Protocol of the Session on October 9, 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf bezweckt neben redaktionellen Änderungen auch Änderungen in der Aufgabenorganisation und in der Behördenstruktur. Weil der Hochschul- und Klinikbau Schwerpunkt des Baugeschehens der nächsten Jahre ist, soll dafür ein eigener Geschäftsbereich geschaffen werden. Für die sonstigen Aufgaben im Landes- und Bundesbau sowie in der Liegenschaftsverwaltung verändern sich die Strukturen ebenfalls.

Das Ziel, die Effizienz zu verbessern und die Fachkompetenz zu steigern, ist gut.

(Rainer Albrecht, SPD: Unbestritten.)

Damit haben wir überhaupt gar kein Problem.

(Rainer Albrecht, SPD: Gut.)

Damit ist ja auch die Erkenntnis verbunden, dass es bisher nicht immer so optimal lief oder gelaufen ist. Der Betrieb für Bau und Liegenschaften wird auch schon mal von dem einen oder anderen als „Monsterbehörde“ betitelt.

(Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD)

Ob nun berechtigt oder unberechtigt, das lasse ich einfach mal im Raum stehen. Auch seien die Wege lang und die Kommunikation bisweilen schwierig. Deshalb sind

strukturelle Veränderungen innerhalb der Behörde, die auf einer objektiven Analyse basieren, durchaus richtig.

Zusammen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf muss aber auch die Debatte geführt werden, ob es sinnvoll oder nicht sinnvoll ist, den Hochschulen des Landes mehr Autonomie im Bau- und Liegenschaftsmanagement zuzugestehen. Im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen sprachen sich die Hochschulen dafür aus, die Bauherrenverantwortung wahrnehmen zu wollen, zumindest bis zu einer bestimmten Wertgrenze. Seinerzeit wurde argumentiert, ohne das Bauvolumen der Hochschulen wäre der BBL ja fast überflüssig. Das ist jetzt überspitzt dargestellt, verdeutlicht aber auch den Konflikt. Ich erwarte deshalb im Gesetzgebungsverfahren, dass die Landesregierung erläutert, ob auch andere Möglichkeiten außer einer geänderten Aufgaben- und Behördenstruktur geprüft wurden, um Bau- und Planungsprozesse zu optimieren, so beispielsweise mehr Entscheidungskompetenz der Hochschulen im Baumanagement.

Angeblich will die Landesregierung mit dem geplanten „Standortbezogenen Hochschulbaukorridor“ neben einer Mittelerhöhung auch die Planungssicherheit für die Hochschulen erhöhen und die Eigenverantwortung für den Mitteleinsatz stärken. Aber insbesondere die Fachhochschulen fühlen sich über den Tisch gezogen und gegenüber den Universitäten stark benachteiligt. Außerdem ist ein Großteil der Mittel bereits gebunden. Mit wirklichem Entscheidungsspielraum hat das unserer Meinung nach wenig zu tun.

(Rainer Albrecht, SPD: Da schauen wir mal.)

Wie die Umsetzung des „Standortbezogenen Hochschulbaukorridors“ erfolgen soll, ist noch offen. Zugleich fällt ab 2014 das globale Volumen für die sogenannten Kleinen Baumaßnahmen weg. Damit wären Baumaßnahmen bis zur Wertgrenze von 5 Millionen Euro künftig aus dem Budget der Hochschulen gemäß dem „Standortbezogenen Hochschulbaukorridor“ zu decken. Die Auswirkungen dieser Veränderungen sind auch im Zusammenhang mit der geplanten Gesetzesänderung zu betrachten. Weiterhin ist zu hinterfragen, ob das öffentliche Liegenschaftsmanagement generell zu verändern wäre.

Derzeit ist der BBL für den Neubau, für die Instandsetzung und für die Instandhaltung zuständig. Die Nutzer sind verantwortlich für die Bewirtschaftung. Das heißt, sie suchen sich Anbieter und zahlen für Strom, Heizung, Wasser, Abwasser und für die Reinigung. Im Klartext: Wenn ich keinen Einfluss darauf habe, ob und wie mein Gebäude gedämmt oder beschaffen ist, habe ich auch kaum einen Einfluss auf den Verbrauch. So beklagen die Hochschulen, dass die Bewirtschaftungskosten aus dem Ruder laufen und sie nichts dagegen unternehmen können. Deshalb muss die Abschätzung der Folgekosten unserer Meinung nach stärker in den Fokus.

Auch im öffentlichen Immobilienmanagement muss ein Gebäude über seinen Lebenszyklus betrachtet werden.

(Rainer Albrecht, SPD: Das ist ja logisch.)

Das bedeutet, Investitionsentscheidungen dürfen nicht allein nach den Baukosten für die Errichtung oder die Modernisierung getroffen werden. Mit in die Entscheidung müssen die Betriebskosten, die Instandhaltungshäufigkeit und der Aufwand dafür, die Nutzungsdauer

sowie die Abrisskosten eingehen. Ob diese Überlegungen zur Zyklusbetrachtung auch Gegenstand der mit dem Gesetzentwurf angestrebten Änderungen sind, bleibt bisher offen – oder wir kriegen noch eine Antwort.

Kolleginnen und Kollegen, aus dem Stellenplan des BBL ist ersichtlich, dass Personal abgebaut wird: von derzeit 583 Stellen auf 570 in 2014 und auf 565 in 2015. Auch in den Folgejahren wird weiter abgebaut. Deshalb stellt sich die Frage, ob mit der Umstrukturierung lediglich der Personalabbau flankiert werden soll. Ich meine, das wäre fatal. Offen bleibt auch, wie genau die Fachkompetenz erhöht werden soll, denn arbeitsorganisatorische Änderungen wären aus meiner Sicht auch ohne Änderung der Behördenstruktur möglich.

Abschließend stelle ich klar: Meine Fraktion lehnt eine Ermächtigung der Landesregierung ab, künftig per Rechtsverordnung und damit – hören Sie gut zu, liebe Kolleginnen und Kollegen! – ohne Parlamentsbeteiligung Änderungen im Behördenaufbau oder bei der Errichtung, Auflösung und Verlegung der Geschäftsbereiche vornehmen zu wollen.

(Manfred Dachner, SPD: Das ist ja albern.)

Für meine Fraktion besteht noch großer Klärungsbedarf, deshalb stimmen wir der Überweisung zu. Dabei sollte der Finanzausschuss federführend sein, aber auch der Bildungs- und der Wirtschaftsausschuss sollten mitberatend einbezogen werden. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Harry Glawe, CDU: Sehr schön. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Danke, Frau Lück.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Saalfeld von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Gesetz können wir der CDU, ganz ehrlich gesagt, mal wieder zusehen, wie sie als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet ist.

(Vincent Kokert, CDU: Oi, oi, oi! – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

In ihrem Wahlprogramm, Herr Kokert, in ihrem Wahlprogramm hatte die CDU 2011 noch die Abschaffung des Betriebes für Bau und Liegenschaften und stattdessen die Einsetzung eines Kompetenzteams im Finanzministerium gefordert.

(Rainer Albrecht, SPD: Hört, hört!)

Ich zitiere hier ausnahmsweise einmal aus dem ohnehin sehr dünn ausgefallenen Wahlprogramm.

(Vincent Kokert, CDU: Sie hatten gar keins.)

Dort lesen wir, also ich zitiere, dort lesen wir auf der letzten Seite, Zitatanfang: „Der Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern hat sich nicht bewährt und wird restrukturiert.“

(Vincent Kokert, CDU: Das sieht der Landtag genauso. Der baut mit dem auch nicht.)

„In diesem Zusammenhang wird im Bereich des Hochbaus die entsprechende Abteilung im Finanzministerium durch ein Kompetenzteam verstärkt, das die Behörden in Baufragen berät. Außerdem prüft die CDU eine Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Universitäten und Hochschulen.“ Zitatende. Wer das genau liest, Herr Kokert, und das habe ich, der liest dort, dass der gesamte Hochbau in einer Abteilung des Finanzministeriums aufgehen und die Bauherreneigenschaft auf die Hochschulen übertragen werden soll. Wenn das so umgesetzt würde, wäre vom BBL bis auf die Gebäudebewirtschaftung nicht mehr viel übrig.

(Vincent Kokert, CDU: Ja, und nun? – Egbert Liskow, CDU: Finden Sie das gut?)

So verstehe ich Ihr Wahlprogramm.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Meine Damen und Herren, die vorgelegte Gesetzesänderung mag sicherlich in vielen Teilen sinnvoll sein, aber die im CDU-Wahlprogramm zu Recht angesprochenen Defizite im BBL löst dieser Gesetzentwurf nicht im Ansatz. Es werden Strukturänderungen vorgenommen, ohne dass es tatsächlich zu Verbesserungen kommen wird. Wie denn auch, wenn sich an den Standorten des BBL nicht wirklich etwas ändern wird? Es werden irgendwo Zweigstellen eingerichtet und Geschäftsstellen, aber eigentlich bleibt alles beim Gleichen. Nur, wie gesagt, die Bezeichnungen werden geändert.

So ganz überzeugt ist die Landesregierung offensichtlich auch nicht von ihrem Gesetzentwurf. Anderenfalls hätte sie sich nicht gleichzeitig auch noch das Recht einräumen lassen, zukünftige Strukturveränderungen selbst und ohne den Landtag vornehmen zu dürfen.

Meine Damen und Herren von der CDU, mich würde zudem interessieren, was eigentlich Ihre im Wahlprogramm versprochene Prüfung der Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Hochschulen im Detail ergeben hat.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Der Diskontinuität anheimgefallen.)

Welche Vor- und welche Nachteile würden dadurch entstehen? Wurde wenigstens einmal geprüft, welche Möglichkeiten unterhalb der Übertragung der Bauherreneigenschaft bestehen, um den Hochschulen in Zukunft mehr Freiheitsgrade im Bau zu ermöglichen?

Meine Damen und Herren, wir brauchen in Zukunft einen Landesbau, der die Anforderungen und Wünsche der späteren Gebäudenutzer ernsthaft prüft sowie fair die Bedarfe abwägt und gewissenhaft die baulichen Möglichkeiten im Sinne der Gebäudenutzer ausschöpft. Was die Hochschulen in den vergangenen Jahren erleben mussten, war leider häufig das Gegenteil. Ich will nicht behaupten, dass die Hochschulen einfache und anspruchslose Gebäudenutzer sind, aber das Vorgehen des BBL in den vergangenen Jahren war in vielerlei Hinsicht nicht vorbildlich.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Die Nutzer haben zum Beispiel kaum einen Einfluss auf die Auswahl des Architekturbüros, sie haben kaum einen Einfluss auf den Entwurf, sie haben damit kaum Einfluss auf die Bewirtschaftungskosten, die sie später selbst aus ihren Globalhaushalten aufbringen müssen. Sie bekommen häufig nicht einmal die Planungsunterlagen für ihren eigenen Bau. Die Nutzer haben keinerlei Kontrolle und Controlling bei der Auswahl von Baufirmen, keine Kontrolle und Controlling beim Mittelabfluss. Und wenn das Geld nicht ausreicht, dann muss der Nutzer und nicht etwa der BBL Bettelgänge zum zuständigen Ministerium antreten. Meine Damen und Herren, so würde kein normaler Mensch privat jemals bauen.

Ganz negativ ist uns allen noch die jahrelange Unbeweglichkeit des BBL beim Thema Energieerzeugung in Erinnerung. Es war lange Zeit nicht einmal möglich, über Fremdkapital finanzierte Fotovoltaikanlagen auf den riesigen Dächern öffentlicher Gebäude zu realisieren. Und das alles soll sich jetzt durch eine minimale Restrukturierung und durch einen neuen Geschäftsbereich Hochschulen und Kliniken ändern? Ich habe an dieser einfachen Lösung erhebliche Zweifel und deswegen werden wir uns in den entsprechenden Ausschüssen die Probleme im BBL genau anschauen. Ich habe dazu bereits den demokratischen Fraktionen vorgeschlagen, zumindest eine schriftliche Anhörung der Hochschulen durchzuführen, um deren jahrelange Erfahrungen und deren Lösungsvorschläge in den Gesetzentwurf einfließen lassen zu können. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Gundlack von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin ein wenig überrascht über das, was hier gesagt wurde, weil wir uns doch fast einig waren bei den Obleuten im Finanzausschuss, und wir haben uns gefragt, warum wir eigentlich eine Anhörung zu diesem kleinen Gesetz machen wollen oder eine Aussprache machen wollen. Wir haben uns alle angeguckt, ich glaube, auch Sie, Herr Kollege Saalfeld, haben es auch nicht so richtig eingesehen, warum.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch, ich hab gesagt, ich will auch eine haben.)