Protocol of the Session on October 9, 2013

… ich habe auch gehört, wer müde ist und so was alles, oder müde sein soll, ich habe bloß nicht gehört, wo da nun Ihre zentralen Vorschläge liegen, wie man das FAG denn an dieser Stelle verbessern könnte. Das liegt, glaube ich, auch daran, dass genauso wie wir auch Sie eine vernünftige Datengrundlage brauchen, die vorbereitet wird durch das Gutachten, von dem wir schon gehört haben. Ansonsten enden wir nämlich alle wie die GRÜNEN heute Morgen beim Schulgesetz, ohne vernünftige Datengrundlage ein Gesetz vorzulegen, und dann ist es aus unserer Sicht ja auch nicht beratungsfähig. Das wollen wir hier beim FAG natürlich vermeiden. Deshalb liegt uns jetzt erst die kleine Novellierung vor. Wir haben gehört, die große Novellierung erfolgt erst nach der Begutachtung des horizontalen und vertikalen Finanzausgleiches. Es ist dann also die Gretchenfrage, die uns alle hier beschäftigt:

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wann kommt das Gutachten eigentlich?)

Sind die Finanzmittel zwischen den einzelnen staatlichen Ebenen gerecht verteilt? Ich weiß jetzt nicht, also ich bin nicht der Minister, deshalb kann ich darauf auch nicht so gut antworten, aber ich nehme an, so schnell wie möglich – ne, Herr Minister?

(Minister Harry Glawe: Zeitgerecht.)

Und so schnell wie möglich, das muss vernünftig vorbereitet werden. Das wird in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Finanzministerium gemacht und da gilt dann auch „Genauigkeit vor Schnelligkeit“. Die Ergebnisse, denke ich, erwarten wir alle mit Spannung, weil es dann am Ende tatsächlich darum geht, wie wird das Geld zwischen Land und Kommunen verteilt.

Die jetzige Änderung, wir haben es heute gehört, bezieht sich auf einige Sachen, die immer mal wieder überprüft

werden und auch angepasst werden. Ich will sie kurz benennen: Veränderung der Teilschlüsselmassen. Hier gibt es leichte Verschiebungen zwischen den einzelnen Säulen. Der Vorwegabzug für übertragene Aufgaben wird erhöht, wir haben das gehört, weil sich dort etwas verschoben hat. Wir haben dann auch den Vorwegabzug für Vermessung. Da bin ich ganz ehrlich, bis jetzt erschließt sich mir nicht wirklich, weil ich ja aus der Branche komme,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

woher diese 10 Millionen Erhöhung kommen. Ich hoffe, dass mir das in der Debatte noch erläutert wird.

(Heinz Müller, SPD: Da müssen wir genau nachgucken.)

Bis jetzt ist das noch nicht gefallen, deshalb werden wir da noch mal sehr genau nachgucken. Und das ist dann halt auch immer so: Die Erhöhung der Vorwegabzüge führt – das sind ja insgesamt sogar 18,1 Millionen, wenn ich richtig gerechnet habe – dazu, dass die Teilschlüsselmassen kleiner werden. Das ist am Ende schlecht für alle, die sich da nur aus der Teilschlüsselmasse bedienen, vor allem für kleinere Gemeinden. Da habe ich dann auch die Hoffnung, dass wir mit dem vorgelegten Gutachten und der großen Novellierung zu besseren Ergebnissen kommen.

Keine Änderung gibt es, das haben wir auch gehört, bei der Beteiligungsquote. Herr Müller hat das hier ausgeführt, woran das im FAG-Beirat gelegen hat. Aber auch hier wird es sicherlich nach dem Vorliegen des Gutachtens zu entscheidenden Abstimmungen kommen.

Wir haben auch gehört, dass diese Koalition, die Landesregierung schon einiges für Kommunen getan hat. Wir als CDU-Fraktion waren auf Bürgermeisterkonferenzen unterwegs. Ich kann heute, glaube ich, ankündigen, wir werden das auch in Zukunft fortsetzen und dann sicherlich mit unserem Koalitionspartner zu guten Lösungen kommen.

Am Ende glaube ich, es ist gut, dass wir diesen Gesetzentwurf jetzt in den Innenausschuss überweisen, weil der nämlich heute Abend noch seine Arbeit aufnehmen will, damit wir auch bei diesem Gesetz zu einer rechtzeitigen Verabschiedung kommen. Deshalb bitte ich Sie, der Überweisung zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2210 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss und den Bildungsausschuss zu überweisen.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Wir sind gerade in der Abstimmung, meine Herren.

(Rainer Albrecht, SPD: Jo.)

Meine Herren der CDU, wir sind gerade in der Abstimmung und ich bitte um entsprechende Ruhe.

Wir stimmen jetzt über den Überweisungsantrag des Gesetzentwurfes auf Drucksache 6/2210 ab. Wer dem Überweisungsvorschlag zustimmt, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern“, Drucksache 6/2232.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern“ (Erste Lesung) – Drucksache 6/2232 –

Das Wort zur Einbringung hat die Finanzministerin Frau Polzin.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie alle wissen, wechselte nach der letzten Landtagswahl die Zuständigkeit für das Sondervermögen „Betrieb für Bau und Liegenschaften“ vom Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung in das Finanzministerium. Diese Veränderung ist bislang im entsprechenden Gesetz nicht vorgenommen worden und soll mit dem Ihnen jetzt vorliegenden Entwurf nachgeholt werden. Dies ist allerdings nicht die einzige Änderung, für die wir um Ihre Zustimmung bitten.

Wir wollen zudem den Aufbau des BBL in einem Punkt neu organisieren, um absehbare Entwicklungen abzubilden, Zuständigkeiten zu konzentrieren und so letztlich die Effizienz dieser oberen Landesbehörde zu steigern. Hintergrund dieser Veränderung ist die absehbare Verschiebung der Bautätigkeit in unserem Land. Perspektivisch wird es einen Rückgang der Bauinvestitionen im Landesbau geben, gleichzeitig steigen aufgrund der Schwerpunktsetzung der Landesregierung die Aufgaben für den Hochschul- und Klinikbau. Beim Baugeschehen bildet also der Hochschul- und Klinikbau den Schwerpunkt Nummer eins in unserem Land.

Das lässt sich auch in Zahlen ablesen. So ist mit dem laufenden Doppelhaushalt mit dem Bildungsministerium ein Hochschulbaukorridor vereinbart worden, der von 2012 bis 2020 Ausgaben von insgesamt 660 Millionen Euro vorsieht. Das bedeutet Jahr für Jahr ein Bauvolumen von bis zu 80 Millionen Euro. Die Ausgaben sind damit ge- genüber den ursprünglichen Planungen um über 200 Millionen Euro gestiegen.

Diese Verlagerung der Bauaktivitäten und die notwendige Spezialisierung erfordern Anpassungen in der Organisation des Betriebes für Bau und Liegenschaften. Wir planen daher, einen Geschäftsbereich des BBL fachspezifisch genau für den Hochschul- und Klinikbau am Standort Rostock zu errichten. Eine Außenstelle soll es in der Universitätsstadt Greifswald geben. Wir werden also alle Kräfte bündeln, um diese nicht einfache Aufgabe, jährlich 80 Millionen Bauvolumen, umzusetzen. Das ist schon sehr sportlich, wenn man bedenkt, welche Komplexe, welche Gebäude davon betroffen sind. Auch im Finanzausschuss haben wir uns schon darüber unter

halten, dass wir hier durchaus Optimierungsbedarf sehen und dass wir uns hier teilweise mit Herausforderungen herumschlagen, für die wir uns besser aufstellen müssen.

Warum haben wir Rostock gewählt? Wir hatten ja ursprünglich beide Universitätsstädte im Blick. Das hat keinesfalls etwas damit zu tun, dass wir die Vorpommern ärgern möchten, sondern ganz einfach etwas damit, dass gerade im Klinikbau in Greifswald schon ein viel weiterer Baufortschritt zu verzeichnen ist. Im Grunde stehen die Investitionen gerade im Klinikbereich kurz vor dem Ende. Der meiste Baubedarf wird in den nächsten Jahren in Rostock sein, um das nachzuholen. Also wir waren in Vorpommern vorne und müssen jetzt sehen, dass wir die Rostocker auch wieder in den Anschluss kriegen.

(Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig! Sehr richtig! Das muss ja mal gesagt werden. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Insofern ist es natürlich sachgerecht, diese Hauptbehörde auch in Rostock anzusiedeln. Aber keine Sorge, Vorpommern wird auch nicht vergessen, denn in der Zweigstelle in Greifswald wird jetzt natürlich mit geballter Energie dafür gesorgt, die übrigen noch notwendigen Investitionen abzuschließen. Ich denke, durch diese Konzentration können wir die Verfahren in der Tat beschleunigen und die Baumaßnahmen in diesem Bereich optimal und zeitgerecht umsetzen.

Für den allgemeinen Landes- und Bundesbau sowie für das Objektmanagement wären zukünftig nur noch zwei Geschäftsbereiche in Schwerin und Neubrandenburg mit Außenstellen in Rostock und Greifswald verantwortlich. Der Geschäftsbereich Neubrandenburg würde dann die Bewirtschaftung und Verwaltung der Liegenschaften in den Landkreisen Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifs- wald sowie Mecklenburgische Seenplatte wahrnehmen. Für die anderen Landkreise sowie für die kreisfreien Städte wäre der Geschäftsbereich Schwerin verant- wortlich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, mit diesem Gesetzentwurf wollen wir nicht die Welt verändern, wir wollen nur an einer ganz kleinen Schraube für eine effizientere Arbeitsweise sorgen und die Organisation des BBL zukunftsfähig aufstellen. Wir passen sie an die geänderte Aufgabenstellung an und wollen die Effizienz weiter steigern. Für diese wichtige Weichenstellung bitte ich um Ihre Unterstützung und um interessante Beratungen in den Ausschüssen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Frau Polzin.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Liskow von der CDUFraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ministerin hat schon

ausgeführt, dass wir das BBL-Gesetz verändern wollen oder die Landesregierung das BBL-Gesetz verändern will. Sie möchte das konzentrieren und die Geschichte etwas effektiver gestalten. Wir sollen aus vier zwei machen, Konzentration für Hochschulbau in Rostock und für den allgemeinen Bau in Neubrandenburg. Dass wir als CDU das etwas kritisch sehen, hat sie hier auch schon entsprechend dargestellt. Deswegen werden wir uns die Geschichten ganz besonders intensiv angucken im Fachausschuss

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

und werden für uns die entsprechenden Schlüsse ziehen, wie wir damit umgehen.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: So ein Witz am späten Abend, Herr Liskow.)

Herr Ritter, gut, dass Sie noch lachen können.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, eigentlich müssten mir die Tränen kommen, das stimmt.)

Das finde ich ja ganz nett.

Wir bedanken uns für die Aufmerksamkeit oder ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Wir werden diesen Gesetzentwurf im Ausschuss entsprechend beraten. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Harry Glawe, CDU: Sehr gut. – Zuruf von Michael Silkeit, CDU)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete und Vizepräsidentin Frau Lück.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf bezweckt neben redaktionellen Änderungen auch Änderungen in der Aufgabenorganisation und in der Behördenstruktur. Weil der Hochschul- und Klinikbau Schwerpunkt des Baugeschehens der nächsten Jahre ist, soll dafür ein eigener Geschäftsbereich geschaffen werden. Für die sonstigen Aufgaben im Landes- und Bundesbau sowie in der Liegenschaftsverwaltung verändern sich die Strukturen ebenfalls.