendungsnachweisprüfung ist noch nicht abgeschlossen.

Eine Nachfrage: Können Sie uns sagen, welche Jahre denn noch offen sind und welche Fördermittelvolumen noch offen sind?

Also ich kann Ihnen sagen, dass Zwischenverwendungsnachweise bis zum Jahre 2010 vorliegen für das Ostseeviertel, für Greifswald-Wieck, Schönwalde I und Schönwalde II. Wenn jetzt Ihre Frage auf das Technische Rathaus hinausgeht, will ich darauf hinweisen, dass das Technische Rathaus erst jetzt der Öffentlichkeit übergeben wurde und damit noch bis zum 31.12.2015 Zeit ist abzurechnen.

Vielen Dank.

Meine zweite Frage:

13. In wie vielen Fällen gibt es Beanstandungen,

warum gibt es diese und in welcher Höhe wurden nicht förderfähige Kosten abgerechnet und erstattet?

Es gibt drei Beanstandungen. Einmal handelt es sich um sozusagen Verzugszinsen, die einen Vorteilsausgleich beinhalten. Das wurde moniert. Es wurde des Weiteren moniert, dass keine fristgemäßen Einstellungen von Eigenanteilen teilweise im Haushalt zu verzeichnen waren, und vorhandene Einnahmen wurden moniert.

Die Frage nach Abrechnung und Erstellung der Höhe der nicht förderfähigen Kosten kann im Rahmen der Zwischenabrechnung noch nicht komplett ermittelt werden, da wir auf die Endabrechnung warten.

Können Sie uns sagen, wann in etwa die Endabrechnung zu erwarten ist?

Das werde ich Ihnen schriftlich mitteilen, weil wir jetzt intensiv in Gesprächen zwischen LFI und der Stadt Greifswald sind.

Meine zweite Nachfrage: Das heißt, bisher wurden auch noch keine Rückforderungen geltend gemacht, weil die Endabrechnung noch nicht vorliegt?

Genau, das ist richtig interpretiert. Man kann erst zu einer Maßnahme greifen, wenn man die Endabrechnung kennt, und dann sozusagen eine komplette Rückforderung, andere Rückforderungen oder Maßnahmen einleiten, die noch umzusetzen sind.

Vielen Dank.

Bitte.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Ich bitte den Abgeordneten Professor Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 14 und 15 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

14. Wie ist der Stand der Erarbeitung der ursprüng